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Innenminister für generelles Waffenverbot

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von Poirot » Mi 17. Apr 2024, 07:40

RD191 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 07:09
https://www.krone.at/3338569

Soviel zum Thema es verbietet einem keiner ein Schweizer Taschenmesser zu tragen…

Hat jemand die Quelle zum „Artikel X“?
Politiker sind die notorischsten Lügner: Vor den Wahlen lügen sie immer, und nach den Wahlen regieren sie permanent mit Unwahrheiten. Dagegen sind Wähler die notorischsten Idioten: Vor den Wahlen glauben sie den Lügnern, und nach den Wahlen vertrauen sie permanent der Regierung.
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von trenck » Mi 17. Apr 2024, 07:55

RD191 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 07:09
https://www.krone.at/3338569

Soviel zum Thema es verbietet einem keiner ein Schweizer Taschenmesser zu tragen…
Originell.
Erlaubt bleibt der Transport eines Messers, allerdings nicht griffbereit. Also beim Auto etwa im Kofferraum, nicht in der Mittelkonsole und zu Fuß im Rucksack, Einkaufskorb oder Sackerl.
Der Leatherman im Auto: Mittelkonsole ist also verboten. Tasche in der Seitentür wohl auch nicht. Was ist mit Tasche hinter dem Fahrersitz? Oder muss es wirklich der Kofferraum sein?

Und wenn man zu Fuß unterwegs ist - in einer verschlossenen Jackentasche ist das Messer griffbereit, in einem Einkaufskorb ganz oben aber nicht?

Was für ein absolutes Trottelgesetz.

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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von AUG-andy » Mi 17. Apr 2024, 08:37

RD191 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 07:09
https://www.krone.at/3338569

Soviel zum Thema es verbietet einem keiner ein Schweizer Taschenmesser zu tragen…

Hat jemand die Quelle zum „Artikel X“?
Richtig
Gibt ja genug Ausnahmen:

Weitere Ausnahmen sind für Inhaber von Waffenbesitzkarten, Jäger, gewisse Militärangehörige, Brauchtumspflege, historische Aufzüge, Filmproduktionen oder fürs Jausnen. Auch der Verkauf von Messern auf Märkten und Messen ist weiter erlaubt.
MfG
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von trenck » Mi 17. Apr 2024, 08:52

AUG-andy hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 08:37
RD191 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 07:09
https://www.krone.at/3338569

Soviel zum Thema es verbietet einem keiner ein Schweizer Taschenmesser zu tragen…

Hat jemand die Quelle zum „Artikel X“?
Richtig
Gibt ja genug Ausnahmen:

Weitere Ausnahmen sind für Inhaber von Waffenbesitzkarten, ..
Das schau ich mir an, dass ich als WBK-Inhaber in Zukunft ein Messer bei mir tragen darf. Da glaube ich viel eher, dass sie mir im Fall einer Kontrolle sowohl das Messer als auch die WBK zupfen werden.

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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von AUG-andy » Mi 17. Apr 2024, 08:58

trenck hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 08:52
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 08:37
RD191 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 07:09
https://www.krone.at/3338569

Soviel zum Thema es verbietet einem keiner ein Schweizer Taschenmesser zu tragen…

Hat jemand die Quelle zum „Artikel X“?
Richtig
Gibt ja genug Ausnahmen:

Weitere Ausnahmen sind für Inhaber von Waffenbesitzkarten, ..
Das schau ich mir an, dass ich als WBK-Inhaber in Zukunft ein Messer bei mir tragen darf. Da glaube ich viel eher, dass sie mir im Fall einer Kontrolle sowohl das Messer als auch die WBK zupfen werden.

trenck
Der Text stammt nicht von mir, sondern aus dem Gesetzesentwurf.
Warum immer so skeptisch?
MfG
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von trenck » Mi 17. Apr 2024, 08:59

AUG-andy hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 08:58
trenck hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 08:52
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 08:37
RD191 hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 07:09
https://www.krone.at/3338569

