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Waffenpass frage

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Marcus
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Waffenpass frage

Beitrag von Marcus » Mi 25. Jan 2012, 04:43

Guten morgen!

Ich bin da Marcus oder auch Max wenn ihr wollt und bin ab Ende der Woche Besitzer eines Waffenpasses.

Meine Frage nun:
Ich arbeite im Sicherheitsgewerbe und bin mir mittlerweile nicht mehr sicher. Darf ich meine Waffe auch ausserhalb vom Dienst tragen? Einige sagen ja einige widerrum nein?

Vielleicht könnt ihr mir helfen, wäre euch sehr dankbar!

Mfg
Marcus

Shephard

Re: Waffenpass frage

Beitrag von Shephard » Mi 25. Jan 2012, 06:49

Morgen!

Steht am Pass irgendwas drauf in puncto Einschränkung wie "nur im Dienst oder für den Dienstgebrauch"?

Wenn ja, kennst du die Antwort auf deine Frage.

War damals bei mir auch so, Einschränkung nur für Dienst. Unsre Behörden handhaben das gern so...

Lg

Thule
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Re: Waffenpass frage

Beitrag von Thule » Mi 25. Jan 2012, 09:40

-
Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 13:46, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Waffenpass frage

Beitrag von Stickhead » Mi 25. Jan 2012, 12:39

Les dir das durch: viewtopic.php?p=134073#p134073

Sollte deine Frage beantworten ;)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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AW: Waffenpass frage

Beitrag von Marcus » Mi 25. Jan 2012, 17:23

Super, danke für die antworten!

Werd ich dann sehen was für eine Einschränkung oben steht :grin: hängt wohl alles davon ab :lol:

Shephard

Re: AW: Waffenpass frage

Beitrag von Shephard » Mi 25. Jan 2012, 17:59

Marcus hat geschrieben:Super, danke für die antworten!

Werd ich dann sehen was für eine Einschränkung oben steht :grin: hängt wohl alles davon ab :lol:


Ich wünsche dir, dass KEINE Einschränkung vermerkt ist.

Wäre dann 1:0 für dich! :D

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Re: Waffenpass frage

Beitrag von sandman » Mi 25. Jan 2012, 20:04

Hallo,

WP ohne Einschränkung zu bekommen ist heute beinahe unmöglich. Die wahrscheinlichste Einschränkung wird sein "Nur solange XXX (das Sicherheitsgewebre) augeübt wird". Das heißt, dass Du solangu Du in diesem Beruf tätig bist auch die Waffe führen darfst, änderst Du den Beruf, oder gehst in Pension, wird der WP zu einer WBK.

Grüße

Sandman
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AW: Waffenpass frage

Beitrag von Marcus » Mi 25. Jan 2012, 23:31

Die einschränkung wird fix vorhanden sein, das war mir klar.
aber wenn die beschränkung solange ausgeübte tätigkeit xxxxxxxx ist, ob ich die waffe auch in meiner freizeit führen darf.

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Re: AW: Waffenpass frage

Beitrag von BigBen » Do 26. Jan 2012, 08:55

Marcus hat geschrieben:Die einschränkung wird fix vorhanden sein, das war mir klar.
aber wenn die beschränkung solange ausgeübte tätigkeit xxxxxxxx ist, ob ich die waffe auch in meiner freizeit führen darf.

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Ja!

Falls die Beschränkung anderweitig lautet wie z.B. "nur auf Betriebsgelände XY" oder "nur während der Arbeitszeit" sofort beeinspruchen!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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AW: Waffenpass frage

Beitrag von Marcus » Do 26. Jan 2012, 22:32

Inwiefern beeinspruchen?
Zeitliche angaben scheinen dann nicht zulässig, was ich so herauslese..

D.h. ich sag denen nehm ich so nicht an?? :lol:

Sorry wenn ich so blöd frag, will aber nix falsch machen...

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AW: Waffenpass frage

Beitrag von Marcus » Fr 27. Jan 2012, 08:27

So habe ihn gerade abgeholt, nach beendigung der tätigkeit erlischt die erlaubnis zum führen einer waffe :-)

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Re: Waffenpass frage

Beitrag von Stickhead » Fr 27. Jan 2012, 09:43

Gratuliere :)
Örtliche und zeitliche Beschränkungen sind vom Gesetz her nicht vorgesehen - wenn man sowas hat sollte man, binnen zwei Wochen, dagegen Berufen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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AW: Waffenpass frage

Beitrag von Marcus » Fr 27. Jan 2012, 16:36

Danke!
auch an alle für die Hilfe! :)

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