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Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?

Beitrag von Bulletmonk » Mo 10. Jul 2023, 19:31

danke dir gewo :)

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Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?

Beitrag von Promo » Di 11. Jul 2023, 09:13

chrtha hat geschrieben:
Sa 8. Jul 2023, 16:46
So weit so gut. Ein Händler im Süden von Wien, bisher ganz klar Fraktion 1., macht diese Woche Werbung in seinem Mail-Newsletter, dass er ab jetzt auch Waffen als Wechselsysteme verkaufe, wenn man sie zerlegen kann.
Das BMI hat vor einigen Monaten bereits für Händler offiziell die Funktion des "Zerlegens" einer Waffe im ZWR eingeführt. Unabhängig von der Stellungnahme an den betreffenden Händler gehe ich daher bereits ob dieser Funktion davon aus, dass der Verkauf von Waffen als Wechselsystem durchwegs mit Duldung/Unterstützung des BMI erfolgt.
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Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?

Beitrag von gewo » Di 11. Jul 2023, 09:20

Promo hat geschrieben:
Di 11. Jul 2023, 09:13
chrtha hat geschrieben:
Sa 8. Jul 2023, 16:46
So weit so gut. Ein Händler im Süden von Wien, bisher ganz klar Fraktion 1., macht diese Woche Werbung in seinem Mail-Newsletter, dass er ab jetzt auch Waffen als Wechselsysteme verkaufe, wenn man sie zerlegen kann.
Das BMI hat vor einigen Monaten bereits für Händler offiziell die Funktion des "Zerlegens" einer Waffe im ZWR eingeführt. Unabhängig von der Stellungnahme an den betreffenden Händler gehe ich daher bereits ob dieser Funktion davon aus, dass der Verkauf von Waffen als Wechselsystem durchwegs mit Duldung/Unterstützung des BMI erfolgt.
a indiz ist es
aber bei gericht hilft da des ggf null glaub ich ...
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Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?

Beitrag von Promo » Di 11. Jul 2023, 14:14

Vor Gericht hilft dir auch das Schreiben vom BMI nicht viel. Mal davon abgesehen, dass mE wenn dann vor Gericht eher der Erwerber und nicht der Händler das Problem haben wird.
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Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?

Beitrag von Bulletmonk » Di 11. Jul 2023, 15:21

Gut aber es geht mir am Keks dieser Mist. Der Gesetztes Text schreibt es nicht vor, gibt nichts genaues her und wenn du dann was machst kannst trotzdem ärger bekommen wenn der Beamte einen schlechten Tag hat. Scheint ja fast absichtlich so gemacht worden zu sein damit mit man in eine Falle tritt 🤬🤬🤬

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Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?

Beitrag von gewo » Di 11. Jul 2023, 15:58

Bulletmonk hat geschrieben:
Di 11. Jul 2023, 15:21
Gut aber es geht mir am Keks dieser Mist. Der Gesetztes Text schreibt es nicht vor, gibt nichts genaues her und wenn du dann was machst kannst trotzdem ärger bekommen wenn der Beamte einen schlechten Tag hat. Scheint ja fast absichtlich so gemacht worden zu sein damit mit man in eine Falle tritt 🤬🤬🤬
ned wirklich
das ist überall so
bei jedem gesetz

der gesetzgeber wird mittels gesetz ermaechtigt
er erlaesst in verordnungen die details dazu
und er erlaesst (nichtoeffentliche) erlaesse um moeglichst fuer eine bundeseinheitliche umsetzung zu sorgen

aber am ende ist es immer die frage
- wie der VWGH die regelungsluecken interpretiert
- ob der VWGH der meinung ist dass die verordnungen gesetzeskonform sind
und die erlaesse sind dem vwgh sowieso ziemlich egal im fall des falles

das ist also keine eigenheit des waffenrechts sondern eine eigenheit unseres rechtssystems
man kann es moegen oder auch nicht
es ist halt so

du kannst ned erwarten dass jede moegliche vorgangsweise die laut gesetz NICHT VERBOTEN ist auch noch in einem nebensatz als "ausdruecklich erlaubt" beregelt wird.
das ist nicht der zweck von gesetz und verordnung
die sind fuer den gesetzgeber nicht fuer dich
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Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?

