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Dachbodenfund, nicht registrierte Waffe kaufen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Michl9mm
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Dachbodenfund, nicht registrierte Waffe kaufen?

Beitrag von Michl9mm » Di 15. Aug 2023, 20:45

Die Überschrift sagt ja eh schon fast alles, es handelt sich um eine C Waffe, wie geht´s weiter?

Falls ich sie kaufe werde ich sie auf jeden Fall registrieren lassen.
Könnte ich Probleme bekommen?

Ob der Verkäufer Probleme bekommt ist mir ziemlich wurscht, nicht mein Bier….

Und wie immer
Vielen Dank im Voraus!
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Re: Dachbodenfund, nicht registrierte Waffe kaufen?

Beitrag von gewo » Di 15. Aug 2023, 22:53

wenn du weisst dass es ein fund ist wuerde ich es nicht kaufen


im sonstigen ist es die verpflichtung des kaeufers innerhalb von 6 wochen ab der tatsaechlichen uebernahme im fachhandel die meldung ins ZWR zu beauftragen.
dazu brauchst technisch gesehen entweder die ZWR regstrierungsnummer der waffe
oder die kompletten daten des vorbesitzers
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Michl9mm
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Re: Dachbodenfund, nicht registrierte Waffe kaufen?

Beitrag von Michl9mm » Di 15. Aug 2023, 23:25

Danke für die Info, falls ich das Ding kaufen würde…
Kaufvertrag…
Name und Adresse vom Verkäufer ..
Foto von seinem Personalausweis od. Führerschein…
Meldung von mir beim Händler
Der Rest ist das Problem vom Verkäufer?
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Re: Dachbodenfund, nicht registrierte Waffe kaufen?

Beitrag von gewo » Mi 16. Aug 2023, 00:31

Michl9mm hat geschrieben:
Di 15. Aug 2023, 23:25
Danke für die Info, falls ich das Ding kaufen würde…
Kaufvertrag…
Name und Adresse vom Verkäufer ..
Foto von seinem Personalausweis od. Führerschein…
Meldung von mir beim Händler
Der Rest ist das Problem vom Verkäufer?
Wenn du nicht weisst dass sie ein fundstueck ist dann alles gut

Fuer den fall dass du es weisst … schwierige frage … evt ein bedenklicher ankauf.

Aber wesentlich ist doch dass diese kat c ggf. endlich ins ZWR kommt…
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Huck_Finn
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Re: Dachbodenfund, nicht registrierte Waffe kaufen?

Beitrag von Huck_Finn » Mi 16. Aug 2023, 09:09

Problem ist das alle anmelde-/registrierungspflichten Schusswaffen der Kat. C, die nach dem 30.06.2014 nicht beim ZWR-angemeldet/registriert sind, somit in illegalem Besitz sind. Deren Kauf/Erwerb ist dadurch ebenfalls illegal und strafbar. Meldung in das ZWR ohne Vorbesitzer ist somit nicht möglich. Falsche oder erfundene Angaben sind daher eine ganz schlechte Idee.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

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Re: Dachbodenfund, nicht registrierte Waffe kaufen?

Beitrag von gewo » Mi 16. Aug 2023, 10:31

Huck_Finn hat geschrieben:
Mi 16. Aug 2023, 09:09
Problem ist das alle anmelde-/registrierungspflichten Schusswaffen der Kat. C, die nach dem 30.06.2014 nicht beim ZWR-angemeldet/registriert sind, somit in illegalem Besitz sind. Deren Kauf/Erwerb ist dadurch ebenfalls illegal und strafbar. Meldung in das ZWR ohne Vorbesitzer ist somit nicht möglich. Falsche oder erfundene Angaben sind daher eine ganz schlechte Idee.
im prinzip ja
aber auch jaein

sie sind ned illegal im besitz (gerichtlich strafbare handlung, vgl. WaffG 1996 §50)
sondern sie sind ohne meldung im ZWR im besitz ( verwaltungsuebertretung vgl. WaffG 1996 §51(1)z7)

das ist schon a unterschied.
es ist kein illegaler besitz sondern ein verstoss gegen eine meldepflicht

und fuer den "kauefer" (nicht jedoch fuer den verkauefer wenn der verkauf mal durch ist) gilt bei rechtzeitiger ZWR Meldung noch dazu WaffG 1996 §51(3):
(3) Wegen Abs. 1 Z 7 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt.

