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Empfohlene Vorgehensweise? Versäumnis der Behörde bei Magazinregistrierung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Streubombe
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Empfohlene Vorgehensweise? Versäumnis der Behörde bei Magazinregistrierung

Beitrag von Streubombe » So 3. Dez 2023, 13:05

Hallo in die Runde!

Erbitte Tipps zur Vorgehensweise bzw. eventuell vorhande Erfahrungswerte bei folgenden Szenario:

2021 bei der BH eine WBK-Erweiterung von zwei auf fünf Stück gemäß § 23 WaffG Abs. 2 beantragt und im Zuge dessen auch eine FFW und eine LW als Kat-A gemeldet + Liste der zu diesen beiden Waffen passenden Magazine mit > 20 bzw. > 10 Schuss übergeben.

WBK-Erweiterung problemlos erhalten, jedoch standen auf der ersten ausgestellten WBK fünf B-Plätze, also wieder Behördentermin ausgemacht, auf den Fehler der abgängigen A-Plätze hingewiesen und eine neue WBK bekommen. Auf dieser ist auf Rückseite folgendes vermerkt:
Waffe(n) gemäß § 17 Abs. 1 des WaffG zu erwerben, besitzen und einzuführen:
>1 gem. Z.7; 1 gem. Z.8<
3 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben und zu besitzen.
Behördliche Eintragungen:
keine Eintragungen
Soweit so gut, dachte man zumindest.

Durch das Forum vor kurzem darauf aufmerksam geworden, dass über das digitale Amt Einblick ins ZWR genommen werden kann, und nun das böse Erwachen: beide als Kat-A gemeldeten Halbautomaten stehen dort als Kat-B drinnen und es ist kein einziges dazu passendes Highcap Magazin eingetragen.

Ein Anruf bei der zuständigen Behörde brachte die sinngemäße Aussage: "wir können hier nichts mehr ändern, man möge sich an den Waffenfachhandel zur Magazinregistrierung wenden".

Die Info beim nächstmaligen Besuch eines Waffenhändlers war, dass dies sehrwohl die BH gerade biegen muss, und er bei diesem Szenario keine Handlungsmöglichkeit hat.

Nun möchte ich euch um Rat fragen, wie ihr in einem solchen Fall vorgehen würdert, oder vlt. sogar ähnliche Fälle kennt und wie hier gehandelt wurde?

Im Prinzip sind ja nun Kat-A Gegenstände im Besitz der Person, welche nicht im ZWR gemeldet/erfasst sind -> im Falle einer Kontrolle ziemliche Arschkarte!

Eine bestätigte / gestempelte Kopie der damals eingereichten WBK-Erweiterung samt der vorgelgten Magazinliste ist unglücklicherweise nicht vorhanden, somit nicht belegbar, was damals wirklich seitens WBK-Besitzer bei der BH eingebracht wurde.

Einziger Ansatzpunkte für ein mögliches Versäumnis der BH ist der vorhandene Vermerk auf der WBK mit 1 Stk gemäß Z.7 & 1 Stk gemäß Z.8 die im ZWR so nicht erfasst worden sind.

Da die BH in diesem Fall eher mit Unwissen glänzt (siehe Aussage oben, obwohl BH-Versäumnis vorliegt) und bei der betreffenden BH in den letzten Jahren einiges schiefgegangen sein dürfte (BH Braunau - „Schlafmütze“ jetzt Fall für interne Überprüfung | krone.at) ist nun die Befürchtung gegeben, dass wenn man persönlich vorstellig wird und die Behehbung des Misstandes einfordert evtl. ein Problem bzgl. der aktuell "illegalen" besessenen Magazine entstehen könnte und damit ein WBK Verlust droht.

Als die betroffene Person und ich letztens beim Waffenhändler waren und bzgl. der Behördenaussage beim diesem nachgefragt haben, meinte dieser, das sei nur die Spitze des Eisbergs, ihm sind bereits mehrere Probleme mit der genannten BH zu Ohren gekommen und er wünsche "starke Nerven und viel Glück".

Würdet ihr in diesem Fall direkt vor Behördenbesuch (um die Magazinregistrierung & Richtigstellung der zwei fehlenden Kat A-Eintragungen einzufordenden) den Rat eines WaffG-kundigen Anwalts einholen und die Behebung des Problems gleich über diesen Weg versuchen (wenn ja: ich bin dankbar für etwaige konkrete Namensvorschläge)?

