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Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gewo
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Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz

Beitrag von gewo » Fr 20. Jan 2012, 22:32

DirtyHarriett hat geschrieben:entschuldige das Nachhaken, ich bin da noch nicht so firm.
das Problem ist aber doch z.B., das schon die Säuberungskolonne die Generalkarte für die Türen hat und es z.B. im ETAP keine verschließbaren Schränke gibt ? Da gewähre ich doch eigentlich automatisch Zugriff, wenn ich die Piffe im Zimmer liegen habe ?


hallo

ja, schon
aber in den wellnessbereich wirst sie ned gut mitnehmen koennen

diese dinge sind im gesetz ned geregelt
und wenn die knarre wegkommt gibts jedenfalls maechtig aerger

wenn du aber nachweisen kannst dass du in deisetr situation alles getan hast was dir zumutbar war dann solltest du trotzdem mit einem blauen auge davon kommen

ich gehe davon aus derartige "auswaertsnaechtigungen" gibt es ned so viele
und dabei erfolgte diebstaehle kommen nie bis fast nie vor

daher sieht der gesetzgeber hier eine art toleranzerlass vor und sagt: mach halt mal so gut wie es geht

in die situation moechte ich trotzdem ned kommen
es liegt dann vermutlich sehr an deinem sachbearbeiter ob das folgenfrei bliebt oder nicht

aber mit dem erlass wurde zumindestens die moeglichkeit geschaffen dass die sache sich buegeln laesst
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Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz

Beitrag von cobaltbomb » Sa 21. Jan 2012, 12:23

sehr interessante ausführungen.
Of course they wont take away your hunting rifle, they will call it a sniper rifle first

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Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz

Beitrag von gewo » Sa 21. Jan 2012, 18:56

cobaltbomb hat geschrieben:sehr interessante ausführungen.


und wie immer nur unverbindlich und nach besten wissen und gewissen
solange es keine judikatur dazu gibt bist in solchen faellen in gottes hand ...
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Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz

Beitrag von KGR84 » Sa 21. Jan 2012, 19:25

gewo hat geschrieben:...
und du darfst sie zu jedem beliebigen ort mitnehmen, wenn der ort in oesterreich liegt und mit dem beduerfnis oder der waffe selber im zusammenhang steht (wenn du "selbstverteidung" beim antrag zur WBK angekreuzt hast also auch "einfach so" zum zweitwohnsitz)
...


und wenn ned?

damals war ich in noch keinen forum uterwegs und kannte mich ned so aus. ich habe nur sportschießen angegeben.

macht das jetzt nen unterschied? und wie kann ich das jetzt noch ändern?


und wenn ich ne waffe einfach so mitnehme, was spricht dagegen? letztens z.b. hat mich einer hier im forum angeschrieben, da ich ne waffe zum verkauf anbiete, er nimmt sie, wenn ich sie im nach kärnten bringe. wenn ich das jetzt mache und am weg aufgehalten werde, wie kann ich dann beweisen, dass ich die waffe zum zweck des verkaufs von einem ort zum anderen bringe?
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Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz

Beitrag von DirtyHarriett » Sa 21. Jan 2012, 20:51

zum Beispiel mit einer ausgedruckten Email mit Bezug zum Verkauf.
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Re: Erster Waffenkauf und Transport zu einem Nichtwohnsitz

Beitrag von gewo » Sa 21. Jan 2012, 20:55

hallo

KGR84 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:...
und du darfst sie zu jedem beliebigen ort mitnehmen, wenn der ort in oesterreich liegt und mit dem beduerfnis oder der waffe selber im zusammenhang steht (wenn du "selbstverteidung" beim antrag zur WBK angekreuzt hast also auch "einfach so" zum zweitwohnsitz)
...


und wenn ned?
damals war ich in noch keinen forum uterwegs und kannte mich ned so aus. ich habe nur sportschießen angegeben.
macht das jetzt nen unterschied? und wie kann ich das jetzt noch ändern?


nochmal:
bei allen dingen die weder im gesetz, noch in den verordnungen noch durch erlaesse geregelt sind befinden wir uns tief im bereich persoenlicher mutmassungen

auch die sachbearbeiter auf den waffenaemtern haben hier keine fixen vorgaben und solange nicht ein fall durchprozessiert wurde kann (und wird) es dir regelmaessig passieren dass du von zwei verschiedenen sachbearbeitern zwei verschiedene auskuenfte bekommst
ist mir - beruflich und auch privat - schon mehrfach passiert

wenn also nicht mal die antworten aus dem aemtern eindeutig sind, wie soll dir dann jemand nicht-beamteter der nur am rande mit judikatur ect zu tun hat eine verbindliche auskunft geben

selbst bei dingen die fuer mich ganz selbstverstaendlich sind (zb die sache die du oben fett herausgestrichen hast: "... nur zwischen orten die mit dem beduerfnis oder der waffe selber im zusammenhang steht...") kann ich dir in manchen faellen die quelle ned wirklich nennen
hab neulich danach rumgesucht und nichts gefunden
obwohl ich sicher bin mal was in der art wo in einem urteil, einer urteilsbegruendung oder einem erlass gelesen zu haben ..

KGR84 hat geschrieben:letztens z.b. hat mich einer hier im forum angeschrieben, da ich ne waffe zum verkauf anbiete, er nimmt sie, wenn ich sie im nach kärnten bringe. wenn ich das jetzt mache und am weg aufgehalten werde, wie kann ich dann beweisen, dass ich die waffe zum zweck des verkaufs von einem ort zum anderen bringe?


du musst garnix beweisen
wenn die behoerde lust hat kann sie deine angaben ja nachpruefen
name, telefon, treffpunkt oder sonstwas mit dem kaeufer wird dir ja bekannt sein
die fahrt ist daher sicher gedeckt da sie ja zweifellos mit der waffe selber im zusamenhang steht
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