es bleibt die frage ob der ankauf einer waffe die gegenstand einer verwaltungsuebertretung ist waffenrechtlich unbedenklich ist.
ich weiss es ned.
viele behoerden die ich kenne wuerden sagen "der solls kaufen und reinmelden lassen ins ZWR umgehend und passt, hauptsache die waffe landet endlich dort wo sie hin soll, naemlich im register"
aber schriftlich gibt dir so a aussage niemand, logisch

das so eine waffen nicht ins ZWR gemeldet werden kann ist unrichtig.
das geht zwischenzeitlich
sie wird zuerst mit "besitz vor 30.06.2014" auf den vorbesitzer ins ZWR gemeldet und dann mit de3m aktuellen ueberlassungsdatum vom vorbesitzer auf den kaufer geschoben

teaser:
wennst phantasiedaten zum verkaeufer angibts kann sie nicht ins ZWR gemeldet werden

edit:
weil ich grad lese "dachbodenfund"
im fall dass es sich um eine gefundene waffe handelt gilt fuer den VERkaeufer der toleranzparagraph 51/3 nicht
denn gefunde waffen muessen ausnahmslos unverzueglich (max 24h) bei einer polizeidienststelle abgegeben werden
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Re: Dachbodenfund, nicht registrierte Waffe kaufen?

Beitrag von Promo » Mi 16. Aug 2023, 10:57

Es geht nicht eindeutig hervor, was du unter "Dachbodenfund" genau meinst. Es ist eine Kat.C Waffe, die nicht im ZWR gemeldet ist. Das könnten zwei Konstellationen sein:
1. Eine (am Dachboden) gefundene Waffe, die damit bis zum Fund herrenlos war. Hierbei ist dann § 42 WaffG anzuwenden ("Finden von Schusswaffen oder Munition"). Das bedeutet, grob gesagt, dass die Waffe ein Jahr bei der Behörde liegt, bis sie der Finder offiziell anmelden kann. Wenn ein Erbfall naheliegend ist (gefunden im Haus vom Opa der vor einem Jahr verstorben ist), dann kann man es vielleicht auch noch mit § 43 WaffG argumentieren und möglicherweise der Erbnehmer die Waffe im ZWR erstmalig erfassen und dann sofort verkaufen.
2. Eine bislang besessene aber noch nie im ZWR registrierte Waffe -> hierzu sieht das WaffG unter § 51 Abs. 3 eine Straffreiheit vor, wenn der Besitzer eine bislang noch nicht nach § 33 WaffG gemeldete Waffe meldet, bevor die Behörde davon Kenntnis erlangt. Der Vorbesitzer kann daher mit der Waffe zum Händler gehen und die Waffe im ZWR melden; wenn er ein Erwerbsdatum vor dem (ich glaub es war der Tag?) 13.12.2019 angibt, dann ist auch keine erweiterte Herkunft zu erfassen. Danach kann er die Waffe rechtmäßig jemanden veräußern.

Eine theoretische Variante ist übrigens auch diese Kat.C Waffe einem Gewerbetreibenden zu verkaufen. Dieser ist beim Ankauf nicht darauf eingeschränkt, dass die Waffe im ZWR erfasst sein muss, damit er sie ankaufen darf. Er erfasst sodann in seinem Waffenbuch ohnehin den Überlasser. Wenn er die Waffe verkauft, dann führt er einen Verkauf im ZWR durch, wobei ebenfalls keine erweiterte Herkunft erfasst werden muss, da diese ja aus seinem Waffenbuch kommt.

Derartige "Erweiterte Erfassungen der Herkunft" im ZWR sind übrigens auch nicht so unüblich. Zumindest eine Zeitlang haben div. österreichische Auktionsfirmen Waffen der Kategorie C veräußert, die noch nie im ZWR erfasst waren, und haben ihrerseits keine ZWR-Meldungen von Kat.C durchgeführt (bzw. dafür Extrakosten verlangt). Ein Erwerber könnte die Waffe daher auch bei seinem lokalen Waffenhändler im ZWR melden, wobei hierbei natürlich auch eine erweiterte Herkunft erfasst werden muss, und dann wird dort eben der betreffende Händler angegeben. Und es gibt auch einige Händler, die keinen ZWR-Zugang haben, und daher die ZWR-Meldungen sowieso von anderen Firmen durchgeführt werden müssen.
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Re: Dachbodenfund, nicht registrierte Waffe kaufen?

Beitrag von Promo » Mi 16. Aug 2023, 11:00

gewo hat geschrieben:
Mi 16. Aug 2023, 10:31
edit:
weil ich grad lese "dachbodenfund"
im fall dass es sich um eine gefundene waffe handelt gilt fuer den VERkaeufer der toleranzparagraph 51/3 nicht
denn gefunde waffen muessen ausnahmslos unverzueglich (max 24h) bei einer polizeidienststelle abgegeben werden
Ergänzung dazu, nicht ganz korrekt. Betreffender Paragraph lautet:
§ 42, Abs. 2:
Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.
Sind also zwei Tage, außerdem muss es nicht Polizei sein, sondern kann auch eine Waffenbehörde (z.B. Bezirkshauptmannschaft) sein.
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Re: Dachbodenfund, nicht registrierte Waffe kaufen?

