ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Grimar
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 73
Registriert: Mi 29. Mär 2023, 19:00

Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Beitrag von Grimar » Mi 13. Sep 2023, 12:46

In diesem Thema [ viewtopic.php?f=20&t=56648&hilit=5000 ] wurde von Reinke etwas thematisiert, dass ich mich kürzlich beim Einkaufen gefragt habe:

Reineke hat geschrieben:
Mi 22. Mär 2023, 23:41
Ich hab diesbezüglich auch nur positive Erfahrungen mit der Behörde gemacht.
Eine kurze und sachliche Meldung an die Behörde reicht im Regelfall völlig aus, und kann auch vorbeugend nicht schaden. Selbst wenn diese Stückgrenze aktuell nicht überschritten wird. Zudem es ein überschaubarer Aufwand ist und keine Bescheidgebühren für die Meldung anfallen.

Ist es eurer Meinung sinnvoll prophylaktisch eine Meldung über die Lagerung von mehr als 5K abzugeben, auch wenn man diese (noch) nicht hat?

Ich denke da beispielsweise an Angebote wo schnell einiges zusammenkommt und nach der Meldung müsste ich mir keine Gedanken mehr um diese Thematik machen?

Benutzeravatar
kemira
Supporter .45 ACP Black Talon
Supporter .45 ACP Black Talon
Beiträge: 6752
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
Wohnort: Los Karawancos

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Beitrag von kemira » Mi 13. Sep 2023, 12:56

Wozu?
Wenn die 5k erstmals im Haus sind, erfolgt ein formloses Mail an den Sachbearbeiter, und danke Anke...
Was willst in die vorbeugende Meldung reinschreiben?

"Sehr geehrter SB, es kann sein dass ich irgendwann mal 5k Stück Munition daheim haben werde"...?
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

Benutzeravatar
RKKA
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 41
Registriert: So 4. Dez 2022, 18:03
Wohnort: Wien

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Beitrag von RKKA » Mi 13. Sep 2023, 13:09

Sehe ich auch so, nur kein vorauseilender Gehorsam...
Suche noch einige Dienstvorschriften der Roten Armee bis 1945, z.B. jene zu den 7,62-мм ручные пулеметы ДП и ДПМ

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3929
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Beitrag von bino71 » Mi 13. Sep 2023, 13:12

Grimar hat geschrieben:
Mi 13. Sep 2023, 12:46
In diesem Thema [ viewtopic.php?f=20&t=56648&hilit=5000 ] wurde von Reinke etwas thematisiert, dass ich mich kürzlich beim Einkaufen gefragt habe:

Reineke hat geschrieben:
Mi 22. Mär 2023, 23:41
Ich hab diesbezüglich auch nur positive Erfahrungen mit der Behörde gemacht.
Eine kurze und sachliche Meldung an die Behörde reicht im Regelfall völlig aus, und kann auch vorbeugend nicht schaden. Selbst wenn diese Stückgrenze aktuell nicht überschritten wird. Zudem es ein überschaubarer Aufwand ist und keine Bescheidgebühren für die Meldung anfallen.

Ist es eurer Meinung sinnvoll prophylaktisch eine Meldung über die Lagerung von mehr als 5K abzugeben, auch wenn man diese (noch) nicht hat?

Ich denke da beispielsweise an Angebote wo schnell einiges zusammenkommt und nach der Meldung müsste ich mir keine Gedanken mehr um diese Thematik machen?
Ja, mach das, weil die Meldung für immer gilt und Du mußt dir später keine Gedanken machen.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Beitrag von gewo » Mi 13. Sep 2023, 13:20

grundsaetzlich wuerde ich das nicht machen denn genau genommen ist es eine falschangabe
denn die meldung ist nur zu erstatten wenn die mengen ueberschritten werden

aber WENN ich das machen wuerde
dann zu ungefaehr dem zeitraum wenn cih eine der fuenfjaehlichen waffenueberpruefung incoming habe
denn in aller regel kommt nach dieser meldung eine verwahrungskontrolle
und das geht dann in einem aufwasch
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Skill Issue
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 259
Registriert: Mi 6. Sep 2023, 11:01

