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Waffenexport nach Ungarn

Verfasst: Mo 4. Sep 2023, 22:45
von mikonis
Werte Foristi!

Nachdem sich ein Interessent aus Ungarn gemeldet hat, welcher eine Waffe Kategorie B von mir erwerben möchte, ich jedoch keine Ahnung habe, ob das überhaupt sinnvoll möglich ist, meine Frage an euch:
Kennt jemand einen Händler (in Wien), der mit ungarischen Waffen-Käufern oder ungarischen Waffen-Händlern Geschäfte macht? Den würde ich gerne befragen, ob er als Mittelsmann für diese speziellen Dienste zur Verfügung steht.

Danke euch für Tipps oder Hinweise

Re: Waffenexport nach Ungarn

Verfasst: Di 5. Sep 2023, 07:44
von AndyA
mikonis hat geschrieben:
Mo 4. Sep 2023, 22:45
Werte Foristi!

Nachdem sich ein Interessent aus Ungarn gemeldet hat, welcher eine Waffe Kategorie B von mir erwerben möchte, ich jedoch keine Ahnung habe, ob das überhaupt sinnvoll möglich ist, meine Frage an euch:
Kennt jemand einen Händler (in Wien), der mit ungarischen Waffen-Käufern oder ungarischen Waffen-Händlern Geschäfte macht? Den würde ich gerne befragen, ob er als Mittelsmann für diese speziellen Dienste zur Verfügung steht.

Danke euch für Tipps oder Hinweise
Kannst selber einfach und schnell schaffen.

Der Typ in Ungarn sollte zur Polizei zu Hause (je nach Wohnsitz - wovon ist er?), und eine Importerlaubnis zur Waffe beantragen (Schein 16). Damit fährt er nach Wien, und meldet sich bei der BPD in Schottenring 7-9.

Da muss er €62,10 zahlen, der Importschein aus Ungarn wird weggenommen, und er bekommt einen Exportschein anstatt. Damit darf er schon die Waffe von dir abholen und damit nach Ungarn fahren (Kauf-Verkauf Papierkramm nicht vergessen, wie normal, auch eine Kopie seiner Exporterlaubnis ist gut zu haben). Das muss er oder kannst du mit der BPD im Voraus klar machen, ob sie den Kaufvertrag brauchen, den Exportschein zu erstellen, oder dein Interessent muss erst zur BPD, und kann die Waffe nur danach kaufen. Das kann ich nicht sagen, ich habe nur meine eigene Waffe nach Ungarn exportiert, Kauf-Verkauf passierte zwischen Exporteur und Importeur nicht. :-)

Es gibt einen Händler in Bruck an der Leitha, wer das macht, aber das kostet heftig. Gewo macht das nicht, frag ihn nicht. :-)

Per Post ist es gesetzlich nicht erlaubt, nach Ungarn eine Waffe zu senden (mindestens auf der ungarischer Seite - diese Möglichkeit ist einfach nicht in den Gesetzen geschrieben = nicht erlaubt). Trotzdem machen sie das, das kann aber am ungarischen Ende zu Problemen führen, würde ich nicht empfehlen.

In Schottenring enen Termin zu beantragen ist definitiv empfohlen. In Ungarn dein Interessent hat 8 Kalendertage ab erwerb der Waffe, das einschreiben zu lassen, und dazu muss er erst zum Beschussamt (in Budapest), einen neuen Beschuss machen zu lassen, und auch zum Hauptverein, eine Erlaubnis für die Waffe zu bekommen, dann zur Poliziei.

AndyA

Re: Waffenexport nach Ungarn

Verfasst: Di 5. Sep 2023, 09:14
von mikonis
Danke dir für deine Nachricht. Falls das wirklich etwas werden sollte - der Interessent also genug Enthusiasmus aufbringt - werde ich berichten.

Re: Waffenexport nach Ungarn

Verfasst: Di 5. Sep 2023, 17:20
von spareribs
Kettner oder Springer in Wien ....die würde ich anrufen und fragen ....hab da mal was gehört ...

