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Verbesserungsvorschläge Waffengesetz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz

Beitrag von titan » Mo 24. Jul 2023, 19:07

Schön und gut und dein Anliegen in Ehren, aber ganz ehrlich?

Ich habe derzeit keine Lust auf schon wieder eine neue Waffengesetzesnovelle (, für die es derzeit auch keine Mehrheit gibt). Wenn schon den Unterschied zwischen Anmesie und Amnestie schwierig ist, was soll denn da herauskommen?

Weiters ist eine Amnestie in keinster Weise ein Anreiz, einen Gegenstand, den man auch zerkleinert im Alteisencontainer oder sonstwo "abgeben" - sprich entsorgen kann, bei einer Behörde straffrei abzugeben, wenn man sich anschließend auch noch erklären muss. Nicht dass ich es falsch finde. Aber glaubst du, man sammelt dabei Bonuspunkte für die WBK Erweiterung? Alle Fundwaffen werden außerdem kriminalistisch Untersucht. Es fehlt hier jeglicher Anreiz.

Abgesehen davon, ließ bitte mal § 50 im Waffengesetz! Insbesondere Absatz 3.

Hier geht es also um mitunter juristisch hoch komplexe und vor allem sehr weitreichende Themen.

Ich sehe mich als Legalwaffenbesitzer daher leider nicht vertreten, noch möchte ich vertreten werden,
  • zumal der Auftritt hier anonym ist,
  • wir die Partei nicht kennen, die du meinst,
  • keinerlei Expertise dahinter steht,
  • noch irgendetwas juristisch geprüft wurde, bevor man damit hausieren geht,
  • keinerlei Konzept erkennbar ist und
  • du daher die Probleme nicht kennst, die man sich mit Änderungen von Gesetzen so eintreten kann..
Wünschen kann man sich ja vieles. Viele Foristen kennen, wie mir scheint, ja nicht einmal das Waffengesetz, haben aber zu fast allem mindestens eine Meinung... oder so...

Wie gesagt nochmal, gratuliere wenn du ein Ohr gefunden hast, aber irgendwie schrillen bei mir bei dieser Herangehensweise sämtliche Alarmglocken...!
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Bernhard
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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz

Beitrag von Bernhard » Mo 24. Jul 2023, 20:13

  • "Überlassen" von Kat B Waffen. § 14 WaffG erlaubt mir, meine Kat B an Verwandte, Freudin, etc. auf behördlich genehmigten Schießstätten zu überlassen. Dort darf dann mit scharfer Munition geschossen werden ohne jede weitere Unterweisung, Sicherheitsschulung, etc.

    Eine Unterweisung in Sicherheit, Handhabung der Waffe, Reinigung, etc zu Hause ist nach § 28 (1) WaffG nicht gestattet.

    Vorschlag: Erweiterung des § 6 WaffG um (3) Die Innehabung von Waffen innerhalb eingefriedeter Liegenschaften unter Aufsicht einer berechtigten Person zum Zwecke der Unterweisung in die Handhabung der Waffe, insbesondere hinsichtlich der auf behördlich genehmigten Schießstätten einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften und der Wartung der Waffe gilt nicht als Innehabung der Waffe. Hinsichtlich von Munition ist § 16b WaffG anzuwenden
  • Erben von Waffen Hat jemand, der Waffen erben wird, genug freie Plätze auf der WBK, besteht derzeit kein Rechtsansprcuh auf Erweiterung. Zuerst müssen alle vorhandenen Plätze "aufgefüllt" werden, um dann nach Einantwortung der Waffe um zusätliche Plätze ansuchen zu können

    Vorschlag Neuer: § 43 (4a) Dem Antrag auf Erweiterung einer Berechtigung (§ 43 (4) 2. Fall WaffG)) ist hinsichtlich der Anzahl der Waffen aus dem Erbe oder Vermächtnis statt zu geben, unabhängig von der Anzahl der vorhanden Berechtigung. § 23 (2b) Z 3 WaffG gilt sinngemäß.
  • Schalldämpfer Zumindest Schützen, die gesundheitliche Probleme mit dem Hörvermögen haben, sollten auch Schalldämpfer kaufen und verwenden dürfen.