Beitrag von gewo » Mi 16. Aug 2023, 11:05

yes
schaut so aus
und in krems (stadt) und waidhofen an der ybbs sogar auch beim buergermeister
;-)
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Re: Dachbodenfund, nicht registrierte Waffe kaufen?

Beitrag von Promo » Mi 16. Aug 2023, 14:15

Bitte mit dem verwirrst du jetzt die Unwissenden .. meinst du überall dort wo es eine Stadtpolizei gibt, wäre der Bürgermeister auch eine Sicherheitsdienststelle, oder was?
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Re: Dachbodenfund, nicht registrierte Waffe kaufen?

Beitrag von Michl9mm » Mi 16. Aug 2023, 14:23

Update!
Wie ich erfahren habe ist es kein Dachbodenfund, sondern er hat das Gewehr in den 70er Jahren gekauft und nie registrieren lassen.
Also eine bislang besessene aber noch nie im ZWR registrierte Waffe.


Wenn ich wie schon erwähnt im Kaufvertrag seine Daten habe und ein Foto von seinem Ausweis sollte es eigentlich so in Ordnung sein.

Und nochmals danke für eure Mühe und die Zahlreichen Antworten.
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Re: Dachbodenfund, nicht registrierte Waffe kaufen?

Beitrag von gewo » Mi 16. Aug 2023, 14:24

Promo hat geschrieben:
Mi 16. Aug 2023, 14:15
Bitte mit dem verwirrst du jetzt die Unwissenden .. meinst du überall dort wo es eine Stadtpolizei gibt, wäre der Bürgermeister auch eine Sicherheitsdienststelle, oder was?
yes sir
das ist so
und ja nur in statutarstaedten
ned dass ma wer in wien zum michl rennt mit einer gefundenen gun ...
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Re: Dachbodenfund, nicht registrierte Waffe kaufen?

Beitrag von RKKA » Mi 16. Aug 2023, 19:20

Wobei eine Statutarstadt jetzt nicht unbedingt auch einen Gemeindewachkörper hat sondern einfach für ihr Gebiet die Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde wahrnimmt.
Suche noch einige Dienstvorschriften der Roten Armee bis 1945, z.B. jene zu den 7,62-мм ручные пулеметы ДП и ДПМ

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Re: Dachbodenfund, nicht registrierte Waffe kaufen?

Beitrag von Promo » Do 17. Aug 2023, 21:07

Michl9mm hat geschrieben:
Mi 16. Aug 2023, 14:23
Update!
Wie ich erfahren habe ist es kein Dachbodenfund, sondern er hat das Gewehr in den 70er Jahren gekauft und nie registrieren lassen.
Also eine bislang besessene aber noch nie im ZWR registrierte Waffe.


Wenn ich wie schon erwähnt im Kaufvertrag seine Daten habe und ein Foto von seinem Ausweis sollte es eigentlich so in Ordnung sein.

Und nochmals danke für eure Mühe und die Zahlreichen Antworten.
... dann soll er die Waffe nachmelden und dann kannst du die Waffe problemlos auf dich ummelden. Ganz einfach & legal.

PS: bin übrigens jetzt neugierig, welche Waffe ist es denn? Sonst gerne auch per PN ;)
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Re: Dachbodenfund, nicht registrierte Waffe kaufen?

Beitrag von Michl9mm » So 20. Aug 2023, 16:30

Promo hat geschrieben:
Do 17. Aug 2023, 21:07
Michl9mm hat geschrieben:
Mi 16. Aug 2023, 14:23
Update!
Wie ich erfahren habe ist es kein Dachbodenfund, sondern er hat das Gewehr in den 70er Jahren gekauft und nie registrieren lassen.
Also eine bislang besessene aber noch nie im ZWR registrierte Waffe.


Wenn ich wie schon erwähnt im Kaufvertrag seine Daten habe und ein Foto von seinem Ausweis sollte es eigentlich so in Ordnung sein.

Und nochmals danke für eure Mühe und die Zahlreichen Antworten.
... dann soll er die Waffe nachmelden und dann kannst du die Waffe problemlos auf dich ummelden. Ganz einfach & legal.

PS: bin übrigens jetzt neugierig, welche Waffe ist es denn? Sonst gerne auch per PN ;)
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Übrigens ich habe sie NICHT gekauft.
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