Seite 10 von 10

Re: Wechselsystem ohne KW

Verfasst: Fr 1. Mär 2024, 00:12
von rudi223
bino71 hat geschrieben:
Do 29. Feb 2024, 19:18

...Glock 9mm, mit der Nummer 456789 belegt ...

Alle WS haben eine andere Nummer (oder die gleiche Nummer, aber andere Größe) und wenn zusammengebaut ist es eine andere Waffe, die nicht als WBK Platz eingetragen ist, nur als WS.
Das ist genau der Punkt in der Diskussion (der Logikfehler).

Bei der Behörde (ZWR) ist das Wechselsystem, egal ob auf einem Griffstück montiert oder nicht, immer ein Wechselsystem.
Ebenso ist bei der Behörde (ZWR) die Glock 9mm, mit der Nummer 456789 immer eine Schusswaffe, egal ob vom Griffstück getrennt oder nicht.

Laut Definition im Gesetz wird ein Wechselsystem, montiert auf einem Griffstück, zu einer Schusswaffe.
Die zerlegte Glock 9mm, mit der Nummer 456789 ist aber laut Gesetz (... in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können...) keine Schusswaffe.

Die Fraktion, die der Ansicht ist ein Wechselsystem dürfe nur am Schießstand zusammengebaut werden, mischt die Definition von Behörde und Gesetz.
Die Schusswaffe betrachten sie permanent nach Behörde (ZWR).
Das Wechselsystem allerdings immer nach Gesetz.

Die Erklärung durch was diese Rechtsansicht zustandekommt bleibt die Fraktion schuldig.

Dass man aus Vorsicht nur am Schießstand zusammenbaut ist legitim. Allerdings gibt es keinen Aufschluss darüber was rechtlich die am wahrscheinlichsten richtige Ansicht ist.

Re: Wechselsystem ohne KW

Verfasst: Fr 1. Mär 2024, 08:02
von MrRiesa
rudi223 hat geschrieben:
Fr 1. Mär 2024, 00:12

Die Erklärung durch was diese Rechtsansicht zustandekommt bleibt die Fraktion schuldig.
Als Erklärung wurde dir bereits vor vielen Seiten schon gesagt, das bis jetzt einfach noch keiner der Erste sein wollte der das ausjudizitiert.
Bitte mach, es steht dir nichts im Wege...