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Mödling BH stellt sich quer

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Mödling BH stellt sich quer

Beitrag von Belisarius » Mo 3. Apr 2023, 15:04

Guten Tag, Frage an alle, die in Bezirk Mödling wohnen, bzw an solche die sich mit BH-Schikanen auskennen:

Ich bin im Bezirk Mödling gemeldet, seit 6jahren Sportschütze und nehme regelmäßig an verschiedenen Bewerben teil. WBK habe ich seit November 2021 und mit 2 Plätzen wird es recht anstrengend sich immer wieder für Bewerbe Waffen ausborgen zu müssen. Außerdem veranstalten wir oft Bewerbe mit langen Magazine, insofern bräuchte ich eine Ausnahmegenehmigung für §17 Abs 1 Z8 (habe nur 5 Stücke Z10, altbestand). Dies sollte eigentlich für einen ordentlichen Sportschützen kein Problem darstellen. Also stelle ich einen Antrag, mit einem Stapel Bewerbslisten (auch einige, wo ich mit HA mit langen Magazine geschossen habe), sowie einige Bestätigungen von Verein (dass ich seit 2017 dabei bin, regelmäßig den Sport ausübe und dass ich nach §11b ein ordentlicher Sportschütze bin) sowie ein "Motivationsschreiben" wo ich nicht nur meinen Antrag auf 5 Plätze+ Ausnahme aus §17 Z7 Z8 verfasst habe, sondern dies auch ausführlich begründe. Um einen negativen Bescheid habe ich auch gebeten, falls der Antrag abgelehnt wird.
Dies war anscheinend der Dame in der Mödlinger BH nicht genug. Sie meinte ich bräuchte 3 internationale (!) Bewerbe und behauptet dies habe der Nationalrat so entschieden. Ich konter, indem ich §11b auswendig aufsage, woraufhin sie mich unterbricht und meint dies sei in Niederösterreich so. Ich bin daraufhin erstmal baff und sie meint sie schickt es mir zurück, ich hätte nämlich ein Formular dazu nicht ausgefüllt, der Antrag wurde also nicht richtig gestellt.
Meine Frage ist nun konkret, hat das hier jmd auch erlebt? Gibt es diese Regel mit 3 Bewerben in Niederösterreich wirklich? Ich konnte dazu nichts finden im Netz und kein Sportschütze oder Waffenhändler aus NÖ, die ich gefragt habe, kennt diese Regel.
Weiters, das WBK Formular, was ich dazu ausfüllen muss, finde ich auch sehr unkonventionell, da ich hier auch die Stückzahl für Z7 und Z8 angeben müsste. Jedoch der Sinn von einer Ausnahmegenehmigung nach Z7 und Z8 ist, dass ich dann generell große Magazine erwerben darf. Nirgendwo im Gesetz steht, dass ich fast jedes Magazin einzeln anfragen soll.
Hat hier jemand Erfahrung dieses Formular in meinem Fall auszufüllen?


Ich bitte um Verzeihung für meinen Roman und bedanke mich im Voraus.

gewo
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Re: Mödling BH stellt sich quer

Beitrag von gewo » Mo 3. Apr 2023, 15:40

servus

erweiterungen liegen immer im ermessen des sachbearbeiters
jeder sachbearbeiter darf anders ermessen

nur die erweiterungen fuer schusswaffen kat B alle fuenf jahre (+2, bzw 2->5->7->9->10) sind gesetzlich geregelt
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Re: Mödling BH stellt sich quer

Beitrag von Belisarius » Mo 3. Apr 2023, 16:10

gewo hat geschrieben:
Mo 3. Apr 2023, 15:40
servus

erweiterungen liegen immer im ermessen des sachbearbeiters
jeder sachbearbeiter darf anders ermessen

nur die erweiterungen fuer schusswaffen kat B alle fuenf jahre (+2, bzw 2->5->7->9->10) sind gesetzlich geregelt
Erstmal, danke für die Antwort.
Aber warum sagt die Dame dies nicht gleich sondern meint zuerst es habe der Nationalrat so entschieden und schwenkt dann um mit einer angeblichen Regel in Niederösterreich, die ich bis jz nicht nachweisen konnte?
Entscheidet sie dann schlussendlich meinen Antrag? Mein Obmann meinte der Antrag geht dann weiter an einen Juristen.

