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Wechselsystem ohne KW

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von GoodReason » Fr 26. Mai 2023, 14:04

+1 Aug-andy

oatman
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von oatman » So 28. Mai 2023, 09:22

Die ewige Diskussion um die Wechselsysteme ist unnütz und absolut entbehrlich.
Was redest dann da herum?

Im Moment interessiert sich anscheinend niemand für die Praxis, dass man sich mit dieser Umgehungskonstruktion de facto zusätzliche Waffen kaufen kann, ohne dafür einen Platz belegen zu müssen.

Das heisst nicht, dass es imer so bleiben muss. Denn die Absenz eines Beweises für den Beweis der Absenz eines Sachverhalts zu halten, ist wie immer ein schwerer Fehler, aber Intelligenz ist unter den Waffenbesitzern im besten Fall gleich verteilt wie im Rest der Bevölkerung. Lange wirds nicht dauern, bis einer aufgeblattelt wird.


Ich bin sauber unterwegs und hab mein Zeug beisammen.

oatman
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von AUG-andy » So 28. Mai 2023, 09:41

oatman hat geschrieben:
So 28. Mai 2023, 09:22
........., aber Intelligenz ist unter den Waffenbesitzern im besten Fall gleich verteilt wie im Rest der Bevölkerung. Lange wirds nicht dauern, bis einer aufgeblattelt wird.
Das mit der Intelligenz unterschreibe ich blind, weil sich nicht alle an die Vorgaben halten werden. Es gibt sicher Spezialisten die meinen, sie könnten alles gemeinsam und womöglich noch zusammengebaut lagern. Dann gibt es wenigstens ein Urteil und eine Regelung was mit den Griffstücken und Lowern passiert. Bis dahin habe ich genügend Griffstücke für einen Altbestand zu Hause. :lol:
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titan
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von titan » So 28. Mai 2023, 13:22

Mich kotzt diese ständige Schwarzmalerei von ein paar Einzelfällen schön langsam an.

1. war die Übertretung des Waffengesetzes durch Zusammenbaus schon zu Zeiten der alten Regelung möglich. Wie GEWO schon gesagt hat, der Besitz von freien und genehmigungspflichtigen Waffenteilen ist keine Straftat, das Zusammensetzen zu einer ganzen Waffe gegebenenfalls schon. Jeder wusste das inkl. der Behörden, das war aber auch noch nie ein Problem. Plötzlich fallen wir aber wegen Eigenverantwortung in Panik! (man staune!).

2. ist der Besitz von Zubehören im Gesetz festgelegt, es liegt also eine gesetzliche Regelung (Spielregeln) dazu vor (siehe auch Punkt 1)

3. demnach ist der reine Besitz bis heute nicht strafbar, aber im Gegenzug zu Früher limitiert.

4. wurde auf der Roadshow die neue Regelung von Spitzenbeamten aus dem BMI kundgetan, daher sind die Chancen für eine Kriminalisierung ohne Delikt denkbar schlecht.

5. Wer jetzt meint, Gesetze wären dazu da, Übertretungen des Gesetzes zu verhindern, hat die Wirkung von Gesetzen nicht verstanden.

6. Gibt es hunderte Möglichkeiten, auch sonst noch gegen das WaffG zu verstoßen. Darunter fällt eben der Zusammenbau zur Waffe, nicht aber der Besitz.
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von AUG-andy » So 28. Mai 2023, 13:48

titan hat geschrieben:
So 28. Mai 2023, 13:22
Mich kotzt diese ständige Schwarzmalerei von ein paar Einzelfällen schön langsam an.

1. war die Übertretung des Waffengesetzes durch Zusammenbaus schon zu Zeiten der alten Regelung möglich. Wie GEWO schon gesagt hat, der Besitz von freien und genehmigungspflichtigen Waffenteilen ist keine Straftat, das Zusammensetzen zu einer ganzen Waffe gegebenenfalls schon. Jeder wusste das inkl. der Behörden, das war aber auch noch nie ein Problem. Plötzlich fallen wir aber wegen Eigenverantwortung in Panik! (man staune!).

