DirtyHarriett hat geschrieben:entschuldige das Nachhaken, ich bin da noch nicht so firm.
das Problem ist aber doch z.B., das schon die Säuberungskolonne die Generalkarte für die Türen hat und es z.B. im ETAP keine verschließbaren Schränke gibt ? Da gewähre ich doch eigentlich automatisch Zugriff, wenn ich die Piffe im Zimmer liegen habe ?
hallo
ja, schon
aber in den wellnessbereich wirst sie ned gut mitnehmen koennen
diese dinge sind im gesetz ned geregelt
und wenn die knarre wegkommt gibts jedenfalls maechtig aerger
wenn du aber nachweisen kannst dass du in deisetr situation alles getan hast was dir zumutbar war dann solltest du trotzdem mit einem blauen auge davon kommen
ich gehe davon aus derartige "auswaertsnaechtigungen" gibt es ned so viele
und dabei erfolgte diebstaehle kommen nie bis fast nie vor
daher sieht der gesetzgeber hier eine art toleranzerlass vor und sagt: mach halt mal so gut wie es geht
in die situation moechte ich trotzdem ned kommen
es liegt dann vermutlich sehr an deinem sachbearbeiter ob das folgenfrei bliebt oder nicht
aber mit dem erlass wurde zumindestens die moeglichkeit geschaffen dass die sache sich buegeln laesst