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Wechselsystem ohne KW

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rider650
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von rider650 » Di 23. Mai 2023, 22:15

Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 23. Mai 2023, 13:50
...
Wenn dir ein WS angeboten wurde, (ich nehm an mit Griffstück?), dann kannst du das ganz normal im Zuge der Kat B Meldung als Komplettwaffe anführen und so melden.
Das ist in deinem Fall auch wesentlich sinnvoller, da du ja noch Platz hast.
Hast du das schonmal gemacht? Geht meines Wissens nicht so einfach.

gewo
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von gewo » Di 23. Mai 2023, 22:24

rider650 hat geschrieben:
Di 23. Mai 2023, 22:15
Coolhand1980 hat geschrieben:
Di 23. Mai 2023, 13:50
...
Wenn dir ein WS angeboten wurde, (ich nehm an mit Griffstück?), dann kannst du das ganz normal im Zuge der Kat B Meldung als Komplettwaffe anführen und so melden.
Das ist in deinem Fall auch wesentlich sinnvoller, da du ja noch Platz hast.
Hast du das schonmal gemacht? Geht meines Wissens nicht so einfach.
seit das ZWR entsprechend umgebaut wurde vor ein paar wochen geht das zu mindestens fuer einen haendler schon
is halt a bisserl ein aufwand von der zeit her aber an sich kein problem
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oatman
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von oatman » Mi 24. Mai 2023, 00:08

Auch wenn ich mich wiederhole, in waffenrechtlichen Belangen soll man sich an die Behörden wenden. Dort erfährt man zumindest wie nach deren Auslegung die Gesetze vollzogen werden. Keinesfalls ist das in einem Internetforum zu erfahren. Da findet man nur Meinungen, bestenfalls. Man kann auch andrer Ansicht als die Behörden sein. Das ist sogar tägliche Praxis, wie die Rechtssprechung in vielen Bereichen jederzeit zeigt.

Die öst. Behörden sind in waffenrechtlichen Belangen wesentlich kooperativer und auskunftsfreudiger als hier oft getan wird. Sie sind keinesfalls willkürhaft oder gar ein Leviathan, wie hier öfters schon insinuiert wurde. Desgleichen ist das Waffenrecht keinesfalls furchtbar unlogisch, unverständlich oder willkürlich. Das erscheint nur dem rechtlichen Laien so.

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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von rand00m » Mi 24. Mai 2023, 08:34

madmaxxx hat geschrieben:
So 21. Mai 2023, 11:58
- Darf ich überhaupt ein WS ohne irgendeine gemeldete Waffe besitzen?
JA
madmaxxx hat geschrieben:
So 21. Mai 2023, 11:58
- Darf ich dann dieses WS zusammengebaut zuhause Aufbewahren? Ich habe ja 2 Plätze auf der WBK frei...
NEIN

Der Rest der Diskussion dazu ist redundant hier schon mehrfach im Kreis diskutiert worden.

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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von Promo » Mi 24. Mai 2023, 10:12

rand00m hat geschrieben:
Mi 24. Mai 2023, 08:34
madmaxxx hat geschrieben:
So 21. Mai 2023, 11:58
- Darf ich dann dieses WS zusammengebaut zuhause Aufbewahren? Ich habe ja 2 Plätze auf der WBK frei...
NEIN
gewo hat geschrieben:
Mo 22. Mai 2023, 16:04
wobei man aber davon ausgehen kann dass das zusammensetzen eines waffenzubehoers mit sonstigen waffenteilen - wenn dabei eine komplette waffe entsteht fuer die KEIN platz auf dem waffendokument frei ist - ausserhalb ein behoerdlich genehemigten schiessstaenden bzw dem schauraum von waffengewerbetreibenden JEDENFALLS UNZULÄSSIG IST.
gewo sagt nur dann wenn kein Platz auf dem Waffendokument frei, rand00m sagt prinzipiell nein... wollt ihr den Widerspruch noch auflösen?
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von AUG-andy » Mi 24. Mai 2023, 10:15

