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Muster Formular für WBK Erweiterung lange Magazine

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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F97_Starfire
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Muster Formular für WBK Erweiterung lange Magazine

Beitrag von F97_Starfire » Mi 17. Apr 2024, 12:59

Hallo ihr Lieben!

Wer von euch hätte ein Muster Formular, um bei der Behörde einen Antrag für lange Magazine zu stellen?

Wäre sehr dankbar!

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AUG-andy
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Re: Muster Formular für WBK Erweiterung lange Magazine

Beitrag von AUG-andy » Mi 17. Apr 2024, 13:13

F97_Starfire hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 12:59
Hallo ihr Lieben!

Wer von euch hätte ein Muster Formular, um bei der Behörde einen Antrag für lange Magazine zu stellen?

Wäre sehr dankbar!
Erfüllst du bereits alle Auflagen?

Wie bekomme ich große Magazine?
Seit dem 14.12.2019 sind in Österreich Magazine für Halbautomaten welche mehr als 10 Patronen und für Pistolen, welche mehr als 20 Patronen fassen, verboten.
Diese Magazine sind laut Gesetz als Kategorie A (verbotene Waffen) eingestuft.

Um eine Ausnahmegenehmigung zum Kauf für große Magazine zu erhalten gibt es nur eine Möglichkeit:
Ihr müsst Sportschütze gemäß §11b Waffengesetz sein, also entsprechende Vereinsmitgliedschaft und mindestens 12 Schießplatzbesuche in den letzten 12 Monaten, und das muss auch dokumentiert sein (dafür hat der Verein ein Schießbuch für seine Mitglieder).
Dabei ist auch der Zeitraum vom einem Jahr (12 Monate) wichtig, denn wenn ihr in vier Monaten 12 mal schießen gehst zählt es auch nicht.
Von den 12 Schießplatzbesuchen sind mindestens 3 Wettkämpfe vorgeschrieben, einer davon international (Staatsmeisterschaft, Europameisterschaft), die anderen 9 mal reicht ein dokumentiertes Training.
Um die Bedingungen für eine Ausnahmegenehmigung für große Magazine als Sportschütze zu erfüllen, müsst ihr auch mindestens an 3 Bewerben in diesem Zeitraum teilgenommen haben, bei welchen große Magazine zwingend erforderlich sind. Hier besteht die Möglichkeit von „Leihmagazinen“, die sind auf einem behördlich genehmigten Schießplatz erlaubt.
Achtung: Es zählen allerdings nur Bewerbe welche nach einer offiziellen Sportordnung eines internationalen Verbandes abgehalten werden und keine Spaß- oder Fantasiebewerbe wie sie manche Veranstalter anbieten!
Merke: Vereine können keine Bestätigungen für große Magazine ausstellen, im WaffG ist ausdrücklich vermerkt:
„Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A (verbotene Waffe oder große Magazine) ist nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.“
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

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Re: Muster Formular für WBK Erweiterung lange Magazine

Beitrag von F97_Starfire » Mi 17. Apr 2024, 13:25

AUG-andy hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 13:13
F97_Starfire hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 12:59
Hallo ihr Lieben!

Wer von euch hätte ein Muster Formular, um bei der Behörde einen Antrag für lange Magazine zu stellen?

Wäre sehr dankbar!
Erfüllst du bereits alle Auflagen?

Wie bekomme ich große Magazine?
Seit dem 14.12.2019 sind in Österreich Magazine für Halbautomaten welche mehr als 10 Patronen und für Pistolen, welche mehr als 20 Patronen fassen, verboten.
Diese Magazine sind laut Gesetz als Kategorie A (verbotene Waffen) eingestuft.

Um eine Ausnahmegenehmigung zum Kauf für große Magazine zu erhalten gibt es nur eine Möglichkeit:
Ihr müsst Sportschütze gemäß §11b Waffengesetz sein, also entsprechende Vereinsmitgliedschaft und mindestens 12 Schießplatzbesuche in den letzten 12 Monaten, und das muss auch dokumentiert sein (dafür hat der Verein ein Schießbuch für seine Mitglieder).
Dabei ist auch der Zeitraum vom einem Jahr (12 Monate) wichtig, denn wenn ihr in vier Monaten 12 mal schießen gehst zählt es auch nicht.
Von den 12 Schießplatzbesuchen sind mindestens 3 Wettkämpfe vorgeschrieben, einer davon international (Staatsmeisterschaft, Europameisterschaft), die anderen 9 mal reicht ein dokumentiertes Training.
Um die Bedingungen für eine Ausnahmegenehmigung für große Magazine als Sportschütze zu erfüllen, müsst ihr auch mindestens an 3 Bewerben in diesem Zeitraum teilgenommen haben, bei welchen große Magazine zwingend erforderlich sind. Hier besteht die Möglichkeit von „Leihmagazinen“, die sind auf einem behördlich genehmigten Schießplatz erlaubt.
Achtung: Es zählen allerdings nur Bewerbe welche nach einer offiziellen Sportordnung eines internationalen Verbandes abgehalten werden und keine Spaß- oder Fantasiebewerbe wie sie manche Veranstalter anbieten!
Merke: Vereine können keine Bestätigungen für große Magazine ausstellen, im WaffG ist ausdrücklich vermerkt:
„Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A (verbotene Waffe oder große Magazine) ist nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.“
Ja ich erfülle alles :)

Ich möchte nur für eine AR15 und eine MP meiner Wahl größere Magazine beantragen

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