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"verbraucht" Kat A Platz einen Kat B Platz & Schießplatzprivileg bei Kat A

Verfasst: Do 1. Jun 2023, 16:14
von MikeV
Hi.

Möchte demnächst einen meiner B-Plätze in einen A-Platz für VSRF ändern lassen. (bitte keine Diskussion über Sinnhaftigkeit und/oder Erfolgschancen)

Sehe ich das richtig, dass ich einen Kat A-Platz NUR für KAT A verwenden darf, wenn ich also "gerade" keine VSRF mein Eigen nenne, ich diesen Platz dann nicht mit einer Kat B Waffe belegen darf?

Zweite Frage: Darf diese Kat A am behördlich zugelassenen Schießstand auch von einem meiner Begleitern verwendet werden?
Meinem Verständnis nach JA, denn erstens habe ich schon Bewerbe mit Kat A Leihwaffen geschossen, zweitens gilt dies doch auch zB für "große" Magazine und Schalldämpfern.

Bei Vollautomatischen Waffen scheint dies jedoch nicht der Fall zu sein, sonst müssten diejenigen, die das unbedingt mal testen wollen, ja nicht ins Ausland ausweichen.

Kann mir jemand sagen, wo ich das Thema Schießstandprivileg mal nachlesen kann?
Dass WaffG gibt da ja nichts her, und einer von euch kennt sicher das entsprechende Dokument ;)

Thx Mike

Re: "verbraucht" Kat A Platz einen Kat B Platz & Schießplatzprivileg bei Kat A

Verfasst: Do 1. Jun 2023, 16:22
von gewo
MikeV hat geschrieben:
Do 1. Jun 2023, 16:14
Kann mir jemand sagen, wo ich das Thema Schießstandprivileg mal nachlesen kann?
Dass WaffG gibt da ja nichts her, und einer von euch kennt sicher das entsprechende Dokument
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Schießstätten
Waffengesetz § 14.
Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.

Re: "verbraucht" Kat A Platz einen Kat B Platz & Schießplatzprivileg bei Kat A

Verfasst: Do 1. Jun 2023, 16:38
von RKKA
gewo hat geschrieben:
Do 1. Jun 2023, 16:22
MikeV hat geschrieben:
Do 1. Jun 2023, 16:14
Kann mir jemand sagen, wo ich das Thema Schießstandprivileg mal nachlesen kann?
Dass WaffG gibt da ja nichts her, und einer von euch kennt sicher das entsprechende Dokument
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Schießstätten
Waffengesetz § 14.
Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
Dazu noch ums eindeutig klarzustellen sagt der Runderlaß zu § 14.:
...
Auf behördlich genehmigten Schießstätten ist, unbeschadet der für die einzelnen
Schießstätten allenfalls geltenden Schießbetriebsverordnungen, die Benützung aller Arten
von Schusswaffen
jedermann (ausgenommen Personen, gegen die ein Waffenverbot nach §
12 oder § 13 erlassen worden ist) ohne altersmäßige Beschränkung erlaubt.


Zu der anderen Frage: Für verbotene Waffen (§ 17) wird die WBK eingeschränkt. Für Waffen der Kategorie A die Kriegsmaterial sind (§ 18) bekommst du einen eigenen Bescheid ausgestellt, der hat mit der WBK nichts zu tun.

Re: "verbraucht" Kat A Platz einen Kat B Platz & Schießplatzprivileg bei Kat A

Verfasst: Do 1. Jun 2023, 16:57
von MikeV
Danke euch!
17x gelesen, 17x überlesen ... ein Einzeiler mit riesiger Auswirkung.

