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Umzug in ein anderes Bundesland? Wien->NÖ

Verfasst: Sa 13. Jan 2024, 22:41
von mpterra96
Bei mir steht demnächst ein Umzug an, also vom Zuständigen LPD Wien zu einer BH in Niederösterreich.

Wie läuft das ab, muss Ich das meiner jetzigen Behörde LPD Wien melden und oder dem BH wo Ich hinziehe? Vor allem wenn Ich die WBK wieder erweitern möchte ob die dann meine Daten und Akten automatisch übernehmen, da Ich mal vermute dass die die Nachweise und Mappen voll Juristenschrieben und Ergebnislisten aufbewahren?

Ich hoffe doch dass Ich dann nicht wieder eine neue WBK-Ausstellung bezahlen muss nur weil sich die Hauptwohnsitzadresse ändert.
Und wie sind da die fristen wenn ich mich da wo ummelden muss?

Re: Umzug in ein anderes Bundesland? Wien->NÖ

Verfasst: So 14. Jan 2024, 06:35
von voodoo-medic
Nix musst machen.
Gratuliere zur erfolgreichen Flucht!

Re: Umzug in ein anderes Bundesland? Wien->NÖ

Verfasst: So 14. Jan 2024, 09:05
von Steyrer
Ausgenommen die Meldungen nach Paragr. 41, falls du mehr als 20 Schusswaffen oder eine große Munitionsmenge am neuen Ort lagern willst. Die wäre wieder notwendig...

Re: Umzug in ein anderes Bundesland? Wien->NÖ

Verfasst: So 14. Jan 2024, 15:01
von DumbDummy
Entfällt durch die Meldepflicht - d.h. Deine neue Waffenbehörde hat dadurch Kenntnis.
Meldepflicht - Meldung muss innerhalb 3 Tagen stattfinden
Ergänzung -> 20 oder mehr (nicht erst ab 21)

Re: Umzug in ein anderes Bundesland? Wien->NÖ

Verfasst: Mo 15. Jan 2024, 10:28
von steiner123
voodoo-medic hat geschrieben:
So 14. Jan 2024, 06:35
Nix musst machen.
Gratuliere zur erfolgreichen Flucht!
Danke für die Info.....ich bin in wenigen Wochen auch ein Flüchtling, nach dem alten Muster hätte ich gemeldet, so erspar ich mir etwas (die Gründe meiner Flucht will ich nicht näher ausführen.....)

Re: Umzug in ein anderes Bundesland? Wien->NÖ

Verfasst: Mo 15. Jan 2024, 11:58
von Temudjin
Man kann es niemandem verübeln, wenn er aus Mordor flüchtet,.. ;)

Re: Umzug in ein anderes Bundesland? Wien->NÖ

Verfasst: Mo 15. Jan 2024, 12:23
von gewo
Temudjin hat geschrieben:
Mo 15. Jan 2024, 11:58
Man kann es niemandem verübeln, wenn er aus Mordor flüchtet,.. ;)
Amen

Re: Umzug in ein anderes Bundesland? Wien->NÖ

Verfasst: Mo 15. Jan 2024, 12:51
von Skill Issue
Gratuliere zur Flucht aus dem Betonbunker!

Re: Umzug in ein anderes Bundesland? Wien->NÖ

Verfasst: Mo 15. Jan 2024, 13:40
von tousibaer
Lauter stolze Waffenbesitzer und dann flüchtet ihr vor irgendwas?
Ist euch Wien zu gefährlich seid ihr zu schwach! :lol:

Grüße

Re: Umzug in ein anderes Bundesland? Wien->NÖ

Verfasst: Mo 15. Jan 2024, 15:31
von steiner123
tousibaer hat geschrieben:
Mo 15. Jan 2024, 13:40
Lauter stolze Waffenbesitzer und dann flüchtet ihr vor irgendwas?
Ist euch Wien zu gefährlich seid ihr zu schwach! :lol:

Grüße
kommst zu mir und darfst eine woche bei mir wohnen, weitere ausführungen würden nicht mehr dem ursprungs thema dienlich sein

Re: Umzug in ein anderes Bundesland? Wien->NÖ

Verfasst: Mi 17. Jan 2024, 20:48
von mpterra96
DumbDummy hat geschrieben:
So 14. Jan 2024, 15:01
Entfällt durch die Meldepflicht - d.h. Deine neue Waffenbehörde hat dadurch Kenntnis.
Meldepflicht - Meldung muss innerhalb 3 Tagen stattfinden
Ergänzung -> 20 oder mehr (nicht erst ab 21)
Wieso gibt es diese Meldepflicht mit dem ZWR überhaupt noch?
Schließlich sind all meine Waffen Registriert und gemeldet, sollte das im ZWR nicht sowieso aufscheinen?

Re: Umzug in ein anderes Bundesland? Wien->NÖ

Verfasst: Mi 17. Jan 2024, 23:31
von trasla
Im ZWR steht ja nicht in welcher Residenz, an welchem Schießstand oder welcher Arbeitsstelle die Waffen gelagert sind.

Re: Umzug in ein anderes Bundesland? Wien->NÖ

Verfasst: Do 18. Jan 2024, 11:25
von Skill Issue
mpterra96 hat geschrieben:
Mi 17. Jan 2024, 20:48
DumbDummy hat geschrieben:
So 14. Jan 2024, 15:01
Entfällt durch die Meldepflicht - d.h. Deine neue Waffenbehörde hat dadurch Kenntnis.
Meldepflicht - Meldung muss innerhalb 3 Tagen stattfinden
Ergänzung -> 20 oder mehr (nicht erst ab 21)
Wieso gibt es diese Meldepflicht mit dem ZWR überhaupt noch?
Schließlich sind all meine Waffen Registriert und gemeldet, sollte das im ZWR nicht sowieso aufscheinen?
Du musst deine Waffen ja nicht an deinem Hauptwohnsitz aufbewahren.

Wenn ich es absolut richtig verstanden habe, muss es gar kein gemeldeter Wohnsitz sein. Aber das lass dir bitte von jemanden bestätigen, der es garantiert weiß.

Re: Umzug in ein anderes Bundesland? Wien->NÖ

Verfasst: Do 18. Jan 2024, 11:52
von Promo
Skill Issue hat geschrieben:
Do 18. Jan 2024, 11:25
Du musst deine Waffen ja nicht an deinem Hauptwohnsitz aufbewahren.

Wenn ich es absolut richtig verstanden habe, muss es gar kein gemeldeter Wohnsitz sein. Aber das lass dir bitte von jemanden bestätigen, der es garantiert weiß.
Es gibt im WaffG keine örtliche Einschränkung, wo verwahrt werden muss - die Verwahrung muss lediglich den Anforderungen des § 3 der 2. WaffG-Durchführungs-VO entsprechen.

Re: Umzug in ein anderes Bundesland? Wien->NÖ

Verfasst: Do 18. Jan 2024, 12:30
von gewo
Promo hat geschrieben:
Do 18. Jan 2024, 11:52
Es gibt im WaffG keine örtliche Einschränkung, wo verwahrt werden muss - die Verwahrung muss lediglich den Anforderungen des § 3 der 2. WaffG-Durchführungs-VO entsprechen.
so ist es