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Beitrag von Skill Issue » Mi 13. Sep 2023, 13:34

gewo hat geschrieben:
Mi 13. Sep 2023, 13:20
grundsaetzlich wuerde ich das nicht machen denn genau genommen ist es eine falschangabe
denn die meldung ist nur zu erstatten wenn die mengen ueberschritten werden

aber WENN ich das machen wuerde
dann zu ungefaehr dem zeitraum wenn cih eine der fuenfjaehlichen waffenueberpruefung incoming habe
denn in aller regel kommt nach dieser meldung eine verwahrungskontrolle
und das geht dann in einem aufwasch
Sehe ich das falsch aber... wenn ich melde, dass ich mehr als 5.000 Schuss daheim rumkugeln hab und das eben diesen Kontrolltermin auslöst... und dann hab ich plötzlich nur 1.000 Schuss daheim, dass das die Augenbrauen der Beamten heben könnte?

Für mich klingt das ganze Thema sehr nach der Lösung von Problemen, die man nicht hat bei gleichzeitiger Erschaffung neuer Probleme.

twin2000
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 317
Registriert: Mi 17. Aug 2022, 13:30

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Beitrag von twin2000 » Mi 13. Sep 2023, 13:36

Skill Issue hat geschrieben:
Mi 13. Sep 2023, 13:34
Sehe ich das falsch aber... wenn ich melde, dass ich mehr als 5.000 Schuss daheim rumkugeln hab und das eben diesen Kontrolltermin auslöst... und dann hab ich plötzlich nur 1.000 Schuss daheim, dass das die Augenbrauen der Beamten heben könnte?

wenn du sie zwischenzeitlich verschossen hast dann nicht
aber wenn du sie nie gehabt hast dann evt schon

du muesstest also eine falschangabe machen

in der praxis wird es niemand interessieren
aber wozu sich in so eine gasse manoevrieren?

Skill Issue
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 259
Registriert: Mi 6. Sep 2023, 11:01

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Beitrag von Skill Issue » Mi 13. Sep 2023, 13:39

twin2000 hat geschrieben:
Mi 13. Sep 2023, 13:36
Skill Issue hat geschrieben:
Mi 13. Sep 2023, 13:34
Sehe ich das falsch aber... wenn ich melde, dass ich mehr als 5.000 Schuss daheim rumkugeln hab und das eben diesen Kontrolltermin auslöst... und dann hab ich plötzlich nur 1.000 Schuss daheim, dass das die Augenbrauen der Beamten heben könnte?

wenn du sie zwischenzeitlich verschossen hast dann nicht
aber wenn du sie nie gehabt hast dann evt schon

du muesstest also eine falschangabe machen

in der praxis wird es niemand interessieren
aber wozu sich in so eine gasse manoevrieren?
Wie will man denn nachweisen, dass man beispielsweise 1000, 2000 oder gar 4000 Schuss in sag ma... einem Monat verschossen hat?

Ich denk', man tut sich mit so eine vorsorglichen Meldung keinen Gefallen, eine Falschangabe an die Behörde klingt für mich generell nicht spaßig. Das muss nur bei jemanden ankommen, der sich darüber freut, einem Waffenbesitzer das Leben schwer zu machen.

Grimar
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 73
Registriert: Mi 29. Mär 2023, 19:00

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Beitrag von Grimar » Mi 13. Sep 2023, 14:08

gewo hat geschrieben:
Mi 13. Sep 2023, 13:20
aber WENN ich das machen wuerde
dann zu ungefaehr dem zeitraum wenn cih eine der fuenfjaehlichen waffenueberpruefung incoming habe
denn in aller regel kommt nach dieser meldung eine verwahrungskontrolle
und das geht dann in einem aufwasch
Danke für den Hinweis ;)

tousibaer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1408
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 13:22
Wohnort: Wien

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Beitrag von tousibaer » Mi 13. Sep 2023, 15:21

Dir muss halt bewusst sein das du damit die Behörde "zwingst" aktiv zu werden, wie auch immer dies dann aussehen mag....