Soviel zum Thema es verbietet einem keiner ein Schweizer Taschenmesser zu tragen…

Hat jemand die Quelle zum „Artikel X“?
Richtig
Gibt ja genug Ausnahmen:

Weitere Ausnahmen sind für Inhaber von Waffenbesitzkarten, ..
Das schau ich mir an, dass ich als WBK-Inhaber in Zukunft ein Messer bei mir tragen darf. Da glaube ich viel eher, dass sie mir im Fall einer Kontrolle sowohl das Messer als auch die WBK zupfen werden.

trenck
Der Text stammt nicht von mir, sondern aus dem Gesetzesentwurf.
Warum immer so skeptisch?
Scherz, oder?

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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von AUG-andy » Mi 17. Apr 2024, 09:05

Wird gerade im Netz von allen Seiten so geschrieben:

https://www.vol.at/messertrage-verbotsg ... or/8680609

Ausnahmen:
Transport von Messern:
Der Transport von Messern von einem Ort zum anderen ist erlaubt, solange die Messer nicht griffbereit sind.

Inhaber einer Waffenbesitzkarte:
Personen mit einer gültigen Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schusswaffen führen dürfen (z.B. Jäger, Militärpersonal), sind von der Regelung ausgenommen.


Brauchtumspflege:
Traditionelle Nutzung von Messern, wie das Tragen eines "Hirschfängers" bei traditionellen Veranstaltungen (z.B. Kirtag), fällt unter die Ausnahmen.

Berufliche und erzieherische Zwecke:
Die Nutzung von Messern im Rahmen beruflicher Tätigkeiten, wie Kochen oder bei sportlichen Aktivitäten sowie bei historischen Umzügen oder in der Film- und Theaterproduktion, ist weiterhin gestattet.

Handel mit Messern:
Der Handel mit Messern auf Märkten und Ausstellungen bleibt erlaubt.
MfG
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von MrRiesa » Mi 17. Apr 2024, 09:39

AUG-andy hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 09:05

Inhaber einer Waffenbesitzkarte:
Personen mit einer gültigen Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schusswaffen führen dürfen (z.B. Jäger, Militärpersonal), sind von der Regelung ausgenommen.

Ich würde gerne, aber kann das momentan nicht glauben.

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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von trenck » Mi 17. Apr 2024, 09:45

MrRiesa hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 09:39
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 09:05

Inhaber einer Waffenbesitzkarte:
Personen mit einer gültigen Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schusswaffen führen dürfen (z.B. Jäger, Militärpersonal), sind von der Regelung ausgenommen.

Ich würde gerne, aber kann das momentan nicht glauben.
Ditto. Meine WBK würde ich auf solche windigen Aussagen nicht verwetten wollen.

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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von gewo » Mi 17. Apr 2024, 10:02

Inhaber einer Waffenbesitzkarte: Personen mit einer gültigen Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schusswaffen führen dürfen (z.B. Jäger, Militärpersonal), sind von der Regelung ausgenommen.

hier werden halt a menge eigenschaften durcheinandergewürfelt

auch sportschuetzen duerfen am weg zum schiesstand ihre (kat C) waffen (ungeladen) fuehren.
und da in AT ein vereinszwang unzulaessig ist kann sich ja "jeder" als "sportschuetze" identifizieren

damit waeren dann defacto alle Personen ab 18 jahren wieder vom messerverbot zur gaenze ausgenommen
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von winnfield » Mi 17. Apr 2024, 10:18

gewo hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 10:02
Inhaber einer Waffenbesitzkarte: Personen mit einer gültigen Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schusswaffen führen dürfen (z.B. Jäger, Militärpersonal), sind von der Regelung ausgenommen.

hier werden halt a menge eigenschaften durcheinandergewürfelt

auch sportschuetzen duerfen am weg zum schiesstand ihre (kat C) waffen (ungeladen) fuehren.
und da in AT ein vereinszwang unzulaessig ist kann sich ja "jeder" als "sportschuetze" identifizieren

damit waeren dann defacto alle Personen ab 18 jahren wieder vom messerverbot zur gaenze ausgenommen
Gewo

das "führen" überlesen?

