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Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Grimar
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Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?

Beitrag von Grimar » Mi 3. Mai 2023, 01:17

Ich weiß es gibt hier mehrere Beiträge zu Kellerabteilen und Aufbewahrung von Waffen. Eine kommentierte Version des Waffengesetzes habe ich noch nicht gekauft, mache ich demnächst.

Aktuell möchte ich Lageroptionen abklären und frage ich mich ob bei einem allgemeinen Kellerabteil mit baulich abgetrenntem Abteil (TB-Wand) die Verwahrung von Kat. B Waffen in einem Tresor bspw. der Widerstandsklasse 3 und einem Gewicht von über 500kg sowie mehrfacher Verankerung in STB-Boden/Wänden mittels Schwerlastanker zulässig sein könnte/ist?

Bzw. Alternativ denkbar ein in einem Tresor verschraubter/verschweißter zweiter Tresor.

Bitte keine thematisch unpassenden Kommentare, besonders nicht von jenen die meinen ihre fehlende Männlichkeit/den fehlenden Charakter dadurch kompensieren zu müssen. DANKE!

gewo
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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?

Beitrag von gewo » Mi 3. Mai 2023, 01:33

Grimar hat geschrieben:
Mi 3. Mai 2023, 01:17
Ich weiß es gibt hier mehrere Beiträge zu Kellerabteilen und Aufbewahrung von Waffen. Eine kommentierte Version des Waffengesetzes habe ich noch nicht gekauft, mache ich demnächst.

Aktuell möchte ich Lageroptionen abklären und frage ich mich ob bei einem allgemeinen Kellerabteil mit baulich abgetrenntem Abteil (TB-Wand) die Verwahrung von Kat. B Waffen in einem Tresor bspw. der Widerstandsklasse 3 und einem Gewicht von über 500kg sowie mehrfacher Verankerung in STB-Boden/Wänden mittels Schwerlastanker zulässig sein könnte/ist?

Bzw. Alternativ denkbar ein in einem Tresor verschraubter/verschweißter zweiter Tresor.

Bitte keine thematisch unpassenden Kommentare, besonders nicht von jenen die meinen ihre fehlende Männlichkeit/den fehlenden Charakter dadurch kompensieren zu müssen. DANKE!
nur um sicher zu sein…. wir reden ueber AT, richtig?
dort sind verwahrungen in allgemeinräumen grundsaetzlich nicht vorgesehen

quelle:
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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?

Beitrag von Grimar » Mi 3. Mai 2023, 01:55

ja + ausnahmslos?

ich habe in beiden "quellen" dazu keine informationen gefunden > in welchen Dokument unter welchem Abschnitt soll das stehen?

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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?

Beitrag von gewo » Mi 3. Mai 2023, 02:17

Grimar hat geschrieben:
Mi 3. Mai 2023, 01:55
ja + ausnahmslos?

ich habe in beiden "quellen" dazu keine informationen gefunden > in welchen Dokument unter welchem Abschnitt soll das stehen?
im bereich verwahrung
runderlass

steht in jeder neuen auflage wieder unveraendert drin

falls DEINE behoerde dazu aber eine - schriftliche - andere meinung hat
dann kein problem
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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?

Beitrag von Prometheus » Mi 3. Mai 2023, 08:32

Nur zur klärung der Begrifflichkeiten, unter einem "Allgemeinraum" verstehe ich einen Raum wo auch andere Personen zutritt (Schlüssel) haben die nicht zu deinem Haushalt gehören. Richtig?

Wenn dieser Raum aber nochmal komplett mit Wänden und einzeln versperrbaren Türen unterteilt wird wo nur du einen Schlüssel zu deinem Abteil hast, gilt das dann überhaupt noch als "Allgemeinraum" ??

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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?

Beitrag von gewo » Mi 3. Mai 2023, 10:29

Prometheus hat geschrieben:
Mi 3. Mai 2023, 08:32
Nur zur klärung der Begrifflichkeiten, unter einem "Allgemeinraum" verstehe ich einen Raum wo auch andere Personen zutritt (Schlüssel) haben die nicht zu deinem Haushalt gehören. Richtig?

Wenn dieser Raum aber nochmal komplett mit Wänden und einzeln versperrbaren Türen unterteilt wird wo nur du einen Schlüssel zu deinem Abteil hast, gilt das dann überhaupt noch als "Allgemeinraum" ??

ein allgemeinraum ist ein raum der nicht zu deiner alleinigen verfuegung steht
wie zb eben der keller eines mehrparteien hauses

eine abgrenzung oder abteilung dieses raumes mit tueren und waenden aendert nicht zwingend was am status betreffend verwahrung

ob das bei dir zutrifft sagt dir im zweifeslfall DEINE ZUSTAENDIGE behoerde
immer schriftlich
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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?

