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Neuer Runderlass?

Verfasst: Mi 16. Aug 2023, 18:57
von Trugor
Hi,

gibt es einen neuen Runderlass? Bei mir am Stand wurde mir (vom Händler) gesagt, dass man jetzt mit Kat-B auch einkaufen gehen kann. Also dass irgendwas drinnen steht, wonach man „kurzfristig“ die Waffe im Kofferraum lassen darf.

Hat da irgendwer was genaueres? Oder sogar den Erlass?

LG

Re: Neuer Runderlass?

Verfasst: Mi 16. Aug 2023, 19:35
von RAR
Trugor hat geschrieben:
Mi 16. Aug 2023, 18:57
Bei mir am Stand wurde mir (vom Händler) gesagt, dass man jetzt mit Kat-B auch einkaufen gehen kann.
In der Bank betteln mit Kat-B habe ich schon auf Videos gesehen. Aber willst beim Lidl 3l Milch mit der Kat-B einkaufen?

Re: Neuer Runderlass?

Verfasst: Mi 16. Aug 2023, 23:07
von Trugor
Fürchte, dann wird meine Nachmittagsgestaltung unbequem aussehen.

Aber wie gesagt, zB nachm schießen kurz zum Billa rein, etc. Wo kein Richter da kein Kläger, aber mich würde da der Runderlass interessieren, falls es da wirklich was Neues gibt.

Gleichzeitig find ichs seltsam, dass sie nicht veröffentlicht werden. Die Steuererlässe hab ich ja auch…

Re: Neuer Runderlass?

Verfasst: Do 17. Aug 2023, 12:30
von gewo
Trugor hat geschrieben:
Mi 16. Aug 2023, 18:57
Hi,

gibt es einen neuen Runderlass? Bei mir am Stand wurde mir (vom Händler) gesagt, dass man jetzt mit Kat-B auch einkaufen gehen kann. Also dass irgendwas drinnen steht, wonach man „kurzfristig“ die Waffe im Kofferraum lassen darf.

Hat da irgendwer was genaueres? Oder sogar den Erlass?

LG
vorerst weiss niemand was aus meinen quellen
das muss aber nix heissen

1.) weiss ned immer jeder alles
2.) reden div haendler gerne auch mal bullshit, tw um sich wichtiger zu machen als sie sind
3.) glaub ich das ned. es ist ein verwahrungserlass bzw eine novelle "stecken geblieben" wegen ibiza damals. da gings aber nie um alltagsverrichtungen mit waffen, da ging es um die verwahrung von langwaffen fuer jaeger im PKW.
NUR fuer jaeger mit gueltiger jagdkarte im zusamenhang mit der tatsaechlichen ausuebung der jagd.
weil die a echtes problem haben nach den jagden diesbezueglich welches sich eigentlich ned loesen laesst.

im sonstigen werkt die metaller innung seit vielen jahren daran uns waffenbesitzern einen gesetzlich festgelegten mindestverwahrungsstandard aufs aug zu druecken (womoeglich sogar verpflichtend tresor zur verwahrung von schusswaffen ect). da das "unsere" übergeordnete innung des waffengewerbes selber ist kann ma da nur zart gegenhalten was man so hoert. auch aus dieser ecke koennte mal was kommen.

aber dass es ermoeglicht wird alltagsverrichtungen mit schusswaffen zu erledigen, auch dann wenn das vermeidbar ist (wenn es unvermeidbar ist dann darfst du das auch schon jetzt) daran glaub ich erst wenns im RIS steht

Re: Neuer Runderlass?

Verfasst: Do 17. Aug 2023, 21:13
von Promo
Die Regelung betreffend Verwahrung im KFZ hat sich aus der Judikatur ergeben. Eine plötzlich anderslautende Interpretation der jahrelangen identen Gesetzeslage angesichts einheitlicher Judikatur wäre aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Vermutlich hat jemand die Regelung (zur Tankstelle rein gehen zum bezahlen/pinkeln) falsch verstanden ..

Re: Neuer Runderlass?

Verfasst: Fr 18. Aug 2023, 08:26
von Trugor
Danke für die Antworten.

Ja, mich hätte es ebenso gewundert, aber man weiß ja nie...Eine Erleichterung für Waffenbesitzer käme ja einem Wunder gleich ;)

Da die andere Frage aber noch nicht beantwortet wurde: weshalb wird der Erlass eigentlich nicht veröffentlicht bzw geteilt? Ist ja jetzt kein geheimes Dokument, durch dessen Veröffentlichung man sich strafbar macht.

