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3D-Druck von Glockgriffstück legal?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- 9mm Para
- Beiträge: 31
- Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52
3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Ich habe gestern zu Magazinen bereits eine ähnlich Frage im Forum gepostet. Nach der Beantwortung stellt sich mir eine weitere Frage.
Ist es legal sich selbst z.b. ein Glockgriffstück herzustellen (z.b. durch 3D-Druck)?
An sich ist es ja anscheinend generell legal sich Waffen selbst zu fertigen. Bei dem Griffstück handelt es sich noch dazu im einen nicht waffenrechtlich relevanten Teil also dürfte ja eigentlich nichts dagegen sprechen.
Danke schon einmal für die Antworten
Und falls es rechtlich einwandfrei ist. Hat jemand im Forum schon Erfahrungen mit irgendwelchen Druckdateien dazu?
Ist es legal sich selbst z.b. ein Glockgriffstück herzustellen (z.b. durch 3D-Druck)?
An sich ist es ja anscheinend generell legal sich Waffen selbst zu fertigen. Bei dem Griffstück handelt es sich noch dazu im einen nicht waffenrechtlich relevanten Teil also dürfte ja eigentlich nichts dagegen sprechen.
Danke schon einmal für die Antworten
Und falls es rechtlich einwandfrei ist. Hat jemand im Forum schon Erfahrungen mit irgendwelchen Druckdateien dazu?
Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Kann es sein, dass du versuchst illegal eine Waffe zu fertigen?
Deine Postings deuten da in eine gewisse Richtung.
Deine Postings deuten da in eine gewisse Richtung.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Zur Info:
in Deutschland ist die Herstellung von Waffen oder Waffenteilen an eine Herstellungserlaubnis gebunden.
bei uns in AT wäre mir fuer die private, nicht gewerbliche Herstellung keine derartige Einschränkung bekannt.
Bin aber kein Gewerbeordnungsspezialist was das Büchsenmachergewerbe betrifft ...
in Deutschland ist die Herstellung von Waffen oder Waffenteilen an eine Herstellungserlaubnis gebunden.
bei uns in AT wäre mir fuer die private, nicht gewerbliche Herstellung keine derartige Einschränkung bekannt.
Bin aber kein Gewerbeordnungsspezialist was das Büchsenmachergewerbe betrifft ...
Kontakt zum PDSV - Pulverdampf Schützen Verein bevorzugt per Email an verein@pulverdampf.com
Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Vielleicht entsteht gerade irgendwo in Österreich eine neue Waffe die die Glock ablöst?
̶d̶o̶n̶t̶ forget to smile!
Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
fuer mich klingt es eher danach als ob sich wer seinen neuen 3D drucker refinanzieren will.
was fuer sich genommen kein verbrechen ist ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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- 9mm Para
- Beiträge: 31
- Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52
Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Wie genau kommt man darauf das ich angeblich Versuche eine illegale Waffe zu fertigen?
Jeder der das vor hätte würde wohl kaum rechtliche Aspekte dazu in einem Forum posten.
Mir geht es ausschließlich darum auszuloten was gesetzlich in Ordnung ist. Und ja falls in Österreich nichts dagegenspricht sehe ich keinen Grund warum man sein Recht nicht auch nutzen kann. Allen anderen Danke für die Antworten.
Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Haha auch eine gute Idee
̶d̶o̶n̶t̶ forget to smile!
Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Wie du wahrscheinlich selbst weißt, kann man mit einem 3D Drucker viel mehr anstellen als nur ein legales Griffstück fertigen.
Dateien gibt's im Netz wenn man gut recherchiert.
https://www.tagesschau.de/investigativ/ ... n-101.html
MfG
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Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Du kannst auch einfach jemanden mit einem Auto niedermähen. Dafür brauchst du dich beim Kauf, oder beim Reifenwechsel aber auch nicht präventiv rechtfertigen. Meine Güte... bleibt wenigstens einmal am Teppich.AUG-andy hat geschrieben: ↑Di 2. Apr 2024, 14:45Wie du wahrscheinlich selbst weißt, kann man mit einem 3D Drucker viel mehr anstellen als nur ein legales Griffstück fertigen.
