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Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024

Verfasst: Di 9. Apr 2024, 16:03
von trenck
Poirot hat geschrieben:
Di 9. Apr 2024, 15:02
trenck hat geschrieben:
Mo 8. Apr 2024, 19:46

Richtig. Obwohl in der Praxis wohl wenig Unterschied bestehen dürfte; die KI entscheidet schließlich auf Basis der Informationen, mit denen sie gefüttert wird. Und wer wird wohl darüber entscheiden, mit welchen Informationen die Gesetzes-KI gefüttert wird ...

trenck
Die KI müsste aber mit realen Daten und Statistiken gefüttert werden - globalen Daten - und könnte dann Kosten / Nutzen / Auswirkungen ausrechnen.
Das macht die Politik nicht. Die zieht ihr Schilda Programm durch - wie bei der Impfpflicht die trotz massiver Einwände vor der Einführung kurz nach Einführung wieder ausser Kraft gesetzt wurde.
Nachdem man den Faktor Mensch immer weiter einschränkt (siehe z.B. verpflichtende Assistenzsysteme bei Fahrzeugen ab Juli) wäre es unlogisch weiter fehlerhafte menschliche Entscheidungen in der Politik zu akzeptieren die Millionen Menschen betreffen.
Die KI wird immer das ausrechnen, was derjenige, der die Daten zur Verfügung stellt, will. Ein Beispiel, Bilder vom Papst: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Bild

Noch mehr heitere Beispiele:
https://nypost.com/2024/02/21/business/ ... -unusable/

trenck

Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024

Verfasst: Mi 10. Apr 2024, 01:49
von moretti
Viele Länder auf der Welt können KI noch nicht nutzen, bzw haben nicht mals Zugang zum unzensierten www. Wenn dem aber mal so sein sollte, wird es nie eine global gültige KI geben. Bei vielen Entscheidungen muss die KI mit allgemein gültigen Werten gefüttert werden und die sind hier anders als in China, Russland, oder UAE.

Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024

Verfasst: Mi 10. Apr 2024, 11:07
von Skill Issue
moretti hat geschrieben:
Mi 10. Apr 2024, 01:49
Viele Länder auf der Welt können KI noch nicht nutzen, bzw haben nicht mals Zugang zum unzensierten www. Wenn dem aber mal so sein sollte, wird es nie eine global gültige KI geben. Bei vielen Entscheidungen muss die KI mit allgemein gültigen Werten gefüttert werden und die sind hier anders als in China, Russland, oder UAE.
Du erwähnst China, Russland und die Emirate so, als würden wir hier im Westen nicht auch Meister der Zensur und Meinungsmanipulation in entsprechenden Positionen sitzen haben...

Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024

Verfasst: Mi 10. Apr 2024, 11:12
von Musashi

Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024

Verfasst: Do 11. Apr 2024, 14:45
von m4rkus
twin2000 hat geschrieben:
Do 4. Apr 2024, 12:31
schau, wenn die angesprochenen personen, hervorragend juristisch von einer unzahl an NGOs unterstuetzt die alle von uns bezahlt werden nach jeder einzelnen nicht rechtmaessigen kontrolle a massnahmenbeschwerde machen dann geht die PK favoriten in beschwerdeverfahren unter und es wird sich die kontrolliererei dieser personengruppe ganz schnell aufhoern und es werden nur noch die "anderen" kontrolliert ....
Selbstverständlich hat die Polizei immer einen passenden Grund parat, warum genau diese Person kontrolliert werden muss - ganz neutral und gesetzeskonform ;) Aber bitte, NGOs sind eben NICHT-Regierungs-Organisationen, die eben NICHT von "uns" Steuerzahlern finanziert werden.

Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024

Verfasst: Do 11. Apr 2024, 16:32
von Waldkatzi
m4rkus hat geschrieben:
Do 11. Apr 2024, 14:45
Aber bitte, NGOs sind eben NICHT-Regierungs-Organisationen, die eben NICHT von "uns" Steuerzahlern finanziert werden.
"Die Stadt Wien lädt einmal im Jahr NGOs zur Einreichung von Förderansuchen für Entwicklungsprojekte ein."

...und das war nur das erstbeste Suchergebnis.

Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024

Verfasst: Do 11. Apr 2024, 20:21
von trenck
m4rkus hat geschrieben:
Do 11. Apr 2024, 14:45
Aber bitte, NGOs sind eben NICHT-Regierungs-Organisationen, die eben NICHT von "uns" Steuerzahlern finanziert werden.
Irrtum, sprach der Igel:
https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtregi ... ganisation
Größere Nichtregierungsorganisationen weisen mitunter Jahresbudgets von mehr als einer Milliarde Euro auf. Einnahmequellen sind neben den Mitgliedsbeiträgen vor allem Spenden, Erlöse aus dem Verkauf von Waren sowie Einnahmen aus Aufträgen von privaten oder öffentlichen Stellen, etwa Honorare für soziale Dienste oder Flüchtlingsbetreuung. Daneben hängen auch viele Nichtregierungsorganisationen in erheblichem Maße von staatlichen Mitteln ab. Die Einnahmen von Oxfam, das nach dem Roten Kreuz zu den weltweit größten Hilfsorganisationen zählt, lagen im Geschäftsjahr 2015/2016 bei knapp 1,1 Milliarden Euro, die zum großen Teil von der öffentlichen Hand stammen: 67,9 Millionen Euro von der EU und von EU-Einrichtungen, 63,6 Millionen Euro von den Vereinten Nationen und von UN-Organisationen und 200,2 Millionen Euro von nationalen Regierungen. Für den Zeitraum von 2014 bis 2017 gab die EU-Kommission an, insgesamt etwa 11,3 Milliarden Euro an Nichtregierungsorganisationen gezahlt zu haben.
trenck

Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024

Verfasst: Do 11. Apr 2024, 23:31
von m4rkus
trenck hat geschrieben:
Do 11. Apr 2024, 20:21
m4rkus hat geschrieben:
Do 11. Apr 2024, 14:45
Aber bitte, NGOs sind eben NICHT-Regierungs-Organisationen, die eben NICHT von "uns" Steuerzahlern finanziert werden.
Irrtum, sprach der Igel:
https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtregi ... ganisation
Größere Nichtregierungsorganisationen weisen mitunter Jahresbudgets von mehr als einer Milliarde Euro auf. Einnahmequellen sind neben den Mitgliedsbeiträgen vor allem Spenden, Erlöse aus dem Verkauf von Waren sowie Einnahmen aus Aufträgen von privaten oder öffentlichen Stellen, etwa Honorare für soziale Dienste oder Flüchtlingsbetreuung. Daneben hängen auch viele Nichtregierungsorganisationen in erheblichem Maße von staatlichen Mitteln ab. Die Einnahmen von Oxfam, das nach dem Roten Kreuz zu den weltweit größten Hilfsorganisationen zählt, lagen im Geschäftsjahr 2015/2016 bei knapp 1,1 Milliarden Euro, die zum großen Teil von der öffentlichen Hand stammen: 67,9 Millionen Euro von der EU und von EU-Einrichtungen, 63,6 Millionen Euro von den Vereinten Nationen und von UN-Organisationen und 200,2 Millionen Euro von nationalen Regierungen. Für den Zeitraum von 2014 bis 2017 gab die EU-Kommission an, insgesamt etwa 11,3 Milliarden Euro an Nichtregierungsorganisationen gezahlt zu haben.
trenck
Waldkatzi hat geschrieben:
Do 11. Apr 2024, 16:32
m4rkus hat geschrieben:
Do 11. Apr 2024, 14:45
Aber bitte, NGOs sind eben NICHT-Regierungs-Organisationen, die eben NICHT von "uns" Steuerzahlern finanziert werden.
"Die Stadt Wien lädt einmal im Jahr NGOs zur Einreichung von Förderansuchen für Entwicklungsprojekte ein."

...und das war nur das erstbeste Suchergebnis.
Ja, da habe ich mich schlampig ausgedrückt und es zu stark vereinfacht, aber die NGO selbst musst schon mal alleine gründen und erst eine bestehende, funktionierende NGO kann dann vom Staat beauftragt oder gefördert werden. Im weiteren Sinne ist ja eh alles vom Staat finanziert... Die ursprüngliche Aussage, "hervorragend juristisch von einer unzahl an NGOs unterstuetzt die alle von uns bezahlt werden" ist jedoch auch nicht korrekt oder?

Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024

Verfasst: Fr 12. Apr 2024, 07:05
von trenck
m4rkus hat geschrieben:
Do 11. Apr 2024, 23:31
Im weiteren Sinne ist ja eh alles vom Staat finanziert...
Ach ja? Komisch, mein Hobby wird nicht vom Staat finanziert, sondern von mir selbst.

Übrigens, im engeren Sinn wird alles, auch der Staat, von denjenigen Bürgern finanziert, die in der Privatwirtschaft arbeiten.

trenck

Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024

Verfasst: Fr 12. Apr 2024, 08:55
von silverstar
Könnten Wir Bitte zum Thema zurückkehren ? Gibt es bereits Vorgaben laut BMI zur Umsetzung ? bzw Aussagen zur Flächendeckenden Umsetzung (Österreichweit ) ?

Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024

Verfasst: Fr 12. Apr 2024, 10:16
von spareribs
Nix wie üblich...zu wenig Polizei ...

Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024

Verfasst: Fr 12. Apr 2024, 11:12
von Hirschberg
silverstar hat geschrieben:
Fr 12. Apr 2024, 08:55
Könnten Wir Bitte zum Thema zurückkehren ? ...
Dass es unzählige mit Steuerzahlergeld gemästete s.g. NGO's gibt, die dann linke Themen pushen, hat durchaus mit dem Thema zu tun!

Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024

Verfasst: Fr 12. Apr 2024, 11:13
von Skill Issue
spareribs hat geschrieben:
Fr 12. Apr 2024, 10:16
Nix wie üblich...zu wenig Polizei ...
Es werden sich wohl auch die bestehenden Pozilisten mit Händ' und Fiaß dagegen wehren, so eingesetzt zu werden.

Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024

Verfasst: Fr 12. Apr 2024, 12:41
von Coolhand1980
Grerdinger hat geschrieben:
Fr 29. Mär 2024, 10:24
Hier mal der Text der Verordnung:
Schutzzweck (8 1)
(1) Zur Vorbeugung von gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen wird mit dieser Verordnung verboten, die in §2 genannte Örtlichkeit zur dort angeführten Zeit mit Waffen (§1 WaffG) oder Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten.
(2)
Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung mit sich führen.
(3)
Die Waffenverbotszone gilt nicht für Reizgassprays (z.B. Pfefferspray), die von Personen, die zum Besitz von Waffen berechtigt sind, zu Selbstverteidigungszwecken mitgeführt werden.
Ich hab versucht mich schlau zu machen...

Folgende Erklärungen habe ich gefunden, kann sie aber nicht verlinken aus verschiedenen Gründen.

Objektive Eigenschaft der Waffe: Gegenstand muss dazu geeignet sein, Menschen zu verletzen, oder Sachen zu beschädigen
Subjektive Eigenschaft: Es muss wahrscheinlich sein, dass der Gegenstand nur deswegen mitgeführt wird, um Gewalt auszuüben.
Waffenbegriff geht weit über die Def. nach dem WaffG hinaus und orientiert sich an §36 SPG.

Als Beispiel:
Der Pflasterstein im Besitz eines Bauarbeiters ist nicht strafbar, im Besitz eines Passanten aber schon.
Der Baseballschläger im Besitz eines Sportlers, der glaubhaft darlegen kann, zum Training zu fahren, ist erlaubt. Im Falle eines Passanten, der das nicht glaubhaft machen kann, ist es verboten.

Ob man das jetzt so auslegen kann, dass man als rechtschaffener Mensch praktisch alles dabeihaben darf, weil man die "Umstände" nicht erfüllt, wage ich nicht zu behaupten.

Vorsicht, es geht über den Begriff des Führens hinaus, da es auch den Transport in Fahrzeugen betrifft. Auch diese dürfen durchsucht werden.

Es ist jedenfalls absichtlich so schwammig formuliert, damit man dem einschreitenden Beamten die Entscheidung überlassen kann, was strafbares Verhalten ist, und was nicht. Das muss aber in der Anzeige genau dargelegt werden.

Wie ich aber schon geschrieben habe, dient dieses ganze rechtliche Konstrukt nicht dazu, rechtschaffenen Menschen das Schweizermesser abzunehmen, sondern dazu, der allseits bekannten gewaltbereiten Klientel habhaft zu werden, und sei es nur mittels Verwaltungsstrafen.
Meiner Meinung nach wird es aber in Zukunft einige Diskussionen geben, vor allem mit rechtschaffenen Bürgern, die an einen übermotivierten Beamten geraten sind.

Re: Waffenverbotszone Favoriten 30.03. bis 30.06.2024

Verfasst: Fr 12. Apr 2024, 12:49
von winnfield
Coolhand1980 hat geschrieben:
Fr 12. Apr 2024, 12:41
Grerdinger hat geschrieben:
Fr 29. Mär 2024, 10:24


(3) Die Waffenverbotszone gilt nicht für Reizgassprays (z.B. Pfefferspray), die von Personen, die zum Besitz von Waffen berechtigt sind, zu Selbstverteidigungszwecken mitgeführt werden.



Verstehe ich das richtig?

Mit WBK darf man Pfefferspray mitführen.

lg chris