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Re: Mödling BH stellt sich quer

Beitrag von bino71 » Mo 3. Apr 2023, 16:16

Du mußt da mal einige Sachen unterscheiden:
Nach 5 Jahren kannst ohne Probleme auf 5 erweitern. da wird dir kaum eine BH im Wege stehen.
Einfach so weil es im Waffg steht.

Und nun wird es Ermessenssache:
lange Magazine: "wir veranstalten" ist schon mal irrelevant. Es gilt §11 WaffG.
Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

ist Dein Verein ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband?
Falls nicht, sind die Zeilen vom Obmann nix wert (Korrektur: doch für die normale Erweiterung)

Wie und warum sie bei Z7 und Z8 jedes einzelne Magazin haben wollen ist einfach zu beantworten. Sie wollen es so. Du sollst TerrorAli keine langen Magazine schenken können. Ist auch logisch: Kat A ... verlierst ein Magazin und sie finden es raus, bist Du dran.

Auf der WBK steht die Anzahl der Waffen bei Z7 und Z8 und nicht die Anzahl der Magazine und bei Z10 die Anzahl der Magazine.

Erweiterung Kat B: 3-5 Listen per Waffe ist ein Richtwert.
Zuletzt geändert von bino71 am Mo 3. Apr 2023, 16:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Mödling BH stellt sich quer

Beitrag von Belisarius » Mo 3. Apr 2023, 16:32

bino71 hat geschrieben:
Mo 3. Apr 2023, 16:16
Du mußt da mal einige Sachen unterscheiden:
Nach 5 Jahren kannst ohne Probleme auf 5 erweitern. da wird dir kaum eine BH im Wege stehen.
Einfach so weil es im Waffg steht.

Und nun wird es Ermessenssache:
lange Magazine: "wir veranstalten" ist schon mal irrelevant. Es gilt §11 WaffG.
Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

Wie und warum sie bei Z7 und Z8 jedes einzelne Magazin haben wollen ist einfach zu beantworten. Sie wollen es so. Du sollst TerrorAli keine langen Magazine schenken können. Ist auch logisch: Kat A ... verlierst ein Magazin und sie finden es raus, bist Du dran.

Auf der WBK steht die Anzahl der Waffen bei Z7 und Z8 und nicht die Anzahl der Magazine und bei Z10 die Anzahl der Magazine.

Erweiterung Kat B: 3-5 Listen per Waffe ist ein Richtwert.
Ja das ist mir nun klar. Ich frage, warum hat sie die Regel "3 internationale Bewerbe", die ich machen muss, zuerst begründet mit "der Nationalrat hat dies so bestimmt" und dann ist sie umgeschwenkt mit "in Niederösterreich ist das so", eine Aussage, wo ich bis jetzt nur das Inverse verifizieren konnte. Warum sagt sie nicht einfach, es liegt eben in ihren Ermessen?

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Re: Mödling BH stellt sich quer

Beitrag von bino71 » Mo 3. Apr 2023, 16:39

Dass steht dann in den Erlässen oder sie hat es vermischt. ist aber wurscht

Lese Dir mal das hier durch (bei I S B nachzulesen):
Wie bekomme ich große Magazine?
Um eine Ausnahmegenehmigung zum Kauf für große Magazine zu erhalten gibt es nur eine Möglichkeit:
Ihr müsst zuerst Sportschütze gemäß §11b Waffengesetz sein, also entsprechende Vereinsmitgliedschaft und mindestens 12 Schießplatzbesuche in den letzten 12 Monaten, und das muss auch dokumentiert sein (dafür hat der Verein ein Schießbuch für seine Mitglieder).
Dabei ist auch der Zeitraum vom einem Jahr (12 Monate) wichtig, denn wenn ihr in vier Monaten 12 mal schießen gehst zählt es auch nicht.
Von den 12 Schießplatzbesuchen sind mindestens 3 Wettkämpfe vorgeschrieben, einer davon international (Staatsmeisterschaft, Europameisterschaft), die anderen 9 mal reicht ein dokumentiertes Training.

