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Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von aus8 » Di 31. Okt 2023, 18:26

also noch mal: FRAGE: Braucht man extra noch einen Schlüsselsafe für Tresorschlüssel wenn man alleine lebt,

Ja oder nein! würde mir reichen

Ich hoffe diese Formulierung wird jetzt verstanden
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von gewo » Di 31. Okt 2023, 19:04

aus8 hat geschrieben:
Di 31. Okt 2023, 18:26
FRAGE: Braucht man extra noch einen Schlüsselsafe für Tresorschlüssel wenn man alleine lebt,
Ja oder nein! würde mir reichen
diese frage ist so nicht zu beantworten
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von titan » Di 31. Okt 2023, 19:04

Das kann man nicht mit ja oder nein beantworten. Wenn du vorhast, den Schlüssel nicht bei dir zu tragen, dann schon.
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von aus8 » Di 31. Okt 2023, 22:18

Ich gebs auf!
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von Promo » Mi 1. Nov 2023, 12:14

Man kann alles auf die Spitze treiben. Bindend ist nur das Urteil des VwGH zum konkreten Fall, und da auch nur wenn es keine Beschwerde an den EGMR gibt. Natürlich kann man verlangen, dass die lokale Waffenbehörde es bescheidmäßig ausfertigt, was sie vorher schon schriftlich geschrieben hat, aber der Inhalt und der Verweis auf die höchstgerichtliche Judikatur bleibt die Gleiche. Was soll ich aber daran zweifeln, wenn diese bestätigt, dass die Verwahrung für diese so OK ist? Wenn der Polizist dann es im Protokoll so vermerkt dann wird die Behörde nicht im Widerspruch zur eigenen vorherigen schriftlichen Aussage agieren und es dann plötzlich anders sehen.
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von aus8 » Fr 3. Nov 2023, 23:11

titan hat geschrieben:
Di 31. Okt 2023, 19:04
Das kann man nicht mit ja oder nein beantworten. Wenn du vorhast, den Schlüssel nicht bei dir zu tragen, dann schon.

Sodala mit Himbeer: Habe Sicherheitstüre GRAD 3 plus Eingangstüre mit Magnetschlüsselschloss und, lebe alleine in der Wohnung im 3en Stock (Genossenschaft) (ausser Wochenenden)

In Wohnung: Fensterloser kleiner Abstellraum, 80% nur für Waffen und Munition, davor Sicherheitstüre grad 2, Türe und Sichergeitsschloss!

IM Abstellraum mit Sicherhetstüre : ein 63kg (mittlere Grösse 55x40cm) für 4-5 Kurzwaffen und extra versperrbaren Munitionsfach EDELSTAHL-SAFE, Sicherheitsstufe EN III: RU 80/120 (wegen Haushalt-Versicherung, die verlangt mindestens Stufe EN 1, hab Nachgefragt und schrifftliche Auskunft eingeholt)
und den hab ich 6x in Betonwand tief verschraubt und noch 2x seitlich vernietet am fixen verschraubten Stahlregal,
Safe hat elektrisches ZAHLENSCHLOSS mit eigener Stromzufur und Notbatterie bei Stromausfall, (Fingerabdruck hab ich deaktiviert, möchte ich nicht)



und einen Schlüsselsafe den ich ja nicht mehr wirklich brauche ausser für eventuell Abstellraum zweit-schlüssel, hab ich jetzt auch
Zuletzt geändert von aus8 am Mi 8. Nov 2023, 03:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von Trugor » Sa 4. Nov 2023, 16:51

Ich gebe ja zu, ich bin noch nicht so lange in der Welt der Schusswaffen in Österreich unterwegs. Ich nehme aber sehr an, dass hier vieles nicht so heiß gegessen wird, wie es scheint.

Ich habe zB diese Woche mit meiner Sachbearbeiterin (Wien) wegen etwas anderem Telefoniert, aber tatsächlich dann auch Fragen zur Verwahrung gestellt.

Folgende Rückmeldung kam:
- Wenn nur Personen zuhause sind, die eine WBK haben, dann kann ich natürlich auch die Waffe einfach am Nachtkastl liegen haben. Oder sonst wo. Bei einer Kontrolle (wo vorher geläutet wird) sollten dann natürlich keine Waffen herumliegen, wenn Nicht-berechtigte anwesend sind (no-na).
- Verwahrung Eheleuten: wird ungern gesehen und ist ein Graubereich laut der Sachbearbeiterin. Sie meint: nein, ist nicht erlaubt.
- Schlüssel für Waffenschrank am Schlüsselbund findet sie auch nicht schlimm

Wie so oft, frage 5 Juristen und erhalte 6 Meinungen.

Ich habe es wie gesagt wie folgt gelöst: 0815 Wafffenschrank für LW und KW und einen (Holz)Einbaukasten im Abstellraum für Munition (beide mit Schlüssel versperrbar) sowie einen Schlüsselsafe (mit 4-stelliger Nummer) für genau diese Schlüssel. Das reicht für sie komplett aus und ist mit Fotos bei ihr dokumentiert.

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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von aus8 » So 5. Nov 2023, 19:53

Trugor hat geschrieben:
Sa 4. Nov 2023, 16:51
Ich gebe ja zu, ich bin noch nicht so lange in der Welt der Schusswaffen in Österreich unterwegs. Ich nehme aber sehr an, dass hier vieles nicht so heiß gegessen wird, wie es scheint.

Ich habe zB diese Woche mit meiner Sachbearbeiterin (Wien) wegen etwas anderem Telefoniert, aber tatsächlich dann auch Fragen zur Verwahrung gestellt.

Folgende Rückmeldung kam:
- Wenn nur Personen zuhause sind, die eine WBK haben, dann kann ich natürlich auch die Waffe einfach am Nachtkastl liegen haben. Oder sonst wo. Bei einer Kontrolle (wo vorher geläutet wird) sollten dann natürlich keine Waffen herumliegen, wenn Nicht-berechtigte anwesend sind (no-na).
- Verwahrung Eheleuten: wird ungern gesehen und ist ein Graubereich laut der Sachbearbeiterin. Sie meint: nein, ist nicht erlaubt.
- Schlüssel für Waffenschrank am Schlüsselbund findet sie auch nicht schlimm

Wie so oft, frage 5 Juristen und erhalte 6 Meinungen.

Ich habe es wie gesagt wie folgt gelöst: 0815 Wafffenschrank für LW und KW und einen (Holz)Einbaukasten im Abstellraum für Munition (beide mit Schlüssel versperrbar) sowie einen Schlüsselsafe (mit 4-stelliger Nummer) für genau diese Schlüssel. Das reicht für sie komplett aus und ist mit Fotos bei ihr dokumentiert.
Danke Dir, hat sich schon alles erübrigt mit dem Safe mit Zahlenschloss der 4 x mit extra langen Stahlschrauben in Betonwand und 2x am Stahlregal in dem extra versperrbaren Abstellraum mit Sicherheitstüre wo er draufsteht verschraubt und vernietet ist. Danke nochmal! ........Laut Behördenauskunft, die ich jetzt eingeholt habe, hätten die echt massiven Stahboxen wo ich jetzt die Munition habe völlig gereicht, da ja 2 Sicherheitstüren den Weg versperren.....und ich jetzt auch noch einen Schlüsselsafe habe! also DANKE nochmal allen hier!
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)

Beitrag von Skill Issue » Mo 6. Nov 2023, 11:34

Im Grunde genommen sei zusammengefasst:

Solange du ein gesetzestreuer Legalwaffenbesitzer bist und es gut meinst, wird sich irgendein Beamter finden, der dir auf den Sack gehen will.

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