ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

BH im Irrtum???

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6967
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: BH im Irrtum???

Beitrag von AUG-andy » Fr 12. Jan 2024, 09:35

kemira hat geschrieben:
Fr 12. Jan 2024, 06:37
Ich muss zugeben, ich schicks auch immer an beide Behörden.
Warum?
Auf freundliches Ersuchen meiner Sachbearbeiterin, weil ich mit ihr in der Regel keine Bröseln habe, mit diversen auswärtigen allerdings durchaus.
Wenn schon nicht regelmäßig, so doch mehrfach gelebte Praxis der letzten Jahre:
Meldung der Veräußerung an die BH des Erwerbers, bald darauf andere KatB gekauft, nach 6 Wochen Anruf von meiner SB "Herr Kemira, Sie hom zvül Woffn auf da Koartn"... Klärung - die auswärtige BH hat die Meldung 2 Monate reifen lassen, also Rückfrage meiner SB an die auswärtige Behörde, dort sind grad alle auf Urlaub, Krank oder Mittagessen, also unnötiger Spaß für alle.
"Wissns wos Herr Kemira, schickns mir die Veräußerungsanzeigen anfoch in CC mit, dann hob i olles do und brauch niemandem hintennochtelefonieren."
Sehr gerne, Frau SB. Leben und leben lassen.
Auch in Wien hatte ich deswegen noch nie ein Problem.
Im Gegenteil, es war oft hilfreich wie Kemira bereits erwähnt hat.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Benutzeravatar
spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2168
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: BH im Irrtum???

Beitrag von spareribs » Fr 12. Jan 2024, 12:38

Habe auch schon an alle 2 BH's gesendet....Kernölfraktion als Antwort sinngemäss: brauch ma net ....:-)
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

twin2000
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 317
Registriert: Mi 17. Aug 2022, 13:30

Re: BH im Irrtum???

Beitrag von twin2000 » Fr 12. Jan 2024, 12:55

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 12. Jan 2024, 09:35
Auch in Wien hatte ich deswegen noch nie ein Problem.
Im Gegenteil, es war oft hilfreich wie Kemira bereits erwähnt hat.
welche art von problem erwartest du?
mehr als dass sie dir vielfach sagen sie brauchen des ned koennens ja ned machen
dir eine mutwillensstrafe aufzubrummen dafuer, dazu reicht die frequenz wahrscheinlich ned

ich bin kein referent einer waffenbehoerde
aber ich kann dir versichern dass es NICHT hilfreich ist wenn du als zustaendiger im waffenreferat ein anbringen zugesandt erhaeltst fuer welches du NICHT zustaendig bist und mit dem du NICHTS zu tun hast, du aber laut AVG §6 oder so verpflichtet bist dem antragsteller mitzuteilen dass du nicht zustaendig bist oder es an die zustaendige behoerde weiterzuleiten.

nein
NICHT hilfreich

du erzeugst damit nur arbeit

davon haben die waffenbehoerden eigentlich eh genug hab ich den eindruck

twin2000
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 317
Registriert: Mi 17. Aug 2022, 13:30

Re: BH im Irrtum???

Beitrag von twin2000 » Fr 12. Jan 2024, 12:58

Trijikon hat geschrieben:
Do 11. Jan 2024, 16:46
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 11. Jan 2024, 16:40
Du schreibst ja "Auf meine Meldung an meine BH"!! über eine verkaufte Waffe....
Du musst an die BH des Käufers/Erwerbers schreiben.

ICh schicks immer an beide BH´s, dann bin ich safe
Natürlich habe ich an beide geschrieben. (ca der 100 Verkauf)

LG Wolfgang
dann 100x falsch gemacht

FdH22
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 873
Registriert: Mo 2. Mai 2022, 21:28

Re: BH im Irrtum???