Beitrag von Promo » Di 11. Jul 2023, 20:25

Es gibt Menschen, die leben davon, dass man Gesetze interpretieren kann - gar nicht so wenige sind das sogar (Richter, Staatsanwälte, Anwälte, Notare, Patentanwälte, ...). Im Ernst aber: wenn du dir unsicher bist, dann lass es dir halt von deiner BH schriftlich geben. Wenn dir auch das nicht reicht, dann schreib halt dem Innenminister er möge bitte eine Gesetzesreform machen, wo er das klar stellt - da wird halt die Erfolgsaussicht gering sein ..
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Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?

Beitrag von Le_shooter » Do 13. Jul 2023, 08:15

Generell: Ich verstehe nicht wieso jeder, der dieses Thema aufgreift und kritisch hinterfragt sofort eine auf den Deckel kriegt.
Das ist ein Forum und als solches liegt es in der Natur der Sache dass man Fragen stellt. Auch solche, die schon öfters gestellt wurden; und auch solche, die nicht allen gefallen.
Zum Thema: Lasst mich kurz sagen was ich persönlich nicht verstehe. Es gibt halt die Beschränkung der Anzahl von Schusswaffen, und wenn man im Forum schmökert hat der eine oder andere viel Zeit und Mühe investiert um die Stückzahl zB als Sammler oder Sportschütze zu erhöhen. Die Beschränkung gibts nach wie vor.
Jetzt frage ich mich: Aus welchem Grund sollte der Gesetzgeber nun sein eigenes Gesetz selbst torpedieren und durch die WS-Systematik die Beschränkungen aushebeln?
Wenn dem Gesetzgeber Wurscht wäre wie viele Waffen man hat, wieso dann nicht einfach die Beschränkung aus dem Gesetz raus nehmen?
Das ist es, was ich nicht verstehe..

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Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?

Beitrag von hari » Do 13. Jul 2023, 08:59

Da ist doch nichts ausgehebelt, die Anzahl der WS ohne gesonderte Bewilligung ist ja ebenso beschränkt. Mit gesonderter Bewilligung gabs WS ja schon vor der "Anzahl Plaetze x 2" Verwaltungsvereinfachung. Halt frueher mit Antrag, Gebuehr, Neuausstellung der WBK usw..

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Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?

Beitrag von ebner33 » Do 13. Jul 2023, 09:05

@Le_shooter:

Naja,warum die Reaktionen so ausfallen,liegt ja eigentlich wohl auf der Hand.
Im Grunde ist diese Auslegung bzgl der Wechselsysteme etwas,dass mit hoher Wahrscheinlichkeit so nicht vorgesehen war.
Sprich im Prinzip eine Grauzone,zumindest bis jetzt.
Und viele haben natürlich Bedenken,dass wenn dieses Thema zuviel im Gerede bleibt,hier die Gefahr besteht,dass Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Erschwerend kommt noch dazu,dass dieses Forum öffentlich ist,sprich hier kann auch jeder der AWN mitlesen.
Und gerade diese Grauzone/Lücke kann in den falschen Händen medial für sehr viel Theater und Zündstoff gegen uns Waffenbesitzer sorgen.

Bzgl dem verstehen...vieles gerade bei unseren Waffengesetzen hat leider nichts mit Logik oder "gesundem Menschenverstand" zutuen,das muss man sich ob dieser Thematik immer direkt wieder ins Gedächtnis rufen!
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Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?

Beitrag von twin2000 » Do 13. Jul 2023, 09:37

ebner33 hat geschrieben:
Do 13. Jul 2023, 09:05
Im Grunde ist diese Auslegung bzgl der Wechselsysteme etwas,dass mit hoher Wahrscheinlichkeit so nicht vorgesehen war.
hoechstwahrscheinlich ja
ebner33 hat geschrieben:
Do 13. Jul 2023, 09:05
Sprich im Prinzip eine Grauzone
hoechstwahrscheinlich nein
nur weil ein gesetz durch seine formulierung in zusammenhang mit den erklaerungen dazu im zug der gesetzeswerdung eine schlussfolgerung ergibt die eindeutig ist, die der gesetzegeber aber wohl nicht im sinn hatte, ist es trotzdem keine "grauzone".
eine "grauzone" waere das gegenteil davon, naemlich wenn der gesetzestext NICHT eindeutig ist und uminterpretiert wird.

