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Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?

Verfasst: So 7. Jul 2024, 10:39
von Sidewinder05
Hi,

Theoretische Frage:
Man ist seit Jahren Sportschütze, WBK seit >10 Jahren. Man kramt in einem Schrank rum wo man seit Jahren nicht mehr drinnen war. Da kommt ein AR15 Schubschaft, Railcovers und ein 30er AR15 Magazin zum Vorschein das man längst vergessen hatte - von einer der ersten OA15 die es in Österreich gab. Die ganzen Fristen von der Waffengesetz Novelle hat man verpennt weil man damals schießsportlich komplett inaktiv war - was würde man mit dem Drum jetzt machen?

Könnte man das nachmelden? Zur Polizei bringen? Oder zerlegen und bei jedem Restmüll Termin ein Teil des Magazins entsorgen?

Wie gesagt - Theorie!

Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?

Verfasst: So 7. Jul 2024, 11:21
von Herakles
wenn man es nicht mehr haben will: vernichten und entsorgen.

Ansonsten:
https://www.spartanat.com/2020/12/basic ... sterreich/

Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?

Verfasst: So 7. Jul 2024, 11:23
von bino71
Zerlegen und als Ersatzteile lagern oder als Ersatzteile verkaufen.
Alles andere ist mit Aufwand verbunden (Bewerbe machen um 20+ Magazine besitzen zu dürfen,...), Nachmelden geht nicht,...

Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?

Verfasst: So 7. Jul 2024, 20:50
von Sidewinder05
ok danke :)

Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?

Verfasst: So 7. Jul 2024, 23:55
von gewo
WaffG par 42 (2)

Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?

Verfasst: Mo 8. Jul 2024, 11:21
von Promo
Sidewinder05 hat geschrieben:
So 7. Jul 2024, 10:39
Man kramt in einem Schrank rum wo man seit Jahren nicht mehr drinnen war. Da kommt ein AR15 Schubschaft, railcovers und ein 30er AR15 Magazin zum Vorschein das man längst vergessen hatte - von einer der ersten OA15 die es in Österreich gab. Die ganzen Fristen von der Waffengesetz Novelle hat man verpennt weil man damals schießsportlich komplett inaktiv war - was würde man mit dem drum jetzt machen?
Auf den § 42 Abs 2 wurde bereits richtigerweise verwiesen:
Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.
... und weil jetzt sicher deine Frage kommen wird, was dann damit passiert, auch noch der Abs 3:
Läßt sich der Verlustträger einer Waffe gemäß Abs. 2 nicht ermitteln,
so darf die Behörde auch nach Ablauf der im § 395 ABGB vorgesehenen Jahresfrist die Waffe dem Finder oder einer von diesem namhaft gemachten Person nur dann überlassen, wenn diese zu ihrem Besitz berechtigt sind
; verlässlichen Findern, die EWR-Bürger sind und das 21. Lebensjahr vollendet haben, hat die Behörde auf Antrag für diese Art von Waffe eine entsprechende Waffenbesitzkarte auszustellen oder zu erweitern;
... ob das Erweiterungsprivileg auch für verbotene Magazine gilt wage ich zu bezweifeln. Immerhin wird das Erbenprivileg ("Erteilung Berechtigung") beispielsweise für Vorderschaftrepetierflinten aufgrund höchstgerichtlicher Judikatur auch nicht angewendet.

Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?

Verfasst: Mo 8. Jul 2024, 11:54
von tousibaer
Einwand/Frage eine Unwissenden:

Kann etwas überhaupt eine "Fundsache" sein wenn es im eigenen Schrank "gefunden" wird???

Grüße

Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?

Verfasst: Mo 8. Jul 2024, 12:29
von titan
Naja, Fahrlässigkeit, im Sinne einer nicht sachgemäßen Verwahrung, kann die Behörde in dem Fall eher nicht nachweisen, wenn das Ding früher "frei" war und tatsächlich gefunden wurde. Blöd ist es halt, da es trotzdem, wenn auch unwissend, in deinem Besitz war..
Ob das dann die WBK gefährdet..?

Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?

Verfasst: Mo 8. Jul 2024, 13:42
von Skill Issue
titan hat geschrieben:
Mo 8. Jul 2024, 12:29
Naja, Fahrlässigkeit, im Sinne einer nicht sachgemäßen Verwahrung, kann die Behörde in dem Fall eher nicht nachweisen, wenn das Ding früher "frei" war und tatsächlich gefunden wurde. Blöd ist es halt, da es trotzdem, wenn auch unwissend, in deinem Besitz war..
Ob das dann die WBK gefährdet..?
Dann hat man es eben am Gehsteig gefunden...

Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?

Verfasst: Mo 8. Jul 2024, 14:05
von Evilcannibal79
Wennst es nicht mehr haben willst, zerlegen und im Müll entsorgen?
evtl. vorher mit dem Hammer drauhauen.
Ich würd da kein großes Tratra darum machen.
Wennst es behalten willst wird man den Weg über die Behörde gehen müssen und die sagen dir dann eh wie es zu handhaben ist.

Re: Theorie: Großes Magazin gefunden - was tun?

Verfasst: Mo 8. Jul 2024, 16:02
von Promo
tousibaer hat geschrieben:
Mo 8. Jul 2024, 11:54
Einwand/Frage eine Unwissenden:
Kann etwas überhaupt eine "Fundsache" sein wenn es im eigenen Schrank "gefunden" wird???
Menschen die an Demenz leiden finden ständig Sachen ... ;) .

Scherz beiseite. Es hängt von den Umständen ab, und auch davon wie streng es die Behörde sieht. Formal gesehen kannst du es natürlich auch am Gehsteig gefunden haben. Wenn das Haus beispielsweise gebraucht gekauft wurde und beim Magazin nicht die Rechnung vom Händler vom Vortrag dabei ist, dann kann ein Dachbodenfund hingegen sehr wohl plausibel sein. Wenn du seit 6 Monaten im Neubau wohnst, dann wird das wohl eher wenig plausibel sein.