Beitrag von FdH22 » Fr 12. Jan 2024, 13:04

kemira hat geschrieben:
Fr 12. Jan 2024, 06:37
Ich muss zugeben, ich schicks auch immer an beide Behörden.
Warum?
Auf freundliches Ersuchen meiner Sachbearbeiterin, weil ich mit ihr in der Regel keine Bröseln habe, mit diversen auswärtigen allerdings durchaus.
Wenn schon nicht regelmäßig, so doch mehrfach gelebte Praxis der letzten Jahre:
Meldung der Veräußerung an die BH des Erwerbers, bald darauf andere KatB gekauft, nach 6 Wochen Anruf von meiner SB "Herr Kemira, Sie hom zvül Woffn auf da Koartn"... Klärung - die auswärtige BH hat die Meldung 2 Monate reifen lassen, also Rückfrage meiner SB an die auswärtige Behörde, dort sind grad alle auf Urlaub, Krank oder Mittagessen, also unnötiger Spaß für alle.
"Wissns wos Herr Kemira, schickns mir die Veräußerungsanzeigen anfoch in CC mit, dann hob i olles do und brauch niemandem hintennochtelefonieren."
Sehr gerne, Frau SB. Leben und leben lassen.
Ähnlich war´s auch bei mir.
Nur kam kein freundlicher Anruf sondern gleich die schriftliche Aufforderung mich über eine Stückzahlüberschreitung zu rechtfertigen.
War natürlich nicht mein Fehler sondern der Fehler der Behörde. :mrgreen:

Benutzeravatar
Salem
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3228
Registriert: Di 11. Mai 2010, 20:11
Wohnort: Im Schatten der Karawancos

Re: BH im Irrtum???

Beitrag von Salem » Fr 12. Jan 2024, 21:52

kemira hat geschrieben:
Fr 12. Jan 2024, 06:37
Ich muss zugeben, ich schicks auch immer an beide Behörden.
Warum?
Auf freundliches Ersuchen meiner Sachbearbeiterin, weil ich mit ihr in der Regel keine Bröseln habe, mit diversen auswärtigen allerdings durchaus.
Wenn schon nicht regelmäßig, so doch mehrfach gelebte Praxis der letzten Jahre:
Meldung der Veräußerung an die BH des Erwerbers, bald darauf andere KatB gekauft, nach 6 Wochen Anruf von meiner SB "Herr Kemira, Sie hom zvül Woffn auf da Koartn"... Klärung - die auswärtige BH hat die Meldung 2 Monate reifen lassen, also Rückfrage meiner SB an die auswärtige Behörde, dort sind grad alle auf Urlaub, Krank oder Mittagessen, also unnötiger Spaß für alle.
"Wissns wos Herr Kemira, schickns mir die Veräußerungsanzeigen anfoch in CC mit, dann hob i olles do und brauch niemandem hintennochtelefonieren."
Sehr gerne, Frau SB. Leben und leben lassen.
Selbe Behörde, selbes Procedere.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6967
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: BH im Irrtum???

Beitrag von AUG-andy » Sa 13. Jan 2024, 10:45

twin2000 hat geschrieben:
Fr 12. Jan 2024, 12:55
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 12. Jan 2024, 09:35
Auch in Wien hatte ich deswegen noch nie ein Problem.
Im Gegenteil, es war oft hilfreich wie Kemira bereits erwähnt hat.
welche art von problem erwartest du?
mehr als dass sie dir vielfach sagen sie brauchen des ned koennens ja ned machen
dir eine mutwillensstrafe aufzubrummen dafuer, dazu reicht die frequenz wahrscheinlich ned

ich bin kein referent einer waffenbehoerde
aber ich kann dir versichern dass es NICHT hilfreich ist wenn du als zustaendiger im waffenreferat ein anbringen zugesandt erhaeltst fuer welches du NICHT zustaendig bist und mit dem du NICHTS zu tun hast, du aber laut AVG §6 oder so verpflichtet bist dem antragsteller mitzuteilen dass du nicht zustaendig bist oder es an die zustaendige behoerde weiterzuleiten.

nein
NICHT hilfreich

du erzeugst damit nur arbeit

davon haben die waffenbehoerden eigentlich eh genug hab ich den eindruck
Du kannst aber auch lesen, dass dadurch viele Missverständnisse ohne weitere Nachfrage leichter gelöst werden. Siehe Stückzahlüberschreitung bei mehreren Usern hier.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Benutzeravatar
Markus_H
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 475
Registriert: Fr 30. Jan 2015, 12:24
Wohnort:

Re: BH im Irrtum???

