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Verwahrung Waffen außerhalb des Wohnsitzes

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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glockfun
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Verwahrung Waffen außerhalb des Wohnsitzes

Beitrag von glockfun » Mo 16. Jun 2025, 21:46

Immer ausgehend von in einem fixierten (angeschraubten) Behältnis (Waffenschrank, Tresor) verwahrt, würde mich interessieren welche anwendbaren Beispiele für dauerhafte Verwahrung außerhalb vom Hauptwohnsitz möglich sind. Abseits von Waffenhandel. Besitz (Registrierung und fallweise WBK Platz bleibt belegt eh klar, egal wo gelagert)

WaffG und DurchführungsVO erläutern ja nur den Rahmen und nur selten klare Ansagen.

Verwahrung in Fahrzeugen ist ja sehr klar und deutlich geregelt (eingeschränkt bis verboten).

Verwahrung am Wohnsitz bzw. Im Rahmen der Nutzung (Hotel Jagdreise usw) auch verständlich

Allgemeinräume tendenziell nicht geeignet (Kellerabteil Thema)

Wie schaut es aus bei der Verwahrung abseits vom Wohnsitz aus. Welche dauerhaften Möglichkeiten gibt es? Mal abgesehen von Nebenwohnsitz.


Per se wird sich ja vieles mit Allgemeinraum schwierig. Was wenn ich Mieter bin (zb bei storage room anbieter? Wo bei anschrauben da eher das Problem sei wird). Gilt trotzdem als Allgemeinraum? Bankschließfach widerum ginge ... Dann ist ein individueller Spind am Schießstand auch tabu?

Wenn mir eine andere Person Nutzungsrecht und Zugang zu Grundstück/Gebäude erlaubt?
Muss das Gebäude bewohnt sein bzw ein Wohnsitz sein? Bsp. ehemaliges Gewerbe.

Letzten Endes: Gibt's eine verlässliche Judikatur dazu oder alles aushandelbar mit Behörden.

Zwecks einlagern von diversen Kat C wäre es. Falls die Behörde mal doch nicht mehr mitspielt bei §41 bzw. falls Waffen nun auf eine andere Person im Haushalt gemeldet werden sollen (die ja sofort unter §41 fällt scon bei der ersten Waffe da es bei mir schon wiederholte §41 Meldung gab allein schon wegen den Kat B notwendig gewesen)

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Maddin
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Re: Verwahrung Waffen außerhalb des Wohnsitzes

Beitrag von Maddin » Mo 16. Jun 2025, 22:10

Falls vorhanden, Verwahrung/Lagerung im Elternhaus würde mir jetzt beispielsweise einfallen.

Voraussetzung ist jedoch die jederzeitige Zutrittsmöglichkeit, was zumindest im näheren Verwandtschaftsumfeld kein Thema sein sollte.

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Re: Verwahrung Waffen außerhalb des Wohnsitzes

Beitrag von gewo » Di 17. Jun 2025, 00:22

du kannst überall verwahren wenn
- die erforderliche sicherheit der verwahrung gegeben ist (aussensicherung gegen krim. täter, zugriffsschutz gegen rechtmässig im objekt aufhältige nicht berechtigte)
- du weisst wo deine waffe ist
- du dabei ohne die hilfe dritter an die waffe rankommst ( banktresor ist aber trotzdem ok)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

glockfun
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Re: Verwahrung Waffen außerhalb des Wohnsitzes

Beitrag von glockfun » Di 17. Jun 2025, 06:36

gewo hat geschrieben:
Di 17. Jun 2025, 00:22
du kannst überall verwahren wenn
- die erforderliche sicherheit der verwahrung gegeben ist (aussensicherung gegen krim. täter, zugriffsschutz gegen rechtmässig im objekt aufhältige nicht berechtigte)
- du weisst wo deine waffe ist
- du dabei ohne die hilfe dritter an die waffe rankommst ( banktresor ist aber trotzdem ok)
Danke. Das erklärt es ganz gut im allgemeinen für mich.
In der Praxis für mich:
Es geht immer um eingefriedetes Grundstück (Zaun/Mauer/Tor, dort ein Gebäude (verschlossen), darin ein Waffenschrank montiert und verschlossen. Zugang (ohne Dritte) und Berechtigung zum Zugang gegeben. Liste Bestand dort kann ich schriftlich führen ebenso wie zugesicherten Zugang.

Ist ein Backup Plan (wenige hundert Meter vom Wohnsitz somit aber nicht im Naheverhältnis)

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Re: Verwahrung Waffen außerhalb des Wohnsitzes

Beitrag von AUG-andy » Di 17. Jun 2025, 08:20

glockfun hat geschrieben:
Di 17. Jun 2025, 06:36
Ist ein Backup Plan (wenige hundert Meter vom Wohnsitz somit aber nicht im Naheverhältnis)
Panik/Angst vor dem 3 Weltkrieg oder einer Zombie Apokalypse? :lol:
Oder einfach nur zu viele Waffen an einem Standort?
Ging mir genauso. Aufgeteilt auf 2 Wohnsitze.
MfG
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Re: Verwahrung Waffen außerhalb des Wohnsitzes

Beitrag von rhodium » Di 17. Jun 2025, 08:33

Also ich denke es gilt da halt schon auch immer ein bisschen abzuwägen. Eine einsame Jagdhütte im hintersten Karwendel würde ich jetzt nicht gerade für die Verwahrung einer teuren Jagdbüchse nutzen. Bestenfalls ohne Verschluss und Munition.

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Re: Verwahrung Waffen außerhalb des Wohnsitzes

Beitrag von glockfun » Di 17. Jun 2025, 08:41

AUG-andy hat geschrieben:
Di 17. Jun 2025, 08:20
glockfun hat geschrieben:
Di 17. Jun 2025, 06:36
Ist ein Backup Plan (wenige hundert Meter vom Wohnsitz somit aber nicht im Naheverhältnis)
Panik/Angst vor dem 3 Weltkrieg oder einer Zombie Apokalypse? :lol:
Oder einfach nur zu viele Waffen an einem Standort?
Ging mir genauso. Aufgeteilt auf 2 Wohnsitze.
Nein keine Panik und kein Bezug auf Krieg oder Apokalypse etc. Abgesehen davon ist das nicht meine Aufgabe, zahle genug Steuern, sollen das gut anlegen für ordentlich ausgerüstete Truppen/Exekutive. Für mich ist es Hobby und Sammeln. Hab mich auch von einigen getrennt und dann läuft wieder was über den Weg ...

Einfach nur falls doch einmal "unnötige" hohe Auflagen der Behörde kommen. Wozu quasi überwachten Bunker bauen wenn paar hundert Meter wieder normal gelagert werden kann nach dem Prinzip Zumutbarkeit. Da reicht bei Kat. C jedenfalls ein zarter Rottner Schrank (als Bsp, ich selber verwende den nicht).

Bei Kat C. sind es meist die einfachen kleinen und billigen Dinger die den Bestand hochkurbeln. Vor allem alles ohne extra Optik da kaum Kosten. Irgendwas altes, 22lr Zeug, oder unmögliche Kaliber wo das erste Packerl Munition gefühlt gleich wie die Büchse kostet.

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