Seite 1 von 1

Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Verfasst: Fr 19. Jan 2024, 19:13
von Grimar
Ist es möglich eine Bewilligung für große Magazine ohne zeitliche Beschränkung zu bekommen wenn man bisher keine hatte?

Falls nicht, wie ist die zeitliche Limitierung? Angenommen man ist bei Bewerben verhindert und kommt nicht auf die 3x Schnellfeuer im Jahr, wird einem die Ausnahme für große Magazine entzogen?

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Verfasst: Fr 19. Jan 2024, 20:39
von MrRiesa
Wie kommst du darauf das die Berechtigung zeitlich begrenzt wäre?

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Verfasst: Sa 20. Jan 2024, 15:07
von Steyrer
Es besteht die Möglichkeit seitens Behörde eine Befristung vorzusehen.
Ich wüsste nicht dass dies derzeit gemacht wird. Bin aber diesbezüglich auch kein Experte, da ich mir rechtzeitig ausreichend Altbestand besorgt und eintragen haben lassen.
Wenn du große Magazine haben willst würde ich das eher rasch angehen, es wird selten etwas besser...
Am zielführendsten ist es wenn du dich rasch schlau machst. Gerhard aka User Gewo will nicht dass wir einen bestimmten Verweis setzen, aber melde dich bei ihm um Infos. Generell bist du bei ihm bei Anschaffungen in guten Händen....

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Verfasst: Sa 20. Jan 2024, 16:19
von titan
Meiner Meinung nach wäre eine zeitliche Beschränkung für den Besitz rechtswidrig und gar nicht möglich, denn Eigentum hat Verfassungsrang.

Nachdem dir die BH keine Magazine leihweise zur Verfügung stellen wird und du sie bei einer erteilten Berechtigung eben erwerben darfst (no na!), können sie dir rechtmäßig erworbenes Eigentum in keinster Weise verweigern oder einschränken, sofern du nicht nach irgendwelchen Verurteilungen oder wegen anderer driftiger Umstände (§§§) deine Berechtigungen verlierst.

Selbst beim WP ist eine zeitliche Einschränkung für den Besitz an einer Sache aus diesem Grund nicht möglich.

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Verfasst: Sa 20. Jan 2024, 17:01
von titan
Aus oben genanntem Grunde müsste die Regelung im WaffG, dass rechtmäßig erworbene Schalldämpfer (Besitz) nach Ende der Gültigkeit einer Jagdkarte innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigtem überlassen werden müssen, mEn verfassungswidrig sein.

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Verfasst: Sa 20. Jan 2024, 19:39
von gewo
titan hat geschrieben:
Sa 20. Jan 2024, 17:01
Aus oben genanntem Grunde müsste die Regelung im WaffG, dass rechtmäßig erworbene Schalldämpfer (Besitz) nach Ende der Gültigkeit einer Jagdkarte innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigtem überlassen werden müssen, mEn verfassungswidrig sein.
Ich weiss ned auf basis wessen du das glaubst. Praxis ist dass jährlich hunderte erben einer vom erblasser rechtmässig besessenen vorderschaftrepetierflinte von ihrem erbe enteignet werden weil sie ihren rechtmässigen geerbetes erbgut nicht besitzen dürfen.

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Verfasst: Sa 20. Jan 2024, 19:48
von Steyrer
titan hat geschrieben:
Sa 20. Jan 2024, 16:19
Meiner Meinung nach wäre eine zeitliche Beschränkung für den Besitz rechtswidrig und gar nicht möglich, denn Eigentum hat Verfassungsrang.

Nachdem dir die BH keine Magazine leihweise zur Verfügung stellen wird und du sie bei einer erteilten Berechtigung eben erwerben darfst (no na!), können sie dir rechtmäßig erworbenes Eigentum in keinster Weise verweigern oder einschränken, sofern du nicht nach irgendwelchen Verurteilungen oder wegen anderer driftiger Umstände (§§§) deine Berechtigungen verlierst.

Selbst beim WP ist eine zeitliche Einschränkung für den Besitz an einer Sache aus diesem Grund nicht möglich.
Guckst du Paragr 17 Abs 3, Passus hervorgehoben:
(3)Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen. Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für den Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B ist entsprechend einzuschränken. Die Bewilligung kann befristet und an Auflagen gebunden werden. Die Bewilligung zum Besitz ist durch Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, die Bewilligung zum Führen durch Ausstellung eines Waffenpasses zu erteilen. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung. Im Übrigen gelten für den Besitz und das Führen von Waffen oder Vorrichtungen im Sinne des Abs. 1 und 2 die §§ 21 Abs. 4, 23 Abs. 3 sowie 25 bis 28. Für den Besitz und das Führen von Waffen gemäß Abs. 1 Z 7 bis 10 gilt § 23 Abs. 2 und 2b.
Ich denke es macht Sinn wenn sie nicht befristen. Gehen bereits jetzt in Arbeit unter und zusätzlich wiederkehrend das Verfahren abspulen ist - gelind gesagt - dämlich.

