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Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 15:49
von Glock1768
Angriff ist die beste Verteidigung ...

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 15:58
von Master-chief1000
Mir unerklärlich warum bei den Behörden so wenig einschlägiges Fachwissen vorausgesetzt wird oder so wenig geschult wird. Habe bei meiner eigenen Behörde schon die wildesten Erfahrungen gemacht..

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 18:26
von Promo
Ein Griffstück ist üblicherweise waffenrechtlich nicht relevant. Du darfst daher dieses auch 3D drucken.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass eine Glock Pistole nicht umsonst eingegossene Metalleinlagen aufweist, was zuhause mit 3D Drucker schwierig wird.

Abseits davon, das WaffG sieht tatsächlich leider auch im § 28 keine Regelungen über (nicht gewerblich) selbst erzeugte Waffen vor; es wäre aber jedenfalls analog § 28 vorzugehen. Die GewO kommt nur dann zu tragen, wenn die Tatbestände des § 1 Abs 2 GewO erfüllt sind; bitte aber in diesem Zusammenhang auch § 1 Abs 4 beachten!

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 19:13
von rhodium
AUG-andy hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 15:15
Glock1768 hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 15:02
Auf wenn die AWG immer sich davor fürchten ... ein Teil wie ein Griffstück möchte ich nicht im Schuss verwenden, wenn dies aus einem 3D Drucker kommt ... es ist im Vergleich zu einem Original praktisch kaum belastbar ... man muss ja das Halbwissen (Waffen aus dem 3D Kunststoffdrucker) nicht auch noch bestätigen ... Blödsinn bleibt Blödsinn
Die Realität sieht aber anders aus:

https://kurier.at/chronik/oesterreich/p ... 21.174.986
Die Tatsache, dass der Artikel über 10 Jahre alt ist und es meines Wissens seitdem „nur“ einen (höchst bedauerlichen) Anschlag mit einer 3D-gedruckten Waffe gab, sagt doch eigentlich alles über die Gefährdung.

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 20:17
von AUG-andy
rhodium hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 19:13
AUG-andy hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 15:15
Glock1768 hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 15:02
Auf wenn die AWG immer sich davor fürchten ... ein Teil wie ein Griffstück möchte ich nicht im Schuss verwenden, wenn dies aus einem 3D Drucker kommt ... es ist im Vergleich zu einem Original praktisch kaum belastbar ... man muss ja das Halbwissen (Waffen aus dem 3D Kunststoffdrucker) nicht auch noch bestätigen ... Blödsinn bleibt Blödsinn
Die Realität sieht aber anders aus:

https://kurier.at/chronik/oesterreich/p ... 21.174.986
Die Tatsache, dass der Artikel über 10 Jahre alt ist und es meines Wissens seitdem „nur“ einen (höchst bedauerlichen) Anschlag mit einer 3D-gedruckten Waffe gab, sagt doch eigentlich alles über die Gefährdung.
Es ging nicht um die Gefährdung, sondern um die Wirksamkeit der 3D Waffen.

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 20:23
von Master-chief1000
Promo hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 18:26
Ein Griffstück ist üblicherweise waffenrechtlich nicht relevant. Du darfst daher dieses auch 3D drucken.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass eine Glock Pistole nicht umsonst eingegossene Metalleinlagen aufweist, was zuhause mit 3D Drucker schwierig wird.

Abseits davon, das WaffG sieht tatsächlich leider auch im § 28 keine Regelungen über (nicht gewerblich) selbst erzeugte Waffen vor; es wäre aber jedenfalls analog § 28 vorzugehen. Die GewO kommt nur dann zu tragen, wenn die Tatbestände des § 1 Abs 2 GewO erfüllt sind; bitte aber in diesem Zusammenhang auch § 1 Abs 4 beachten!
Wenn es grundsätzlich weder in §28, noch sont wo im Waffengesetz eine Einschränkung für nicht gewerblich produzierte Waffenteile/Waffen gibt (wenn man die jeweilige Kategorie besitzen darf), wäre dann juristisch der Sachverhalt nicht sowieso eindeutig? Nulla poena sine lege.