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Re: Mödling BH stellt sich quer

Beitrag von sparrow77 » Mo 3. Apr 2023, 16:43

Belisarius hat geschrieben:
Mo 3. Apr 2023, 16:32
bino71 hat geschrieben:
Mo 3. Apr 2023, 16:16
Du mußt da mal einige Sachen unterscheiden:
Nach 5 Jahren kannst ohne Probleme auf 5 erweitern. da wird dir kaum eine BH im Wege stehen.
Einfach so weil es im Waffg steht.

Und nun wird es Ermessenssache:
lange Magazine: "wir veranstalten" ist schon mal irrelevant. Es gilt §11 WaffG.
Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

Wie und warum sie bei Z7 und Z8 jedes einzelne Magazin haben wollen ist einfach zu beantworten. Sie wollen es so. Du sollst TerrorAli keine langen Magazine schenken können. Ist auch logisch: Kat A ... verlierst ein Magazin und sie finden es raus, bist Du dran.

Auf der WBK steht die Anzahl der Waffen bei Z7 und Z8 und nicht die Anzahl der Magazine und bei Z10 die Anzahl der Magazine.

Erweiterung Kat B: 3-5 Listen per Waffe ist ein Richtwert.
Ja das ist mir nun klar. Ich frage, warum hat sie die Regel "3 internationale Bewerbe", die ich machen muss, zuerst begründet mit "der Nationalrat hat dies so bestimmt" und dann ist sie umgeschwenkt mit "in Niederösterreich ist das so", eine Aussage, wo ich bis jetzt nur das Inverse verifizieren konnte. Warum sagt sie nicht einfach, es liegt eben in ihren Ermessen?
das musst sie fragen, net uns

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Re: Mödling BH stellt sich quer

Beitrag von Belisarius » Mo 3. Apr 2023, 16:49

bino71 hat geschrieben:
Mo 3. Apr 2023, 16:39
Dass steht dann in den Erlässen oder sie hat es vermischt. ist aber wurscht

Lese Dir mal das hier durch (bei I S B nachzulesen):
Wie bekomme ich große Magazine?
Um eine Ausnahmegenehmigung zum Kauf für große Magazine zu erhalten gibt es nur eine Möglichkeit:
Ihr müsst zuerst Sportschütze gemäß §11b Waffengesetz sein, also entsprechende Vereinsmitgliedschaft und mindestens 12 Schießplatzbesuche in den letzten 12 Monaten, und das muss auch dokumentiert sein (dafür hat der Verein ein Schießbuch für seine Mitglieder).
Dabei ist auch der Zeitraum vom einem Jahr (12 Monate) wichtig, denn wenn ihr in vier Monaten 12 mal schießen gehst zählt es auch nicht.
Von den 12 Schießplatzbesuchen sind mindestens 3 Wettkämpfe vorgeschrieben, einer davon international (Staatsmeisterschaft, Europameisterschaft), die anderen 9 mal reicht ein dokumentiertes Training.
Danke das kenn ich, erfülle ich auch alles (da konnte die Beamtin auch nix dran aussetzen) bis auf das wo 1 (!) internationaler Bewerb vom Verein empfohlen wird (hier wird begründet, damit die BH bzgl §11b Abs 2 nichts mehr interpretieren kann). Mich hätt halt interessiert wo das mit 3 Internationalen Bewerben steht. Aber naja ich mache auf jeden Fall am 16.4 in Rennersdorf den Bewerb vom Verein (zählt als internationaler, habe soeben angerufen, falls es jmd interessiert), schaue mich weiter nach internationalen Bewerben um und frag beim Verband auch nach.
Danke für deine Hilfe

Mr. Danger
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Re: Mödling BH stellt sich quer

Beitrag von Mr. Danger » Mo 3. Apr 2023, 16:54

1. Es gibt keine Formulare. Du kannst die Form Deines Antrags selbst bestimmen.
2. Nach 1,5 Jahren WBK mit 2 Plätzen gleich den "Edelsportschützen-Status" anzustreben wirkt für die BH wohl "sehr ambitioniert"
3. Derzeit scheint nur der Verein Ida-Siegfried-Berta die §11b(4) Auflagen zu erfüllen. Wenn Du dort nach §11b(3) in den letzten 12 Monaten 3 Bewerbe geschossen hast (dann nimmst Du regelmäßig an Schießwettbewerben teil) ODER > 12 Monate jedes Monat dort trainiert hast (dann übst Du den Schießsport regelmäßig aus) sollte eine schriftliche Bestätigung vom Verein ausreichen.