das ist hier ned der fall. und daher gibts auch noch keine klarstellung per erlass. denn ein erlass kann immer nur im detail erklaeren was im gesetztext enthalten ist.
im gesetz (und der erklaerung dazu) steht dzt in diesem einen punkt wortwoertlich etwas das offenbar genau das gegenteil von dem ist was viele in der verwaltung sich vermutlich wuenschen wuerde. und daher passiert da momentan auch nix mit einem erlass ueber die "eigentliche intention des gesetzgebers", "umgehungshandlung", "missbrauch" oder sonstigen judikaturwerkzeugen mit denen gesetzestexte von verwaltung und justiz sehr weit vom eigentlichen textinhalt weg interpretiert werden koennen.
das gegenteil von ja, also nein, kann man ned uminterpretieren.
ja ist ja.

im sonstigen bin ich dem herrn ebner seiner meinung
das war nie geplant
die verwaltungen wollten im zug der novelle - vor allem auch in hinblick auf die zu erwartende flut an hiCap magazin bescheiden und den zu erwartenden verfahren dazu - die wirklich sinnlosen damaligen WaffG §23(alt) bescheidausstellungen fuer die Waffenzubehoere vom hals haben und das wurde umgetextet ohne dass am ende nochmal wer mit entsprechender umsetzungskreativitaet drueber geschaut hat was das in der praxis genau bedeutet.
aber die verwaltung und ihre instrumente sind genauso an den gesetzetext gebunden wie die buerger
und wennst dir was falsches "gewuenscht" hast beim gesetzgeber dann musst auch als verwaltung damit leben bis zur naechsten aenderung

man kann es ned oft genug schreiben:
es ist vor allem ein "optisches" thema
die bestimmung zum besitz von waffenzubehoeren gab es immer schon
vor der novelle war die stueckzahl der waffenzubehoeren unbegrenzt (und man durfte genauso griffstuecke dazu besitzen)
jetzt ist sie auf zwei stueck pro kat B platzanspruch begrenzt
eigentlich war es also eine verschaerfung des gesetzes

auch wenn die auswirkung der dzt situation wirklich gering ist
wenn sich mal eine gelegenheit ergibt werden die hardliner vermutlich darauf draengen es zu aendern

vermutlich in dem man griffstuecke/ gehauese - ausdruecklich auch wenn sie nicht gasdruckbelastet sind - als relevante Waffenteile und somit als platzpflichtiges waffenzubehoer festschreibt.
damit ist der effekt schon mal halbiert

oder in dem man die in der 2019ener novelle erfolgte streichung der notwendigkeit einer basiswaffe einfach wieder einfuehrt
waere das einfachste, geht aber nur mit einer aenderung im gesetz selber (das bei der dzt. politischen situation keiner angreifen will) und macht viel arbeit in der verwaltung.
da spricht also einiges dagegen.

sollten sie irgendwas anders probieren von wegen "gemeinsamer besitz von" ... das geht dann wohl in die hose.
aus einem dutzend gruenden
die - wenn ueberhaupt dann - nur jagdlich fachkundigen vertreter unserer branche die zu den beratungen im BMI ueblicherweise beigezogen werden - haben null plan von kurzwaffen und halbautomaten, deren bestandteile und kompatibilitaeten usw.
mit einer "gemeinsamer besitz von" regelung kommt nix raus und alles bleibt dann noch mal paar jahre beim alten
Zuletzt geändert von twin2000 am Do 13. Jul 2023, 10:51, insgesamt 5-mal geändert.

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Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?

Beitrag von combatmiles » Do 13. Jul 2023, 10:42

...unnd dann hat man halt "Altbestand"... ;)
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?

Beitrag von Salem » Do 13. Jul 2023, 11:13

twin2000 hat geschrieben:
Do 13. Jul 2023, 09:37
ebner33 hat geschrieben:
Do 13. Jul 2023, 09:05
Im Grunde ist diese Auslegung bzgl der Wechselsysteme etwas,dass mit hoher Wahrscheinlichkeit so nicht vorgesehen war.
hoechstwahrscheinlich ja
ebner33 hat geschrieben:
Do 13. Jul 2023, 09:05
Sprich im Prinzip eine Grauzone
hoechstwahrscheinlich nein
nur weil ein gesetz durch seine formulierung in zusammenhang mit den erklaerungen dazu im zug der gesetzeswerdung eine schlussfolgerung ergibt die eindeutig ist, die der gesetzegeber aber wohl nicht im sinn hatte, ist es trotzdem keine "grauzone".
eine "grauzone" waere das gegenteil davon, naemlich wenn der gesetzestext NICHT eindeutig ist und uminterpretiert wird.

