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C-Waffe als Dekowaffe

Verfasst: Sa 6. Jan 2024, 19:29
von bkitt
Hallo,

das Thema wurde zwar zum Teil schon behandelt, aber für mich nicht ausreichend rechtlich erklärt.

Daher meine Fragen:

- Kann man einen funktionstüchtigen WK1-Karabiner (also eine Waffe der Kategorie C) als Dekowaffe (an der Wand) verwenden?
- Wenn ja, muss er zuvor deaktiviert/unbrauchbar gemacht werden oder ist eine sichere Befestigung (z.B. mit stabilen Schellen) an der Wand ausreichend?
- Welche waffenrechtlichen Bestimmungen sind hier anzuwenden?
- Wer führt in Ö so eine Deaktivierung durch (mit Zertifikat)?

Danke für die Infos!

lg bkitt

Re: C-Waffe als Dekowaffe

Verfasst: Sa 6. Jan 2024, 20:16
von titan
Da es waffenrechtlich unerheblich ist, ob ein Gegenstand, der einer bestimmten Kategorie zugeordnet ist, eine Waffenwirkung aufweißt oder nicht, gelten die Bestimmungen über die sichere Verwahrung auch für diesen Gegenstand. Aber ich verstehe deine Gedanken zur Deko"waffe". EU Schwachsinn.

Re: C-Waffe als Dekowaffe

Verfasst: So 7. Jan 2024, 12:40
von bino71
ich glaube, hier sind alle Deine Fragen beantwortet:
viewtopic.php?t=32262
viewtopic.php?t=29584

Re: C-Waffe als Dekowaffe

Verfasst: So 7. Jan 2024, 18:16
von bkitt
Ok, danke für die Hinweise. Hab sie mir angesehen, bin aber ehrlich gesagt so schlau wie vorher ...

Re: C-Waffe als Dekowaffe

Verfasst: So 7. Jan 2024, 18:31
von Promo
bkitt hat geschrieben:
Sa 6. Jan 2024, 19:29
- Kann man einen funktionstüchtigen WK1-Karabiner (also eine Waffe der Kategorie C) als Dekowaffe (an der Wand) verwenden?
- Wenn ja, muss er zuvor deaktiviert/unbrauchbar gemacht werden oder ist eine sichere Befestigung (z.B. mit stabilen Schellen) an der Wand ausreichend?
- Welche waffenrechtlichen Bestimmungen sind hier anzuwenden?
- Wer führt in Ö so eine Deaktivierung durch (mit Zertifikat)?
Dank neuem WaffG bleibt eine Dekowaffe eine Kat.C, egal welche Kategorie sie vorher war. Daher ändert die Deaktivierung mE nichts an den anzuwendenden Regelungen hinsichtlich Verwahrung.

Abseits davon kann ich einen Dekoumbau nicht nachvollziehen. Dieser ist - nach aktuellen gesetzlichen Maßstäben - sehr teuer. Wenn es eine billige Waffe ist, dann würde der Dekoumbau den Wert der Waffe übersteigen. Wenn es anders rum eine wertvolle Waffe ist, dann wäre ein Dekoumbau nur eine Methode diesen Wert zu vernichten.

Du könntest die Waffe beispielsweise in einem Schaukasten versperrt und gegen die widerrechtliche Aneignung gesichert an der Wand verankert gesetzeskonform verwahren, dies ohne dass ein Dekoumbau notwendig wäre.

Alternativ solltest du den Erwerb einer Denix-Dekowaffe (meist Zinkdruckgussversionen) in Erwägung ziehen. Diese sorgen für vergleichbare Optik, erfordern aber keinen teuren Deko-Umbau und benötigen auch keine waffenrechtliche Erfassung.

Re: C-Waffe als Dekowaffe

Verfasst: So 7. Jan 2024, 19:43
von bino71
bkitt hat geschrieben:
So 7. Jan 2024, 18:16
Ok, danke für die Hinweise. Hab sie mir angesehen, bin aber ehrlich gesagt so schlau wie vorher ...
Echt jetzt?
Du gehst zum Büchsenmacher, der erledigt für Dich den Umbau (im Link findest, was er machen muß).
Und dann darfst das Ding sicher verwahrt an der Wand zeigen.

Re: C-Waffe als Dekowaffe

Verfasst: Mo 8. Jan 2024, 08:25
von MrRiesa
Promo hat geschrieben:
So 7. Jan 2024, 18:31
Du könntest die Waffe beispielsweise in einem Schaukasten versperrt und gegen die widerrechtliche Aneignung gesichert an der Wand verankert gesetzeskonform verwahren, dies ohne dass ein Dekoumbau notwendig wäre.
Meiner Meinung nach die beste Möglichkeit..

Hier mit 15mm Plexiglas, 2 Schlösser und den Kasten angedübelt..
Bild

Re: C-Waffe als Dekowaffe

Verfasst: Di 9. Jan 2024, 19:02
von bkitt
Ok danke! Schaukasten schaut super aus!