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Große Magazine; Schnellster Weg & lockere Behörde

Verfasst: Mi 31. Mai 2023, 13:00
von Chief117
Hallo Ihr Lieben!

Ich bin nun an dem Teil angekommen, dass ich nach 6 Jahren das Dynamische Schießen richtig interessant finde!

Ich war bei uns in der Behörde und eine Dame erklärte mir, dass Sie folgende Dinge benötige:
Mitgliedschaft in einem Verein (Taro, Verein, Leobersdorf, etc.) und ein Dokument vom Geschäftsführer, dass ich dort das dynamische Schießen ausübe. Mehr nicht.

Ein Anruf da und dort zeigte mir: Verein ist nicht Verein. Ich soll mich bei der Verein Österreich anmelden (20€ im Jahr) und mindestens bei 3 Wettbewerben im Jahr mitmachen. Dann kann ich damit zur Behörde gehen und einen Antrag auf große Magazine stellen.

Nun habe ich ein paar Bekannte die meinen, dass bei der Behörde in ihrer Stadt ein paar "Chillige Hawara" sitzen, die solche Anträge auch ohne Nachweis von Wettbewerben wegschicken und auch genehmigt bekommen, wenn man einen halbwegs guten Grund angibt. Und sie haben mir den Nachweis auch gezeigt, dass Sie große Magazin erwerben dürfen :shock:

Als jemand der 90 Stunden die Woche aufgrund von Selbstständigkeit arbeitet und nur einen Montag den Monat frei hat und diesen gerne zum Schießen benutzen möchte, würde ich das gerne als Grund angeben wollen (bezweifle das es genehmigt wird aber ja..).

Gibt es denn wirklich solche Grauzonen bei manchen Behörden?

Ich besitze eine MR223 und es ist wirklich nervig alle 10 Schuss mit 6 Magazinen herum zu hantieren...

Re: Große Magazine; Schnellster Weg & lockere Behörde

Verfasst: Mi 31. Mai 2023, 13:45
von GoodReason
Zuständig für dich ist deine Wohnsitzbehörde. Was hast also davon, wenn es woanders ein paar "chillige Hawara" gibt? (Wovon ich nicht ausgehe) Lies einfach das Waffengesetz:

Sportschützen
§ 11b.
(1)Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
(2)Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein
1.
Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder
2.
über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.
(3)Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.
(4)Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

Re: Große Magazine; Schnellster Weg & lockere Behörde

Verfasst: Mi 31. Mai 2023, 13:52
von nerd
Ganz ehrlich, wenn du eh keine Zeit zum dynamischen schießen hast, wozu brauchst du dann lange Magazine?

Ich finde deine Anfrage auch irgendwo unseriös, nach dem einfachsten Weg für etwas zu fragen, wofür du eigentlich nicht mal bereit bist, die Mindestanforderungen zu erfüllen.

Mach Bewerbe, hol dir eine Bestätigung deines Vereins, leg sie deiner Behörde vor und sei ein gesetzestreuer LWB. So will es unser (noch) vergleichsweise liberales WaffG, daran solltest du dich auch halten.


Edit: Goodreason war schneller und hat dir ja schon den Weg zum WaffG gezeigt, da sind alle Antworten enthalten.

Re: Große Magazine; Schnellster Weg & lockere Behörde

Verfasst: Mi 31. Mai 2023, 14:25
von AUG-andy
Wenn du schon 6 Jahre dieses Hobby ausübst, warum hast du dir nicht rechtzeitig einen Altbestand gesichert? Im Nachhinein herumjammern und sich die Magazine erschleichen zu wollen ist typisch österreichische Mentalität. Wäre ganz einfach gewesen sich vor Dezember 2019 mit Magazinen einzudecken. Haben sehr viele Leute vorausschauend gemacht. Übrigens am Montag gibt es selten Bewerbe für große Magazine. :lol:
Und ohne Bewerbe gibt es keine Möglichkeit sie ordnungsgemäß zu Beantragen.

Re: Große Magazine; Schnellster Weg & lockere Behörde

Verfasst: Mi 31. Mai 2023, 15:34
von ratpack
Ehrlich? das klingt nach einem Troll... wie Aug-andy schon richtig sagt: warum kein Altbestand? die Mindestanforderung nicht erfüllen wollen... hmmm...

Re: Große Magazine; Schnellster Weg & lockere Behörde

Verfasst: Mi 31. Mai 2023, 16:42
von nerd
ratpack hat geschrieben:
Mi 31. Mai 2023, 15:34
Ehrlich? das klingt nach einem Troll... wie Aug-andy schon richtig sagt: warum kein Altbestand? die Mindestanforderung nicht erfüllen wollen... hmmm...
Stimmt, wahrscheinlich die Zeit nicht wert, in Antworten zu investieren....

Besser ned amoi ignorieren.

Re: Große Magazine; Schnellster Weg & lockere Behörde

Verfasst: Mi 31. Mai 2023, 16:58
von ASCO
Chief117 hat geschrieben:
Mi 31. Mai 2023, 13:00
Nun habe ich ein paar Bekannte die meinen, dass bei der Behörde in ihrer Stadt ein paar "Chillige Hawara" sitzen, die solche Anträge auch ohne Nachweis von Wettbewerben wegschicken und auch genehmigt bekommen, wenn man einen halbwegs guten Grund angibt. Und sie haben mir den Nachweis auch gezeigt, dass Sie große Magazin erwerben dürfen :shock:

Als jemand der 90 Stunden die Woche aufgrund von Selbstständigkeit arbeitet und nur einen Montag den Monat frei hat und diesen gerne zum Schießen benutzen möchte, würde ich das gerne als Grund angeben wollen (bezweifle das es genehmigt wird aber ja..).

Gibt es denn wirklich solche Grauzonen bei manchen Behörden?
Du hast recht, es gibt ein paar Behörden bei denen du mit einem kleinen Couvert die gesetzlichen Hürden umgehen kannst.
Aber ob sich bei deinem Arbeitspensum und Freizeitmangel ein Flug nach Moskau ausgeht bin ich mir nicht sooo sicher.

Re: Große Magazine; Schnellster Weg & lockere Behörde

Verfasst: Mi 31. Mai 2023, 19:20
von gunlove
Nicht den Troll füttern!