das ist hier ned der fall. und daher gibts auch noch keine klarstellung per erlass. denn ein erlass kann immer nur im detail erklaeren was im gesetztext enthalten ist.
im gesetz (und der erklaerung dazu) steht dzt in diesem einen punkt wortwoertlich etwas das offenbar genau das gegenteil von dem ist was viele in der verwaltung sich vermutlich wuenschen wuerde. und daher passiert da momentan auch nix mit einem erlass ueber die "eigentliche intention des gesetzgebers", "umgehungshandlung", "missbrauch" oder sonstigen judikaturwerkzeugen mit denen gesetzestexte von verwaltung und justiz sehr weit vom eigentlichen textinhalt weg interpretiert werden koennen.
das gegenteil von ja, also nein, kann man ned uminterpretieren.
ja ist ja.

im sonstigen bin ich dem herrn ebner seiner meinung
das war nie geplant
die verwaltungen wollten im zug der novelle - vor allem auch in hinblick auf die zu erwartende flut an hiCap magazin bescheiden und den zu erwartenden verfahren dazu - die wirklich sinnlosen damaligen WaffG §23(alt) bescheidausstellungen fuer die Waffenzubehoere vom hals haben und das wurde umgetextet ohne dass am ende nochmal wer mit entsprechender umsetzungskreativitaet drueber geschaut hat was das in der praxis genau bedeutet.
aber die verwaltung und ihre instrumente sind genauso an den gesetzetext gebunden wie die buerger
und wennst dir was falsches "gewuenscht" hast beim gesetzgeber dann musst auch als verwaltung damit leben bis zur naechsten aenderung

man kann es ned oft genug schreiben:
es ist vor allem ein "optisches" thema
die bestimmung zum besitz von waffenzubehoeren gab es immer schon
vor der novelle war die stueckzahl der waffenzubehoeren unbegrenzt (und man durfte genauso griffstuecke dazu besitzen)
jetzt ist sie auf zwei stueck pro kat B platzanspruch begrenzt
eigentlich war es also eine verschaerfung des gesetzes

auch wenn die auswirkung der dzt situation wirklich gering ist
wenn sich mal eine gelegenheit ergibt werden die hardliner vermutlich darauf draengen es zu aendern

vermutlich in dem man griffstuecke/ gehauese - ausdruecklich auch wenn sie nicht gasdruckbelastet sind - als relevante Waffenteile und somit als platzpflichtiges waffenzubehoer festschreibt.
damit ist der effekt schon mal halbiert

oder in dem man die in der 2019ener novelle erfolgte streichung der notwendigkeit einer basiswaffe einfach wieder einfuehrt
waere das einfachste, geht aber nur mit einer aenderung im gesetz selber (das bei der dzt. politischen situation keiner angreifen will) und macht viel arbeit in der verwaltung.
da spricht also einiges dagegen.

sollten sie irgendwas anders probieren von wegen "gemeinsamer besitz von" ... das geht dann wohl in die hose.
aus einem dutzend gruenden
die - wenn ueberhaupt dann - nur jagdlich fachkundigen vertreter unserer branche die zu den beratungen im BMI ueblicherweise beigezogen werden - haben null plan von kurzwaffen und halbautomaten, deren bestandteile und kompatibilitaeten usw.
mit einer "gemeinsamer besitz von" regelung kommt nix raus und alles bleibt dann noch mal paar jahre beim alten
Exakt.
Genau so schaugts aus.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.

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Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?

Beitrag von titan » Do 13. Jul 2023, 12:13

Hörts bitte endlich auf, euch ständig wegen einer allein durch Missbrauch (Zusammenbau)herbei zu führenden Gesetzesübertretung "anzuscheixxen".

Keiner von euch käme auf die Idee, wegen der Möglichkeit des illegalen Führens (...eine von zig möglichen Gesetzesübertretungen...!) eine Beschränkung des Waffenbesitzes zu fordern.. oder? Nur als Beispiel.
Bild

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Re: Wechselsystem / gibt es eine Klarstellung?

Beitrag von gewo » Do 13. Jul 2023, 14:21

was fuer ein schoenes schlusswort
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