Dateien gibt's im Netz wenn man gut recherchiert.
https://www.tagesschau.de/investigativ/ ... n-101.html
Once I thought I was wrong.
But I was mistaken.
But I was mistaken.
- Glock1768
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- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Meine RECHTSMEINUNG: aus waffenrechtlicher Sicht sollte es kein Problem sein Teile, die nicht waffenrechtlich relevant sind aus selber herstellen zu können/dürfen.
Ein nicht gasdruckbelastetes Griffstück ist rechtlich aus meiner Sicht ident wie eine Feder, ein Kimme oder andere Bauteile einer Waffe. Warum sollte ich diese nicht selbst herstellen dürfen?
Ob dies aus Patentsicht ebenso unproblematisch ist, dies weiß ich in diesem Fall nicht, bzw wie groß Abweichungen sein müssen, das weiß ich nicht.
Was, wenn man sich ein Modell für die Vitrine bauen möchte, wo man Medaillen, Pokale usw sammelt ... warum sollte dies ein Problem darstellen aus waffenrechtlicher Sicht. Dieses am Original optisch angelehnt, aber trotzdem am ersten Blick als Modell erkennbar?!?!?
Auf wenn die AWG immer sich davor fürchten ... ein Teil wie ein Griffstück möchte ich nicht im Schuss verwenden, wenn dies aus einem 3D Drucker kommt ... es ist im Vergleich zu einem Original praktisch kaum belastbar ... man muss ja das Halbwissen (Waffen aus dem 3D Kunststoffdrucker) nicht auch noch bestätigen ... Blödsinn bleibt Blödsinn
Ein nicht gasdruckbelastetes Griffstück ist rechtlich aus meiner Sicht ident wie eine Feder, ein Kimme oder andere Bauteile einer Waffe. Warum sollte ich diese nicht selbst herstellen dürfen?
Ob dies aus Patentsicht ebenso unproblematisch ist, dies weiß ich in diesem Fall nicht, bzw wie groß Abweichungen sein müssen, das weiß ich nicht.
Was, wenn man sich ein Modell für die Vitrine bauen möchte, wo man Medaillen, Pokale usw sammelt ... warum sollte dies ein Problem darstellen aus waffenrechtlicher Sicht. Dieses am Original optisch angelehnt, aber trotzdem am ersten Blick als Modell erkennbar?!?!?
Auf wenn die AWG immer sich davor fürchten ... ein Teil wie ein Griffstück möchte ich nicht im Schuss verwenden, wenn dies aus einem 3D Drucker kommt ... es ist im Vergleich zu einem Original praktisch kaum belastbar ... man muss ja das Halbwissen (Waffen aus dem 3D Kunststoffdrucker) nicht auch noch bestätigen ... Blödsinn bleibt Blödsinn
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
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Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Die Realität sieht aber anders aus:Glock1768 hat geschrieben: ↑Di 2. Apr 2024, 15:02Auf wenn die AWG immer sich davor fürchten ... ein Teil wie ein Griffstück möchte ich nicht im Schuss verwenden, wenn dies aus einem 3D Drucker kommt ... es ist im Vergleich zu einem Original praktisch kaum belastbar ... man muss ja das Halbwissen (Waffen aus dem 3D Kunststoffdrucker) nicht auch noch bestätigen ... Blödsinn bleibt Blödsinn
https://kurier.at/chronik/oesterreich/p ... 21.174.986
MfG
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Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Wie belastbar so ein gedrucktest Griffstück ist hängt auch ziemlich stark von der Fertigungsmethode und vom benutzten Material ab. Das es an ein Originalgriffstück nicht herankommt steht außer Frage.
