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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mo 18. Mär 2024, 12:17
von tousibaer
@ Kemira

Brauche ich dann bei jeder Erweiterung meiner Gürtelbesitzkarte nicht einen neuen Psychotest?

Grüße

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mo 18. Mär 2024, 13:18
von kemira
@tousibaer: berechtigte Frage; hängt davon ab ob der Gürtel als Kat.A, B oder C eingestuft wird.
Jedenfalls ist Gürteltragen in der Öffentlichkeit dann ohne Sondergenehmigung verpotten.

So, und jetzt Sarkasmus Ende, bevor wir einen Rüffel kriegen... :mrgreen:

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mo 18. Mär 2024, 14:48
von Skill Issue
tousibaer hat geschrieben:
Mo 18. Mär 2024, 12:17
@ Kemira

Brauche ich dann bei jeder Erweiterung meiner Gürtelbesitzkarte nicht einen neuen Psychotest?

Grüße
Wenn du nachweisen kannst, dass du beruflich Hosen tragen musst, kannst du auch einen Gürtelpass beantragen. :at1:

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mo 18. Mär 2024, 15:34
von Coolhand1980
kemira hat geschrieben:
Mo 18. Mär 2024, 11:07
Ließe sich ja einfach machen:

aus
§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
wird
§ 1. Waffen sind Gegenstände, die dazu benutzt werden können,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Zack ist alles vom Bleistift über den Tetrapak und den Damenschlüpfer bis hin zur MIRV* eine Waffe.
Problem gelöst.

*Nicht zu verwechseln mit der MILF.

SG

Kemira

MILFs haben dennoch weit mehr Existenzen vernichtet, als MIRVs... also Vorsicht! :D

Für mich stellt sich die Frage, wie das ganze als Regelung gedacht ist. Am Einfachsten wäre sicher eine Verordnung.
Der Vorteil wäre, dass es bei Übertretung nur eine Verwaltungsstrafe gibt. Ich nehme nicht an, dass das WaffG geändert werden wird.
Die Legaldefinition von Waffen, weg von der Wesensbestimmung hin, hätte weit größere Auswirkungen als nur das Messertrageverbot.
Jedoch wäre denkbar, dass durch eine Verletzung des Messerführverbots dann auch die Zuverlässigkeit angezweifelt werden könnte...
Das ist ja auch nur ein Verwaltungsrechtsakt.

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mo 18. Mär 2024, 16:16
von Promo
Bis zum Waffengesetz 1996 waren Tränengassprays sowie Spring- und Fallmesser verbotene Waffen (§ 11 Abs 1 Z 6 und 8 WaffG 1886). Das Waffengesetz 1996 hat diese Gegenstände aus der Liste der verbotenen Waffen herausgenommen; gleichwohl sind sie aber als Waffen einzustufen. Beim Tränengasspray steht dies außer Zweifel, bei den Spring- und Fallmessern legt dies der Öffnungsmechanismus insofern nahe, als sie mit nur einer Hand bedient zu werden brauchen (beim Springmesser schnell die Klinge auf Knopfdruck vor, beim Fallmesser wird sie durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff herausgeschleudert). Diese Funktionen erscheinen für die übliche Nutzung eines Messers nicht erforderlich.
Eben wegen dieses besonderen Öffnungsmechanismus sind auch die "Butterfly-Messer" bei entsprechender Ausgestaltung als Waffen, wenn auch nicht als verbotene, anzusehen (OGH 30.5.1990, 11 Os 48/90; 20.4.1993, 14 Os 39/93)9.
Vielleicht im historischen Kontext thematisch relevant. Zitat aus Dr. Kurt Hickisch - Österreichisches Waffenrecht, IS BN 9783700713944.

Die Regierungvorlage zum WaffG 1996:
Abs. 1 richtet sich gegen Waffen, die aufgrund ihrer Eigenschaft als besonders gefährlich anzusehen sind und für die im alltäglichen Leben so gut wie kein Bedürfnis (Ausnahmen finden eine Regelung im Abs. 3) besteht. Gegenüber der geltenden (bisherigen) Rechtslage sind nunmehr Waffen, mit denen ohne Verwendung von Patronen Reiz auslösendes Mittel versprüht werden können, sowie Spring- und Fallmesser nicht mehr der Kategorie der verbotenen Waffen zuzurechnen. Das Absehen von der Einordnung der "Tränengassprays" in die Reihe der verbotenen Waffen entsprich einem immer öfter geäußerten Bedürfnis, für Zwecke der Selbstverteidigung eine Waffe zu verwenden, die keine Schusswaffe ist, die aber trotzdem die Angriffsfähigkeit eines Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen vermag, ohne dessen Leben und Gesundheit nachhaltig zu gefährden. In diesen Waffen wird ein adäquates Selbstverteidigungsmittel insbes. für Frauen gesehen. Im Hinblick auf andere ebenso gefährliche Stichwaffen (z.B. Butterflymesser) und auf die Tatsache, dass Spring- und Fallmesser in den übrigen EU-Mitgliedstaaten keineswegs verboten sind und daher von Touristen und anderen Reisenden in Unkenntnis des österreichischen WaffG mitgebracht werden, ließ es zweckmäßig erscheinen, auch diese Waffen aus der Liste der verbotenen zu streichen.
Es wäre daher die ÖVP auch an ihre eigenen damaligen Erwägungen zu erinnern, welche durch die nunmehr vorgebrachten Ideen ins Gegenteil verkehrt werden würden.

