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3D-Druck von Glockgriffstück legal?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Glock1768
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Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Angriff ist die beste Verteidigung ...
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.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 457 Thumbhole
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
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Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Mir unerklärlich warum bei den Behörden so wenig einschlägiges Fachwissen vorausgesetzt wird oder so wenig geschult wird. Habe bei meiner eigenen Behörde schon die wildesten Erfahrungen gemacht..
Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Ein Griffstück ist üblicherweise waffenrechtlich nicht relevant. Du darfst daher dieses auch 3D drucken.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass eine Glock Pistole nicht umsonst eingegossene Metalleinlagen aufweist, was zuhause mit 3D Drucker schwierig wird.
Abseits davon, das WaffG sieht tatsächlich leider auch im § 28 keine Regelungen über (nicht gewerblich) selbst erzeugte Waffen vor; es wäre aber jedenfalls analog § 28 vorzugehen. Die GewO kommt nur dann zu tragen, wenn die Tatbestände des § 1 Abs 2 GewO erfüllt sind; bitte aber in diesem Zusammenhang auch § 1 Abs 4 beachten!
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass eine Glock Pistole nicht umsonst eingegossene Metalleinlagen aufweist, was zuhause mit 3D Drucker schwierig wird.
Abseits davon, das WaffG sieht tatsächlich leider auch im § 28 keine Regelungen über (nicht gewerblich) selbst erzeugte Waffen vor; es wäre aber jedenfalls analog § 28 vorzugehen. Die GewO kommt nur dann zu tragen, wenn die Tatbestände des § 1 Abs 2 GewO erfüllt sind; bitte aber in diesem Zusammenhang auch § 1 Abs 4 beachten!
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Die Tatsache, dass der Artikel über 10 Jahre alt ist und es meines Wissens seitdem „nur“ einen (höchst bedauerlichen) Anschlag mit einer 3D-gedruckten Waffe gab, sagt doch eigentlich alles über die Gefährdung.AUG-andy hat geschrieben: ↑Di 2. Apr 2024, 15:15Die Realität sieht aber anders aus:Glock1768 hat geschrieben: ↑Di 2. Apr 2024, 15:02Auf wenn die AWG immer sich davor fürchten ... ein Teil wie ein Griffstück möchte ich nicht im Schuss verwenden, wenn dies aus einem 3D Drucker kommt ... es ist im Vergleich zu einem Original praktisch kaum belastbar ... man muss ja das Halbwissen (Waffen aus dem 3D Kunststoffdrucker) nicht auch noch bestätigen ... Blödsinn bleibt Blödsinn
https://kurier.at/chronik/oesterreich/p ... 21.174.986
Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Es ging nicht um die Gefährdung, sondern um die Wirksamkeit der 3D Waffen.rhodium hat geschrieben: ↑Di 2. Apr 2024, 19:13Die Tatsache, dass der Artikel über 10 Jahre alt ist und es meines Wissens seitdem „nur“ einen (höchst bedauerlichen) Anschlag mit einer 3D-gedruckten Waffe gab, sagt doch eigentlich alles über die Gefährdung.AUG-andy hat geschrieben: ↑Di 2. Apr 2024, 15:15Die Realität sieht aber anders aus:Glock1768 hat geschrieben: ↑Di 2. Apr 2024, 15:02Auf wenn die AWG immer sich davor fürchten ... ein Teil wie ein Griffstück möchte ich nicht im Schuss verwenden, wenn dies aus einem 3D Drucker kommt ... es ist im Vergleich zu einem Original praktisch kaum belastbar ... man muss ja das Halbwissen (Waffen aus dem 3D Kunststoffdrucker) nicht auch noch bestätigen ... Blödsinn bleibt Blödsinn
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MfG
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Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Wenn es grundsätzlich weder in §28, noch sont wo im Waffengesetz eine Einschränkung für nicht gewerblich produzierte Waffenteile/Waffen gibt (wenn man die jeweilige Kategorie besitzen darf), wäre dann juristisch der Sachverhalt nicht sowieso eindeutig? Nulla poena sine lege.Promo hat geschrieben: ↑Di 2. Apr 2024, 18:26Ein Griffstück ist üblicherweise waffenrechtlich nicht relevant. Du darfst daher dieses auch 3D drucken.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass eine Glock Pistole nicht umsonst eingegossene Metalleinlagen aufweist, was zuhause mit 3D Drucker schwierig wird.
Abseits davon, das WaffG sieht tatsächlich leider auch im § 28 keine Regelungen über (nicht gewerblich) selbst erzeugte Waffen vor; es wäre aber jedenfalls analog § 28 vorzugehen. Die GewO kommt nur dann zu tragen, wenn die Tatbestände des § 1 Abs 2 GewO erfüllt sind; bitte aber in diesem Zusammenhang auch § 1 Abs 4 beachten!