"...sowie Personen, die Schusswaffen führen dürfen...."

lg chris
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von twin2000 » Mi 17. Apr 2024, 10:27

winnfield hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 10:18
gewo hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 10:02
Inhaber einer Waffenbesitzkarte: Personen mit einer gültigen Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schusswaffen führen dürfen (z.B. Jäger, Militärpersonal), sind von der Regelung ausgenommen.

hier werden halt a menge eigenschaften durcheinandergewürfelt

auch sportschuetzen duerfen am weg zum schiesstand ihre (kat C) waffen (ungeladen) fuehren.
und da in AT ein vereinszwang unzulaessig ist kann sich ja "jeder" als "sportschuetze" identifizieren

damit waeren dann defacto alle Personen ab 18 jahren wieder vom messerverbot zur gaenze ausgenommen
Gewo

das "führen" überlesen?

"...sowie Personen, die Schusswaffen führen dürfen...."

lg chris
Gemaess WaffG §35 (2) Z3 sind alle schiesssportausuebenden (es muss nicht mal ein sportschuetze gem §11b sein) berechtigt ihre schusswaffe der Kat C ungeladen am weg von und zum behoerdlich genehmigten schiesstand zu fuehren.

wenn also "...Personen, die Schusswaffen führen dürfen...." vom messerverbot ausgenommen sind, dann sind defacto alle vom messerverbot ausgenommen die die voraussetzungen zum besitz von waffen der kat C erfuellen denn es wird nicht auf das tatsaechliche fuehren der schusswaffe abgestellt zb mit "...sowie Personen, die Schusswaffen führen...." sondern mit der formulierung "...sowie Personen, die Schusswaffen führen dürfen...." auf die berechtigung abgestellt.

mit der formulierung gilt das messervebot fuer praktisch niemanden mehr ...
Zuletzt geändert von twin2000 am Mi 17. Apr 2024, 10:28, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von MrRiesa » Mi 17. Apr 2024, 10:28

trenck hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 09:45
MrRiesa hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 09:39
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 17. Apr 2024, 09:05

Inhaber einer Waffenbesitzkarte:
Personen mit einer gültigen Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schusswaffen führen dürfen (z.B. Jäger, Militärpersonal), sind von der Regelung ausgenommen.

Ich würde gerne, aber kann das momentan nicht glauben.
Ditto. Meine WBK würde ich auf solche windigen Aussagen nicht verwetten wollen.

trenck
Hab eine Anfrage an das BMI gestellt. Vermutlich noch zu früh um eine Antwort zu erhalten, da es sich ja nur um einen Entwurf handelt, aber mal sehen.


Desweiteren find ich es ja super, das ich mein Schweizer Taschenmesser jetzt eigentlich im Rucksack verwahren muss, aber man gleichermaßen auch ein Glock Feldmesser in einem Plastiksackerl herumtragen könnte um das Verbot zum umgehen..!?

titan
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von titan » Mi 17. Apr 2024, 10:30

Frag lieber mal bei der Krone nach dem ganzen Entwurf.

Man kann jedenfalls jetzt schon sagen, dass das die Gerichte noch massiv beschäftigen wird. Es gibt keine Definition von Waffen zwischen dem Polizeisicherheitsgesetz und dem WaffG bzw. in diesbezüglich widersprüchlichem Verhältnis.
Zuletzt geändert von titan am Mi 17. Apr 2024, 10:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot

Beitrag von Plinker » Mi 17. Apr 2024, 10:33

Warten wir mal ab ob nicht eigentlich der Waffenpass gemeint ist und nicht die einfache WBK.

Bevor so ein Gesetz beschlossen wird muss es zur Begutachtung ins Parlament. In diesen Zeitraum können auch Bürger online Stellungnahmen dazu abgeben. Wäre vielleicht eine gute Möglichkeit etwas Gegenwehr zu leisten. Die Wahlen kommen bald und je mehr Unmut gezeigt wird desto besser.

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