2. ist der Besitz von Zubehören im Gesetz festgelegt, es liegt also eine gesetzliche Regelung (Spielregeln) dazu vor (siehe auch Punkt 1)

3. demnach ist der reine Besitz bis heute nicht strafbar, aber im Gegenzug zu Früher limitiert.

4. wurde auf der Roadshow die neue Regelung von Spitzenbeamten aus dem BMI kundgetan, daher sind die Chancen für eine Kriminalisierung ohne Delikt denkbar schlecht.

5. Wer jetzt meint, Gesetze wären dazu da, Übertretungen des Gesetzes zu verhindern, hat die Wirkung von Gesetzen nicht verstanden.

6. Gibt es hunderte Möglichkeiten, auch sonst noch gegen das WaffG zu verstoßen. Darunter fällt eben der Zusammenbau zur Waffe, nicht aber der Besitz.
:text-goodpost:

Es ist alles gesagt.
Die Angsthasen sollen es bleiben lassen, der Rest freut sich über mehr Abwechslung.
Die Schwarzmaler werden auch hier nicht aussterben. :lol:
MfG
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von Mr. Danger » So 28. Mai 2023, 19:10

titan hat geschrieben:
So 28. Mai 2023, 13:22
...
3. demnach ist der reine Besitz bis heute nicht strafbar, aber im Gegenzug zu Früher limitiert.
...
Klär uns auf. Inwiefern ist die Anzahl von Zubehör jetzt mehr limitiert als früher?

Früher: Zubehör mit Bindung zu Basiswaffe. Zubehör-Eintrag vorab bei der BH notwendig.
Jetzt: Keine Bindung zu Basiswaffe. Automatisch 2 Zubehörplätze zu jedem B Platz. Bei weiterem Zubehörbedarf Eintrag von der BH (so wie früher).

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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von Waldkatzi » Mo 29. Mai 2023, 19:51

Mr. Danger hat geschrieben:
So 28. Mai 2023, 19:10
Klär uns auf. Inwiefern ist die Anzahl von Zubehör jetzt mehr limitiert als früher?
Daß (zumindest waffenrechtlich) halbgebildete Personen das kaiserliche Waffenpatent 1852 anscheinend nicht kennen, mag uns an dieser Stelle nicht mehr wirklich überraschen. Daß auch schon vor 1852 Menschen gelebt haben, Feuerwaffen gebraucht, mißbraucht, gekauft, gebaut und verwahrt haben, dürfte deren Vorstellungsvermögen vollständig übersteigen.

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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von Promo » Di 30. Mai 2023, 10:19

titan hat geschrieben:
So 28. Mai 2023, 13:22
1. war die Übertretung des Waffengesetzes durch Zusammenbaus schon zu Zeiten der alten Regelung möglich. Wie GEWO schon gesagt hat, der Besitz von freien und genehmigungspflichtigen Waffenteilen ist keine Straftat, das Zusammensetzen zu einer ganzen Waffe gegebenenfalls schon. Jeder wusste das inkl. der Behörden, das war aber auch noch nie ein Problem. Plötzlich fallen wir aber wegen Eigenverantwortung in Panik! (man staune!)
Grundsätzlich hast du recht, auch früher konnte man eine Plätzeüberschreitung produzieren, wenn man passende Griffstücke hatte, und die Waffen zuhause zusammengebaut hätte. Allerdings war durch die Bindung an die Basiswaffe der Anreiz eine Waffe in Form eines Wechselsystems nicht so gegeben, weil du letztlich zwei Mal die gleiche Waffe kaufen musstest, und dann auch "bloß" zwei Mal das Gleiche hattest.

Tatsache ist, dass zur Zeit der Verkauf von "zerlegten Waffen" durch das BMI geduldet wird, also gelebte Praxis ist. Hierzu wurde sogar im ZWR für Waffenhändler die Funktion "Waffe zerlegen" bzw. "Waffe zusammenbauen" implementiert, also sogar den Händlern hierzu ein Tool an die Hand gegeben - was somit durchwegs als proaktive Förderung interpretiert werden kann.

