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Mitbringen von Schusswaffen

Verfasst: Fr 6. Okt 2023, 18:01
von Progsa
Hallo an alle,
ich habe eine Frage bezüglich des Mitbringens von Waffen nach Österreich.
Ich habe meinen Hauptwohnsitz außerhalb von Österreich, und einen ausländischen EFWP, habe aber einen NWS in Österreich an dem ich mehrere Wochen aufs Jahr aufgeteilt verbringe. Wäre es mir in diesem Fall möglich mit einer Bewilligung gemäß Paragraf 38 eine Kat C Waffe in dieser Zeit mit nach Österreich zu bringen, bzw. gäbe es noch einen einfacheren Weg dies tun zu können?
Hat jemand Erfahrungen mit dem Antrag dieser Bewilligung?
Vielen Dank im Voraus

Re: Mitbringen von Schusswaffen

Verfasst: Fr 6. Okt 2023, 18:23
von gewo
Progsa hat geschrieben:
Fr 6. Okt 2023, 18:01
Hallo an alle,
ich habe eine Frage bezüglich des Mitbringens von Waffen nach Österreich.
Ich habe meinen Hauptwohnsitz außerhalb von Österreich, und einen ausländischen EFWP, habe aber einen NWS in Österreich an dem ich mehrere Wochen aufs Jahr aufgeteilt verbringe. Wäre es mir in diesem Fall möglich mit einer Bewilligung gemäß Paragraf 38 eine Kat C Waffe in dieser Zeit mit nach Österreich zu bringen, bzw. gäbe es noch einen einfacheren Weg dies tun zu können?
Hat jemand Erfahrungen mit dem Antrag dieser Bewilligung?
Vielen Dank im Voraus
Welche kategorie?

Re: Mitbringen von Schusswaffen

Verfasst: Fr 6. Okt 2023, 18:26
von Progsa
Eine Flinte Kategorie C

Re: Mitbringen von Schusswaffen

Verfasst: Fr 6. Okt 2023, 18:40
von gewo
Ist kein standardfall
Und ich hab jetzt ned minutenlang gegrübelt drüber

Aber mit einem EFWP und einer schiesseinladung zu einer schiessveranstaltung sollte es jedenfalls kein problem geben

Plan B:
Waffe in oesterreich kaufen, zum besitz ausschliesslich in AT (keine verbringung nach DE geplant).
Das sollte auch gehen.
ich als haendler muss das über eine eigene neue funktion im ZWR melden glaub ich.
Hatten wir aber noch nie …
Muesste mich schlau machen

Re: Mitbringen von Schusswaffen

Verfasst: Fr 6. Okt 2023, 20:13
von Progsa
gewo hat geschrieben:
Fr 6. Okt 2023, 18:40
Ist kein standardfall
Und ich hab jetzt ned minutenlang gegrübelt drüber

Aber mit einem EFWP und einer schiesseinladung zu einer schiessveranstaltung sollte es jedenfalls kein problem geben

Plan B:
Waffe in oesterreich kaufen, zum besitz ausschliesslich in AT (keine verbringung nach DE geplant).
Das sollte auch gehen.
ich als haendler muss das über eine eigene neue funktion im ZWR melden glaub ich.
Hatten wir aber noch nie …
Muesste mich schlau machen
Danke für die ausführliche Antwort. Wird leider beides nicht funktionieren. Da ich hier studiere glaubt mir wahrscheinlich niemand dass ich nur wegen einer Schiessveranstaltung einreise. Und kaufen geht nicht, da die italienischen Behörden damit überhaupt nicht glücklich werden haben sie mir gesagt.

Ich werd einfach mal bei der Behörde hier vorbeischauen und nachfragen ob sie dafür eine Lösung kennen.

Re: Mitbringen von Schusswaffen

Verfasst: Sa 7. Okt 2023, 02:14
von rider650
Progsa hat geschrieben:
Fr 6. Okt 2023, 20:13
Danke für die ausführliche Antwort. Wird leider beides nicht funktionieren. Da ich hier studiere glaubt mir wahrscheinlich niemand dass ich nur wegen einer Schiessveranstaltung einreise. Und kaufen geht nicht, da die italienischen Behörden damit überhaupt nicht glücklich werden haben sie mir gesagt.

