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Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austria

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austria

Beitrag von cosmoch » Mi 14. Dez 2011, 10:14

Hoi zäme,

das Benutzen der Suchfunktion hat mir nicht ganz die Antworten geliefert, die ich wollte.

ich bin wohnhaft in der Schweiz und besitze unter anderem ein Sig 553, eine VZ 58 und eine Benelli Nova Flinte. Alle Waffen sind reine Semi-Auto Waffen, also keine umgebauten Vollautomaten, wie es früher in der Schweiz üblich war. Ausserdem sind alle Waffen im europäischen Waffenpass eingetragen. Meine Annahme ist dass beide Sturmgewehre unter Kat A. fallen würden.

jetzt nehmen wir an, dass ich an einen IPSC Wettkampf für Rifle oder Shotgun nach Tschechien oder Ungarn reisen möchte und darum mit dem Auto durch Österreich fahren würde. Einladung des Veranstalters würde vorliegen.

nun meine Frage: Ist es in diesem Falle erlaubt diese Waffen durch Österreich durchzuführen, oder würde der liebe Herr Grenzbeamte die Waffen konfiszieren und vernichten lassen?


Mit freundlichen Grüssen

Cosmoch
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Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri

Beitrag von BigBen » Mi 14. Dez 2011, 10:40

Das ist ein recht komplexer Sachverhalt...meiner Meinung nach solltest du THEORETISCH mit dem EU-Feuerwaffenpass auf der sicheren Seite sein, allerdings würde ich an deiner Stelle beim österreichischen Zoll oder irgendwo beim Bunderministerium für Inneres anrufen um wirklich verlässliche Antworten zu bekommen - alles andere wäre mir persönlöich zu heikel.
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Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri

Beitrag von KGR84 » Mi 14. Dez 2011, 10:52

Und wenn du dort Kontakt aufnimmst, dann lass dir die Antwort schriftlich zukommen, denn in Österreich weiß die Exekutive, vor allem bezüglich Waffenrecht, oft nicht was sie bzw. du darfst oder nicht ...
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Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri

Beitrag von jhjfdf » Mi 14. Dez 2011, 10:58

Ich weiss von zwei Fällen wo ein Schweizer einen VA und ein Deutscher seine Saiga 223 nach Österreich mitnehmen wollte und obwohl die eingetragen waren auf dem FWPass hat ihnen die Behörde die Mitnahme nicht erlaubt.
Die wollten aber damit in Österreich schiessen.
Wie das aber aussieht mit nur durchfahren weiss ich nicht.

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Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri

Beitrag von cosmoch » Mi 14. Dez 2011, 11:05

Danke für die Antworten, ja werden schon drauf drängen eine schriftliche Antwort zu kriegen.
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Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri

Beitrag von martin » Mi 14. Dez 2011, 11:10

cosmoch hat geschrieben:Ist es in diesem Falle erlaubt diese Waffen durch Österreich durchzuführen, ...

NEIN :!:

Für die Durchfuhr (Einfuhr) von Waffen die in Österreich als Kriegsmaterial gelten bräuchtest du eine Genehmigung von der Abteilung III/3 des BMI. Bei der Pumpgun (verboten aber kein Kriegsmaterial) ist das ähnlich, nur hier dürfen auch die Sicherheitsdirektionen der Bundesländer sowas bewilligen. Für einen persönlichen Transport dieser Waffen wirst du als Privatperson solche Bewilligungen leider nicht bekommen.

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Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri

Beitrag von cosmoch » Mi 14. Dez 2011, 11:34

Schade und Danke für die Info.

Dann bleibt wohl bald nur noch der Flieger übrig, um an die Wettkämpfe zu kommen.
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Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri

Beitrag von mgritsch » Mi 14. Dez 2011, 11:55

spannende frage!
mal sehen ob sich was herleiten lässt. :think:

Aus Sicht des KriegsMatG:

dass es sich bei deinen Halbautomaten bei uns leider um KM handelt dürfte wohl außer Frage stehen, siehe KriegsmatVerordnung, Halbautomatische Gewehre.

Somit:
§ 1. (1) Die Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie die Vermittlung (Abs. 4) von Kriegsmaterial bedarf, unbeschadet der nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen Bewilligungen, einer Bewilligung nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes.


Auch Durchfuhr betroffen!!!

3. (1) Die Bewilligung nach § 1 wird vom Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten nach Anhörung des Bundesministers für Landesverteidigung, soweit keine anderen gesetzlichen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen, unter Anwendung von Artikel 130 Abs. 2 B-VG erteilt.