    Vorschlag Erweiterung § 17 (3c) neu: Personen, die mit einem Gutachten eines Facharztes für Hals- Nasen und Ohrenheilkunde nachweisen, dass sie aus medizinischen Gründen, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Hörvermögens, der Lautstärke des Schussknalles nicht ausgesetzt werden dürfen, sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen.
--
Ich bin im rechtlichen Bereich reiner Theoretiker. Daher sind alle Äußerungen, insbesondere hinsichtlich Waffen- und Verwaltungsrecht, meine persönliche Rechtsansicht ohne Anspruch auf allgemeine Geltung.

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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz

Beitrag von Grerdinger » Mo 24. Jul 2023, 21:19

Es wäre endlich an der Zeit, das Pumpgunverbot endlich zu schubladisieren. Sogar im waffenfeindlichen Deutschland sind sie legal. Und Es gibt eine Unzahl von Umgehungsmöglichkeiten (vom HA bis zur Unterhebelrepetierflinte), so dass das Verbot ohnehin keinen Sinn macht.
LG,


Andi

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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz

Beitrag von combatmiles » Mo 24. Jul 2023, 21:43

wie man am Tiergartenfred sieht, is Pumpgun selbst unter uns LWB immer noch "böse" und mann gönnt die keinem anderen der vlcht Bedarf hat...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz

Beitrag von Grerdinger » Mo 24. Jul 2023, 21:50

Ja. Böse weil verboten. Wäre sie normal erhältlich, gäb's die Diskussion nicht.
LG,


Andi

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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz

Beitrag von magic85 » Mo 24. Jul 2023, 22:00

Schalldämpfer frei erwerblich für alle Waffenbesitzer.
- schützt Gehör des Schützen
- schützt lärmbelästigte Anwohner

Ich zum Beispiel gebe monatlich zischen 300 bis 1000 Schuss ab. Jedoch nehme ich an keinen Bewerben teil.
Ich behaupte einfach einmal, dass das mehr ist als der durchschnittliche Jäger, der berechtigt is Schalldämpfer zu erwerben.

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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz

Beitrag von KarawankenHippie » Mo 24. Jul 2023, 23:31

Servus mbx3,

erst einmal danke für dein Engagement und den Willen etwas zum Besseren zu verändern. In der Vergangenheit ist das immer nur mit einer Einstellung wie du sie besitzt gelungen.

Als Jäger wäre für mich ein Waffenpass von wesentlicher Bedeutung. Zwar hat sich die Gesetzeslage zum Führen von Faustfeuerwaffen im Zuge der Jagdausübung vor nicht langer Zeit geändert, jedoch wird dies von vielen eher als Rückschritt betrachtet, da keiner mit Sicherheit sagen kann, wann eine FFW tatsächlich geführt werden darf und wann nicht. Auch will keiner der erste sein, der dies unter dem Risiko eines Waffenverbots ausjudiziert. Die einzige spürbare Konsequenz dieses Gesetzes war und ist, dass die Waffenbehörden an "gewöhnliche" Jäger keinerlei Waffenpässe mehr ausstellen, was jedoch vor gut 20 Jahren noch Gang und Gäbe war, ohne dass dadurch die Allgemeinheit in größerem Ausmaß gefährdet war. Ich persönlich bin der Meinung, dass man diese Verantwortung jemandem, der berechtigt ist über Leben und Tod zu entscheiden durchaus übertragen kann.
Im Übrigen finde ich dass dies genauso jedem anderen unbescholtenen erwachsenen Staatsbürger zuerkennen sollte, sofern er die notwendigen geistigen Voraussetzungen erfüllt und ein gewisses Maß an Praxis mit der Faustfeuerwaffe nachweißen kann. Im Gegensatz zum Waffenführerschein für die WBK kann dies aber mMn. schon mit schwierigeren Kriterien - sprich mit einer Prüfung bei der auch Durchfallen möglich ist - verbunden sein.