Re: Neuer Runderlass?

Verfasst: Fr 18. Aug 2023, 09:08
von gewo
Trugor hat geschrieben:
Fr 18. Aug 2023, 08:26
Da die andere Frage aber noch nicht beantwortet wurde: weshalb wird der Erlass eigentlich nicht veröffentlicht bzw geteilt? Ist ja jetzt kein geheimes Dokument, durch dessen Veröffentlichung man sich strafbar macht.
weil es dazu keine rechtsgrundlage gibt
auf gut deutsch: das ministerium muss nicht

erlaesse gibt es in allen bereichen
sie werden nirgendwo planmaessig veroeffentlich

Re: Neuer Runderlass?

Verfasst: Fr 18. Aug 2023, 11:49
von Promo
Trugor hat geschrieben:
Fr 18. Aug 2023, 08:26
Da die andere Frage aber noch nicht beantwortet wurde: weshalb wird der Erlass eigentlich nicht veröffentlicht bzw geteilt? Ist ja jetzt kein geheimes Dokument, durch dessen Veröffentlichung man sich strafbar macht.
Der WaffG Runderlass ist im Wesentlichen eine Verhaltensanweisung/Hilfsleitfaden für Waffenbehörden. Es gibt daher für nicht dieser Gruppe Zugehörige keinen Grund und Rechtsanspruch diesen zu erhalten, noch ist dieser als absolut bindend anzusehen. Kulanterweise wird dieser von manchen Behörden weitergegeben.

Re: Neuer Runderlass?

Verfasst: Fr 18. Aug 2023, 12:01
von gewo
in den erlaessen werden vor allem auslegungsfragen behandelt und ggf. grenzfaelle festgelegt.
es ist darin enthalten was gerade noch als dem gesetz entsprechend zu verstehen ist und was eben genau nicht mehr zulaessig ist

im wesentlichen also das was du beim waffenfuehrerscheinkurs bzw alle fuenf jahre bei den auffrischungen vorgetragen bekommst. ein grossteil davon ist aus den runderlaessen.

warum viele behoerden diese erlaesse nicht so gern in der oeffentlichkeit sehen?
stell dir das mal uebertragen auf den strassenverkehr vor (auch fuer das KFG und die STVO gibts solche erlaesse) ...... wenn da drin steht "auf autobahnen sind erst geschwindigkeitsuebertretungen ab 13 kmh zu ahnden und auf freilandstrassen und im ortsgebiet ab 10kmh .... auf was glaubst stellt jeder seinen tempomat ein auf der autobahn? ...... genau .... und das ist nicht wuenschenswert seitens der verwaltung .... deshalb werden die nicht veroeffentlicht

Re: Neuer Runderlass?

Verfasst: Fr 18. Aug 2023, 20:54
von Bernhard
gewo hat geschrieben:
Fr 18. Aug 2023, 12:01
warum viele behoerden diese erlaesse nicht so gern in der oeffentlichkeit sehen?
[...]. und das ist nicht wuenschenswert seitens der verwaltung .... deshalb werden die nicht veroeffentlicht
Das hängt aber auch damit zusammen, dass der VfGH Erlässe, die minimale Publiztätswirkung erhalten als verbindliche Rechtsvorschrift ansieht. Diese unterliegen auch der Kontrolle durch den VfGH und werden regelmässig aufgehoben, da sie nicht korrekt im BGBl veröffentlich werden.

"Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungs-
gerichtshofes ist eine verbindliche Äußerung der Behörde, auch
wenn sie formell nur an die unterstellten Behörden adressiert
ist, als eine Rechtsverordnung anzusehen, wenn sie der Sache nach
die Rechtssphäre eines unbestimmten Kreises von Betroffenen
gestaltet (vgl. insbesondere VfSlg. 13.331/1993, 13.632/1993,
15.189/1998 mwH).
" (1)

(1) VfGH, V 4/06-7, 08.06.2006, IV Z 1, 8. (https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH_V ... erlass.pdf )

Re: Neuer Runderlass?

Verfasst: Fr 18. Aug 2023, 21:07
von Trugor
Was Erlässe prinzipiell sind ist mir bestens bewusst.

Ich greif hier halt wieder das Beispiel mit den Steuererlässen auf. Als StB muss ich die auch kennen und kann entsprechend mit der Behörde (in dem Fall Finanz) reden. Die werden auch sehr ordentlich veröffentlicht.

Und der Erlass ist für die Behörde bindend, nicht für mich (weshalb ja gerade im Steuerrecht viele Prüfungsgespräche einem Basar gleichen).