--> in der Durchführungsverordnung (= Arbeitsanweisung für die Behörde) steht nach dem §11 folgender Satz:
Mit dieser Bestimmung werden Kriterien für die Ausübung des Schießsports als Sportschütze in im Sinne dieses Bundesgesetzes einheitlich festgelegt werden.
Ob der Betroffene die Voraussetzungen des §11b WaffG erfüllt, stellt die Behörde grundsätzlich im Rahmen der Ausstellung einer waffenrechtlichen Bewilligung fest.
Die Erfüllung der Kriterien eines Sportschützen ist lediglich in jenen Fällen maßgeblich, in denenen der einfache Bundesgesetzgeber ausdrücklich auf die Ausübung des Schießsports im Sinne des §11b WaffG oder auf den Begriff des Sportschützen Bezug nimmt. Beispielweise ist gemäß §17 Abs 3 zweiter Satz WaffG der Erwerb und Besitz von verbotenen halbautomatischen Schusswaffen mit großer Magazinkapazität (§ 17 Abs. 1 Z 7 und 8 WaffG) lediglich Sportschützen im Sinne des § 11b WaffG vorbehalten.

Belisarius
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Re: Mödling BH stellt sich quer

Beitrag von Belisarius » Mo 3. Apr 2023, 17:10

Mr. Danger hat geschrieben:
Mo 3. Apr 2023, 16:54
1. Es gibt keine Formulare. Du kannst die Form Deines Antrags selbst bestimmen.
2. Nach 1,5 Jahren WBK mit 2 Plätzen gleich den "Edelsportschützen-Status" anzustreben wirkt für die BH wohl "sehr ambitioniert"
3. Derzeit scheint nur der Verein Ida-Siegfried-Berta die §11b(4) Auflagen zu erfüllen. Wenn Du dort nach §11b(3) in den letzten 12 Monaten 3 Bewerbe geschossen hast (dann nimmst Du regelmäßig an Schießwettbewerben teil) ODER > 12 Monate jedes Monat dort trainiert hast (dann übst Du den Schießsport regelmäßig aus) sollte eine schriftliche Bestätigung vom Verein ausreichen.

--> in der Durchführungsverordnung (= Arbeitsanweisung für die Behörde) steht nach dem §11 folgender Satz:
Mit dieser Bestimmung werden Kriterien für die Ausübung des Schießsports als Sportschütze in im Sinne dieses Bundesgesetzes einheitlich festgelegt werden.
Ob der Betroffene die Voraussetzungen des §11b WaffG erfüllt, stellt die Behörde grundsätzlich im Rahmen der Ausstellung einer waffenrechtlichen Bewilligung fest.
Die Erfüllung der Kriterien eines Sportschützen ist lediglich in jenen Fällen maßgeblich, in denenen der einfache Bundesgesetzgeber ausdrücklich auf die Ausübung des Schießsports im Sinne des §11b WaffG oder auf den Begriff des Sportschützen Bezug nimmt. Beispielweise ist gemäß §17 Abs 3 zweiter Satz WaffG der Erwerb und Besitz von verbotenen halbautomatischen Schusswaffen mit großer Magazinkapazität (§ 17 Abs. 1 Z 7 und 8 WaffG) lediglich Sportschützen im Sinne des § 11b WaffG vorbehalten.
1) offensichtlich gibt es für Mödling durchaus ein Formular, die Beamtin hat explizit beanstandet, dass ich das nötige WBK Formular (hier kann man unter anderem für Z7, Z8, Z9 usw die Anzahl angeben). Ich war auch der Ansicht, dass ich die Form meines Antrages selbst bestimmen kann. Dies wurde mir auch von anderen Sportschützen so gesagt. Aber offensichtlich verlangt Mödling zusätzlich das ausfüllen des besagten Formulares.
2) ich kenne durchaus Fälle, wo dies recht einfach ging, bzw haben mir einige Sportschützen sowie Waffenhändler berichtet, dass die Behörde zb fragt wie oft man schießt und ob man bei einem Verein ist. Ein Waffenhändler hat mir berichtet, nach dem Wiener Waffenreferat ist eine Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein ausreichend für Z7/Z8.
Das ist natürlich von BH zu BH unterschiedlich.
Und anscheinend sagt jeder bisschen was anderes.