Grüße

Benutzeravatar
v0s
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 387
Registriert: Fr 20. Jan 2017, 23:32
Wohnort: südl. NÖ

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Beitrag von v0s » Mi 13. Sep 2023, 15:54

Wird bei so einer Kontrolle überhaupt die Stückzahl der Munition überprüft? Ich dachte es ging eher darum dass die Möglichkeit zur Verwahrung kontrolliert wird, sprich man Schrank/Tresor herzeigen muss, nicht aber was drin ist. Von daher wäre es eigentlich egal ob man die 5000 daheim hat oder nicht.
Bild

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Beitrag von gewo » Mi 13. Sep 2023, 15:57

v0s hat geschrieben:
Mi 13. Sep 2023, 15:54
Wird bei so einer Kontrolle überhaupt die Stückzahl der Munition überprüft? Ich dachte es ging eher darum dass die Möglichkeit zur Verwahrung kontrolliert wird, sprich man Schrank/Tresor herzeigen muss, nicht aber was drin ist. Von daher wäre es eigentlich egal ob man die 5000 daheim hat oder nicht.
WaffG1996 hat geschrieben: § 41.(1)
Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
(2) Sofern die gemäß Abs. 1 bekanntgegebenen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf die Zahl der verwahrten Waffen oder die Menge der verwahrten Munition nicht ausreichen, hat die Behörde die notwendigen Ergänzungen mit Bescheid vorzuschreiben. Hierbei ist eine angemessene Frist vorzusehen, innerhalb der die Sicherungsmaßnahmen zu verwirklichen sind.
(3) Werden die gemäß Abs. 2 vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen nicht fristgerecht gesetzt oder erhält die Behörde nicht Zutritt zum Verwahrungsort, so kann sie nach den Umständen des Einzelfalles mit Ersatzvornahmen vorgehen, eine Überprüfung gemäß § 25 Abs. 2 vornehmen oder dem Betroffenen mit Bescheid die Verwahrung von 20 oder mehr Schußwaffen oder von Munition in großem Umfang an dieser Örtlichkeit untersagen; einer Beschwerde gegen einen solchen Bescheid kommt keine aufschiebende Wirkung zu.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

walter33
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 25
Registriert: Sa 25. Jun 2022, 21:58

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Beitrag von walter33 » Mi 13. Sep 2023, 16:10

v0s hat geschrieben:
Mi 13. Sep 2023, 15:54
Wird bei so einer Kontrolle überhaupt die Stückzahl der Munition überprüft? Ich dachte es ging eher darum dass die Möglichkeit zur Verwahrung kontrolliert wird, sprich man Schrank/Tresor herzeigen muss, nicht aber was drin ist. Von daher wäre es eigentlich egal ob man die 5000 daheim hat oder nicht.
hallo
also ich denke nicht das eine "Inventur" gemacht wird, das wird doch zu lange dauern, bei jeder Kontrolle !
Ich habe mehrere Tresore, und ich zeige ihnen den Tresor mit meinen Waffen, da sind nur ein paar Hundert Patronen drinnen, der Rest ist in den anderen. Denke nicht das ich bei der Kontrolle, andere Tresore öffnen muss!

Benutzeravatar
Hirschberg
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1123
Registriert: Sa 26. Jul 2014, 09:17

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Beitrag von Hirschberg » Mi 13. Sep 2023, 16:20

Wenn irgendwie möglich würde ich das Problem eher über die Trennung des "räumlichen Naheverhältnisses" lösen als eine Meldung zu machen!
Gruß
H.

titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1069
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Vorbeugende Meldung über 5000 Schuss?

Beitrag von titan » Mi 13. Sep 2023, 18:16

Meldung mit der nächsten Erweiterung oder vor der nächsten anstehenden Verwahrungskontrolle bekanntgeben. Am besten als zukünftiger Ankauf einer Charge KK Patronen, weil im Angebot und erspart das erneute Finden einer passenden Laborierung. Interessiert im Prinzip niemanden. Einmal gemacht und nie wieder damit zu tun gehabt.
Bild

Antworten