Winnetou hat geschrieben:die frage vorher war nur rhetorisch - die, die mich kennen, wissen was passiert, wenns einer versucht!
War mir e klar
Aber langsam bekommen die von OCEAN 11- 12- 13 lust bei dir OCEAN 14 zu drehen
Winnetou hat geschrieben:die frage vorher war nur rhetorisch - die, die mich kennen, wissen was passiert, wenns einer versucht!
Glöckchen hat geschrieben:Ist es zulässig einen Schrank in einem Kellerabteil von einem Wohnhaus mit mehreren Wohnungen zu befestigen. ??
Das Kellerabteil ist nurch ein Gitter umschloßen und durch eine Vorhängeschloß gesichert.
Wenn ich jetzt einen Metallschrank fest mit dem Beton verbinde, ist das dann zulässig.
Hat schon jemand Erfahrung damit???
Glöckchen hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort.
Ich kanns mir auch nicht ganz vorstellen.
Dann werd ich meine Sachen eher in einem Nebenwohnsitz lagern.
Das sollte ja erlaubt sein, oder??
OC Tom hat geschrieben:.... solange du immer Zugang hast zb Wohnung/Haus und sie sicher verwahrt sind.
OC Tom hat geschrieben:Blöde Frage was spricht eigentlich gegen die Verwahrung in deiner Wohnung und reden wir von Kat. B, C-D oder gar A
Glöckchen hat geschrieben:OC Tom hat geschrieben:Blöde Frage was spricht eigentlich gegen die Verwahrung in deiner Wohnung und reden wir von Kat. B, C-D oder gar A
Die Freundin will keine Waffen ( also Schießeisen udgl.) in Wohnräumen haben.
Hätten wir einHaus, dann wäre die Verwahrung im Keller ok für sie.
Drum kam ich auf die Idee.
Fühl mich aber selbst nicht wohl dabei, drum werd ichs auch lassen.
Werd in der Woche noch die WBK beantragen.