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Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas!!
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas!!
Hallo Leute,
Meine Holde hat vor wenigen Tagen den WaFü absolviert und kam mit den Kursunterlagen nach Hause. Da stehen Dinge drin, da stellts mir die Haare auf aber urteilt selbst.
Ich möchte dem BüMa gerne einen Besuch abstatten und ihn auf den aktuellen Gesetzesstand bringen, sofer ihr jetzt nicht sagt, dass das was er da schreibt korrekt ist.
Also los gehts, Zitat:
Das Verbringen von einem Ort zum anderen... ...ist kein Führen.
Voraussetzung ist, daß sich die Waffe (KAt. B) in einem geschlossenen Behältnis befindet.
Dieses muß versperrt sein.
Seit 01.01.2001 ist es Pflicht ein Abzugschloß an der Waffe (Kat B/C/D) anzubringen, sofern diese nicht in einem versperrbaren Behältnis transportiert wird! Oder es wird ein wesentlicher Teil der Waffe entfernt. z.B. (Verschluss)
Zitat Ende.
WTF??
Helft mir, wo steht das??
Meine Holde hat vor wenigen Tagen den WaFü absolviert und kam mit den Kursunterlagen nach Hause. Da stehen Dinge drin, da stellts mir die Haare auf aber urteilt selbst.
Ich möchte dem BüMa gerne einen Besuch abstatten und ihn auf den aktuellen Gesetzesstand bringen, sofer ihr jetzt nicht sagt, dass das was er da schreibt korrekt ist.
Also los gehts, Zitat:
Das Verbringen von einem Ort zum anderen... ...ist kein Führen.
Voraussetzung ist, daß sich die Waffe (KAt. B) in einem geschlossenen Behältnis befindet.
Dieses muß versperrt sein.
Seit 01.01.2001 ist es Pflicht ein Abzugschloß an der Waffe (Kat B/C/D) anzubringen, sofern diese nicht in einem versperrbaren Behältnis transportiert wird! Oder es wird ein wesentlicher Teil der Waffe entfernt. z.B. (Verschluss)
Zitat Ende.
WTF??
Helft mir, wo steht das??
Speak softly and carry a big stick.
Wer zieht bloß den Wecker im Krokodil immer wieder auf?
![Bild](http://www.imgbox.de/users/public/images/C3IbKiNIwQ.gif)
Wer zieht bloß den Wecker im Krokodil immer wieder auf?
![Bild](http://www.imgbox.de/users/public/images/C3IbKiNIwQ.gif)
Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas
Nudnik hat geschrieben:Hallo Leute,
Meine Holde hat vor wenigen Tagen den WaFü absolviert und kam mit den Kursunterlagen nach Hause. Da stehen Dinge drin, da stellts mir die Haare auf aber urteilt selbst.
Ich möchte dem BüMa gerne einen Besuch abstatten und ihn auf den aktuellen Gesetzesstand bringen, sofer ihr jetzt nicht sagt, dass das was er da schreibt korrekt ist.
Also los gehts, Zitat:
Das Verbringen von einem Ort zum anderen... ...ist kein Führen.
Voraussetzung ist, daß sich die Waffe (KAt. B) in einem geschlossenen Behältnis befindet.
Dieses muß versperrt sein.
Seit 01.01.2001 ist es Pflicht ein Abzugschloß an der Waffe (Kat B/C/D) anzubringen, sofern diese nicht in einem versperrbaren Behältnis transportiert wird! Oder es wird ein wesentlicher Teil der Waffe entfernt. z.B. (Verschluss)
Zitat Ende.
WTF??
Helft mir, wo steht das??
Nirgends...
Da hat wohl jemand einfach Infos aus einem Kettner Katalog für Deustchland übernommen...
Grüsse,
Marc
Suche:
IMI .44 Rem. Magnum Timberwolf Pump Action Rifle / VSR
Winchester 9422 .22 lr Lever Action Rifle / UHR
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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas
Nudnik hat geschrieben:Helft mir, wo steht das??
im DEUTSCHEN Gesetz
![Bild](http://geizhalsforum.666kb.at/files/120707/bearb2.jpg)
Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas
Nudnik hat geschrieben:Also los gehts, Zitat:
Das Verbringen von einem Ort zum anderen... ...ist kein Führen.
Voraussetzung ist, daß sich die Waffe (KAt. B) in einem geschlossenen Behältnis befindet.
Dieses muß versperrt sein.