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mo 18. Mär 2024, 20:27
von skrufmaster
Mir kam zum Thema Messerverbot folgender Gedanke:

Angenommen, das Führen von Einhandmessern in der Öffentlichkeit wird pauschal verboten. Dann bleibt ja den WP Inhabern, wenn auch rar in ihrer Zahl, dennoch die Möglichkeit, eine schussbereite Kat. B (in der Regel verdeckt) zu führen. Wenn dann so ein WP Besitzer (warum auch immer) in eine Polizeikontrolle gerät, würde man ihm dann sein Stanleymesser (Einhandmesser mit feststellbarer Klinge) abnehmen und in wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz anzeigen, ihm jedoch die mit Teilmantel-Hojlspitzgeschoßen geladene Glock 19 lassen (weil legal geführt und besessen) und ihm einen schönen Tag wünschen?

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mo 18. Mär 2024, 20:31
von kemira
Kaum. Mit dem Verstoß gegen das Waffengesetz würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit augenblicklich ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen und die Glock einkassiert.

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mo 18. Mär 2024, 20:38
von rhodium
Alleine, dass man sich über eine solche Konstellation Gedanken machen muss, spricht nicht gerade für unsere Gesetzgebung

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mo 18. Mär 2024, 21:10
von Promo
skrufmaster hat geschrieben:
Mo 18. Mär 2024, 20:27
Mir kam zum Thema Messerverbot folgender Gedanke:

Angenommen, das Führen von Einhandmessern in der Öffentlichkeit wird pauschal verboten. Dann bleibt ja den WP Inhabern, wenn auch rar in ihrer Zahl, dennoch die Möglichkeit, eine schussbereite Kat. B (in der Regel verdeckt) zu führen. Wenn dann so ein WP Besitzer (warum auch immer) in eine Polizeikontrolle gerät, würde man ihm dann sein Stanleymesser (Einhandmesser mit feststellbarer Klinge) abnehmen und in wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz anzeigen, ihm jedoch die mit Teilmantel-Hojlspitzgeschoßen geladene Glock 19 lassen (weil legal geführt und besessen) und ihm einen schönen Tag wünschen?
OT .. wenn die bestehende Regelung des SPG beibehalten wird, dann für WP irrelevant. Diese sind aktuell auch schon von den Waffenverbotszonen ausgenommen:
§ 36b Abs. 1 SPG
Ist auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe, zu befürchten, dass es an bestimmten öffentlichen Orten (§ 27 Abs. 2) zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen wird, sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, zur Vorbeugung solcher Angriffe mit Verordnung zu verbieten, diese Orte mit Waffen oder mit Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten. Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mo 18. Mär 2024, 21:43
von Norander
Da es für das Tragen von Messern keine waffenrechtliche Bewilligung gibt, kannst es auch mit WP vergessen der gilt nur für Schusswaffen der jeweiligen Kategorie.

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mo 18. Mär 2024, 21:56
von AUG-andy
Jetzt gerade in der ZIB um 22 Uhr auf ORF 2.
Innenminister Karner im Gespräch.

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mo 18. Mär 2024, 22:24
von Promo
Norander hat geschrieben:
Mo 18. Mär 2024, 21:43
Da es für das Tragen von Messern keine waffenrechtliche Bewilligung gibt, kannst es auch mit WP vergessen der gilt nur für Schusswaffen der jeweiligen Kategorie.
Nein, WP gilt zB ex lege auch für Kat.C (§ 35 Abs. 2 Z 1). Es gibt übrigens einen sehr langen Thread dazu -> viewtopic.php?f=20&t=43774 . Sowie noch ein paar weitere Threads zu dem Thema § 36 SPG.

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Mo 18. Mär 2024, 22:45
von Ares
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 18. Mär 2024, 21:56
Jetzt gerade in der ZIB um 22 Uhr auf ORF 2.
Innenminister Karner im Gespräch.
Weil der Herr Pürstl mit 32.000 Polizistinnen nicht mit ein paar Jugendlichen fertig wird, soll ganz Österreich zur Waffenverbotszone (Herrn Pürstls Idee lt. Herrn Karner) erhoben werden?
Sogar die Kommentatorin hat Ihn darauf hingewiesen, dass es bereits jetzt die Möglichkeit gibt, etwas dagegen zu unternehmen.
Dann möchte er allen Kindern das Kind sein absprechen? Da wäre doch eher das Jugendamt die richtige Wahl der Mittel, oder?

Bei soviel Hilflosigkeit kann man nur mehr den Kopf schütteln.

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Di 19. Mär 2024, 08:02
von trenck
Ares hat geschrieben:
Mo 18. Mär 2024, 22:45
Weil der Herr Pürstl mit 32.000 Polizistinnen nicht mit ein paar Jugendlichen fertig wird, ..
Wären es wirklich nur Frauen, ist es nachvollziehbar.

trenck

Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Verfasst: Di 19. Mär 2024, 10:20
von Poirot
Norander hat geschrieben:
Mo 18. Mär 2024, 21:43
Da es für das Tragen von Messern keine waffenrechtliche Bewilligung gibt, kannst es auch mit WP vergessen der gilt nur für Schusswaffen der jeweiligen Kategorie.
Wie will der Hr Innenminister das eigentlich regeln ?
Er wäre gezwungen alle Messer im Waffengesetz als Waffe zu definieren und bei Verstoß (z.B. Küchenmesser im öffentlichen Raum) müsste er auch Waffenverbote aussprechen womit der Besitz von Küchenmessern nicht mehr möglich wäre :tipphead:

Die Linksmedien sind bei dem Thema bereits sehr aktiv:
https://www.derstandard.at/story/300000 ... it-sonntag