Interessant ist dann dennoch, dass Full-Auto-Schießen in Ö trotzdem so ein No-Go ist...
Schießstände dafür gibt's ja offenbar (Siehe Youtube)

Re: "verbraucht" Kat A Platz einen Kat B Platz & Schießplatzprivileg bei Kat A

Verfasst: Do 1. Jun 2023, 17:29
von Promo
MikeV hat geschrieben:
Do 1. Jun 2023, 16:14
Möchte demnächst einen meiner B-Plätze in einen A-Platz für VSRF ändern lassen. (bitte keine Diskussion über Sinnhaftigkeit und/oder Erfolgschancen)

Sehe ich das richtig, dass ich einen Kat A-Platz NUR für KAT A verwenden darf, wenn ich also "gerade" keine VSRF mein Eigen nenne, ich diesen Platz dann nicht mit einer Kat B Waffe belegen darf?
Du missverstehst hier etwas sehr groß: du kannst bei deiner zuständigen Waffenbehörde, die dir auch WBK und WP ausstellt, einen Antrag nach § 17 Abs. 3 WaffG stellen. Dazu musst du im Antrag aber die genaue Ziffer benennen, was du haben willst. Also wenn du eine Vorderschaftrepetierflinte willst, dann beantragst du einen Platz nach § 17 Abs. 1 Z. 4. Wenn du das genehmigt bekommst, dann kannst du damit auch genau eine VSRF kaufen, nicht "irgendwas anderes Kat.A oder B". Es steht dann auch auf der Rückseite von WBK/WP ganz genau die Anzahl der Plätze nach genau der bestimmten Ziffer.

Zusätzlich: es gibt kein "B-Platz auf A-Platz" ändern. Du beantragst den § 17 "A-Platz" und bekommst ihn oder nicht. Dafür muss man keinen "B-Platz" aufgeben. Voraussetzungen sind eh im § 17 Abs. 3 genannt.
MikeV hat geschrieben:
Do 1. Jun 2023, 16:14
Zweite Frage: Darf diese Kat A am behördlich zugelassenen Schießstand auch von einem meiner Begleitern verwendet werden?
Meinem Verständnis nach JA, denn erstens habe ich schon Bewerbe mit Kat A Leihwaffen geschossen, zweitens gilt dies doch auch zB für "große" Magazine und Schalldämpfern.

Bei Vollautomatischen Waffen scheint dies jedoch nicht der Fall zu sein, sonst müssten diejenigen, die das unbedingt mal testen wollen, ja nicht ins Ausland ausweichen.
Hier ist das nächste große Missverständnis. Es gibt zwei Arten von Waffen der Kategorie A:
1. Verbotene Waffen (§ 17). Für Bewilligungen dazu ist deine lokale Waffenbehörde zuständig. Für diese greift auch das Schießstättenprivileg.
2. Kriegsmaterial (§ 18). Für Bewilligungen dazu ist das Verteidigungsministerium zuständig. Für diese greift das Schießstättenprivileg nur dann, wenn es sich um eine "behördliche Waffe" handelt.

Zur Quelle, wieso Kriegsmaterial am Schießstand nicht überlassen werden darf:
§ 18 Abs. 5 WaffG:
Im Übrigen gelten für Kriegsmaterial die Bestimmungen der [..]§ 14 (Schießstätten), soweit es sich um Kriegsmaterial handelt, das im Eigentum einer Gebietskörperschaft steht,[..]

Re: "verbraucht" Kat A Platz einen Kat B Platz & Schießplatzprivileg bei Kat A

Verfasst: Do 1. Jun 2023, 18:23
von MikeV
Promo hat geschrieben:
Do 1. Jun 2023, 17:29
MikeV hat geschrieben:
Do 1. Jun 2023, 16:14
Möchte demnächst einen meiner B-Plätze in einen A-Platz für VSRF ändern lassen. (bitte keine Diskussion über Sinnhaftigkeit und/oder Erfolgschancen)

