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Frage zu WBK Antrag

Verfasst: Do 13. Apr 2023, 15:24
von madmaxxx
Grüß euch,

kurze Vorstellung meinerseits: Bin der Martin, mittlerweile jenseits der 40 und möchte nun den WBK beantragen.

Nun zur Frage:
Vor gut 15 Jahren wurde ich mit 0,54 oder 0,56 Promille von der Polizei angehalten und musste darauf hin das Fahrzeug stehen lassen.
Es kam natürlich zu keinem Führerscheinentzug, ich musste "nur" ca. 300,- € Strafe zahlen. Wird dies Auswirkungen auf den Antrag haben?
Mir ist bewusst das es hier keine juristische Beratung gibt, ich möchte nur eure Meinung bzw. eure Erfahrungen lesen.

Danke

Re: Frage zu WBK Antrag

Verfasst: Do 13. Apr 2023, 16:06
von Huck_Finn
Servus Martin,

willkommen im Forum und viel Spaß bzw. ist hier viel interessanter Lesestoff vorhanden. Zu deiner Frage siehe WaffG §8, Verlässlichkeit. "... Gilt ein Mensch als nicht verlässlich, der öfter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen, schwerwiegenden Verwaltungsübertretung.." Bei ~0.54 - 0.56 Promille gibt es einen Punkt im Führerschein-Vormerksystem. Wird innerhalb von zwei Jahren hingegen kein Folgedelikt eingetragen, wird die Vormerkung nicht mehr berücksichtigt. Das bezieht sich auf Strafen in Bezug auf Fahren unter Alkoholeinfluss.

Einfach WBK beantragen und wenn der Antrag negativ beschieden wird Einspruch erheben. Außer es gibt noch andere Gründe die dagegen sprechen.

Re: Frage zu WBK Antrag

Verfasst: Do 13. Apr 2023, 18:05
von madmaxxx
Servus Huck_Finn,

sonst war nichts 😉

Danke

Re: Frage zu WBK Antrag

Verfasst: Mi 10. Mai 2023, 12:08
von madmaxxx
So, kurzes Update: WBK beantragt und solche "Kleinigkeiten" scheinen offensichtlich bei der Abfrage nicht auf bzw. sind uninteressant.

Re: Frage zu WBK Antrag

Verfasst: Mi 10. Mai 2023, 13:06
von MartinRaml
madmaxxx hat geschrieben:
Mi 10. Mai 2023, 12:08
So, kurzes Update: WBK beantragt und solche "Kleinigkeiten" scheinen offensichtlich bei der Abfrage nicht auf bzw. sind uninteressant.
Gratulation zur WBK!. Ich denke mal dass diese "Kleinigkeiten" schon interessant sind, aber halt irgendwann dann doch verjähren da doch 15 Jahre her. Sogar nach dem Zivildienst kann nach 10 Jahren eine WBK beantragt werden, obwohl eine Deklaration zum Waffenverzicht unterzeichnet wurde.

Re: Frage zu WBK Antrag

Verfasst: Mi 10. Mai 2023, 18:27
von spareribs
Mann (manche) werden eben gescheiter und manche noch blöder ....liest man jeden Tag in den Nachrichten ...

Re: Frage zu WBK Antrag

Verfasst: Do 11. Mai 2023, 08:52
von Prometheus
Alles was mit einer Geldstrafe zu regeln ist sollte eigentlich keinen Einfluss auf so einen Antrag haben.

Und selbst wenn du damals mehr getrunken hättest würden die Karten nach 15 jahren ohne weitere Fälle ganz gut stehen das du auch eine WBK bekommen könntest.
Das man mit 40 ein wenig vernünftiger sein kann als mit 25 würde vermutlich auch einem Beamten einleuchten.