Beitrag von Markus_H » Sa 13. Jan 2024, 11:11

Wobei es vermutlich sinnvoller ist den Behörden die Chance zu geben ihre Arbeit richtig zu machen, anstatt Steuergeld mit Nonsensanbringen zu vernichten.

MartinRaml
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 250
Registriert: Do 16. Jun 2022, 09:47

Re: BH im Irrtum???

Beitrag von MartinRaml » Sa 13. Jan 2024, 11:29

Ich habe unlängst eine Waffe getauscht, also Kauf und Verkauf gleichzeitig. Strategisch habe ich eine wenig gewartet, bis der andere den Kauf meldete, da ich keinen freien Platz hatte.
Was passiert eigentlich wenn ich den Kauf an meine Behörde vorher melde und temporär die maximal erlaubte Anzahl überschritten wird? Geht da gleich eine Strafe raus?

PS: Natürlich habe ich gleich den Zettel vom Verkauf auch mitgeschickt. Aber müsste ja nicht sein, so wie ich das verstehe.

PS2: Das war im Dezember und und ich musste erst lernen wie ich zum neuen Digitalen Amt komme. Übergangsfrist gab es da keine. Sollte einfach sein, aber halt nur fuer die neue Generation.

FdH22
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 873
Registriert: Mo 2. Mai 2022, 21:28

Re: BH im Irrtum???

Beitrag von FdH22 » Sa 13. Jan 2024, 12:15

Markus_H hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 11:11
Wobei es vermutlich sinnvoller ist den Behörden die Chance zu geben ihre Arbeit richtig zu machen, anstatt Steuergeld mit Nonsensanbringen zu vernichten.
Was verschlingt dabei Steuergeld? Wenns wirklich eine doppelte Meldung bekommen u. nicht brauchen dann stecken´s es in den Aktenvernichter u. gut isses. ;)

Oder glaubst es ist so lustig, nach erhalt eines RSa-Briefes mit der Androhung des Entzuges der WBK mit allen Unterlagen/Dokumenten zur Behörde zu kommen. :tipphead:

Und nachdem du deine Unschuld zweifelsfrei bewiesen hast, dann hörst: "Na da hab´ma uns halt geirrt, kann ja mal passieren!" :mrgreen:

Das soll natürlich keine Verallgemeinerung darstellen.
Ich habe auch schon positive Dinge im Umgang mit Behörden erlebt. :D

Benutzeravatar
Markus_H
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 475
Registriert: Fr 30. Jan 2015, 12:24
Wohnort:

Re: BH im Irrtum???

Beitrag von Markus_H » Sa 13. Jan 2024, 13:50

FdH22 hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 12:15
Markus_H hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 11:11
Wobei es vermutlich sinnvoller ist den Behörden die Chance zu geben ihre Arbeit richtig zu machen, anstatt Steuergeld mit Nonsensanbringen zu vernichten.
Was verschlingt dabei Steuergeld? Wenns wirklich eine doppelte Meldung bekommen u. nicht brauchen dann stecken´s es in den Aktenvernichter u. gut isses. ;)

Oder glaubst es ist so lustig, nach erhalt eines RSa-Briefes mit der Androhung des Entzuges der WBK mit allen Unterlagen/Dokumenten zur Behörde zu kommen. :tipphead:

Und nachdem du deine Unschuld zweifelsfrei bewiesen hast, dann hörst: "Na da hab´ma uns halt geirrt, kann ja mal passieren!" :mrgreen:

Das soll natürlich keine Verallgemeinerung darstellen.
Ich habe auch schon positive Dinge im Umgang mit Behörden erlebt. :D
Selbst schon gehabt. Sowas nehme ich aber locker wenn ich nichts verbrochen habe und zur Klärung nur ein Zettel oder Telefonat reicht.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: BH im Irrtum???