Sehe ich das richtig, dass ich einen Kat A-Platz NUR für KAT A verwenden darf, wenn ich also "gerade" keine VSRF mein Eigen nenne, ich diesen Platz dann nicht mit einer Kat B Waffe belegen darf?
Du missverstehst hier etwas sehr groß: du kannst bei deiner zuständigen Waffenbehörde, die dir auch WBK und WP ausstellt, einen Antrag nach § 17 Abs. 3 WaffG stellen. Dazu musst du im Antrag aber die genaue Ziffer benennen, was du haben willst. Also wenn du eine Vorderschaftrepetierflinte willst, dann beantragst du einen Platz nach § 17 Abs. 1 Z. 4. Wenn du das genehmigt bekommst, dann kannst du damit auch genau eine VSRF kaufen, nicht "irgendwas anderes Kat.A oder B". Es steht dann auch auf der Rückseite von WBK/WP ganz genau die Anzahl der Plätze nach genau der bestimmten Ziffer.
Nein, das war mir schon klar, dass man damit genau eine VSRF kaufen darf, und nicht irgendeine Kat A Waffe.
Habe mich dabei eventuell schlecht ausgedrückt, aber genau so war mir das klar.
Mir war nur unklar, ob dabei die Kat B Plätze eingeschränkt werden.
Zusätzlich: es gibt kein "B-Platz auf A-Platz" ändern. Du beantragst den § 17 "A-Platz" und bekommst ihn oder nicht. Dafür muss man keinen "B-Platz" aufgeben. Voraussetzungen sind eh im § 17 Abs. 3 genannt.
DAS hat die eigentliche Frage genau beantwortet. Im Falle einer Bewilligung würde ich also meine bestehenden Plätze behalten UND eine VSRF erwerben dürfen.
MikeV hat geschrieben:
Do 1. Jun 2023, 16:14
Zweite Frage: Darf diese Kat A am behördlich zugelassenen Schießstand auch von einem meiner Begleitern verwendet werden?
Meinem Verständnis nach JA, denn erstens habe ich schon Bewerbe mit Kat A Leihwaffen geschossen, zweitens gilt dies doch auch zB für "große" Magazine und Schalldämpfern.

Bei Vollautomatischen Waffen scheint dies jedoch nicht der Fall zu sein, sonst müssten diejenigen, die das unbedingt mal testen wollen, ja nicht ins Ausland ausweichen.
Hier ist das nächste große Missverständnis. Es gibt zwei Arten von Waffen der Kategorie A:
1. Verbotene Waffen (§ 17). Für Bewilligungen dazu ist deine lokale Waffenbehörde zuständig. Für diese greift auch das Schießstättenprivileg.
2. Kriegsmaterial (§ 18). Für Bewilligungen dazu ist das Verteidigungsministerium zuständig. Für diese greift das Schießstättenprivileg nur dann, wenn es sich um eine "behördliche Waffe" handelt.

Zur Quelle, wieso Kriegsmaterial am Schießstand nicht überlassen werden darf:
§ 18 Abs. 5 WaffG:
Im Übrigen gelten für Kriegsmaterial die Bestimmungen der [..]§ 14 (Schießstätten), soweit es sich um Kriegsmaterial handelt, das im Eigentum einer Gebietskörperschaft steht,[..]
I see, danke für die Klarstellung. Das erklärt, warum Berechtigte in Videos Full-auto schießen dürfen, andere aber nicht.

Re: "verbraucht" Kat A Platz einen Kat B Platz & Schießplatzprivileg bei Kat A

Verfasst: Do 1. Jun 2023, 19:22
von nerd
@Promo: danke für die gute Erklärung.

Re: "verbraucht" Kat A Platz einen Kat B Platz & Schießplatzprivileg bei Kat A

Verfasst: Fr 2. Jun 2023, 09:28
von Promo
MikeV hat geschrieben:
Do 1. Jun 2023, 18:23
Nein, das war mir schon klar, dass man damit genau eine VSRF kaufen darf, und nicht irgendeine Kat A Waffe.
Habe mich dabei eventuell schlecht ausgedrückt, aber genau so war mir das klar.
Mir war nur unklar, ob dabei die Kat B Plätze eingeschränkt werden.
Theoretisch wäre es möglich, etwa wenn du es von dir aus anbietest bzw. wenn das deine Behörde von dir verlangt. Üblich ist es absolut nicht, weil es ja kein Tausch sondern eine Erweiterung ist.

