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Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Verfasst: Sa 16. Mär 2024, 11:49
von Grimar
edi hat geschrieben:
Fr 15. Mär 2024, 21:26
So eine blödsinnige Einstellung uniformierte Polizisten nicht in die Wohnung zwecks Waffenkontrolle zu lassen ist fragwürdig ob diese Waffenbesitzer überhaupt die Zuverlässigkeit besitzen.
Verstehe ich das richtig, dass du meine Zuverlässigkeit in Frage stellst weil du anderer Meinung bist?? Weil ich eine hypothetische Frage in den Raum stelle? Verstehst du eigentlich den Inhalt sowie Kontext des Eingangspostings?

Warum postest du hier überhaupt, wenn du offensichtlich ein massives Problem mit der Meinung anderer hast?

Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Verfasst: Sa 16. Mär 2024, 12:20
von bino71
Wenn es eine hypothetische Frage, warum stellt man dann so eine Frage im Waffenrecht, weil das Recht ist recht klar?
Solange Du nicht in Handschellen abgeführt wirst, ist doch alles OK. Eigentlich hast Du das Problem, also Du als Person und paar andere Deiner Mitstreiter.
Das Thema ist eigentlich hier gut aufgehoben: viewforum.php?f=32

Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Verfasst: Sa 16. Mär 2024, 15:04
von Der_David
Ein Beamter in Uniforn, der mit dem Dienstfahrzeug kommt und die Verwahrung meiner Waffen überprüfen möchte ist mir 10x lieber, als wenn er in Zivil erscheint. So weiß ich gleich um was es geht und habe auch kein Problem damit, eine mir fremde Person ins Haus zu lassen und meine Waffen zu zeigen.

Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Verfasst: Sa 16. Mär 2024, 16:22
von moretti
Plinker hat geschrieben:
Fr 15. Mär 2024, 16:57
Für mich persönlich wären Beamte in Zivil ein größeres Problem als Welche in Uniform. Ich weiß wie eine echte Uniform der Polizei auszusehen hat und wie die Beklebung der Dienstfahrzeuge aussieht. Wenn irgendein Hansl in Zivil mir einen Dienstausweis vorzeigt und verlangt den Waffenschrank zu öffnen werde ich von meinem Recht gebrauch machen daß ein Uniformierter bei der Amtshandlung anwesend ist. Ich hab keine Ahnung wie man einen gefälschten Dienstausweis von einem richtigen unterscheiden kann. Bei dem ganzen Gesindel was frei herumläuft und als falsche Polizisten versuchen ehrliche Leute übers Ohr zu hauen fehlt mir dazu das Vertrauen.
Wie wäre es auf der Dienststelle (steht auf wohl auf dem Dienstausweis, sonst fragen) anzurufen, die Sachlage zu erklären und die Identität zu überprüfen?

Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Verfasst: Sa 16. Mär 2024, 19:00
von Plinker
Das würde ich machen wenn ich von einer Zivil streife aus den Straßenverkehr gezogen werde.
Ansonsten halte ich meine Variante für eleganter.
Die Dienststelle steht auf der Rückseite des Dienstausweis Es genauso aber auch der vollständige Name des Beamten. Deshalb zeigt keiner der Beamten die Rückseite seines Ausweises freiwillig her.

Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Verfasst: Sa 16. Mär 2024, 20:51
von nerd
Plinker hat geschrieben:
Fr 15. Mär 2024, 16:57
Für mich persönlich wären Beamte in Zivil ein größeres Problem als Welche in Uniform. Ich weiß wie eine echte Uniform der Polizei auszusehen hat und wie die Beklebung der Dienstfahrzeuge aussieht. Wenn irgendein Hansl in Zivil mir einen Dienstausweis vorzeigt und verlangt den Waffenschrank zu öffnen werde ich von meinem Recht gebrauch machen daß ein Uniformierter bei der Amtshandlung anwesend ist. Ich hab keine Ahnung wie man einen gefälschten Dienstausweis von einem richtigen unterscheiden kann. Bei dem ganzen Gesindel was frei herumläuft und als falsche Polizisten versuchen ehrliche Leute übers Ohr zu hauen fehlt mir dazu das Vertrauen.
+1
Sehe ich ähnlich. Meine größere Sorge als das Geschwätz der Nachbarn wäre es, Betrügern aufzusitzen.

Und wenn mich die Nachbarn auf zwei Beamte in meinem Haus ansprechen, dann dürfen sie ruhig mein gutes Verhältnis zu unseren Grätzelpolizisten beneiden.. L.

Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Verfasst: Sa 16. Mär 2024, 21:41
von rider650
Grimar hat geschrieben:
Fr 15. Mär 2024, 18:38
...
Angenommen man ist zuhause im Homeoffice und in einer wichtige Besprechung, beendet ihr dann ernsthaft eurer Gespräch und nehmt Konsequenzen mit eurem Arbeitgeber in Kauf? Das wäre völlig unverhältnissmäßig.
Wo soll die Grenze sein? Wer beurteilt die Wichtigkeit?
...
Wenn du den Polizisten nicht aufmachst hinterlassen sie eine Karte und die Bitte einen Termin zu vereinbaren.
So mache ich das immer, egal ob ich eine wichtige Besprechung habe oder vorm Fernseher sitze.

Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Verfasst: Sa 16. Mär 2024, 22:22
von edi
Grimar ich nehme an du hast ein Problem mit anderer Meinung. Selbst deine hypothetische Idee als Waffenbesitzer ist schon sehr merkwürdig.

Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Verfasst: Sa 16. Mär 2024, 22:53
von FdH22
Der_David hat geschrieben:
Sa 16. Mär 2024, 15:04
Ein Beamter in Uniforn, der mit dem Dienstfahrzeug kommt und die Verwahrung meiner Waffen überprüfen möchte ist mir 10x lieber, als wenn er in Zivil erscheint. So weiß ich gleich um was es geht und habe auch kein Problem damit, eine mir fremde Person ins Haus zu lassen und meine Waffen zu zeigen.
Volle Zustimmung!
Und die Meinung ev. Nachbarn geht mir am A*** vorbei :lol: :lol: :lol:

Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Verfasst: So 17. Mär 2024, 10:08
von Grimar
edi hat geschrieben:
Sa 16. Mär 2024, 22:22
Grimar ich nehme an du hast ein Problem mit anderer Meinung.
Bis auf das Infragestellen der Zuverlässigkeit von Personen mit anderer Meinung finde ich ich Standpunkte der einzelnen Personen sehr interessant. Insbesondere die Vorbehalte gegenüber Beamter in Zivil. Die Einwände der Prüfung sehe ich auch so. Woher soll ich wissen wie die Ausweise aussehen. Den Tipp mit dem anrufen bei der Dienststelle werde ich mir auf jeden Fall merken.
Anderseits ist die Erfahrungen mit Beamte in Uniform die im Ort zu einem Tratsch führen den ich nicht die möglich gehalten hätte, ebenso interessant.

Grundsätzlich ging es mir um die Auslegung des fett markieren Teils. Das ganze Thema hätte von mir deutlich geschickter gestartet werden können.

Mein Fazit ist: Egal wie es die Behörde macht, irgendwer wird immer unzufrieden sein. ;)

Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Verfasst: So 17. Mär 2024, 21:14
von DonPapa
Meine Meinung dazu !
Egal ob Uniform oder ohne - mich stört diesbezüglich gar nichts !
Solange andere über einen reden, "lebt man" - Spaß beiseite.
Ich hatte den Fall, dass ich nicht zu Hause war und daraufhin angerufen wurde, wann ich zu Hause wäre.
Ich teilte den Beamten mit, dass wir gerade bei einem Waffenhändler sind um eine Waffe zu kaufen und spät nach Hause kommen werde. ( Es war Freitag)
Der Beamte fragte höflich , ob sie auch Samstag vormittag kommen könnten.
Am Land ist das etwas einfacher. > War für mich kein Problem und lief alles ganz easy ab !

Warum nicht, wenn ich Samstag sowieso zu Hause bin. Und der Fall mit den Polizeiautos ist auch ein Blödsinn . Bei meinem Schießstand
standen mal 3 Polizeiautos ! Die Frage eines Nachbar war nur, was war den da los bis noch nicht verhaftet und lachte.
Geht ja niemanden etwas an und mir ist es sowieso egal was andere über mich denken !
Wenn ich mir darüber Gedanken machen müsse, wäre ich schon unter der Erde!

Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Verfasst: Mo 18. Mär 2024, 10:29
von Hasenfuss
Abgesehen davon, dass mich diese Kontrollen generell anzipfen, ist es mir Nüsse ob der Beamte in Zivil oder Uniform kommt. Oder mit Einsatz- oder Zivilwagen. Meine Nachbarn wissen alle dass ich Waffen besitze und sollte wer blöd-grinsend nachfragen, erkläre ich es.

Zur Frage des TO: einem Uniformierten wirst du die Kontrolle nicht verweigern können. Warum auch? Es geht um die geringst mögliche Störung und nicht um den Vorgang ansich oder das Outfit der ausführenden Beamten. Und wenn du gerade in einer Videokonferenz - weil Homeoffice - bist, brauchst die Tür eh net öffnen.

Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Verfasst: Mo 18. Mär 2024, 10:48
von Joewood
Ich kann das mit der Uniform selber zwar nicht nachvollziehen aber die 5-jährigen Besuche von uniformierten Beamten war mit ein Grund, warum meine Mutter ihre WBK zurück gegeben hat (gab noch paar ander Gründe dazu); die Fragen der Nachbarn wollte sie nicht. Muss man halt akzeptieren, dass andere Leute anders darüber denken.

Wegen dem potentiellen Betrugsversuch von (scheinbaren) Zivilbeamten... Ich wüsste auch nicht genau, wie so ein Ausweis aussieht aber an der Tür könnte man ihn mal direkt nach der Liste fragen, ob er die mal herzeigen möchte. Kann mich an der Stelle auch irren aber ich meine, Betrüger haben die nicht mal eben so zur Hand...

Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Verfasst: Mo 18. Mär 2024, 12:57
von GDU
Ich war fast ein bissl traurig, dass sie das letzte Mal zwar in Uniform aber mit Privatauto da waren...

Re: Überprüfung der Verwahrung - nur Zivilbeamte?

Verfasst: Mo 18. Mär 2024, 13:43
von AUG-andy
Promo hat geschrieben:
Mo 18. Mär 2024, 11:27
Bis zum Waffengesetz 1996 waren Tränengassprays sowie Spring- und Fallmesser verbotene Waffen (§ 11 Abs 1 Z 6 und 8 WaffG 1886). Das Waffengesetz 1996 hat diese Gegenstände aus der Liste der verbotenen Waffen herausgenommen; gleichwohl sind sie aber als Waffen einzustufen. Beim Tränengasspray steht dies außer Zweifel, bei den Spring- und Fallmessern legt dies der Öffnungsmechanismus insofern nahe, als sie mit nur einer Hand bedient zu werden brauchen (beim Springmesser schnell die Klinge auf Knopfdruck vor, beim Fallmesser wird sie durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff herausgeschleudert). Diese Funktionen erscheinen für die übliche Nutzung eines Messers nicht erforderlich.
Eben wegen dieses besonderen Öffnungsmechanismus sind auch die "Butterfly-Messer" bei entsprechender Ausgestaltung als Waffen, wenn auch nicht als verbotene, anzusehen (OGH 30.5.1990, 11 Os 48/90; 20.4.1993, 14 Os 39/93)9.
Vielleicht im historischen Kontext thematisch relevant. Zitat aus Dr. Kurt Hickisch - Österreichisches Waffenrecht, IS BN 9783700713944.

Die Regierungvorlage zum WaffG 1996:
Abs. 1 richtet sich gegen Waffen, die aufgrund ihrer Eigenschaft als besonders gefährlich anzusehen sind und für die im alltäglichen Leben so gut wie kein Bedürfnis (Ausnahmen finden eine Regelung im Abs. 3) besteht. Gegenüber der geltenden (bisherigen) Rechtslage sind nunmehr Waffen, mit denen ohne Verwendung von Patronen Reiz auslösendes Mittel versprüht werden können, sowie Spring- und Fallmesser nicht mehr der Kategorie der verbotenen Waffen zuzurechnen. Das Absehen von der Einordnung der "Tränengassprays" in die Reihe der verbotenen Waffen entsprich einem immer öfter geäußerten Bedürfnis, für Zwecke der Selbstverteidigung eine Waffe zu verwenden, die keine Schusswaffe ist, die aber trotzdem die Angriffsfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen vermag, ohne dessen Leben und Gesundheit nachhaltig zu gefährden. In diesen Waffen wird ein adäquates Selbstverteidigungsmittel insbes. für Frauen gesehen. Im Hinblick auf andere ebenso gefährliche Stichwaffen (z.B. Butterflymesser) und auf die Tatsache, dass Spring- und Fallmesser in den übrigen EU-Mitgliedstaaten keineswegs verboten sind und daher von Touristen und anderen Reisenden in Unkenntnis des österreichischen WaffG mitgebracht werden, ließ es zweckmäßig erscheinen, auch diese Waffen aus der Liste der verbotenen zu streichen.
Es wäre daher die ÖVP auch an ihre eigenen damaligen Erwägungen zu erinnern, welche durch die nunmehr vorgebrachten Ideen ins Gegenteil verkehrt werden würden.
Was haben Messer mit der Verwahrungskontrolle zu tun? :whistle:
Falscher Thread?