Wünsche einen schönen Sonntag und bedanke mich für etwaige Tipps und Erfahrungswerte!

gewo
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Re: Empfohlene Vorgehensweise? Versäumnis der Behörde bei Magazinregistrierung

Beitrag von gewo » So 3. Dez 2023, 13:14

Es ist nicht dein thema was im ZWR steht - wenn du alles richtig gemacht hast und es durch dokumente nachweisen kannst.

Das ZWR ist ein register der behoerde, es hat keine rechtswirkung.

Es ist nicht nur möglich sondern sigar wahrscheinlich dass du durch den kuddelmuddel mal ärger bekommst, aber das musst du abwarten.

Hadt du DEINE behoerde SCHRIFTLICH und NACHWEISLICH von dem mangel informiert und hast du so wie es gehoert einen sachlich nachvollziehbareb ANTRAG auf berichtigung gestellt?
Weil ALLES andere ist a sinnloser vorgang einer behoerde gegenueber (ned nur im waffenrecht).

Dann heb das alles gut auf inkl nachweise und lehn dich zurueck. Du hast alles richtig gemacht.

Theoretisch kannst a anzeige wegen amtsmissbrauch gegen den sachbearbeiter machen, das wuerde ich dir aber eher nicht empfehlen.
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ruz
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Re: Empfohlene Vorgehensweise? Versäumnis der Behörde bei Magazinregistrierung

Beitrag von ruz » So 3. Dez 2023, 18:52

gewo hat geschrieben:
So 3. Dez 2023, 13:14

Theoretisch kannst a anzeige wegen amtsmissbrauch gegen den sachbearbeiter machen, das wuerde ich dir aber eher nicht empfehlen.
Missbrauch der Amtsgewalt ist ein Vorsatzdelikt. Wird hier nicht greifen.
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Re: Empfohlene Vorgehensweise? Versäumnis der Behörde bei Magazinregistrierung

Beitrag von Wolf1971 » So 3. Dez 2023, 20:57

Streubombe hat geschrieben:
So 3. Dez 2023, 13:05
Hallo in die Runde!

Erbitte Tipps zur Vorgehensweise bzw. eventuell vorhande Erfahrungswerte bei folgenden Szenario:

2021 bei der BH eine WBK-Erweiterung von zwei auf fünf Stück gemäß § 23 WaffG Abs. 2 beantragt und im Zuge dessen auch eine FFW und eine LW als Kat-A gemeldet + Liste der zu diesen beiden Waffen passenden Magazine mit > 20 bzw. > 10 Schuss übergeben.

WBK-Erweiterung problemlos erhalten, jedoch standen auf der ersten ausgestellten WBK fünf B-Plätze, also wieder Behördentermin ausgemacht, auf den Fehler der abgängigen A-Plätze hingewiesen und eine neue WBK bekommen. Auf dieser ist auf Rückseite folgendes vermerkt:
Waffe(n) gemäß § 17 Abs. 1 des WaffG zu erwerben, besitzen und einzuführen:
>1 gem. Z.7; 1 gem. Z.8<
3 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben und zu besitzen.
Behördliche Eintragungen:
keine Eintragungen
Soweit so gut, dachte man zumindest.

Durch das Forum vor kurzem darauf aufmerksam geworden, dass über das digitale Amt Einblick ins ZWR genommen werden kann, und nun das böse Erwachen: beide als Kat-A gemeldeten Halbautomaten stehen dort als Kat-B drinnen und es ist kein einziges dazu passendes Highcap Magazin eingetragen.

Ein Anruf bei der zuständigen Behörde brachte die sinngemäße Aussage: "wir können hier nichts mehr ändern, man möge sich an den Waffenfachhandel zur Magazinregistrierung wenden".

Die Info beim nächstmaligen Besuch eines Waffenhändlers war, dass dies sehrwohl die BH gerade biegen muss, und er bei diesem Szenario keine Handlungsmöglichkeit hat.

Nun möchte ich euch um Rat fragen, wie ihr in einem solchen Fall vorgehen würdert, oder vlt. sogar ähnliche Fälle kennt und wie hier gehandelt wurde?

