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Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Fr 12. Jan 2024, 09:35
von AUG-andy
kemira hat geschrieben:
Fr 12. Jan 2024, 06:37
Ich muss zugeben, ich schicks auch immer an beide Behörden.
Warum?
Auf freundliches Ersuchen meiner Sachbearbeiterin, weil ich mit ihr in der Regel keine Bröseln habe, mit diversen auswärtigen allerdings durchaus.
Wenn schon nicht regelmäßig, so doch mehrfach gelebte Praxis der letzten Jahre:
Meldung der Veräußerung an die BH des Erwerbers, bald darauf andere KatB gekauft, nach 6 Wochen Anruf von meiner SB "Herr Kemira, Sie hom zvül Woffn auf da Koartn"... Klärung - die auswärtige BH hat die Meldung 2 Monate reifen lassen, also Rückfrage meiner SB an die auswärtige Behörde, dort sind grad alle auf Urlaub, Krank oder Mittagessen, also unnötiger Spaß für alle.
"Wissns wos Herr Kemira, schickns mir die Veräußerungsanzeigen anfoch in CC mit, dann hob i olles do und brauch niemandem hintennochtelefonieren."
Sehr gerne, Frau SB. Leben und leben lassen.
Auch in Wien hatte ich deswegen noch nie ein Problem.
Im Gegenteil, es war oft hilfreich wie Kemira bereits erwähnt hat.

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Fr 12. Jan 2024, 12:38
von spareribs
Habe auch schon an alle 2 BH's gesendet....Kernölfraktion als Antwort sinngemäss: brauch ma net ....:-)

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Fr 12. Jan 2024, 12:55
von twin2000
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 12. Jan 2024, 09:35
Auch in Wien hatte ich deswegen noch nie ein Problem.
Im Gegenteil, es war oft hilfreich wie Kemira bereits erwähnt hat.
welche art von problem erwartest du?
mehr als dass sie dir vielfach sagen sie brauchen des ned koennens ja ned machen
dir eine mutwillensstrafe aufzubrummen dafuer, dazu reicht die frequenz wahrscheinlich ned

ich bin kein referent einer waffenbehoerde
aber ich kann dir versichern dass es NICHT hilfreich ist wenn du als zustaendiger im waffenreferat ein anbringen zugesandt erhaeltst fuer welches du NICHT zustaendig bist und mit dem du NICHTS zu tun hast, du aber laut AVG §6 oder so verpflichtet bist dem antragsteller mitzuteilen dass du nicht zustaendig bist oder es an die zustaendige behoerde weiterzuleiten.

nein
NICHT hilfreich

du erzeugst damit nur arbeit

davon haben die waffenbehoerden eigentlich eh genug hab ich den eindruck

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Fr 12. Jan 2024, 12:58
von twin2000
Trijikon hat geschrieben:
Do 11. Jan 2024, 16:46
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 11. Jan 2024, 16:40
Du schreibst ja "Auf meine Meldung an meine BH"!! über eine verkaufte Waffe....
Du musst an die BH des Käufers/Erwerbers schreiben.

ICh schicks immer an beide BH´s, dann bin ich safe
Natürlich habe ich an beide geschrieben. (ca der 100 Verkauf)

LG Wolfgang
dann 100x falsch gemacht

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Fr 12. Jan 2024, 13:04
von FdH22
kemira hat geschrieben:
Fr 12. Jan 2024, 06:37
Ich muss zugeben, ich schicks auch immer an beide Behörden.
Warum?
Auf freundliches Ersuchen meiner Sachbearbeiterin, weil ich mit ihr in der Regel keine Bröseln habe, mit diversen auswärtigen allerdings durchaus.
Wenn schon nicht regelmäßig, so doch mehrfach gelebte Praxis der letzten Jahre:
Meldung der Veräußerung an die BH des Erwerbers, bald darauf andere KatB gekauft, nach 6 Wochen Anruf von meiner SB "Herr Kemira, Sie hom zvül Woffn auf da Koartn"... Klärung - die auswärtige BH hat die Meldung 2 Monate reifen lassen, also Rückfrage meiner SB an die auswärtige Behörde, dort sind grad alle auf Urlaub, Krank oder Mittagessen, also unnötiger Spaß für alle.
"Wissns wos Herr Kemira, schickns mir die Veräußerungsanzeigen anfoch in CC mit, dann hob i olles do und brauch niemandem hintennochtelefonieren."
Sehr gerne, Frau SB. Leben und leben lassen.
Ähnlich war´s auch bei mir.
Nur kam kein freundlicher Anruf sondern gleich die schriftliche Aufforderung mich über eine Stückzahlüberschreitung zu rechtfertigen.
War natürlich nicht mein Fehler sondern der Fehler der Behörde. :mrgreen:

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Fr 12. Jan 2024, 21:52
von Salem
kemira hat geschrieben:
Fr 12. Jan 2024, 06:37
Ich muss zugeben, ich schicks auch immer an beide Behörden.
Warum?
Auf freundliches Ersuchen meiner Sachbearbeiterin, weil ich mit ihr in der Regel keine Bröseln habe, mit diversen auswärtigen allerdings durchaus.
Wenn schon nicht regelmäßig, so doch mehrfach gelebte Praxis der letzten Jahre:
Meldung der Veräußerung an die BH des Erwerbers, bald darauf andere KatB gekauft, nach 6 Wochen Anruf von meiner SB "Herr Kemira, Sie hom zvül Woffn auf da Koartn"... Klärung - die auswärtige BH hat die Meldung 2 Monate reifen lassen, also Rückfrage meiner SB an die auswärtige Behörde, dort sind grad alle auf Urlaub, Krank oder Mittagessen, also unnötiger Spaß für alle.
"Wissns wos Herr Kemira, schickns mir die Veräußerungsanzeigen anfoch in CC mit, dann hob i olles do und brauch niemandem hintennochtelefonieren."
Sehr gerne, Frau SB. Leben und leben lassen.
Selbe Behörde, selbes Procedere.

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Sa 13. Jan 2024, 10:45
von AUG-andy
twin2000 hat geschrieben:
Fr 12. Jan 2024, 12:55
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 12. Jan 2024, 09:35
Auch in Wien hatte ich deswegen noch nie ein Problem.
Im Gegenteil, es war oft hilfreich wie Kemira bereits erwähnt hat.
welche art von problem erwartest du?
mehr als dass sie dir vielfach sagen sie brauchen des ned koennens ja ned machen
dir eine mutwillensstrafe aufzubrummen dafuer, dazu reicht die frequenz wahrscheinlich ned

ich bin kein referent einer waffenbehoerde
aber ich kann dir versichern dass es NICHT hilfreich ist wenn du als zustaendiger im waffenreferat ein anbringen zugesandt erhaeltst fuer welches du NICHT zustaendig bist und mit dem du NICHTS zu tun hast, du aber laut AVG §6 oder so verpflichtet bist dem antragsteller mitzuteilen dass du nicht zustaendig bist oder es an die zustaendige behoerde weiterzuleiten.

nein
NICHT hilfreich

du erzeugst damit nur arbeit

davon haben die waffenbehoerden eigentlich eh genug hab ich den eindruck
Du kannst aber auch lesen, dass dadurch viele Missverständnisse ohne weitere Nachfrage leichter gelöst werden. Siehe Stückzahlüberschreitung bei mehreren Usern hier.

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Sa 13. Jan 2024, 11:11
von Markus_H
Wobei es vermutlich sinnvoller ist den Behörden die Chance zu geben ihre Arbeit richtig zu machen, anstatt Steuergeld mit Nonsensanbringen zu vernichten.

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Sa 13. Jan 2024, 11:29
von MartinRaml
Ich habe unlängst eine Waffe getauscht, also Kauf und Verkauf gleichzeitig. Strategisch habe ich eine wenig gewartet, bis der andere den Kauf meldete, da ich keinen freien Platz hatte.
Was passiert eigentlich wenn ich den Kauf an meine Behörde vorher melde und temporär die maximal erlaubte Anzahl überschritten wird? Geht da gleich eine Strafe raus?

PS: Natürlich habe ich gleich den Zettel vom Verkauf auch mitgeschickt. Aber müsste ja nicht sein, so wie ich das verstehe.

PS2: Das war im Dezember und und ich musste erst lernen wie ich zum neuen Digitalen Amt komme. Übergangsfrist gab es da keine. Sollte einfach sein, aber halt nur fuer die neue Generation.

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Sa 13. Jan 2024, 12:15
von FdH22
Markus_H hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 11:11
Wobei es vermutlich sinnvoller ist den Behörden die Chance zu geben ihre Arbeit richtig zu machen, anstatt Steuergeld mit Nonsensanbringen zu vernichten.
Was verschlingt dabei Steuergeld? Wenns wirklich eine doppelte Meldung bekommen u. nicht brauchen dann stecken´s es in den Aktenvernichter u. gut isses. ;)

Oder glaubst es ist so lustig, nach erhalt eines RSa-Briefes mit der Androhung des Entzuges der WBK mit allen Unterlagen/Dokumenten zur Behörde zu kommen. :tipphead:

Und nachdem du deine Unschuld zweifelsfrei bewiesen hast, dann hörst: "Na da hab´ma uns halt geirrt, kann ja mal passieren!" :mrgreen:

Das soll natürlich keine Verallgemeinerung darstellen.
Ich habe auch schon positive Dinge im Umgang mit Behörden erlebt. :D