Also z.b. Person 18 Jahre, kein Waffenverbot baut sich Repetierer und meldet ihn = juristisch ok. Person 21 WBK baut sich Revolver = juristisch ok. Oder eben Magazin. Oder lieg ich da falsch. Bin aber juristischer Laie.
Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Ahahahahahahaa und dafür fragt man im Internetforen nach, ob die Herstellung einer illegalen Waffe legal sei?!
Ernsthaft??
Das hat mittlerweile Kabarett Level, was hier im Forum verzapft wird
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Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Ich finds auch großartig, dass der Begriff "waffenrechtlich NICHT RELEVANT" vollkommen ignoriert wird, aber gleichzeitig und unter Hilfenahme einer kruden Gewerbeordnung versucht wird, den "illegalen-Waffen-Strick" zu drehen.
Kabarett? Für das Programm würd ich keinen Cent zahlen.
Once I thought I was wrong.
But I was mistaken.
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Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Und ? 3D fertig, da ist dann Plastik, Metallteile braucht man aber auch ....und selbst wenn alles passt, den Schlitten und den Lauf schnitzt man sich so einfach ??? Dieses Thema wird einfach überbewertet ...
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
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Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Ich kann mir gerade bei einer Glock sehr gut vorstellen, dass man bisserl experimentieren kann um zu sehen, ob sich nicht ein - für einen selbst - besseres Griffstück zaubern lässt; das größte Problem wird IMHO eher werden, dass man die Passungen für die Abzugsgruppe genau hinbekommt.
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Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Legal ist es, allerdings alles andere als praktisch.
Die Idee vom gedruckten Griffstück/Lower kommt ja aus den USA, wo mit solchen Tricks einfach der Background-Check umgangen werden soll. Generell ist ein Großteil der 3D-Waffen-Community sehr US-lastig und fokussiert sich damit auch auf alles, was für US-Bürger interessant ist.
Bei uns insofern "unpraktisch", da in unserem Waffengesetz sowas wie Läufe, Verschlüsse, etc. waffenrechtlich relevant sind. Ebenso ist bei uns der Besitz geregelt, weshalb man hier sehr schnell ein gröberes Upsi begehen kann, das langfristige Folgen hat. Da bist du besser bedient, wenn du über einen Waffenhändler ein originales Glock-Griffstück beziehst und dann weniger Kopfschmerzen hast.
Heißt nicht, dass es nicht auch coole Projekte gibt, die bei uns rechtlich unbedenklich und praktisch ganz lässig sein können. Beispielsweise die AR15/AR9-Lower von Hoffmann Tactical. Einfach dabei nur berücksichtigen, dass als Wechselsystem gemeldete Upper auch tatsächlich als Wechselsysteme im Alltag bestehen und ausschließlich am behördlich genehmigten Schießstand zusammengebaut werden dürfen, auch wenn im Forum gerne mal darüber diskutiert wird. Den Ärger ist es nicht wert.
Die Idee vom gedruckten Griffstück/Lower kommt ja aus den USA, wo mit solchen Tricks einfach der Background-Check umgangen werden soll. Generell ist ein Großteil der 3D-Waffen-Community sehr US-lastig und fokussiert sich damit auch auf alles, was für US-Bürger interessant ist.
Bei uns insofern "unpraktisch", da in unserem Waffengesetz sowas wie Läufe, Verschlüsse, etc. waffenrechtlich relevant sind. Ebenso ist bei uns der Besitz geregelt, weshalb man hier sehr schnell ein gröberes Upsi begehen kann, das langfristige Folgen hat. Da bist du besser bedient, wenn du über einen Waffenhändler ein originales Glock-Griffstück beziehst und dann weniger Kopfschmerzen hast.
Heißt nicht, dass es nicht auch coole Projekte gibt, die bei uns rechtlich unbedenklich und praktisch ganz lässig sein können. Beispielsweise die AR15/AR9-Lower von Hoffmann Tactical. Einfach dabei nur berücksichtigen, dass als Wechselsystem gemeldete Upper auch tatsächlich als Wechselsysteme im Alltag bestehen und ausschließlich am behördlich genehmigten Schießstand zusammengebaut werden dürfen, auch wenn im Forum gerne mal darüber diskutiert wird. Den Ärger ist es nicht wert.
Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Die Gewerbeordnung betrifft eine Person nicht die 1 Stk. von irgendwas ohne kommerzielles Interesse baut, das Wort Gewerbe ist hinreichend genau definiert um das zu unterscheiden, d.h. dieses behauptete Verbot für Privatpersonen gibt es nicht.