Re: "verbraucht" Kat A Platz einen Kat B Platz & Schießplatzprivileg bei Kat A

Verfasst: Mo 5. Jun 2023, 11:57
von MikeV
Danke.
Mein "Problem" dabei ist, dass ich erst im November eine Erweiterung von 2 auf 5 hatte, und mein Glück auch nicht überstrapazieren möchte. Da auch nicht absehbar ist, dass ich in kürze alle B-Plätze voll habe, und eine Erweiterung daher zwar nett wäre, aber im Moment nicht absolut notwendig, könnte ich aber auch damit leben, wenn 2 B-Plätze entfernt, und 2 Plätze nach Z7 u. Z8 hinzugefügt würden. Diese würden auch instant befüllt werden. Bei Z4 wäre das schon "blöder"...

Ich werde mal den Antrag stellen, und auf Guten Willen der Behörde hoffen.
Habe bisher gute Erfahrungen gemacht, man wird sich schon einig werden.

Re: "verbraucht" Kat A Platz einen Kat B Platz & Schießplatzprivileg bei Kat A

Verfasst: Mo 5. Jun 2023, 15:41
von Promo
Deine Posts sind sehr unterschiedlich/behandeln etwas Anderes. Im Startpost schreibst du etwas von einer Vorderschaftrepetierflinte (§ 17 Abs. 1 Z 4), in dem Post von heute hingegen von (§ 17 Abs. 1) Z 7 und Z 8 (Waffen mit "großen Magazinen").

Deshalb um klarzustellen: für Z 7 und Z 8 gelten gegenüber allen anderen Ziffern (inklusive VSRF) erleichterte Zugangsbestimmungen (lt. § 17 Abs. 3).

Re: "verbraucht" Kat A Platz einen Kat B Platz & Schießplatzprivileg bei Kat A

Verfasst: Di 6. Jun 2023, 01:05
von MikeV
Ja, die ursprüngliche Frage galt auch einer VSRF.
Ich möchte einen gemeinsamen Antrag für Z4, Z7 und Z8 stellen. Bei Z7+8 ist mir die Vorgehensweise aber eigentlich klar.

Re: "verbraucht" Kat A Platz einen Kat B Platz & Schießplatzprivileg bei Kat A

Verfasst: Fr 9. Jun 2023, 19:46
von voere01
Vielleicht kannst du uns betreffend Antragstellung für die VSRF auf dem Laufenden halten. Die meisten Behörden haben zumindest bis Ende 2022 noch Ausnahmegenehmigungen für die VRSF erteilt, im heurigen Jahr scheint sich das BMI dazu neu positioniert zu haben und es werden keine Anträge mehr positiv erledigt so die Rückmeldung einiger Antragsteller in meinen Bekanntenkreis.

Re: "verbraucht" Kat A Platz einen Kat B Platz & Schießplatzprivileg bei Kat A

Verfasst: Di 13. Jun 2023, 19:46
von Sgt_Alf
Bitte um Rückmeldung wie es gelaufen ist, wollte immer schon eine pumpgun haben und wusste garnicht das es Bewilligungen dafür gibt. Wie genau hat so ein Antrag auszusehen und was sind realistische Gründe eine solche Bewilligung eher zu bekommen ?
Mit freundlichen Grüßen Jakob

Re: "verbraucht" Kat A Platz einen Kat B Platz & Schießplatzprivileg bei Kat A

Verfasst: Di 13. Jun 2023, 20:01
von gewo
Sgt_Alf hat geschrieben:
Di 13. Jun 2023, 19:46
Bitte um Rückmeldung wie es gelaufen ist, wollte immer schon eine pumpgun haben und wusste garnicht das es Bewilligungen dafür gibt. Wie genau hat so ein Antrag auszusehen und was sind realistische Gründe eine solche Bewilligung eher zu bekommen ?
Mit freundlichen Grüßen Jakob
mit hoher wahrscheinlichkeit zu spaet

das BMI hat schon Ende letzten Jahres in einem Rundschreiben klargestellt dass die Bewerbe die laut erlass die Voraussetzung fuer die bewilligungen gem 17/1/7 bzw /8 sind, eben nur fuer /7 und /8 gelten und fuer keine andere unterziffer, vor allem und insbesondere nicht fuer 17/1/4