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Sa 13. Jan 2024, 13:50
von Markus_H
FdH22 hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 12:15
Markus_H hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 11:11
Wobei es vermutlich sinnvoller ist den Behörden die Chance zu geben ihre Arbeit richtig zu machen, anstatt Steuergeld mit Nonsensanbringen zu vernichten.
Was verschlingt dabei Steuergeld? Wenns wirklich eine doppelte Meldung bekommen u. nicht brauchen dann stecken´s es in den Aktenvernichter u. gut isses. ;)

Oder glaubst es ist so lustig, nach erhalt eines RSa-Briefes mit der Androhung des Entzuges der WBK mit allen Unterlagen/Dokumenten zur Behörde zu kommen. :tipphead:

Und nachdem du deine Unschuld zweifelsfrei bewiesen hast, dann hörst: "Na da hab´ma uns halt geirrt, kann ja mal passieren!" :mrgreen:

Das soll natürlich keine Verallgemeinerung darstellen.
Ich habe auch schon positive Dinge im Umgang mit Behörden erlebt. :D
Selbst schon gehabt. Sowas nehme ich aber locker wenn ich nichts verbrochen habe und zur Klärung nur ein Zettel oder Telefonat reicht.

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Sa 13. Jan 2024, 17:19
von gewo
FdH22 hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 12:15
Markus_H hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 11:11
Wobei es vermutlich sinnvoller ist den Behörden die Chance zu geben ihre Arbeit richtig zu machen, anstatt Steuergeld mit Nonsensanbringen zu vernichten.
Was verschlingt dabei Steuergeld? Wenns wirklich eine doppelte Meldung bekommen u. nicht brauchen dann stecken´s es in den Aktenvernichter u. gut isses. ;)

Das wäre ein gesetzesverstoss

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Sa 13. Jan 2024, 19:59
von FdH22
gewo hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 17:19
FdH22 hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 12:15
Markus_H hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 11:11
Wobei es vermutlich sinnvoller ist den Behörden die Chance zu geben ihre Arbeit richtig zu machen, anstatt Steuergeld mit Nonsensanbringen zu vernichten.
Was verschlingt dabei Steuergeld? Wenns wirklich eine doppelte Meldung bekommen u. nicht brauchen dann stecken´s es in den Aktenvernichter u. gut isses. ;)

Das wäre ein gesetzesverstoss
Na gut, ich bin kein Jurist.
Irgend wie leuchtet das -wie erwähnt- juristischen Laien nicht ein :? :?

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Sa 13. Jan 2024, 22:11
von Salem
Die packen es einfach zum Akt dazu und gut ist. Ich schicke das auf Verlangen der SB als Mail.
Nebenbei: Wenn meine SB von der Behörde sagt: "Hilfreich!" und der Gewo oder sein 2k-Zwilling
sagt: "Nicht hilfreich." - wem werde ich da wohl glauben?
Hmmm, eeecht schwierig....

Re: BH im Irrtum???

Verfasst: Mo 15. Jan 2024, 01:05
von rider650
MartinRaml hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 11:29
Ich habe unlängst eine Waffe getauscht, also Kauf und Verkauf gleichzeitig. Strategisch habe ich eine wenig gewartet, bis der andere den Kauf meldete, da ich keinen freien Platz hatte.
Was passiert eigentlich wenn ich den Kauf an meine Behörde vorher melde und temporär die maximal erlaubte Anzahl überschritten wird? Geht da gleich eine Strafe raus?

PS: Natürlich habe ich gleich den Zettel vom Verkauf auch mitgeschickt. Aber müsste ja nicht sein, so wie ich das verstehe.

PS2: Das war im Dezember und und ich musste erst lernen wie ich zum neuen Digitalen Amt komme. Übergangsfrist gab es da keine. Sollte einfach sein, aber halt nur fuer die neue Generation.
Wenn ich sowas mache würde ich auf den Meldungen die Uhrzeiten dabeischreiben. Wann du die abschickst ist egal, solange es innerhalb der Frist passiert. Was zählt ist der tatsächliche Übergabezeitpunkt, der auf der Meldung vermerkt wird.

Wenn mir meine Behörde mit Stückzahlüberschreitung auf grund von Infos kommen würde, die sie ihrem ZWR entnimmt, würde ich ihr Kopien der relevanten Meldungen mailen und sie fragen, ob ihnen nicht klar sein muss, dass das, was da in ihrer Datenbank steht, zwangsläufig oft von der Realität abweicht, weil das ZWR nicht in Echtzeit geführt wird sondern aufgrund von Meldungen, die 14 Tage später eingereicht und Wochen, Monate oder Jahre später von beamteten Schlafmützen da reingetippt werden dürfen.

Das kann ich immer noch machen, sollte es mal nötig sein.

Nebenbei bemerkt stehen in meinem ZWR auch falsche Sachen drin. Ich hab denen das gesagt, hat sie nicht sonderlich interessiert. Und mich interessiert es auch nicht sonderlich, solange meine Meldungen und der Inhalt meines Schrankes passen. Das ZWR kann pflegen, wer dafür bezahlt wird - ich werde es nicht.