Zum Thema Glock Griffstück ausdrucken sei aber einiges gesagt:
-) Die Amerikaner machen es, weil es dort das einzig relevante Teil ist, Läufe und Verschlüsse sind dort frei
-) Das führt dazu dass man dort Sets mit den Metalleinsätzen bekommt, die man bei uns nicht bekommt, d.h. man benötigt eine Fräsmaschine um sowas bei uns herzustellen, z.b. die Führungsschienen für den Verschluss
-) Die Qualität von dem was man mit FDM Druckern herstellen kann ist einfach Müll, insbesondere quer zur Druckrichtung die Layerhaftung ist ein riesiges Problem, man erreicht niemals die Qualität eines werksmäßigen Spritzgusses und die Dinger brechen teilweise nach wenigen Schuss bei PLA+ und bei wenigen 100 bis 1000 Schuss bei den Nylon Filamenten. Es ist schlicht und ergreifend Müll.
-) Wenn die Dinger brechen, was sie zuverlässig und zeitnah tun, besteht Verletzungsgefahr
Zum Thema Glock Griffstück ausdrucken sei aber einiges gesagt:
-) Die Amerikaner machen es, weil es dort das einzig relevante Teil ist, Läufe und Verschlüsse sind dort frei
-) Das führt dazu dass man dort Sets mit den Metalleinsätzen bekommt, die man bei uns nicht bekommt, d.h. man benötigt eine Fräsmaschine um sowas bei uns herzustellen, z.b. die Führungsschienen für den Verschluss
-) Die Qualität von dem was man mit FDM Druckern herstellen kann ist einfach Müll, insbesondere quer zur Druckrichtung die Layerhaftung ist ein riesiges Problem, man erreicht niemals die Qualität eines werksmäßigen Spritzgusses und die Dinger brechen teilweise nach wenigen Schuss bei PLA+ und bei wenigen 100 bis 1000 Schuss bei den Nylon Filamenten. Es ist schlicht und ergreifend Müll.
-) Wenn die Dinger brechen, was sie zuverlässig und zeitnah tun, besteht Verletzungsgefahr
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Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Meine Frage im Beitrag dreht sich auch eher nur um die rechtliche Situation. Nicht darum ob es sinnvoll oder sicher ist. Wer keinen privaten Schießstand hat und die Möglichkeit die Waffe eingespannt zu schießen kann sowieso keine Tests machen ob so ein Griffstück Abnutzungen zeigt oder nach wenigen Schüssen bricht.yoda hat geschrieben: ↑Mi 3. Apr 2024, 15:29Die Gewerbeordnung betrifft eine Person nicht die 1 Stk. von irgendwas ohne kommerzielles Interesse baut, das Wort Gewerbe ist hinreichend genau definiert um das zu unterscheiden, d.h. dieses behauptete Verbot für Privatpersonen gibt es nicht.
Zum Thema Glock Griffstück ausdrucken sei aber einiges gesagt:
-) Die Amerikaner machen es, weil es dort das einzig relevante Teil ist, Läufe und Verschlüsse sind dort frei
-) Das führt dazu dass man dort Sets mit den Metalleinsätzen bekommt, die man bei uns nicht bekommt, d.h. man benötigt eine Fräsmaschine um sowas bei uns herzustellen, z.b. die Führungsschienen für den Verschluss
-) Die Qualität von dem was man mit FDM Druckern herstellen kann ist einfach Müll, insbesondere quer zur Druckrichtung die Layerhaftung ist ein riesiges Problem, man erreicht niemals die Qualität eines werksmäßigen Spritzgusses und die Dinger brechen teilweise nach wenigen Schuss bei PLA+ und bei wenigen 100 bis 1000 Schuss bei den Nylon Filamenten. Es ist schlicht und ergreifend Müll.
-) Wenn die Dinger brechen, was sie zuverlässig und zeitnah tun, besteht Verletzungsgefahr
Ich kann dazu genau nichts sicher sagen weil ich es noch nie versucht habe. Ich habe aber bis jetzt sehr viele Infos gelesen/gesehen in denen sie nicht zeitnah und zuverlässig eine catastrophic failure hatten. Aber der Post sollte sich eher nur um die rechtliche Lage drehen also danke für den Absatz oben.
Das die Amerikaner das im speziellen oft machen um das lokale Waffengesetz zu brechen haben die beiden Kollegen oben schon berichtet. Kurios finde ich aber das es anscheinend darauf hinausläuft das es juristisch in Österreich ganz anders aussieht.
Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
.. im Übrigen ist auch die Suchfunktion hilfreich:
viewtopic.php?t=38749
viewtopic.php?t=13759
viewtopic.php?t=38799
[die ersten drei passenden Ergebnisse, die ich gefunden habe]
viewtopic.php?t=38749
viewtopic.php?t=13759
viewtopic.php?t=38799
[die ersten drei passenden Ergebnisse, die ich gefunden habe]
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Re: 3D-Druck von Glockgriffstück legal?
Ich hab die drei Beiträge bereits gelesen. Soviel ich weiß gehts dabei halt um -damals noch Kat. D- und Kat. C. Hab die neuen Beiträge nur aufgemacht weil ich klären wollte ob eben ein Teil (nicht waffenrechtlich relevant) aber zu Kat. B passend. Oder ein high cap Magazin Kat. A anders gehandhabt wird.