Aus Sicht des WaffG:
§ 18. (1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten.
[...]
(5) Im übrigen gelten für Kriegsmaterial die Bestimmungen der §§ 6 bis 8 und 10 (Besitz,
Führen, Verläßlichkeit und Ermessen), 11 Abs. 3 (Besitz von Waffen durch Jugendliche unter
18 Jahren bei der Berufsausbildung), 12 und 13 (Waffenverbote), 15 (Überprüfung, Verlust
und Entfremdung von Urkunden), 25 bis 27 (Überprüfung der Verläßlichkeit, Änderung eines
Wohnsitzes, Einziehung von Urkunden), 45 Z 2 (Ausnahmebestimmung für historische
Schußwaffen) und 46 (Ausnahmebestimmungen für bestimmte Zwecke) sowie die
Bestimmungen des § 47 (Ausnahmebestimmungen für bestimmte Personen) mit Ausnahme
jener über die Einfuhr.


Ergo: die §36-39 die sich mit dem EU-FWP beschäftigen gelten für Kriegsmaterial so oder so nicht! Hiermit wird auch nochmal klargestellt, dass das WaffG in Bezug auf Ein-/Aus-/Durchfuhr nicht über das KriegsMatGesetz zu stellen ist!

schaut also eher schlecht aus dass du dazu kommst.

Glaube nicht dass eine Behörde zu anderer Auffassung kommen wird, wenn doch stellt sich immer die Frage ob das im Zweifelsfall eine schuldbefreiende Wirkung hätte (Verstoß gegen KMG = bis 2 Jahre Haft) :o

Somit dürfte dir nur der Weg über DE (dort erlaubt?) oder der Luftweg bleiben (im Zielstaat erlaubt?).
Egal, in Deutschland kannst wenigstens auf der Autobahn gscheit schnell fahren! Und die ganzen Mautkosten für unsere Autobahnen sparst auch noch. 8-)

lg
Martin
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Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri

Beitrag von Stickhead » Mi 14. Dez 2011, 12:13

RV1996
Auf grenzüberschreitenden Reisen darf eine Schusswaffe nur mitgenommen (Runderlass BMI: Mitnahme/Mitbringen heißt persönlicher Transport von Schusswaffen und Munition während einer Reise.) werden, wenn alle betroffenen Mitgliedsstaaten ihre Genehmigung dazu erteilt haben. Das Mitnehmen von Waffen in das Hoheitsgebiet eines anderen Staates bringt Gefahren mit sich, weshalb es auch der Entscheidung dieser Staaten vorbehalten sein muss, dieses Risiko zuzulassen. Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, berechtigt der Feuerwaffenpass zu Besitz der eingetragenen Waffen.


Q: WaffG Praxiskommentar, Hauer Keplinger, Verein 978-3-902460-39-4

Das würde für Österreich heissen, dass du eine Genehmigung vom BMI brauchst. BMI deshalb weil (wie mgritsch schon erwähnt hat) Kriegsmaterial.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri

Beitrag von cosmoch » Mi 14. Dez 2011, 12:14

Danke nochmals für die Klarstellung, das Ganze macht die Reiseplannung einfach etwas anspruchsvoller und interessanter :)
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Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri

Beitrag von Gumbar » Mi 14. Dez 2011, 12:15

cosmoch hat geschrieben:
Dann bleibt wohl bald nur noch der Flieger übrig, um an die Wettkämpfe zu kommen.


Nach Tschechien wäre es ein Umweg über Österreich zu fahren.
Zuletzt geändert von Gumbar am Mi 14. Dez 2011, 14:53, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri

Beitrag von Stickhead » Mi 14. Dez 2011, 12:23

Auch wenn er vom Kepler-22b wär, wärs okay... ich verstehe nicht, was daran schlecht sein soll, wenn man sich mit realitätsbezogenen waffenrechtlichen Problemen auseinandersetzt.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri

Beitrag von cosmoch » Mi 14. Dez 2011, 12:23

Nur zur Info,

Startort: Bern
Zielort: Hodonice

und wenn ich das bei GoogleMaps bei der Routenplanung eingebe, schlägst es mir eine Route über Österreich vor und 2 über Deutschland.

Aber wie gesagt, das Thema ist somit aufgeklärt und meine Frage beantwortet. Ich danke allen die sich die Zeit genommen haben, mir zu helfen.

Gruss Cosmoch
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Re: Durchfuhr von Kat A und Pump Action Flinten durch Austri

Beitrag von mgritsch » Mi 14. Dez 2011, 12:26

Umweg? Kommt drauf an.
Aus Basel nach Prag - eher ja
Aus Chur nach Brno - eher nein, da wäre alleine das Umfahren des Bodensee ein Blödsinn.

Im übrigen war die Fragestellung realistisch und konkret begründet und der Umgangston einwandfrei. Eine Trollvermutung scheint gänzlich unangebracht.

edit: äh ja, hat sich noch weiter konkretisiert :)
viel spass in Hodonice!
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