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Verfasst: Sa 20. Jan 2024, 20:55
von titan
Das Thema Pumpgun ist ausjudiziert und auch nicht gänzlich vergleichbar. Sehr wohl sind/waren sich diverse Anwälte der Verfassungswidrigkeit dieser Erbverhinderung bewusst und haben versucht, dagegen vorzugehen - wenn auch ohne Erfolg. Das ändert aber nichts an der Grundlage unserer Rechtsnormen. Mehrere hundert Pumpguns pro Jahr ist aber angesichts der insgesamt in etwa 2000 Stück* damals gemeldeten VSRF "leicht" übertrieben. (*Quelle: Interessensvertretung)

Eine befristete Bewilligung ändert nichts daran, dass gewisse Beschränkungen rechtswidrig sind, siehe WP (Einschränkung zeitlich oder örtlich unzulässig - z.B. Dauer oder bspw. Dienstort, auf die Tätigkeit darf eingeschränkt werden).
Im Zweifel bist du halt Mitglied in einem Verein. Finanzielle Nachteile sind jedenfalls unzulässig (verpflichtende Bewerbsteilnahme / Trainings) ebenso wie Eingriffe in dein Privatleben (freie Freizeitsgestaltung nebst familiären/beruflichen Verpflichtungen).

@Steyrer: Man kann jetzt natürlich I-Tüpferl reiten bis zum Ende, jedenfalls steht im übernächsten Satz deines hervorgehobenen WaffG-Zitats, dass der Besitz großer Magazine aufgrund einer Bewilligung für eine Waffe gemäß §17 keiner Bewilligung bedarf. Es ist daher anzustreben, eine solche Bewilligung zu erlangen. Wie gesagt, nicht jede Einschränkung ist zulässig.

Und wenn mir jetzt jemand das Gegenteil beweisen will, möchte ich nur anmerken, dass wir hier nicht die Interessensvertretung der Behörden und gewisser Beamten sind und uns jetzt selbst ins Knie schießen mit einer Abhandlung, warum wir diverse Einschränkungen nicht eh zu fressen hätten. An so einer Debatte bin ich nicht interessiert. Unser Anliegen sollte sein, anderen Usern zu helfen, sich gegen Schikanen zu wehren.

Ich habe einmal eine WBK für B Waffen gesehen, deren Gültigkeitsdauer bis zu einem Stichdatum befristet war (Gültig bis: xx.xx.xxxx). Wer sich so etwas reindrücken lässt, ist selbst Schuld.

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Verfasst: So 21. Jan 2024, 18:02
von Grimar
Danke für eure Rückmeldungen. Gibt es hier denn "neue" große Magazin nutzer bei denen das geklappt hat? bzw. welche mit Datumsbeschränkung?

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Verfasst: So 21. Jan 2024, 20:02
von Benny9
Wenn du Sportschütze bist/wirst und an den entsprechenden Bewerben teilnimmst sollte das kein Problem sein. Habe ich auch so gemacht (z.B. beim Verein).

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Verfasst: So 28. Jan 2024, 22:39
von Trugor
Ich habe just letzte Woche meine Erweiterung erhalten (1x Kat A auf 17/8). Habe mir auch gleich 3 30er gekauft. Habe keine Befristung oder anderes.

Wie gemacht? 3 Schnellfeuerbewerbe in einem Jahr absolviert. War einfach machbar.

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Verfasst: Mo 29. Jan 2024, 00:09
von gewo
Grimar hat geschrieben:
So 21. Jan 2024, 18:02
Danke für eure Rückmeldungen. Gibt es hier denn "neue" große Magazin nutzer bei denen das geklappt hat? bzw. welche mit Datumsbeschränkung?
Das ist problemlos möglich.
Du musst bei einem bestimmten verband mitglied werden und mind drei bewerbe absolvieren.

Wennst ned eh schon a handvoll PNs zu dem thema bekommen hast dann ruf mich an ich sag dir welcher verein ( nein, nicht der PDSV)

Re: Große Magazine ohne Bestand und zeitl. unbeschränkt?

Verfasst: Mo 5. Feb 2024, 12:41
von Grimar
Trugor hat geschrieben:
So 28. Jan 2024, 22:39
Ich habe just letzte Woche meine Erweiterung erhalten (1x Kat A auf 17/8). Habe mir auch gleich 3 30er gekauft. Habe keine Befristung oder anderes.

Wie gemacht? 3 Schnellfeuerbewerbe in einem Jahr absolviert. War einfach machbar.
perfekt

@gewo danke, der Verein ist mir bekannt :)