Beitrag von gewo » Sa 13. Jan 2024, 17:19

FdH22 hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 12:15
Markus_H hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 11:11
Wobei es vermutlich sinnvoller ist den Behörden die Chance zu geben ihre Arbeit richtig zu machen, anstatt Steuergeld mit Nonsensanbringen zu vernichten.
Was verschlingt dabei Steuergeld? Wenns wirklich eine doppelte Meldung bekommen u. nicht brauchen dann stecken´s es in den Aktenvernichter u. gut isses. ;)

Das wäre ein gesetzesverstoss
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

FdH22
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 873
Registriert: Mo 2. Mai 2022, 21:28

Re: BH im Irrtum???

Beitrag von FdH22 » Sa 13. Jan 2024, 19:59

gewo hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 17:19
FdH22 hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 12:15
Markus_H hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 11:11
Wobei es vermutlich sinnvoller ist den Behörden die Chance zu geben ihre Arbeit richtig zu machen, anstatt Steuergeld mit Nonsensanbringen zu vernichten.
Was verschlingt dabei Steuergeld? Wenns wirklich eine doppelte Meldung bekommen u. nicht brauchen dann stecken´s es in den Aktenvernichter u. gut isses. ;)

Das wäre ein gesetzesverstoss
Na gut, ich bin kein Jurist.
Irgend wie leuchtet das -wie erwähnt- juristischen Laien nicht ein :? :?

Benutzeravatar
Salem
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3228
Registriert: Di 11. Mai 2010, 20:11
Wohnort: Im Schatten der Karawancos

Re: BH im Irrtum???

Beitrag von Salem » Sa 13. Jan 2024, 22:11

Die packen es einfach zum Akt dazu und gut ist. Ich schicke das auf Verlangen der SB als Mail.
Nebenbei: Wenn meine SB von der Behörde sagt: "Hilfreich!" und der Gewo oder sein 2k-Zwilling
sagt: "Nicht hilfreich." - wem werde ich da wohl glauben?
Hmmm, eeecht schwierig....
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.

Benutzeravatar
rider650
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 637
Registriert: Sa 22. Feb 2014, 14:21
Wohnort: Reutte

Re: BH im Irrtum???

Beitrag von rider650 » Mo 15. Jan 2024, 01:05

MartinRaml hat geschrieben:
Sa 13. Jan 2024, 11:29
Ich habe unlängst eine Waffe getauscht, also Kauf und Verkauf gleichzeitig. Strategisch habe ich eine wenig gewartet, bis der andere den Kauf meldete, da ich keinen freien Platz hatte.
Was passiert eigentlich wenn ich den Kauf an meine Behörde vorher melde und temporär die maximal erlaubte Anzahl überschritten wird? Geht da gleich eine Strafe raus?

PS: Natürlich habe ich gleich den Zettel vom Verkauf auch mitgeschickt. Aber müsste ja nicht sein, so wie ich das verstehe.

PS2: Das war im Dezember und und ich musste erst lernen wie ich zum neuen Digitalen Amt komme. Übergangsfrist gab es da keine. Sollte einfach sein, aber halt nur fuer die neue Generation.
Wenn ich sowas mache würde ich auf den Meldungen die Uhrzeiten dabeischreiben. Wann du die abschickst ist egal, solange es innerhalb der Frist passiert. Was zählt ist der tatsächliche Übergabezeitpunkt, der auf der Meldung vermerkt wird.

Wenn mir meine Behörde mit Stückzahlüberschreitung auf grund von Infos kommen würde, die sie ihrem ZWR entnimmt, würde ich ihr Kopien der relevanten Meldungen mailen und sie fragen, ob ihnen nicht klar sein muss, dass das, was da in ihrer Datenbank steht, zwangsläufig oft von der Realität abweicht, weil das ZWR nicht in Echtzeit geführt wird sondern aufgrund von Meldungen, die 14 Tage später eingereicht und Wochen, Monate oder Jahre später von beamteten Schlafmützen da reingetippt werden dürfen.

Das kann ich immer noch machen, sollte es mal nötig sein.

Nebenbei bemerkt stehen in meinem ZWR auch falsche Sachen drin. Ich hab denen das gesagt, hat sie nicht sonderlich interessiert. Und mich interessiert es auch nicht sonderlich, solange meine Meldungen und der Inhalt meines Schrankes passen. Das ZWR kann pflegen, wer dafür bezahlt wird - ich werde es nicht.

Antworten