gewo hat geschrieben:im prinzip diskutieren wir um den kaiser seinen bart
wenn die waffe schon einmal im neuen system erfasst ist dann ist auch im system der letzte eigentuemer gespeichert
die angabe des neuen besitzers ist sicher noetig, aber der letzte besitzer muss wohl kaum genannt werden, wozu auch, steht eh im system ...
die eigentlich spannende frage ist welche pflichten den altbesitzer treffen werden
und vor allem: wie ...
genau darum geht es !!!
das neue gesetz wurde ja eingeführt, damit von jeder einzelnen waffen, egal welcher kategorie sie angehört, der genaue gang zu jeder sekunde von der werkbank in der fabrik bis zum derzeitigen besitzer geregelt ist. man weiß dann also genau, zu welcher zeit die schusswaffe in wessen besitz war.
nach derzeitigen recht sah es ja so aus, dass jeweils nur der erwerber beim büma neu melden musste. dabei konnte der verkäufer auch nicht überprüfen ob dem auch so war. der verkäufer tat seine schuldigkeit mit der überprüfung des alters des käufers und der weitergabe SEINER meldestelle (also welcher büma). that´s it. somit ergibt sich für die behörde auch das problem, dass aufgrund der vielen bümas und, da ja jeder melden kann, wo er möchte, nicht überprüfbar ist, wer genau welche waffe zu welchem zeitpunkt besitzt. es wäre auch eine wahnsinnsarbeit die millionen meldungen aufzuarbeiten.
so gesehen werden in zukunft meldungmäßig C und D waffen wie bisher B waffen behandelt. nur, dass die art der meldung an die behörde halt etwas, ich sage mal besser, verläuft. statt formulare ausfüllen und beiden behörden übermitteln kann der büma bzw. man selbst mit bürgerkarte in zukunft direkt in einem aufwisch der zentralstelle den wechsel mitteilen.
so gesehen polizeilich eine deutliche verbesserung: man weiß wer welche waffe besitzt, genau wann sie den besitzer wechseln und niemand mehr mit waffenverbot kann sich einfach so privat eine langwaffe besorgen und sie illegalisieren.
mfg stefan