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Kat. C Waffe in Vertretung kaufen?

Verfasst: Mo 16. Jun 2025, 16:55
von Benschman
Grüß euch,

ein Freund von mir möchte sich eine Kat. C (BDF 12/76) kaufen. Aus Zeitmangel seinerseits unterstütze ich ihn dabei.

Nun habe ich eine entsprechende Waffe bereits angezahlt, jetzt scheitert es aber an seinen Arbeitszeiten, den Öffnungszeiten des Händlers und der Entfernung zu diesem.

Kann ich auf seinen Namen in Vertretung die Waffe kaufen, wenn er mir die entsprechenden Dokumente zu Verfügung stellt?

Danke euch!

Re: Kat. C Waffe in Vertretung kaufen?

Verfasst: Mo 16. Jun 2025, 17:52
von phaesun
Die wird der Händler halt auf dich als Abholer registrieren wenn du keine beglaubigte Vollmacht von deinem Freund hast.

Insbesondere nach den jüngsten Vorkommnissen wird sich jeder Händler hüten jemandem eine Waffe mitzugeben aber auf jemand anderen zu melden.

Davon abgesehen: wieso lässt sich der Spezi die Waffe nicht zu einem Büchser in seiner Nähe senden und holt sie dort?

Auf mich macht das einen eigenartigen Eindruck.

Re: Kat. C Waffe in Vertretung kaufen?

Verfasst: Mo 16. Jun 2025, 18:07
von titan
Melds auf dich und verkaufs ihm halt. Alles andete ist, naja.. unnötig.
Es gibt ein paar Grundsätze im Leben, dass man sich bspw selbst um sein Zeug kümmert.

Re: Kat. C Waffe in Vertretung kaufen?

Verfasst: Mo 16. Jun 2025, 18:36
von AUG-andy
titan hat geschrieben:
Mo 16. Jun 2025, 18:07
Melds auf dich und verkaufs ihm halt. Alles andete ist, naja.. unnötig.
Es gibt ein paar Grundsätze im Leben, dass man sich bspw selbst um sein Zeug kümmert.
Beste Vorgehensweise :clap:
Die (Um) Meldung kostet etwa 15€ und alles ist im rechtlichen Rahmen.

Re: Kat. C Waffe in Vertretung kaufen?

Verfasst: Mo 16. Jun 2025, 18:45
von Benschman
@phaesun

Es gibt keinen Händler in seiner Nähe, der besser gelegen wäre. Es scheitert aktuell nur an der Kombination Öffnungs/Arbeitszeiten.

Aber gut, der Vorschlag mit einem anderen Händler ist ok. Ich kann die Waffe auch für ihn abholen, wenn er sich dort legitimiert und bezahlt hat, das wäre schon ausgemacht. Ich wollte nur fragen, ob sich dieser Part auch noch erledigen ließe.

Mir erschien es zweckmäßiger, es so zu handhaben, verstehe aber das Problem dahinter, speziell mit der Registrierung.

Naja, generell ließe es sich auch so lösen, das ich die Waffe kaufe und ihm dann verkaufe. War halt so nicht geplant.

Ich rede einfach nochmal mit dem Händler. Da lässt sich sicher eine Lösung finden.

Re: Kat. C Waffe in Vertretung kaufen?

Verfasst: Mo 16. Jun 2025, 20:03
von rhodium
Also im Moment ist sicher der falsche Zeitpunkt um mit dem Händler solche Dinge zu diskutieren. Kauf das Ding und Verkauf diese deinem (zuverlässigen) Kollegen.

Re: Kat. C Waffe in Vertretung kaufen?

Verfasst: Mo 16. Jun 2025, 23:02
von Benschman
Jedem, der mir jetzt geschrieben hat, sei gesagt, ich wollte nur eine Frage stellen, ob sowas möglich sei, mehr nicht. Hier gings nur um eine Hilfestellung meinerseits zu meinen Freund.

Natürlich werden wir sonst den normalen Weg einhalten, völlig klar.

Danke für eure Meinungen!

Re: Kat. C Waffe in Vertretung kaufen?

Verfasst: Di 17. Jun 2025, 00:15
von gewo
das waffenrecht hat dazu keine spezifischen festlegungen

dh das es grundsaetzlich moeglich ist, wenn
- unzweifelhaft ist fuer wen die waffe bestimmt ist (kontaktaufnahme erforderlich, überweisung vom tats. käufer)
- es eine übernahmevollmacht gibt
- die person welche abholt auch die gesetzlichen voraussetzungen erfüllt
- die massgeblichen bestimmungen auch gegenüber dem abholer eingehalten werden ( waffenverbot, drittstaatlerbestimmungen, abkühlphase…)
und vor allem der haendler mitspielt

rechtsanspruch darauf hast du keinen
logisch