Im Prinzip sind ja nun Kat-A Gegenstände im Besitz der Person, welche nicht im ZWR gemeldet/erfasst sind -> im Falle einer Kontrolle ziemliche Arschkarte!

Eine bestätigte / gestempelte Kopie der damals eingereichten WBK-Erweiterung samt der vorgelgten Magazinliste ist unglücklicherweise nicht vorhanden, somit nicht belegbar, was damals wirklich seitens WBK-Besitzer bei der BH eingebracht wurde.

Einziger Ansatzpunkte für ein mögliches Versäumnis der BH ist der vorhandene Vermerk auf der WBK mit 1 Stk gemäß Z.7 & 1 Stk gemäß Z.8 die im ZWR so nicht erfasst worden sind.

Da die BH in diesem Fall eher mit Unwissen glänzt (siehe Aussage oben, obwohl BH-Versäumnis vorliegt) und bei der betreffenden BH in den letzten Jahren einiges schiefgegangen sein dürfte (BH Braunau - „Schlafmütze“ jetzt Fall für interne Überprüfung | krone.at) ist nun die Befürchtung gegeben, dass wenn man persönlich vorstellig wird und die Behehbung des Misstandes einfordert evtl. ein Problem bzgl. der aktuell "illegalen" besessenen Magazine entstehen könnte und damit ein WBK Verlust droht.

Als die betroffene Person und ich letztens beim Waffenhändler waren und bzgl. der Behördenaussage beim diesem nachgefragt haben, meinte dieser, das sei nur die Spitze des Eisbergs, ihm sind bereits mehrere Probleme mit der genannten BH zu Ohren gekommen und er wünsche "starke Nerven und viel Glück".

Würdet ihr in diesem Fall direkt vor Behördenbesuch (um die Magazinregistrierung & Richtigstellung der zwei fehlenden Kat A-Eintragungen einzufordenden) den Rat eines WaffG-kundigen Anwalts einholen und die Behebung des Problems gleich über diesen Weg versuchen (wenn ja: ich bin dankbar für etwaige konkrete Namensvorschläge)?

Wünsche einen schönen Sonntag und bedanke mich für etwaige Tipps und Erfahrungswerte!
Das Problem sind in meinen Augen ja nur die nicht eingetragenen Magazine. Sobald du ein High Cap Magazin offiziell zu den beiden Waffen dazu kaufst dann werden die ja automatisch zu A-Waffen. Besitzen darfst du sie ja legal - hast ja den Eintrag auf der WBK.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

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Re: Empfohlene Vorgehensweise? Versäumnis der Behörde bei Magazinregistrierung

Beitrag von karlruzizka » So 3. Dez 2023, 21:01

Habe nach fast 2 Jahren und mehreren Verhandlungen am Verwaltungsgericht in Wien 19 nun recht bekommen und wurden mir mit Beschluss meine 3 Langen Magazine genehmigt ,.... §17 /1/10
Trotz Urteil wurde diese Magazine bis Heute nicht im ZWR eingetragen und auch keine WBK für die Magazine ausgestellt,....
Nach persönlicher Rücksprache wurde mir mitgeteilt " Sie haben ja einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes das genügt"

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Re: Empfohlene Vorgehensweise? Versäumnis der Behörde bei Magazinregistrierung

Beitrag von gewo » Mo 4. Dez 2023, 01:58

ruz hat geschrieben:
So 3. Dez 2023, 18:52
gewo hat geschrieben:
So 3. Dez 2023, 13:14

Theoretisch kannst a anzeige wegen amtsmissbrauch gegen den sachbearbeiter machen, das wuerde ich dir aber eher nicht empfehlen.
Missbrauch der Amtsgewalt ist ein Vorsatzdelikt. Wird hier nicht greifen.
Ich weiss es nicht, aber bei dem fall der BH in oberoesterreich vor ein paar monaten wo ein referant auch sachen ewig ned eingetragen hat war davon die rede…

Was wenn nicht vorsatz ist es denn wenn ich als SB was ned eintrag was ich eintragen muss?
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Re: Empfohlene Vorgehensweise? Versäumnis der Behörde bei Magazinregistrierung