Promo hat geschrieben:
Mi 24. Mai 2023, 10:12
rand00m hat geschrieben:
Mi 24. Mai 2023, 08:34
madmaxxx hat geschrieben:
So 21. Mai 2023, 11:58
- Darf ich dann dieses WS zusammengebaut zuhause Aufbewahren? Ich habe ja 2 Plätze auf der WBK frei...
NEIN
gewo hat geschrieben:
Mo 22. Mai 2023, 16:04
wobei man aber davon ausgehen kann dass das zusammensetzen eines waffenzubehoers mit sonstigen waffenteilen - wenn dabei eine komplette waffe entsteht fuer die KEIN platz auf dem waffendokument frei ist - ausserhalb ein behoerdlich genehemigten schiessstaenden bzw dem schauraum von waffengewerbetreibenden JEDENFALLS UNZULÄSSIG IST.
gewo sagt nur dann wenn kein Platz auf dem Waffendokument frei, rand00m sagt prinzipiell nein... wollt ihr den Widerspruch noch auflösen?
Die eindeutig sichere Variante ist einfach nicht zusammengebaut lagern. ;)
Ist doch kein Zeitaufwand die Teile am Stand zusammenzustellen.
MfG
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von Promo » Mi 24. Mai 2023, 10:18

Jo eh .. beantwortet halt nur die Frage nicht, die mich interessiert hätte, wieso der eine A und der andere B glaubt. Also lass sie halt antworten.
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von gewo » Mi 24. Mai 2023, 10:22

Promo hat geschrieben:
Mi 24. Mai 2023, 10:18
Jo eh .. beantwortet halt nur die Frage nicht, die mich interessiert hätte, wieso der eine A und der andere B glaubt. Also lass sie halt antworten.
"...wenn dabei eine komplette waffe entsteht fuer die KEIN platz auf dem waffendokument frei ist ..."

erklaert doch eh das WARUM NICHT
weil du ueberschreitest deine genehmigte anzahl damit
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von Promo » Mi 24. Mai 2023, 11:08

Deine Denkweise kann ich persönlich nachvollziehen, die von rand00m eben nicht, deshalb hätte mich ja die Erläuterung interessiert.
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von rand00m » Mi 24. Mai 2023, 11:46

Promo hat geschrieben:
Mi 24. Mai 2023, 10:12
wollt ihr den Widerspruch noch auflösen?
Nein, das wollen wir nicht auflösen. das wurde schon redundant immer wieder diskutiert.

lang:
Das was Gewo meint ist (aus meiner Erinnerung rezipiert) , wenn du noch einen Platz frei hast, dann könntest du ja wenn du kontrolliert wirst und es auffällt das du eine Waffe hast welche nicht gemeldet ist. dann könntest du ja noch mit der Nachfrist legal eine Kat. B Waffe meldne und das WS auf Kat.B Platz ummelden.

kurz: NEIN.
Zuletzt geändert von rand00m am Mi 24. Mai 2023, 11:48, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von rand00m » Mi 24. Mai 2023, 11:47

AUG-andy hat geschrieben:
Mi 24. Mai 2023, 10:15
Die eindeutig sichere Variante ist einfach nicht zusammengebaut lagern. ;)
jo, ich versteh auch nicht warum man das immer wieder zu tode diskutieren muss.

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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von gewo » Mi 24. Mai 2023, 12:08

rand00m hat geschrieben:
Mi 24. Mai 2023, 11:46
Promo hat geschrieben:
Mi 24. Mai 2023, 10:12
wollt ihr den Widerspruch noch auflösen?
Nein, das wollen wir nicht auflösen. das wurde schon redundant immer wieder diskutiert.

lang:
Das was Gewo meint ist (aus meiner Erinnerung rezipiert) , wenn du noch einen Platz frei hast, dann könntest du ja wenn du kontrolliert wirst und es auffällt das du eine Waffe hast welche nicht gemeldet ist. dann könntest du ja noch mit der Nachfrist legal eine Kat. B Waffe meldne und das WS auf Kat.B Platz ummelden.

kurz: NEIN.
eigentlich meine ich das nicht

die genehmigung fuer den waffenbesitz genehmigungspflichtiger waffen wird als bescheid mit ausweischarakter erteilt
er hat den namen "waffenbesitzkarte" (bzw in der form der erweiterten genehmigung zum fuehren halt "waffenpass").