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Re: Mödling BH stellt sich quer

Beitrag von gewo » Di 4. Apr 2023, 10:22

Belisarius hat geschrieben:
Mo 3. Apr 2023, 17:10
1) offensichtlich gibt es für Mödling durchaus ein Formular, die Beamtin hat explizit beanstandet, dass ich das nötige WBK Formular (hier kann man unter anderem für Z7, Z8, Z9 usw die Anzahl angeben). Ich war auch der Ansicht, dass ich die Form meines Antrages selbst bestimmen kann. Dies wurde mir auch von anderen Sportschützen so gesagt. Aber offensichtlich verlangt Mödling zusätzlich das ausfüllen des besagten Formulares.
quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005768

3. Abschnitt: Verkehr zwischen Behörden und Beteiligten
Anbringen
§ 13. (1) Soweit in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, können Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen bei der Behörde schriftlich, mündlich oder telefonisch eingebracht werden. Rechtsmittel und Anbringen, die an eine Frist gebunden sind oder durch die der Lauf einer Frist bestimmt wird, sind schriftlich einzubringen. Erscheint die telefonische Einbringung eines Anbringens der Natur der Sache nach nicht tunlich, so kann die Behörde dem Einschreiter auftragen, es innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich oder mündlich einzubringen.
(2) Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.
(3) Mängel schriftlicher Anbringen ermächtigen die Behörde nicht zur Zurückweisung. Die Behörde hat vielmehr von Amts wegen unverzüglich deren Behebung zu veranlassen und kann dem Einschreiter die Behebung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist mit der Wirkung auftragen, dass das Anbringen nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist zurückgewiesen wird. Wird der Mangel rechtzeitig behoben, so gilt das Anbringen als ursprünglich richtig eingebracht.


da die sachbearbeiterin in waffenrechtlichen dingen aber einen sehr weiten ermessensspielraum hat macht es keinen sinn ihr mit gesetzestexten zu kommen...


off topic:
das AVG gilt natuerlich auch bei einspruechen betreffend verkehrsvergehen
frueher, als ich noch jung und egozentrischer als heute war und vor allem mehr zeit hatte ist es mir immer ein besonderes vergnuegen gewesen gegen anzeigen von verkehrsvergehen MÜNDLICHE einsprueche am amt zu erstatten.
das ist gesetzlich so vorgesehen
der sachbearbeiter der zustaendigen behoerde hat natuerlich versucht mich mit "da hams an zettl und an kuli, schreibens es auf" abzuschasseln, aber dem habe ich mich widersetzt und bin dann a halbe stunde am amt gesessen und hab dem zaehneknirschenden sachbearbeiter meinen einspruch diktiert....
naja, jung und bloed halt ...
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Mödling BH stellt sich quer

Beitrag von bino71 » Di 4. Apr 2023, 19:05

Belisarius hat geschrieben:
Mo 3. Apr 2023, 17:10
1) offensichtlich gibt es für Mödling durchaus ein Formular, die Beamtin hat explizit beanstandet, dass ich das nötige WBK Formular (hier kann man unter anderem für Z7, Z8, Z9 usw die Anzahl angeben). Ich war auch der Ansicht, dass ich die Form meines Antrages selbst bestimmen kann. Dies wurde mir auch von anderen Sportschützen so gesagt. Aber offensichtlich verlangt Mödling zusätzlich das ausfüllen des besagten Formulares.
Ich gehe mal davon aus, daß ihr einander vorbei redets oder Ihr Euch net leiden könnts oder Euch nicht verstehts oder einfach sie Dich auflaufen will, weil Du so rüber kommst.
Ich glaube ich weiß welches Formular es ist, aber das wird von der BH zur Verfügung gestellt:
Bild

Es gibt noch eine 2. Seite, aber alle Einträge rauslöschen ist mir zu doof.