Beitrag von gewo » Mo 4. Dez 2023, 02:00

karlruzizka hat geschrieben:
So 3. Dez 2023, 21:01
Habe nach fast 2 Jahren und mehreren Verhandlungen am Verwaltungsgericht in Wien 19 nun recht bekommen und wurden mir mit Beschluss meine 3 Langen Magazine genehmigt ,.... §17 /1/10
Trotz Urteil wurde diese Magazine bis Heute nicht im ZWR eingetragen und auch keine WBK für die Magazine ausgestellt,....
Nach persönlicher Rücksprache wurde mir mitgeteilt " Sie haben ja einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes das genügt"
Das widerrum is a anderes thema glaub ich …. Ohne bescheid ( WBk) kein recht … da muesste man wohl wieder beim LvG vorstellig werden
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Re: Empfohlene Vorgehensweise? Versäumnis der Behörde bei Magazinregistrierung

Beitrag von Prometheus » Mo 4. Dez 2023, 09:22

Ist mir auch so gegangen.
Bin erst draufgekommen als ich eine Kat A Waffe inkl. Magazine verkauft hab.
Bei mir war garnix eingetragen nach gut 2 Jahren.......
Und so wird es vielen Leuten gehen.

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Re: Empfohlene Vorgehensweise? Versäumnis der Behörde bei Magazinregistrierung

Beitrag von Promo » Mo 4. Dez 2023, 09:45

Ruf an und sag denen wenn es bis nächste Woche ned erledigt ist, dann rufst du bei der Krone an.. die freuen sich sicher über eine neue Episode zur betreffenden BH ;) .
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Empfohlene Vorgehensweise? Versäumnis der Behörde bei Magazinregistrierung

Beitrag von combatmiles » Mo 4. Dez 2023, 09:46

oder a Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof....
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Empfohlene Vorgehensweise? Versäumnis der Behörde bei Magazinregistrierung

Beitrag von rider650 » Mo 4. Dez 2023, 09:51

Prometheus hat geschrieben:
Mo 4. Dez 2023, 09:22
Ist mir auch so gegangen.
Bin erst draufgekommen als ich eine Kat A Waffe inkl. Magazine verkauft hab.
Bei mir war garnix eingetragen nach gut 2 Jahren.......
Und so wird es vielen Leuten gehen.
Das ZWR mag ja eine interne Angelegenheit der Behörden sein, aber man wird zumindest auf die Existenz solcher Probleme aufmerksam, wenn man selber reinschaut. Bei mir ist auch ein Magazin nicht im ZWR eingetragen, obwohl es das sein müsste. Ich habe mir auch die Mühe gemacht, die Behörden darauf hinzuweisen, was sie nicht sonderlich interessiert hat. Aber von meiner Seite ist alles in Ordnung und alles nachweisbar, ich kann also beruhigt sein.
Und ich weiß schon, dass es da bei der nächsten Kontrolle ev. was zu reden gibt. Das ist wesentlich besser, als wenn ich nicht bescheid wüsste und mich irgendwann ein Behördenmensch damit überraschen würde. Von daher kann ich nur jedem empfehlen, sich den ZWR Zugang zu besorgen, denn Wissen ist Macht ;)

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Re: Empfohlene Vorgehensweise? Versäumnis der Behörde bei Magazinregistrierung

Beitrag von twin2000 » Mo 4. Dez 2023, 09:56

Prometheus hat geschrieben:
Mo 4. Dez 2023, 09:22
Ist mir auch so gegangen.
Bin erst draufgekommen als ich eine Kat A Waffe inkl. Magazine verkauft hab.
Bei mir war garnix eingetragen nach gut 2 Jahren.......
Und so wird es vielen Leuten gehen.
wir haben MIND zwei mal im monat das problem

am besten san dann die verhaltenskreativen kunden du von MIR verlangen ich soll was machen deshalb

was genau?
hab schon vielfach bei behoerden angerufen wegen nicht eintragungen

da gibts dann drei verschiedene reaktionen
- "upps, ok, wartens mal .... ahah ... ich seh schon ... klick ... so, ist eingetragen, danke fuer ihren hinweis"
oder
- "ahso, naja, wird irgendwo im stapel liegen, sagens dem kunden er soll sich ned aufregen, wir machen des schon wenns an der reihe ist"
oder
- "interessiert mich ned. was rufens an wegen sowas? wann wir was wie eintragen geht sie als haendler nix an. das ZWR ist ein register der behoerde. schaun sie dass sie ihr waffenbuch ordentlich beinand haben kuemmern sie sich um ihren eigenen kram. auf wiederhoeren."

