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Waffenpass frage

Verfasst: Mi 25. Jan 2012, 04:43
von Marcus
Guten morgen!

Ich bin da Marcus oder auch Max wenn ihr wollt und bin ab Ende der Woche Besitzer eines Waffenpasses.

Meine Frage nun:
Ich arbeite im Sicherheitsgewerbe und bin mir mittlerweile nicht mehr sicher. Darf ich meine Waffe auch ausserhalb vom Dienst tragen? Einige sagen ja einige widerrum nein?

Vielleicht könnt ihr mir helfen, wäre euch sehr dankbar!

Mfg
Marcus

Re: Waffenpass frage

Verfasst: Mi 25. Jan 2012, 06:49
von Shephard
Morgen!

Steht am Pass irgendwas drauf in puncto Einschränkung wie "nur im Dienst oder für den Dienstgebrauch"?

Wenn ja, kennst du die Antwort auf deine Frage.

War damals bei mir auch so, Einschränkung nur für Dienst. Unsre Behörden handhaben das gern so...

Lg

Re: Waffenpass frage

Verfasst: Mi 25. Jan 2012, 09:40
von Thule
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Re: Waffenpass frage

Verfasst: Mi 25. Jan 2012, 12:39
von Stickhead
Les dir das durch: viewtopic.php?p=134073#p134073

Sollte deine Frage beantworten ;)

AW: Waffenpass frage

Verfasst: Mi 25. Jan 2012, 17:23
von Marcus
Super, danke für die antworten!

Werd ich dann sehen was für eine Einschränkung oben steht :grin: hängt wohl alles davon ab :lol:

Re: AW: Waffenpass frage

Verfasst: Mi 25. Jan 2012, 17:59
von Shephard
Marcus hat geschrieben:Super, danke für die antworten!

Werd ich dann sehen was für eine Einschränkung oben steht :grin: hängt wohl alles davon ab :lol:


Ich wünsche dir, dass KEINE Einschränkung vermerkt ist.

Wäre dann 1:0 für dich! :D

Re: Waffenpass frage

Verfasst: Mi 25. Jan 2012, 20:04
von sandman
Hallo,

WP ohne Einschränkung zu bekommen ist heute beinahe unmöglich. Die wahrscheinlichste Einschränkung wird sein "Nur solange XXX (das Sicherheitsgewebre) augeübt wird". Das heißt, dass Du solangu Du in diesem Beruf tätig bist auch die Waffe führen darfst, änderst Du den Beruf, oder gehst in Pension, wird der WP zu einer WBK.

Grüße

Sandman

AW: Waffenpass frage

Verfasst: Mi 25. Jan 2012, 23:31
von Marcus
Die einschränkung wird fix vorhanden sein, das war mir klar.
aber wenn die beschränkung solange ausgeübte tätigkeit xxxxxxxx ist, ob ich die waffe auch in meiner freizeit führen darf.

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Re: AW: Waffenpass frage

Verfasst: Do 26. Jan 2012, 08:55
von BigBen
Marcus hat geschrieben:Die einschränkung wird fix vorhanden sein, das war mir klar.
aber wenn die beschränkung solange ausgeübte tätigkeit xxxxxxxx ist, ob ich die waffe auch in meiner freizeit führen darf.

Gesendet von meinem HTC Sensation Z710e mit Tapatalk


Ja!

Falls die Beschränkung anderweitig lautet wie z.B. "nur auf Betriebsgelände XY" oder "nur während der Arbeitszeit" sofort beeinspruchen!

AW: Waffenpass frage

Verfasst: Do 26. Jan 2012, 22:32
von Marcus
Inwiefern beeinspruchen?
Zeitliche angaben scheinen dann nicht zulässig, was ich so herauslese..

D.h. ich sag denen nehm ich so nicht an?? :lol:

Sorry wenn ich so blöd frag, will aber nix falsch machen...

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AW: Waffenpass frage

Verfasst: Fr 27. Jan 2012, 08:27
von Marcus
So habe ihn gerade abgeholt, nach beendigung der tätigkeit erlischt die erlaubnis zum führen einer waffe :-)

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Re: Waffenpass frage

Verfasst: Fr 27. Jan 2012, 09:43
von Stickhead
Gratuliere :)
Örtliche und zeitliche Beschränkungen sind vom Gesetz her nicht vorgesehen - wenn man sowas hat sollte man, binnen zwei Wochen, dagegen Berufen.

AW: Waffenpass frage

Verfasst: Fr 27. Jan 2012, 16:36
von Marcus
Danke!
auch an alle für die Hilfe! :)

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