Verwahrung Waffen außerhalb des Wohnsitzes
Verfasst: Mo 16. Jun 2025, 21:46
Immer ausgehend von in einem fixierten (angeschraubten) Behältnis (Waffenschrank, Tresor) verwahrt, würde mich interessieren welche anwendbaren Beispiele für dauerhafte Verwahrung außerhalb vom Hauptwohnsitz möglich sind. Abseits von Waffenhandel. Besitz (Registrierung und fallweise WBK Platz bleibt belegt eh klar, egal wo gelagert)
WaffG und DurchführungsVO erläutern ja nur den Rahmen und nur selten klare Ansagen.
Verwahrung in Fahrzeugen ist ja sehr klar und deutlich geregelt (eingeschränkt bis verboten).
Verwahrung am Wohnsitz bzw. Im Rahmen der Nutzung (Hotel Jagdreise usw) auch verständlich
Allgemeinräume tendenziell nicht geeignet (Kellerabteil Thema)
Wie schaut es aus bei der Verwahrung abseits vom Wohnsitz aus. Welche dauerhaften Möglichkeiten gibt es? Mal abgesehen von Nebenwohnsitz.
Per se wird sich ja vieles mit Allgemeinraum schwierig. Was wenn ich Mieter bin (zb bei storage room anbieter? Wo bei anschrauben da eher das Problem sei wird). Gilt trotzdem als Allgemeinraum? Bankschließfach widerum ginge ... Dann ist ein individueller Spind am Schießstand auch tabu?
Wenn mir eine andere Person Nutzungsrecht und Zugang zu Grundstück/Gebäude erlaubt?
Muss das Gebäude bewohnt sein bzw ein Wohnsitz sein? Bsp. ehemaliges Gewerbe.
Letzten Endes: Gibt's eine verlässliche Judikatur dazu oder alles aushandelbar mit Behörden.
Zwecks einlagern von diversen Kat C wäre es. Falls die Behörde mal doch nicht mehr mitspielt bei §41 bzw. falls Waffen nun auf eine andere Person im Haushalt gemeldet werden sollen (die ja sofort unter §41 fällt scon bei der ersten Waffe da es bei mir schon wiederholte §41 Meldung gab allein schon wegen den Kat B notwendig gewesen)
WaffG und DurchführungsVO erläutern ja nur den Rahmen und nur selten klare Ansagen.
Verwahrung in Fahrzeugen ist ja sehr klar und deutlich geregelt (eingeschränkt bis verboten).
Verwahrung am Wohnsitz bzw. Im Rahmen der Nutzung (Hotel Jagdreise usw) auch verständlich
Allgemeinräume tendenziell nicht geeignet (Kellerabteil Thema)
Wie schaut es aus bei der Verwahrung abseits vom Wohnsitz aus. Welche dauerhaften Möglichkeiten gibt es? Mal abgesehen von Nebenwohnsitz.
Per se wird sich ja vieles mit Allgemeinraum schwierig. Was wenn ich Mieter bin (zb bei storage room anbieter? Wo bei anschrauben da eher das Problem sei wird). Gilt trotzdem als Allgemeinraum? Bankschließfach widerum ginge ... Dann ist ein individueller Spind am Schießstand auch tabu?
Wenn mir eine andere Person Nutzungsrecht und Zugang zu Grundstück/Gebäude erlaubt?
Muss das Gebäude bewohnt sein bzw ein Wohnsitz sein? Bsp. ehemaliges Gewerbe.
Letzten Endes: Gibt's eine verlässliche Judikatur dazu oder alles aushandelbar mit Behörden.
Zwecks einlagern von diversen Kat C wäre es. Falls die Behörde mal doch nicht mehr mitspielt bei §41 bzw. falls Waffen nun auf eine andere Person im Haushalt gemeldet werden sollen (die ja sofort unter §41 fällt scon bei der ersten Waffe da es bei mir schon wiederholte §41 Meldung gab allein schon wegen den Kat B notwendig gewesen)