Beitrag von Trijikon » Mi 3. Mai 2023, 15:02

Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
Wenn deine Rechtfertigung SV ist schaut das seltsam aus. (bei Sport müsste es egal sein)

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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?

Beitrag von Teal'c » Mi 3. Mai 2023, 16:48

Nen 500kg Tresor muss man aber auch mal in den Keller bringen. :violin: :D
Zur sicherheit noch einen Statiker holen, weil 500kg auf 2m² sind auch net ohne (je nach Bausubstanz)
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?

Beitrag von gewo » Mi 3. Mai 2023, 17:29

Trijikon hat geschrieben:
Mi 3. Mai 2023, 15:02
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
Wenn deine Rechtfertigung SV ist schaut das seltsam aus. (bei Sport müsste es egal sein)

LG Wolfgang
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);

Was davon trifft auf den hauskeller zu
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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?

Beitrag von Trijikon » Mi 3. Mai 2023, 17:41

gewo hat geschrieben:
Mi 3. Mai 2023, 17:29
Trijikon hat geschrieben:
Mi 3. Mai 2023, 15:02
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
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LG Wolfgang
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);

Was davon trifft auf den hauskeller zu
Naja 3t Räume könnte man argumentieren.

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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?

Beitrag von gewo » Mi 3. Mai 2023, 17:42

Trijikon hat geschrieben:
Mi 3. Mai 2023, 17:41
gewo hat geschrieben:
Mi 3. Mai 2023, 17:29
Trijikon hat geschrieben:
Mi 3. Mai 2023, 15:02
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074
Wenn deine Rechtfertigung SV ist schaut das seltsam aus. (bei Sport müsste es egal sein)

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Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);

Was davon trifft auf den hauskeller zu
Naja 3t Räume könnte man argumentieren.

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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?

Beitrag von Coolhand1980 » Do 4. Mai 2023, 09:15

Frag bei deiner zuständigen Behörde mal tel. an.
Wenn du denen die Situation auch anhand von Fotos so darlegen kannst, dass sie zum Schluss kommen, dass das kein Gemeinschaftsraum ist, dann werden sie kein Problem damit haben. Sonst musst du es natürlich lassen.

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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?

Beitrag von gewo » Do 4. Mai 2023, 09:25

Coolhand1980 hat geschrieben:
Do 4. Mai 2023, 09:15
Frag bei deiner zuständigen Behörde mal tel. an.
Wenn du denen die Situation auch anhand von Fotos so darlegen kannst, dass sie zum Schluss kommen, dass das kein Gemeinschaftsraum ist, dann werden sie kein Problem damit haben. Sonst musst du es natürlich lassen.
eh
aber
a rechtsauskunft die den runderlaessen widerspricht ist wertlos wenn ned
- schriftlich und
- von der oertlich zustanedigen behoerde
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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?

Beitrag von Coolhand1980 » Do 4. Mai 2023, 12:25

Natürlich braucht man sowas schriftlich am Ende.
Ich denke, dass ein eigener Kellerraum, der eben nicht von anderen betreten werden kann, nicht einfach als Gemeinschaftskeller definiert werden kann, aber andererseits eben auch nicht mit der eigenen Wohnung verbunden ist. Ob das schon mal juristisch ausdiskutiert wurde?
Persönlich würde ich meine Waffen so nicht lagern wollen, aber ist ja nicht mein Bier.

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Re: Gemeinschaftskeller + 500kg Tresor?

Beitrag von gewo » Do 4. Mai 2023, 18:16

Coolhand1980 hat geschrieben:
Do 4. Mai 2023, 12:25
Natürlich braucht man sowas schriftlich am Ende.
Ich denke, dass ein eigener Kellerraum, der eben nicht von anderen betreten werden kann, nicht einfach als Gemeinschaftskeller definiert werden kann, aber andererseits eben auch nicht mit der eigenen Wohnung verbunden ist. Ob das schon mal juristisch ausdiskutiert wurde?
Persönlich würde ich meine Waffen so nicht lagern wollen, aber ist ja nicht mein Bier.
naja
"wohnzubehoer" ist recht klar definiert im eigentumswohnbereich
es handelt sich um nicht parifizierte und daher im allgemeineigentum befindliche fläche

gehoert definitiv nicht zur wohnung
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