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Re: Mödling BH stellt sich quer

Beitrag von Belisarius » Di 4. Apr 2023, 22:17

bino71 hat geschrieben:
Di 4. Apr 2023, 19:05
Belisarius hat geschrieben:
Mo 3. Apr 2023, 17:10
1) offensichtlich gibt es für Mödling durchaus ein Formular, die Beamtin hat explizit beanstandet, dass ich das nötige WBK Formular (hier kann man unter anderem für Z7, Z8, Z9 usw die Anzahl angeben). Ich war auch der Ansicht, dass ich die Form meines Antrages selbst bestimmen kann. Dies wurde mir auch von anderen Sportschützen so gesagt. Aber offensichtlich verlangt Mödling zusätzlich das ausfüllen des besagten Formulares.
Ich gehe mal davon aus, daß ihr einander vorbei redets oder Ihr Euch net leiden könnts oder Euch nicht verstehts oder einfach sie Dich auflaufen will, weil Du so rüber kommst.
Ich glaube ich weiß welches Formular es ist, aber das wird von der BH zur Verfügung gestellt:
Bild

Es gibt noch eine 2. Seite, aber alle Einträge rauslöschen ist mir zu doof.
Kann sein, dass die Dame mich nicht mag. Dürfte jedoch nicht an mir liegen, da ich immer extremst höflich bin und auch ihr gegenüber nicht passiv aggressiv oder dergleichen.
Vielen lieben Dank für dein Bild. Die Behörde hat mir anscheinend das falsche Formular geschickt. Nachdem die Beamtin mir am Telefon gesagt hat, ich hätte den Antrag ganz falsch gestellt (da ich kein Formular ausgefüllt habe), wurde ich gebeten per Email das Formular anzufragen.
Dies habe ich dann auch getan, per Email, mit den Worten
"Grüß Gott,

wie im Telefonat besprochen, erbitte ich um ein leeres Antragsformular, damit ich den Antrag für meine WBK Erweiterung (mehr Plätze, große Magazine) den Regeln gemäß stellen kann...."

Offensichtlich bekam ich als Antwort das Formular für Ausstellung einer WBK, nicht für eine Erweiterung (das fällt mir erst Dank deines Bildes auf, dass es zwei verschiedene gibt). Insofern war ich anschließend recht verwirrt.

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Re: Mödling BH stellt sich quer

Beitrag von Belisarius » Di 4. Apr 2023, 22:36

An alle, die es interessiert.
Ich hatte heute beim Verein paar interessante Gespräche. Einerseits mit einen Kameraden, der mit besagter Dame auch bereits zu tun hatte. Er sei der Meinung sie ist sehr schwierig und will Sportschützen nur abwimmeln. Er löste seinen Fall wie folgt (Anfrage auf Erweiterung der Plätze): er hat sich an ihren Vorgesetzen gewandt (der Entscheidet ob die Anträge abgelehnt werden oder nicht, seine Kollegin gibt die Anträge nur weiter). Besagter Vorgesetzer war sehr angenehm und hat den Antrag bewilligt.
Weiters habe ich mit einem Polizisten über meinem Fall gesprochen, er meinte ich solle das Amt tatsächlich mit Verlangen von Akteneinsicht/negativen Bescheid "nerven" (seine Worte, nicht meine). Er hat ähnliche Erlebnisse in Tulln gemacht, nach seiner Erfahrung gehen solche Anträge dann eh durch. Er meinte übrigens auch ich solle mich an den Vorgesetzen melden.

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Re: Mödling BH stellt sich quer

Beitrag von Flying Dog » Mi 5. Apr 2023, 09:08

Danke für die Info!

Generell erlebe ich da aber gerade ein Deja-vu.

Als ich zuletzt auf der BH Mödling zwecks Voraussetzungen für eine vorzeitige Erweiterung angefragt habe (keine langen Mags), hat die Dame auch nur darauf hingewiesen, dass das jetzt "viel schwieriger" sei, "weil das so viele versucht haben" (wörtliche Zitate). Damit wurde ich abgewimmelt und ich bin auch ein sehr höflicher Mensch.

Da scheint jemand auf einem persönlichen Kreuzzug zu sein....... wie liebe ich die gelebte Willkür. :roll:


edit: Ich werde diesen Menschenschlag nie verstehen, der komplett unmotiviert in erster Linie anderen Leuten das Leben schwer machen will.
Once I thought I was wrong.
But I was mistaken.

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