Ein gewisses Potential zum Graubereich besteht allerdings, da eine Behörde zu der Ansicht gelangen könnte, dass dies nicht im Einklang mit dem Gesetz ist, und erst durch ein (Höchst)Gerichtsurteil hier absolute Rechtssicherheit entsteht - nur, weil dies bereits vor der Aufhebung der Basiswaffenbindung möglich war, muss dies kein Persilschein sein.

Unter Außerachtlassung dieser Aspekte erachte ich als wesentlich diffiziler mE die Frage, inwieweit eine Trennung stattzufinden hat. "Reicht" es bei einem Glock 17 "Wechselsystem" das Griffstück abzunehmen und auf den Schlitten drauf zu legen, muss das Griffstück daneben hingelegt werden sodass sich diese Teile nicht berühren, oder gar räumlich getrennt in ein anderes Behältnis? Dazu findet sich leider nicht mal im WaffG-Runderlass etwas.

Vielleicht bereinigt der Gesetzgeber diese Lücke doch mal. Idealerweise durch Aufhebung der Stückzahlbegrenzung ....

Ad Hans: "im Gegensatz zu früher limitiert" umschreibt vermutlich, dass man früher mit Zubehör-Eintrag beliebig viel Zubehör haben konnte, jetzt "nur noch" doppelt so viele wie Kat.B Plätze. Wobei die frühere Option natürlich immer noch besteht, insofern vielleicht nicht ganz korrekt ist. Wenn ich das falsch verstanden habe, dann möge mich der originale Autor bitte korrigieren.
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von titan » Di 30. Mai 2023, 13:53

Promo hat geschrieben:
Di 30. Mai 2023, 10:19
Ad Hans: "im Gegensatz zu früher limitiert" umschreibt vermutlich, dass man früher mit Zubehör-Eintrag beliebig viel Zubehör haben konnte, jetzt "nur noch" doppelt so viele wie Kat.B Plätze. Wobei die frühere Option natürlich immer noch besteht, insofern vielleicht nicht ganz korrekt ist. Wenn ich das falsch verstanden habe, dann möge mich der originale Autor bitte korrigieren.
Genau, richtig erkannt. Die Möglichkeit des Zubehöreintrags nach früherem System besteht noch immer, sollte man mit dem jetzigen System nicht auskommen (so die Auskunft meiner BH), aber bei mehr als 4 Plätzen wird es irgendwann schwierig, hier mit Sportschießen noch vernünftig zu argumentieren, es sei denn man besorgt sich z.B. so etwas wie einen DAN Wesson mit X Wechselläufen und reizt das aus. Wird man also nur bei vernünftiger Begründung und vernünftigem Vorgehen bekommen.

Den Erwerb von Zubehör sehe ich wie gesagt nicht als vermeintliche "Lücke" sondern als eine vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, eben Zubehör zu erwerben, egal wofür ich es brauche. Ich habe sowieso nur zwei Hände. Immerhin ist das Zubehör ja nicht "frei" erhältlich sondern anzahlmäßig begrenzt und auch genehmigungspflichtig, also ist der Vorwurf eines Missbrauchs durch Besitz eigentlich nicht gegeben. Das muss man letztlich anerkennen.
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von Mr. Danger » Di 30. Mai 2023, 20:23

Promo hat geschrieben:
Di 30. Mai 2023, 10:19
...
Grundsätzlich hast du recht, auch früher konnte man eine Plätzeüberschreitung produzieren, wenn man passende Griffstücke hatte, und die Waffen zuhause zusammengebaut hätte. Allerdings war durch die Bindung an die Basiswaffe der Anreiz eine Waffe in Form eines Wechselsystems nicht so gegeben, weil du letztlich zwei Mal die gleiche Waffe kaufen musstest, und dann auch "bloß" zwei Mal das Gleiche hattest.
.....