der bescheid wird auf eine bestimmte maximale STUECKZAHL erteilt
und nicht fuer eine oder mehrere bestimmte waffe

welche waffen du also besitzt ist daher - vorerst mal - eigentlich unbedeutsam
WESENTLICH im sinn der genehmigung ist das einhalten der maximalen stueckzahl

wenn du zu einem rechtmaessig besessenen waffenzubehoer freie andere waffenteile besitzt mit denen du dieses waffenzubehoer zu einer kompletten waffe ergaenzen koenntest dann sehe ich mangels anderer informationen darin so lange kein problem so lange du das nicht tust {es ist die selbe situation wie wenn du rechtmaessig ein schmeisser AR-15 in 9x19mm (Glock-norm-magazine) besitzt (ohne dass du eine §17/1/8 oder 1/10 HiCap genehmigung hast) und du besitzt auch ein glock 17 magazin mit 17 schuss kapazitaet: so lange du das 17 schuss magazin ned in die 9x19mm langwaffe reinsteckst ist alles gut.}

wenn du nun dein waffenzubehoer vom beginn des oberen absatzes mit den frei erhaeltlichen waffenteilen in einer weise komplettierst dass es eine schussfaehige waffe ergibt dann bist du in diesem moment im besitz einer weiteren schusswaffe.
wenn du durch diese weitere schusswaffe deine maximal zulaessige stueckanzahl auf der WBK ueberschreitest dann ist dir das ausserhalb des schauraums eines waffenhaendler bzw ausserhalb eines behoerdlich genehmigten schiesstandes nicht erlaubt.
du verstoesst damit gegen die auflagen (stueckzahl) in deinem ausgestellten bescheid zum waffenbesitz (WBK, WP)
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von madmaxxx » Mi 24. Mai 2023, 12:33

gewo hat geschrieben:
Mi 24. Mai 2023, 12:08
[...]
der bescheid wird auf eine bestimmte maximale STUECKZAHL erteilt
und nicht fuer eine oder mehrere bestimmte waffe
welche waffen du also besitzt ist daher - vorerst mal - eigentlich unbedeutsam
WESENTLICH im sinn der genehmigung ist das einhalten der maximalen stueckzahl
[...]
wenn du nun dein waffenzubehoer vom beginn des oberen absatzes mit den frei erhaeltlichen waffenteilen in einer weise komplettierst dass es eine schussfaehige waffe ergibt dann bist du in diesem moment im besitz einer weiteren schusswaffe.
wenn durch diese weitere schusswaffe deine maximal zulaessige stueckanzahl auf der WBK ueberschreiutest dann ist dir das ausserhakb des schauraums des waffenhaendler bzw ausserhalb eine sbehoerdlich genehmigten schiesstandes nicht erlaubt. du verstoesst damit gegen den ausgestellten bescheid zum waffenbesitz (WBK, WP)
Ok, die 2 zitierten Absätze haben jetzt für mich Licht ins Dunkel gebracht :)

Danke an alle beteiligten!
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von rand00m » Mi 24. Mai 2023, 13:13

gewo hat geschrieben:
Mi 24. Mai 2023, 12:08
in einer weise komplettierst dass es eine schussfaehige waffe ergibt dann bist du in diesem moment im besitz einer weiteren schusswaffe.
...
du verstoesst damit gegen die auflagen (stueckzahl) in deinem ausgestellten bescheid zum waffenbesitz (WBK, WP)
Dann hast du aber eine (noch) nicht gemeldet Waffe in händen, aber keine Überschreitung. Dann kommt das mitn (um)melden und der 6 Wochenfrist ... erst recht wieder.

deshalb, kurz: NEIN

gewo
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von gewo » Mi 24. Mai 2023, 13:19

rand00m hat geschrieben:
Mi 24. Mai 2023, 13:13
gewo hat geschrieben:
Mi 24. Mai 2023, 12:08
in einer weise komplettierst dass es eine schussfaehige waffe ergibt dann bist du in diesem moment im besitz einer weiteren schusswaffe.
...
du verstoesst damit gegen die auflagen (stueckzahl) in deinem ausgestellten bescheid zum waffenbesitz (WBK, WP)
Dann hast du aber eine (noch) nicht gemeldet Waffe in händen, aber keine Überschreitung. Dann kommt das mitn (um)melden und der 6 Wochenfrist ... erst recht wieder.
???

NEIN!

die ueberschreitung entsteht im moment der ueberlassung (bzw in diesem fall halt im moment des zusammenbaus)

die meldefrist ist eine frist zum melden, aber nicht eine frist zum verstossen gegen auflagen die in einem bescheid (WBK, WP) festgesetzt wurden
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