Seit 01.01.2001 ist es Pflicht ein Abzugschloß an der Waffe (Kat B/C/D) anzubringen, sofern diese nicht in einem versperrbaren Behältnis transportiert wird! Oder es wird ein wesentlicher Teil der Waffe entfernt. z.B. (Verschluss)
Zitat Ende.
WTF??
Helft mir, wo steht das??
hallo
in den sachkundepruefungs unterlagen fuer die DEUTSCHE wbk
die hat er wohl der einfachheit halber als kursunterlagen hergenommen ..
witzig ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas
Würde mich an die Verband wenden, die könnten da ggf. Kontakt herstellen.
Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas
Nudnik hat geschrieben:....
Das Verbringen von einem Ort zum anderen... ...ist kein Führen.
..klingt einleuchtend
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon/rolleyes.gif)
Voraussetzung ist, daß sich die Waffe (KAt. B) in einem geschlossenen Behältnis befindet
würd ich jetzt als normalen hausverstand ansehen..
Dieses muß versperrt sein.
muss noch nicht, ist aber ansich nicht schlecht wenn man das macht..und so ein kleines nummernschloss sollte wirklich kein problem für einen verantwortungsvollen schützen darstellen...oder?
Seit 01.01.2001 ist es Pflicht ein Abzugschloß an der Waffe (Kat B/C/D) anzubringen, sofern diese nicht in einem versperrbaren Behältnis transportiert wird!
alles doppelt und dreifach sichern
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon/mrgreen.gif)
Oder es wird ein wesentlicher Teil der Waffe entfernt. z.B. (Verschluss)
wird teilweise schon so gehandhabt...
allerdings sollte man sich dann schon die mühe machen wenn man österreichischem waffenrecht unterliegt seine lehrunterlagen entsprechende anzufertigen so das sie dem aktuell gültigen entsprechen.
in der zeit von digitaler vernetzung darf das kein problem mehr darstellen
![Whistle :whistle:](./images/smilies/eusa/whistle.gif)
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6764
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- Wohnort: Los Karawancos
Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas
Was für den verantwortungsvollen Schützen alles kein Problem darstellt, ist sicher eine Frage des persönlichen Geschmacks, aber im WaFü hat sowas maximal als unverbindlicher Ratschlag was verloren, keinesfalls jedoch als Vorschrift.
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas
the_law hat geschrieben:.und so ein kleines nummernschloss sollte wirklich kein problem für einen verantwortungsvollen schützen darstellen...oder?
Na dann motier mal eins am originalen Glock Koffer
![Twisted Evil :twisted:](./images/smilies/icon/twisted.gif)
Außerdem ist das Sicherheitstechnisch sinnlos²
![Bild](http://geizhalsforum.666kb.at/files/120707/bearb2.jpg)
Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas
kemira hat geschrieben:Was für den verantwortungsvollen Schützen alles kein Problem darstellt, ist sicher eine Frage des persönlichen Geschmacks, aber im WaFü hat sowas maximal als unverbindlicher Ratschlag was verloren, keinesfalls jedoch als Vorschrift.
okay, kann man so stehen lassen...
Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas
the_law hat geschrieben:kemira hat geschrieben:Was für den verantwortungsvollen Schützen alles kein Problem darstellt, ist sicher eine Frage des persönlichen Geschmacks, aber im WaFü hat sowas maximal als unverbindlicher Ratschlag was verloren, keinesfalls jedoch als Vorschrift.
okay, kann man so stehen lassen...
Aus solchen seltsamen Verlautbarungen entstehen die "oft gehörten Wahrheiten aus dem Mund eines Büxners" und das ist von Übel.
Also sollte man den guten Mann auf seinen Schmarn hinweisen, bevor er noch mehr Waffenkandidaten verblödet.
Was möglicherweise irgendwann vorgeschrieben wird, hat uns jetzt nicht zu kümmern.
-
- .308 Win
- Beiträge: 376
- Registriert: Fr 4. Nov 2011, 19:18
Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas
Kursgeld zurück verlangen.
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6764
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas
Varminter hat geschrieben:Was möglicherweise irgendwann vorgeschrieben wird, hat uns jetzt nicht zu kümmern.
headhoncho hat geschrieben:Kursgeld zurück verlangen.
+1 für beide.
illegitimi non carborundum
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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas
Drauf hinweisen werde ich ihn, darauf könnt ihr einen lassen. So einen Unfug kann ich nicht stehen lassen, zumal er mir Diskussionen mit meiner Holden eingebracht hat.