Ich werd einfach mal bei der Behörde hier vorbeischauen und nachfragen ob sie dafür eine Lösung kennen.
Faktisch ist die Chance, dass du an der Grenze kontrolliert wirst, sehr gering. Und wenn doch sind die Chance gut, dass von den Polizisten keiner weiss, dass man zum EFP noch eine Einladung braucht. Und wenn sie es doch wissen und du ihnen eine zeigst, dann sind die zufrieden und das wars. Die werden dich nicht noch nach deiner ganzen Lebensgeschichte befragen. Ich hätte kein Problem damit, jedesmal mit EFP + Einladung einzureisen - aber wissen musst dus.

Re: Mitbringen von Schusswaffen

Verfasst: Sa 7. Okt 2023, 11:47
von KarawankenHippie
gewo hat geschrieben:
Fr 6. Okt 2023, 18:40
ich als haendler muss das über eine eigene neue funktion im ZWR melden glaub ich.
Hatten wir aber noch nie …
Muesste mich schlau machen
Meinst du "Erwerb durch Drittstaatangehörige"? Da geht es mMn. nur um den Fall dass ein Nicht EU-/EWR-Staatsbürger in AT eine Waffe erwerben will.

Re: Mitbringen von Schusswaffen

Verfasst: Sa 7. Okt 2023, 12:48
von gewo
KarawankenHippie hat geschrieben:
Sa 7. Okt 2023, 11:47
gewo hat geschrieben:
Fr 6. Okt 2023, 18:40
ich als haendler muss das über eine eigene neue funktion im ZWR melden glaub ich.
Hatten wir aber noch nie …
Muesste mich schlau machen
Meinst du "Erwerb durch Drittstaatangehörige"? Da geht es mMn. nur um den Fall dass ein Nicht EU-/EWR-Staatsbürger in AT eine Waffe erwerben will.
Wie gesagt, wir haben solche Fälle nicht.

Ich glaube aber mich erinnern zu können, dass es seit circa einem Jahr (Heidelberg) im ZWR eine spezielle Funktion für EU Bürger gibt, die bei uns Kategorie C Waffen erwerben wollen.

Re: Mitbringen von Schusswaffen

Verfasst: Sa 7. Okt 2023, 14:32
von Mr. Danger
Ich sehe es so wie rider650,

hole Dir einen EFWP, trage die Flinte dort ein und nimm Sie nach Österreich mit.
§38(3) WaffG. ist meiner Meinung nach ausreichend offen formuliert um als Begründung auch Training oder kleine Bewerbe anführen zu können. Eine Art des Nachweises ist zwar gefordert, aber weder im Gesetz noch im Runderlass genau formuliert. Eine "Einladung" zum Training von einem Verein oder Schießstand sollte ausreichend sein.
Wenn Du einen Bewerb erst in 2 Monaten schießt und davor nicht mehr nach Italien kommst ist es vom Gesetz her auch gedeckt, die Flinte schon früher mitzunehmen.
Bitte bedenken, dass Schrotgewehre in AT nur Kat C sind wenn Lauflänge >45cm und Gesamtlänge >90cm.
Wenn nicht, ist es in AT eine Kat A, verbotene Waffe.

Re: Mitbringen von Schusswaffen

Verfasst: Sa 7. Okt 2023, 20:00
von Promo
Mir wurde sogar mal von den deutschen Behörden erklärt ich kann mit EUFWP eine Kat.B/C(/D; gab es damals noch) auch für ein halbes Jahr mitnehmen, weil ich sie ja zum Training brauche. Die österr. Behörde kann dir eventuell auch eine ähnliche Bestätigung ausstellen. Ansonsten in Wohnortnähe einen Schießverein suchen, die sollen dir dann eine Einladungsliste für jedes Training im nächsten Jahr schreiben (inkl. Benennung jedes jeweiligen Datums), dann hast die notwendige Einladung auch ...