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Wesentliche Bestandteile Ordonnanz-Karabiner

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Kahip
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Wesentliche Bestandteile Ordonnanz-Karabiner

Beitrag von Kahip » So 14. Jan 2024, 16:55

Hi,

bin mir sicher das die Frage schon mal beantwortet wurde und ich die Antwort sicher auch mal kannte, aber da ich ein Hirn wie ein Nudelsieb habe, muss ich hier nochmal fragen:

Was sind die Wesentliche Bestandteile von einem Ordonnanz-Karabiner, z.B. Steyr M95, Mosin Nagant, etc.?
(nur der Verschluss???)

Genauer gesagt folgende Situation:
Kann ich den Verschluss im Safe einsperren und dann die restliche Waffe, welche ja nur mehr aus Lauf, Holzgehäuse, Abzug und Magazin besteht frei außerhalb des Safes lagern?

mfg Thomas

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Prometheus
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Re: Wesentliche Bestandteile Ordonnanz-Karabiner

Beitrag von Prometheus » So 14. Jan 2024, 16:57

Lauf ist auch immer ein wesentliches Teil

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Re: Wesentliche Bestandteile Ordonnanz-Karabiner

Beitrag von Kahip » So 14. Jan 2024, 17:06

Ok, Danke für die Info

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Re: Wesentliche Bestandteile Ordonnanz-Karabiner

Beitrag von Promo » So 14. Jan 2024, 17:56

Gehäuse ist, wenn es gasdruckbelastet ist, auch ein wesentliches Bestandteil.

Beim M.95 ist übrigens die Besonderheit, dass der Verschlusskopf der "wesentliche Bestandteil" ist. Sprich der Rest vom Verschluss ist waffenrechtlich nicht relevant.
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