Im Übrigen, ich halte mich für einen verantwortungsvollen Schützen.
Ich verwahre meine FFWs in einem Tresor. Steht das im Gesetz? Nö.
Ich transportiere sie in einem versperrten Koffer. Muss ich das? Nein.
Ist das vernünftig? Ja.
Will ich dass das im Gesetzt steht? NEIEN!
Es muss nicht jeder furz in ein Gesetz gegossen werden. Das nennt man Verantwortungsbewusstsein und das kommt leider mehr und mehr aus der Mode und weicht einer allumfassenden Überreglementierung. Das Motto scheint zu lauten, "Hirn aus, Autopilot ein" aber ich schweife ab.....
![Bang Head :angry-banghead:](./images/smilies/angry/banghead.gif)
Im Übrigen, ich halte mich für einen verantwortungsvollen Schützen.
Ich verwahre meine FFWs in einem Tresor. Steht das im Gesetz? Nö.
Ich transportiere sie in einem versperrten Koffer. Muss ich das? Nein.
Ist das vernünftig? Ja.
Will ich dass das im Gesetzt steht? NEIEN!
Es muss nicht jeder furz in ein Gesetz gegossen werden. Das nennt man Verantwortungsbewusstsein und das kommt leider mehr und mehr aus der Mode und weicht einer allumfassenden Überreglementierung. Das Motto scheint zu lauten, "Hirn aus, Autopilot ein" aber ich schweife ab.....
Speak softly and carry a big stick.
Wer zieht bloß den Wecker im Krokodil immer wieder auf?
![Bild](http://www.imgbox.de/users/public/images/C3IbKiNIwQ.gif)
Wer zieht bloß den Wecker im Krokodil immer wieder auf?
![Bild](http://www.imgbox.de/users/public/images/C3IbKiNIwQ.gif)
Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas
Hallo!
Ob der Transport einer B-Waffe in einem ABGESCHLOSSENEM Behältnis eine grösseres
Verantwortungsbewusstsein beinhaltete als der Transport in einem GESCHLOSSENEN Behältnis wage ich zu bezweifeln...
Aus den Augen lassen/im Auto lassen/etc. darfst du eine B-Waffe sowieso nicht während des Transports, da ist es in meinen Augen absolut egal ob das Behältnis ABgeschlossen ist oder nicht. Du hast es sowieso ständig bei Dir.
Wie soll da ein "Mehrgewinn" an Verantwortungsbewustsein vorliegen?
Meine Meinung.
Grüsse,
Marc
Ob der Transport einer B-Waffe in einem ABGESCHLOSSENEM Behältnis eine grösseres
Verantwortungsbewusstsein beinhaltete als der Transport in einem GESCHLOSSENEN Behältnis wage ich zu bezweifeln...
Aus den Augen lassen/im Auto lassen/etc. darfst du eine B-Waffe sowieso nicht während des Transports, da ist es in meinen Augen absolut egal ob das Behältnis ABgeschlossen ist oder nicht. Du hast es sowieso ständig bei Dir.
Wie soll da ein "Mehrgewinn" an Verantwortungsbewustsein vorliegen?
Meine Meinung.
Grüsse,
Marc
Suche:
IMI .44 Rem. Magnum Timberwolf Pump Action Rifle / VSR
Winchester 9422 .22 lr Lever Action Rifle / UHR
IMI .44 Rem. Magnum Timberwolf Pump Action Rifle / VSR
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Re: Aus den aktuellen WaFü Unterlagen eines Salzburger BüMas
Marc hat geschrieben:Hallo!
Ob der Transport einer B-Waffe in einem ABGESCHLOSSENEM Behältnis eine grösseres
Verantwortungsbewusstsein beinhaltete als der Transport in einem GESCHLOSSENEN Behältnis wage ich zu bezweifeln...
Aus den Augen lassen/im Auto lassen/etc. darfst du eine B-Waffe sowieso nicht während des Transports, da ist es in meinen Augen absolut egal ob das Behältnis ABgeschlossen ist oder nicht. Du hast es sowieso ständig bei Dir.
Wie soll da ein "Mehrgewinn" an Verantwortungsbewustsein vorliegen?
Meine Meinung.
Grüsse,
Marc
Hallo,
man stelle sich vor du hast einen Autounfall...
Oder du bist Ersthelfer an einem Unfall..
Oder oder oder.
Ich würd da persönlich lieber ein verschlossenes Behältnis haben um Waffen zu transportieren.
Grüße
TDK29