Re: Waffenexport nach Ungarn

Verfasst: Di 5. Sep 2023, 18:52
von Promo
AndyA hat geschrieben:
Di 5. Sep 2023, 07:44
Damit darf er schon die Waffe von dir abholen und damit nach Ungarn fahren (Kauf-Verkauf Papierkramm nicht vergessen, wie normal, auch eine Kopie seiner Exporterlaubnis ist gut zu haben).
Aufpassen, persönliches Aushändigen ist mE problematisch, wenn in der Exportgenehmigung nicht vermerkt ist, dass es so erfolgt, weil es andernfalls Überlassen an einem zum Besitz [in Österreich] berechtigte Person ist.

Re: Waffenexport nach Ungarn

Verfasst: Di 5. Sep 2023, 18:58
von gewo
so ist es

§ 37. (1)
Für das Verbringen von Schußwaffen oder Munition aus dem Bundesgebiet in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union stellt die Behörde auf Antrag einen Erlaubnisschein aus. Sofern der Betroffene im Bundesgebiet keinen Wohnsitz hat, stellt den Erlaubnisschein die nach seinem Aufenthalt zuständige Behörde aus. Er darf nur ausgestellt werden, wenn der Inhaber der Schußwaffen oder Munition zu deren Besitz im Bundesgebiet berechtigt ist und wenn eine allenfalls erforderliche vorherige Einwilligung des Empfängermitgliedstaates für das Verbringen vorliegt.


quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

das formular gem. §37.1 zur ausfuhr enthaelt auch die identitaet des transportierenden und den art des transportes

Re: Waffenexport nach Ungarn

Verfasst: Mi 6. Sep 2023, 08:07
von AndyA
Na ja, mein Fall war definitiv anders, als ich meine exportierende Waffe schon laut ZWR auf meiner WBK als in Österreich berechtigte hatte, und musste keinem verkaufen.

Aber auf Schein 16 muss man auch schreiben, wie die Waffe transportiert wird (z.B. der Käufer fährt mit Auto).

Re: Waffenexport nach Ungarn

Verfasst: Mi 6. Sep 2023, 12:02
von Promo
AndyA hat geschrieben:
Mi 6. Sep 2023, 08:07
Na ja, mein Fall war definitiv anders, als ich meine exportierende Waffe schon laut ZWR auf meiner WBK als in Österreich berechtigte hatte, und musste keinem verkaufen.

Aber auf Schein 16 muss man auch schreiben, wie die Waffe transportiert wird (z.B. der Käufer fährt mit Auto).
Bitte was? Oder steh hier nur ich auf der Leitung

Re: Waffenexport nach Ungarn

Verfasst: Mi 6. Sep 2023, 12:19
von AndyA
Promo hat geschrieben:
Mi 6. Sep 2023, 12:02
AndyA hat geschrieben:
Mi 6. Sep 2023, 08:07
Na ja, mein Fall war definitiv anders, als ich meine exportierende Waffe schon laut ZWR auf meiner WBK als in Österreich berechtigte hatte, und musste keinem verkaufen.

Aber auf Schein 16 muss man auch schreiben, wie die Waffe transportiert wird (z.B. der Käufer fährt mit Auto).
Bitte was? Oder steh hier nur ich auf der Leitung
"Bitte was?" ist an Satz 1 oder Satz 2?

Re: Waffenexport nach Ungarn

Verfasst: Mi 6. Sep 2023, 15:03
von Promo
Auf beide. Ad 2. Satz, was ist "Schein 16"?

Re: Waffenexport nach Ungarn

Verfasst: Mi 6. Sep 2023, 15:52
von AndyA
Promo hat geschrieben:
Mi 6. Sep 2023, 15:03
Auf beide. Ad 2. Satz, was ist "Schein 16"?
Das ist die Export (Österreich) oder Import (Ungarn) Erlaubnis. Laut EU Gesetze hat das irgendwie die Nummer 16 bekommen. Mehr davon weiß ich nicht, das ist aber hier in Ungarn von der Polizei immer als "Schein 16" referiert.

Und für Satz 1:

In der Export-Import Erlaubnis war ich gleichzeitig der Exportierer (aus A) und Importierer (nach H) der Waffe. Als ich die Waffe mit meiner östereichischer WBK in Österreich gekauft habe, und sie wie normal, im ZWR registriert wurde, und nach dem Export-Import in Ungarn in mein "braunes Buch" eingeschrieben wurde, das ist ganz normal.