Mir gehts auch mehr ums Prinzip. Wenn etwas legal ist warum sollte man sich nicht einmal ausprobieren spricht ja nichts dagegen.
Und zum Kollegen der sich um illegal gedruckte Schusswaffen ängstigt kann ich versichern das ich persönlich nichts dergleichen vorhabe. Ich denke aber das gerade Solche Diskussionen Sinn machen um eben abzuklären was man juristisch bedenkenlos machen kann und was eben nicht.
Mir gehts auch mehr ums Prinzip. Wenn etwas legal ist warum sollte man sich nicht einmal ausprobieren spricht ja nichts dagegen.
Und zum Kollegen der sich um illegal gedruckte Schusswaffen ängstigt kann ich versichern das ich persönlich nichts dergleichen vorhabe. Ich denke aber das gerade Solche Diskussionen Sinn machen um eben abzuklären was man juristisch bedenkenlos machen kann und was eben nicht.
Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Ich ängstige mich in keinster Weise.Master-chief1000 hat geschrieben: ↑Di 2. Apr 2024, 15:24Wie belastbar so ein gedrucktest Griffstück ist hängt auch ziemlich stark von der Fertigungsmethode und vom benutzten Material ab. Das es an ein Originalgriffstück nicht herankommt steht außer Frage.
Mir gehts auch mehr ums Prinzip. Wenn etwas legal ist warum sollte man sich nicht einmal ausprobieren spricht ja nichts dagegen.
Und zum Kollegen der sich um illegal gedruckte Schusswaffen ängstigt kann ich versichern das ich persönlich nichts dergleichen vorhabe. Ich denke aber das gerade Solche Diskussionen Sinn machen um eben abzuklären was man juristisch bedenkenlos machen kann und was eben nicht.
Selbst Experten wissen keine 100% Antwort darauf.
Hab hier noch was interessantes gefunden zum Nachlesen:
https://www.profil.at/ausland/waffe-int ... h-10261095
Waffe nur mit Gewerbeschein
Das liegt am Angstgegner jedes waffenvernarrten Anarchisten - der österreichischen Gewerbeordnung. Nur wer einen Gewerbeschein hat, so das Ministerium, dürfe eine Waffe bauen. Ohne die Lizenz sei die produzierte Waffe illegal und könne auch nicht mehr legalisiert werden. Da mache es keinen Unterschied, ob das Ding zu Testzwecken aus Plastik auf einem 3D-Drucker hergestellt wurde und sich am Ende vielleicht weder zusammenbauen noch abfeuern lässt. Bei Verstoß droht nicht nur eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3600 Euro, sondern zudem eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren wegen Besitzes einer illegalen Waffe.
Nur bei einer Frage ist sich niemand so richtig sicher: Wo steht im österreichische Gesetz, ob man sich in den eigenen vier Wänden eine Waffe bauen darf oder nicht?"Stimmt, das ist nicht explizit geregelt", gesteht ein Sprecher des Innenministeriums auf erneuten Anruf ein. Es gäbe bislang keine Präzedenzurteile, ob eine einzige, nur für den Eigenbau gebaute Waffe wirklich unter die Gewerbeordnung falle. In anderen Worten: Ob eine Waffenbesitzkarte zum Ausdruck des Liberators auf einem 3D-Plastikdrucker reicht oder ein Gewerbeschein nötig wäre, ist unklar.
MfG
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- 9mm Para
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Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Danke für den Post. Das ist tatsächlich ein Anhaltspunkt.
Irgendwie witzig wenn ein Behördenmitarbeiter grundsätzlich mal raushaut das etwas illegal ist und auf Nachfrage aber von keinem Gesetz dazu weiß.
Irgendwie witzig wenn ein Behördenmitarbeiter grundsätzlich mal raushaut das etwas illegal ist und auf Nachfrage aber von keinem Gesetz dazu weiß.