Also z.b. Person 18 Jahre, kein Waffenverbot baut sich Repetierer und meldet ihn = juristisch ok. Person 21 WBK baut sich Revolver = juristisch ok. Oder eben Magazin. Oder lieg ich da falsch. Bin aber juristischer Laie.

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Di 2. Apr 2024, 20:25
von Spitfire
AUG-andy hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 13:05
Kann es sein, dass du versuchst illegal eine Waffe zu fertigen?
Deine Postings deuten da in eine gewisse Richtung. :think:
Ahahahahahahaa und dafür fragt man im Internetforen nach, ob die Herstellung einer illegalen Waffe legal sei?!

Ernsthaft?? 😂
Das hat mittlerweile Kabarett Level, was hier im Forum verzapft wird 😂😂

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 07:42
von Flying Dog
Spitfire hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 20:25
AUG-andy hat geschrieben:
Di 2. Apr 2024, 13:05
Kann es sein, dass du versuchst illegal eine Waffe zu fertigen?
Deine Postings deuten da in eine gewisse Richtung. :think:
Ahahahahahahaa und dafür fragt man im Internetforen nach, ob die Herstellung einer illegalen Waffe legal sei?!

Ernsthaft?? 😂
Das hat mittlerweile Kabarett Level, was hier im Forum verzapft wird 😂😂
Ich finds auch großartig, dass der Begriff "waffenrechtlich NICHT RELEVANT" vollkommen ignoriert wird, aber gleichzeitig und unter Hilfenahme einer kruden Gewerbeordnung versucht wird, den "illegalen-Waffen-Strick" zu drehen. :clap:
Kabarett? Für das Programm würd ich keinen Cent zahlen.

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 10:23
von spareribs
Und ? 3D fertig, da ist dann Plastik, Metallteile braucht man aber auch ....und selbst wenn alles passt, den Schlitten und den Lauf schnitzt man sich so einfach ??? Dieses Thema wird einfach überbewertet ...

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 11:10
von Joewood
spareribs hat geschrieben:
Mi 3. Apr 2024, 10:23
Und ? 3D fertig, da ist dann Plastik, Metallteile braucht man aber auch ....und selbst wenn alles passt, den Schlitten und den Lauf schnitzt man sich so einfach ??? Dieses Thema wird einfach überbewertet ...
Ich kann mir gerade bei einer Glock sehr gut vorstellen, dass man bisserl experimentieren kann um zu sehen, ob sich nicht ein - für einen selbst - besseres Griffstück zaubern lässt; das größte Problem wird IMHO eher werden, dass man die Passungen für die Abzugsgruppe genau hinbekommt.

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 11:16
von Skill Issue
Legal ist es, allerdings alles andere als praktisch.

Die Idee vom gedruckten Griffstück/Lower kommt ja aus den USA, wo mit solchen Tricks einfach der Background-Check umgangen werden soll. Generell ist ein Großteil der 3D-Waffen-Community sehr US-lastig und fokussiert sich damit auch auf alles, was für US-Bürger interessant ist.

Bei uns insofern "unpraktisch", da in unserem Waffengesetz sowas wie Läufe, Verschlüsse, etc. waffenrechtlich relevant sind. Ebenso ist bei uns der Besitz geregelt, weshalb man hier sehr schnell ein gröberes Upsi begehen kann, das langfristige Folgen hat. Da bist du besser bedient, wenn du über einen Waffenhändler ein originales Glock-Griffstück beziehst und dann weniger Kopfschmerzen hast.

Heißt nicht, dass es nicht auch coole Projekte gibt, die bei uns rechtlich unbedenklich und praktisch ganz lässig sein können. Beispielsweise die AR15/AR9-Lower von Hoffmann Tactical. Einfach dabei nur berücksichtigen, dass als Wechselsystem gemeldete Upper auch tatsächlich als Wechselsysteme im Alltag bestehen und ausschließlich am behördlich genehmigten Schießstand zusammengebaut werden dürfen, auch wenn im Forum gerne mal darüber diskutiert wird. Den Ärger ist es nicht wert.

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 15:29
von yoda
Die Gewerbeordnung betrifft eine Person nicht die 1 Stk. von irgendwas ohne kommerzielles Interesse baut, das Wort Gewerbe ist hinreichend genau definiert um das zu unterscheiden, d.h. dieses behauptete Verbot für Privatpersonen gibt es nicht.