ziemlich exakt in dem wortlaut

und im prinzip hams ja recht
die behoerde hat keine frist die sie einhalten muss

sowohl ich als haendler als auch ihr als buerger habt was waffenrechtlichen kram betrifft bestimmte pflichten.
und die muesst ihr einhalten
und ihr muesst das nachweisen koennen dass ihr sie eingehalten habt
ned mehr und ned weniger

ob ihr ins ZWR schaun koennt oder ned is unbeachtlich
viele nehmen sich den zugang garned
die sehen sowas nie
und machen auch nix falsch

wers geaendert haben will -> den kram nochmal zusammenschreiben und an die zustaendige behoerde eine antrag stellen auf berichtigung

wenn die behoerde berichtigt
gut

wenn nicht
pech gehabt
Zuletzt geändert von twin2000 am Mo 4. Dez 2023, 09:59, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Empfohlene Vorgehensweise? Versäumnis der Behörde bei Magazinregistrierung

Beitrag von twin2000 » Mo 4. Dez 2023, 09:57

Promo hat geschrieben:
Mo 4. Dez 2023, 09:45
Ruf an und sag denen wenn es bis nächste Woche ned erledigt ist, dann rufst du bei der Krone an.. die freuen sich sicher über eine neue Episode zur betreffenden BH ;) .
oder wir freuen uns ueber seine episode hier im forum falls er bei dieser behoerde jemals ausserplanmaessig erweitern will

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Re: Empfohlene Vorgehensweise? Versäumnis der Behörde bei Magazinregistrierung

Beitrag von Prometheus » Mo 4. Dez 2023, 10:49

twin2000 hat geschrieben:
Mo 4. Dez 2023, 09:56
Prometheus hat geschrieben:
Mo 4. Dez 2023, 09:22
Ist mir auch so gegangen.
Bin erst draufgekommen als ich eine Kat A Waffe inkl. Magazine verkauft hab.
Bei mir war garnix eingetragen nach gut 2 Jahren.......
Und so wird es vielen Leuten gehen.
wir haben MIND zwei mal im monat das problem

am besten san dann die verhaltenskreativen kunden du von MIR verlangen ich soll was machen deshalb

was genau?
hab schon vielfach bei behoerden angerufen wegen nicht eintragungen

da gibts dann drei verschiedene reaktionen
- "upps, ok, wartens mal .... ahah ... ich seh schon ... klick ... so, ist eingetragen, danke fuer ihren hinweis"
oder
- "ahso, naja, wird irgendwo im stapel liegen, sagens dem kunden er soll sich ned aufregen, wir machen des schon wenns an der reihe ist"
oder
- "interessiert mich ned. was rufens an wegen sowas? wann wir was wie eintragen geht sie als haendler nix an. das ZWR ist ein register der behoerde. schaun sie dass sie ihr waffenbuch ordentlich beinand haben kuemmern sie sich um ihren eigenen kram. auf wiederhoeren."

ziemlich exakt in dem wortlaut

und im prinzip hams ja recht
die behoerde hat keine frist die sie einhalten muss

sowohl ich als haendler als auch ihr als buerger habt was waffenrechtlichen kram betrifft bestimmte pflichten.
und die muesst ihr einhalten
und ihr muesst das nachweisen koennen dass ihr sie eingehalten habt
ned mehr und ned weniger

ob ihr ins ZWR schaun koennt oder ned is unbeachtlich
viele nehmen sich den zugang garned
die sehen sowas nie
und machen auch nix falsch

wers geaendert haben will -> den kram nochmal zusammenschreiben und an die zustaendige behoerde eine antrag stellen auf berichtigung

wenn die behoerde berichtigt
gut

wenn nicht
pech gehabt
Hatte dadurch genug Probleme obwohl ich eigentlich überhaupt nichts falsch gemacht hab.

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Re: Empfohlene Vorgehensweise? Versäumnis der Behörde bei Magazinregistrierung

Beitrag von Promo » Mo 4. Dez 2023, 11:02

twin2000 hat geschrieben:
Mo 4. Dez 2023, 09:56
wir haben MIND zwei mal im monat das problem
... dass du mit dem falschen Benutzernamen eingeloggt bist? ;)
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