Wie schon einige Vorposter geschrieben haben ist das Verbot der Vorderschaftrepetierflinte mit Logik und Vernunft schlichtweg nicht zu rechtfertigen, genauso wenig wie das Verbot von Schalldämpfern, welche z.B. in Slowenien gänzlich ohne irgendeine Lizenz erworben werden dürfen, ohne dass dies irgendwelche negativen Auswirkungen hätte.
Ebenso ist die derzeitige Regelung für Standard-Capacity Magazine nicht nur unverständlich, sie wird auch leider von unterschiedlichen Waffenbehörden gänzlich anders vollzogen. Hier sollten Ausnahmegenehmigungen leichter zu bekommen sein (etwa durch eine bloße Bestätigung eines Schützenvereins) und diese auch an nicht behördlich genehmigten Schießständen an die Waffe angesteckt werden dürfen.

Natürlich wäre auch die gesetzliche Verankerung des Rechts auf Waffenbesitz wie etwa am Beispiel von Tschechien eine sehr wichtige Sache, ist aber von allen jetzt angeführten Punkten leider wohl am unrealistischsten.

Soweit meine Ergüsse zu dem Thema - lass dich von etwaigen Unkenrufen bitte nicht beirren ;)
BG
Zuletzt geändert von KarawankenHippie am Di 25. Jul 2023, 08:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz

Beitrag von Tacticoll » Di 25. Jul 2023, 00:09

Wünsche wurden ja schon einige geäußert...

Eine weitere Liberalisierung von Schalldämpfern wäre natürlich nett. Es gibt einige Länder in Europa in denen Schalldämpfer keine waffenrechtliche Relevanz haben und völlig frei verkäuflich sind... ich denke es ist nicht unrealistisch da prespektivisch hin zu kommen. Gründe dafür gibt es ja einige, gute Argumente dagegen eigentlich nicht.

Eine Vereinfachung beim Erwerb von Halbautomaten mit großen Magazinen bzw. auch den Magazinen selbst wäre natürlich nicht schlecht, man könnte den "Edelsportschützen" wieder abschaffen und z.B. einfach allen WBK Inhabern die Mitglied in einem Schützenverein oder Waffensammler sind eine entsprechende Genehmigung geben, wenn sie diese beantragen... Das müsste auch einigermaßen EU-rechtskonform machbar sein.

Eine Aufhebung des "Pumpgun-Verbots" wäre natürlich auch nett.

Und Vereinfachungen und weitere Klarstellungen beim Waffenpass ebenso. Wenn man es analog zu Tschechien schaffen könnte das man in Abhängigkeit von einer entsprechenden Qualifikation grundsätzlich einen Anrecht auf einen Waffenpass hat, auch ohne schwierig-schwammigen Bedürfnisnachweis wäre das natürlich optimal, wenn auch vermutlich nicht sehr realistisch. Irgendein Minischritt in die richtige Richtung wäre aber vielleicht möglich (?).

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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz

Beitrag von titan » Di 25. Jul 2023, 07:54

KarawankenHippie hat geschrieben:
Mo 24. Jul 2023, 23:31
Servus Titan,
.....
Meinst du nicht den Threadstarter?
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Papa Bär
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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz

Beitrag von Papa Bär » Di 25. Jul 2023, 08:15

Schalldämpfer für Hobbysportler wäre schon ein sehr guter Schritt.
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz

Beitrag von combatmiles » Di 25. Jul 2023, 08:28

Papa Bär hat geschrieben:
Di 25. Jul 2023, 08:15
Schalldämpfer für Hobbysportler wäre schon ein sehr guter Schritt.
werden wir wegen Annaberg niemals durchbringen... der SD für Jäger war a Zugeständnis an die schwarze Jägerschaft... mehr net..
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz

Beitrag von KarawankenHippie » Di 25. Jul 2023, 08:36

titan hat geschrieben:
Di 25. Jul 2023, 07:54
KarawankenHippie hat geschrieben:
Mo 24. Jul 2023, 23:31
Servus Titan,
.....
Meinst du nicht den Threadstarter?
Upps, ja natürlich... :headslap:

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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz

Beitrag von twin2000 » Di 25. Jul 2023, 09:23

aus meiner durchaus fundierten erfahrung mit der gesetzeswerdung in den letzten jahrzehnten hab ich die vermutung dass eine waffenrechtsnovelle so ziemlich des letzte ist was wir als legalwaffenbesitzer in der dzt politischen situation brauchen koennen....