Zum Thema Glock Griffstück ausdrucken sei aber einiges gesagt:

-) Die Amerikaner machen es, weil es dort das einzig relevante Teil ist, Läufe und Verschlüsse sind dort frei
-) Das führt dazu dass man dort Sets mit den Metalleinsätzen bekommt, die man bei uns nicht bekommt, d.h. man benötigt eine Fräsmaschine um sowas bei uns herzustellen, z.b. die Führungsschienen für den Verschluss
-) Die Qualität von dem was man mit FDM Druckern herstellen kann ist einfach Müll, insbesondere quer zur Druckrichtung die Layerhaftung ist ein riesiges Problem, man erreicht niemals die Qualität eines werksmäßigen Spritzgusses und die Dinger brechen teilweise nach wenigen Schuss bei PLA+ und bei wenigen 100 bis 1000 Schuss bei den Nylon Filamenten. Es ist schlicht und ergreifend Müll.
-) Wenn die Dinger brechen, was sie zuverlässig und zeitnah tun, besteht Verletzungsgefahr

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 16:52
von Master-chief1000
yoda hat geschrieben:
Mi 3. Apr 2024, 15:29
Die Gewerbeordnung betrifft eine Person nicht die 1 Stk. von irgendwas ohne kommerzielles Interesse baut, das Wort Gewerbe ist hinreichend genau definiert um das zu unterscheiden, d.h. dieses behauptete Verbot für Privatpersonen gibt es nicht.

Zum Thema Glock Griffstück ausdrucken sei aber einiges gesagt:

-) Die Amerikaner machen es, weil es dort das einzig relevante Teil ist, Läufe und Verschlüsse sind dort frei
-) Das führt dazu dass man dort Sets mit den Metalleinsätzen bekommt, die man bei uns nicht bekommt, d.h. man benötigt eine Fräsmaschine um sowas bei uns herzustellen, z.b. die Führungsschienen für den Verschluss
-) Die Qualität von dem was man mit FDM Druckern herstellen kann ist einfach Müll, insbesondere quer zur Druckrichtung die Layerhaftung ist ein riesiges Problem, man erreicht niemals die Qualität eines werksmäßigen Spritzgusses und die Dinger brechen teilweise nach wenigen Schuss bei PLA+ und bei wenigen 100 bis 1000 Schuss bei den Nylon Filamenten. Es ist schlicht und ergreifend Müll.
-) Wenn die Dinger brechen, was sie zuverlässig und zeitnah tun, besteht Verletzungsgefahr
Meine Frage im Beitrag dreht sich auch eher nur um die rechtliche Situation. Nicht darum ob es sinnvoll oder sicher ist. Wer keinen privaten Schießstand hat und die Möglichkeit die Waffe eingespannt zu schießen kann sowieso keine Tests machen ob so ein Griffstück Abnutzungen zeigt oder nach wenigen Schüssen bricht.

Ich kann dazu genau nichts sicher sagen weil ich es noch nie versucht habe. Ich habe aber bis jetzt sehr viele Infos gelesen/gesehen in denen sie nicht zeitnah und zuverlässig eine catastrophic failure hatten. Aber der Post sollte sich eher nur um die rechtliche Lage drehen also danke für den Absatz oben.

Das die Amerikaner das im speziellen oft machen um das lokale Waffengesetz zu brechen haben die beiden Kollegen oben schon berichtet. Kurios finde ich aber das es anscheinend darauf hinausläuft das es juristisch in Österreich ganz anders aussieht.

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 17:31
von Promo
.. im Übrigen ist auch die Suchfunktion hilfreich:
viewtopic.php?t=38749
viewtopic.php?t=13759
viewtopic.php?t=38799
[die ersten drei passenden Ergebnisse, die ich gefunden habe]

Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?

Verfasst: Mi 3. Apr 2024, 17:41
von Master-chief1000
Ich hab die drei Beiträge bereits gelesen. Soviel ich weiß gehts dabei halt um -damals noch Kat. D- und Kat. C. Hab die neuen Beiträge nur aufgemacht weil ich klären wollte ob eben ein Teil (nicht waffenrechtlich relevant) aber zu Kat. B passend. Oder ein high cap Magazin Kat. A anders gehandhabt wird.