Ad Hans: "im Gegensatz zu früher limitiert" umschreibt vermutlich, dass man früher mit Zubehör-Eintrag beliebig viel Zubehör haben konnte, jetzt "nur noch" doppelt so viele wie Kat.B Plätze. Wobei die frühere Option natürlich immer noch besteht, insofern vielleicht nicht ganz korrekt ist. Wenn ich das falsch verstanden habe, dann möge mich der originale Autor bitte korrigieren.
Hallo Promo, die Stückzahlüberschreitung ist früher noch viel schneller gegangen (aber das weißt Du eh).
Beispiel: WBK mit 2 Plätzen gefüllt mit 2 Waffen. Davon 1 x Glock 23 mit 2 Wechselläufen (.357 SIG + 9x19).
Nun wurde die Glock 23 ohne den Wechselläufen verkauft/verschenkt und die Läufe sind jeweils auf einen vollwertigen Platz gerutscht. Man hatte dann 1 x Waffe + 2 Läufe = 3 Plätze --> Stückzahlüberschreitung.
Und ich denke DAS war der Grund für die Gesetzesänderung.

Zur früheren Handhabung des Zubehör. Meine BH hat einfach den Eintrag "Zubehör" auf die WBK geschrieben und ich habe dann Zubehör ohne vorherige Rücksprache mit der BH erworben und im nachhinein gemeldet (zu welcher Waffe das Zubehör gehört). Das ganze ohne irgendeine Limitierung.
Ich weiß, es gab auch BHs wo man sich bei jedem Zubehör vorab das OK (von der BH) holen musste und vielleicht sogar noch etwas Zahlen musste.

Trotzdem, die neue Regelung ist sicher besser als die Alte. Das lockern der Stückzahl durch die Erweiterungsmöglichkeit auf 5 Plätze nach 5 Jahren + die Zubehörregelung hilft sicher vielen der "normalen" WBK-Besitzer. Und den "Anderen" hat die Novelle auch keine großen Nachteile gebracht (die Magazin-Regelung ist natürlich schwachsinnig und tut vor allem dem Nachwuchs weh).

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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von Promo » Mi 31. Mai 2023, 11:03

Ich bin voll bei dir, du hast mit allem was du hier schreibst recht und ich persönlich sehe das genau so. Magazine ist total sinnlos, vor allem weil jedes Land wieder eigene Interpretationen eingebaut hat (z.B. bei uns nur Magazine für HA reglementiert, nicht aber für VA - in Deutschland für jede automatische Waffe - in Dänemark hat man eh früher schon Genehmigungen für jedwedes Magazin gebraucht, da wurde garnix anders - in CZ ignoriert (?) man die EU-RL - .....). In der Praxis tut es bei den Kurzwaffen vermutlich nicht so weh wie bei den Langwaffen, immerhin gibt es nicht so viele Pistolenmagazine über 20 Schuss. Vor allem hätte man es auch ganz einfach lösen können in Österreich, sind eh [fast] alle WBK/WP Inhaber psychisch geprüft, die Richtlinie hätte es hergegeben, dass die Inhaber dieser Dokumente auch ohne einzelne Eintragung die verbotenen Magazine haben und weitergeben dürfen. War halt (politisch?) nicht gewollt .. müssen wir halt damit leben, bis es vielleicht mal eine Änderung gibt. Wenigstens sind alle HA Langwaffen nunmehr Kat.B. So, jetzt sollt ich aber aufhören, ist ja nur noch OT.
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rudi223
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von rudi223 » Sa 24. Feb 2024, 01:09

Ich habe mir jetzt einige Wechselsystem-Threads durchgelesen.
Mein Fazit: Es ist nichts sicher aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

Auch wenn es schon auf und ab diskutiert wurde, möchte ich noch anmerken, dass ich, über alle Threads verteilt, denselben Logikfehler in den Argumenten verorte, der gegen einen Zusammenbau eines Wechselsystems zuhause oder beim Transport sprechen.

Einerseits wird von einigen gesagt, dass beim Zusammenbau eines Wechselsystems mit einem Griffstück eine Waffe entsteht (das Wechselsystem sich also verwandelt), andererseits bleibt eine Schusswaffe beim Zerlegen eine Schusswaffe (sie ist also verwandlungsresistent).

Beispiel:
Ich nehme den Schlitten vom Pistolengriff, baue den Wechselschlitten auf und habe plötzlich 2 Schusswaffen.

Woher kommt diese Argumentation?
Warum hat man nicht weiter eine Schusswaffe (ohne Griff) und ein Wechselsystem (mit Griff)?