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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz

Beitrag von Prometheus » Di 25. Jul 2023, 11:12

combatmiles hat geschrieben:
Di 25. Jul 2023, 08:28
Papa Bär hat geschrieben:
Di 25. Jul 2023, 08:15
Schalldämpfer für Hobbysportler wäre schon ein sehr guter Schritt.
werden wir wegen Annaberg niemals durchbringen... der SD für Jäger war a Zugeständnis an die schwarze Jägerschaft... mehr net..
Is jetzt zwar total offtopic aber das möcht ich trotzdem nicht so stehen lassen.
Dieser Typ da von Annaberg war doch eben genau ein Jäger oder nicht??

Deine Antwort suggeriert ein wenig das Sportschützen weniger zuverlässig als Jäger sein sollen.
Das ist nicht richtig.

Zum Thema:
Eine erneute Änderung vom Waffengesetz ist aktuell nicht sehr erstrebenswert.
Vorallem nicht wenn eine von den "auf Emotionen basierende" Parteien in der Regierung sitzt.

Hier trotzdem ein paar Vorschläge:

Magazine mit "hoher" Kapazität wieder aus dem ZWR entfernen. Das System funktioniert offensichtlich überhaupt nicht und führt zu enormen Aufwänden. Meine BH zum Beispiel ist noch immer nicht mit allen Anträgen fertig!!!! Das ist doch irre
Es gibt außerdem absolut keine Beweise dafür das es bis jetzt schon irgend etwas verhindert hätte.

Schalldämpfer für alle ist auf lange Sicht sowieso nahezu unumgänglich da die meisten Schießstände ohnehin schon mit Beschwerden wegen der Lärmbelästigung zu kämpfen haben. Es scheint momentan auch sehr im Trend zu sein sich ein Grundstück neben einem Schießstand/Autobahn/Flughafen zu kaufen weil es billig ist und anschließend sich dann wegen dem Lärm zu beschweren. :headslap:

Irgendwelche Mindest/Maximallängen für Waffen sind total überflüssig und bringen keinen Mehrwert an Sicherheit. Es gibt keine Anzeichen dafür das kürzere Waffen "gefährlicher" als lange sind oder öfter in illegalen Aktivitäten verwendet werden. Außerdem wird die Regelung eh komplett umgangen mit "Pistolen" im Gewehrkaliber.

.50 BMG als Kaliber zu verbieten (Bzw. eine Joule Grenze) hat heutzutage keinen technischen Hintergrund mehr.

Vorderschaftrepetierflinten zu Kat. B machen

Mr. Danger
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Re: Verbesserungsvorschläge Waffengesetz

Beitrag von Mr. Danger » Di 25. Jul 2023, 11:45

Wäre wohl nicht schlecht auf Regelungen in anderen EU Staaten zu verweisen. Weil eine Waffengesetznovelle definitiv auch mit der EU Richtlinie in Einklang sein muss. Man wird also nicht einfach die langen Magazine wieder an "Jeden" verkaufen können.
In CZ braucht man eine Genehmigung von der Polizei (welche auf Antrag IMMER ausgestellt wird) und dann kann man große Magazine kaufen. Diese werden auch nicht registriert.
Ist also so wie bei Schalldämpfern, wo nur beim Erwerb geschaut wird ob man zu dem Zeitpunkt berechtigt ist (gültige Jagdkarte).
Also, große Magazine und Schalldämpfer für jeden mit WBK, WP, Jagdkarte, registrierter C-Waffe, ... der eine Genehmigung hat. Somit ist auch die EU-Richtlinie erfüllt.

WP mit Kurs/Prüfung für Jeden der auch die Auflagen für eine WBK erfüllt.

Stückzahlbeschränkung nur mit Auflagen für die Verwahrung verbinden (wenn Tresor der Klasse I vorhanden keine Begrenzung, ...).

Die Definition von Kriegsmaterial endlich aktualisieren! ! !

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