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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von Promo » Sa 24. Feb 2024, 08:55

rudi223 hat geschrieben:
Sa 24. Feb 2024, 01:09
Ich habe mir jetzt einige Wechselsystem-Threads durchgelesen.
Mein Fazit: Es ist nichts sicher aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

Auch wenn es schon auf und ab diskutiert wurde, möchte ich noch anmerken, dass ich, über alle Threads verteilt, denselben Logikfehler in den Argumenten verorte, der gegen einen Zusammenbau eines Wechselsystems zuhause oder beim Transport sprechen.

Einerseits wird von einigen gesagt, dass beim Zusammenbau eines Wechselsystems mit einem Griffstück eine Waffe entsteht (das Wechselsystem sich also verwandelt), andererseits bleibt eine Schusswaffe beim Zerlegen eine Schusswaffe (sie ist also verwandlungsresistent).

Beispiel:
Ich nehme den Schlitten vom Pistolengriff, baue den Wechselschlitten auf und habe plötzlich 2 Schusswaffen.

Woher kommt diese Argumentation?
Warum hat man nicht weiter eine Schusswaffe (ohne Griff) und ein Wechselsystem (mit Griff)?
... weil im Gegensatz zu früher nur die Bindung an die Grundwaffe weggefallen ist. Wenn du eine Colt 1911A1 hast und dazu ein ACE .22er Wechselsystem, dann sehe ich absolut kein Problem darin, wenn du zuhause anstelle des originalen .45er Schlitten das .22er Wechselsystem montierst und damit zum Schießstand fährst. Das ist doch schließlich der eigentliche Sinn des Wechselsystems.
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rudi223
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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von rudi223 » Sa 24. Feb 2024, 16:48

So sehe ich das auch.
Ich denke aber, dass es bereits hierzu Gegenstimmen gibt, wenn ich die anderen Threads richtig im Kopf habe.

Da es ja zu einfach wäre, wenn das die einzige und vor allem interessanteste Konstellation wäre, erweiterte ich das Beispiel mal.

Man hat eine schwarze Pistole in 9 mm und besorgt sich dazu ein buntes Griffstück.
Es wird wahrscheinlich jeder zustimmen, dass man sich des bunten Griffstücks, mit montiertem, schwarzem Schlitten, daheim und beim Transport erfreuen darf, oder?

Jetzt geht es aber weiter.
Man legt sich nun ein passendes .22er-Wechselsystem zu.
Nun ist die Meinung von ein paar geschätzten Mitgliedern (kein Sarkasmus), dass es problematisch wird.

Das .22er-Wechselsystem auf buntem Griffstück ist nun ein Problem, auch wenn das schwarze Griffstück leer bleibt.

Die Logik will sich mir nich erschließen.

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Re: Wechselsystem ohne KW

Beitrag von AUG-andy » Sa 24. Feb 2024, 17:01

rudi223 hat geschrieben:
Sa 24. Feb 2024, 16:48
So sehe ich das auch.
Ich denke aber, dass es bereits hierzu Gegenstimmen gibt, wenn ich die anderen Threads richtig im Kopf habe.

Da es ja zu einfach wäre, wenn das die einzige und vor allem interessanteste Konstellation wäre, erweiterte ich das Beispiel mal.

Man hat eine schwarze Pistole in 9 mm und besorgt sich dazu ein buntes Griffstück.
Es wird wahrscheinlich jeder zustimmen, dass man sich des bunten Griffstücks, mit montiertem, schwarzem Schlitten, daheim und beim Transport erfreuen darf, oder?

Jetzt geht es aber weiter.
Man legt sich nun ein passendes .22er-Wechselsystem zu.
Nun ist die Meinung von ein paar geschätzten Mitgliedern (kein Sarkasmus), dass es problematisch wird.

Das .22er-Wechselsystem auf buntem Griffstück ist nun ein Problem, auch wenn das schwarze Griffstück leer bleibt.

Die Logik will sich mir nich erschließen.
Warum wird das so oft durchgekaut?
Jeder intelligente WS Besitzer weiß wie er sich zu verhalten hat, inklusive Lagerung und Transport. Titan hat es weiter oben auf den Punkt gebracht. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
MfG
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