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Wechselsytem zu Kat A 17er Platz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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sixtwentynine
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Wechselsytem zu Kat A 17er Platz

Beitrag von sixtwentynine » Sa 1. Apr 2023, 18:43

Hallo zusammen,

mein Wissen zum aktuellen Waffemrecht ist ein wenig eingerostet, das war schon mal besser.

Folgende Fragestellung:

Ich habe einen Ar15 .223 HA auf einem Kat A 17er Platz.
Wenn ich jetzt ein 9mm Wechselsystem dazukaufe kann ich dann >10 Schuss Magazine ebenfalls dazu kaufen?

Freilich ist der 223. HA zum Kaufzeitpunkt der neuen 9mm Magazine zerlegt und keinesfalls überschreite ich irgendeine festgelegte Anzahl von Plätzen.

Auf der Wbk sind 3x Kat. B, 1x Kat. A 17er HA ,1x Kat. A 17er Pistole

Beste Grüße
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deni
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Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz

Beitrag von deni » Sa 1. Apr 2023, 20:51

Ja, 2 Wechselsysteme dazu möglich.

Lg m

titan
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Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz

Beitrag von titan » Sa 1. Apr 2023, 22:30

Im Waffengesetz ist nur die Rede von einer Bemessung der Zubehöranzahl anhand der Anzahl der Kat B Plätze, nämlich die doppelte Anzahl. Art des Zubehörs oder wofür das Zubehör verwendet wird, ist irrelevant. Entscheidend ist, dass B Plätze vorhanden sind.
Mit dieser Rechnung käme ich auf 6 Stück Zubehör, die du dir beschaffen kannst.
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sixtwentynine
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Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz

Beitrag von sixtwentynine » So 2. Apr 2023, 14:07

Die bisherigen Antworten sind zwar für mich nicht ganz übereinstimmend, aber anscheindend besteht die ein oder andere Möglichkeit.

Wie ist das mit dem Kauf vom Wechselsytem?
Zuerst zur Behörde oder direkt zum Händler?
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Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz

Beitrag von gewo » So 2. Apr 2023, 14:56

sixtwentynine hat geschrieben:
So 2. Apr 2023, 14:07
Die bisherigen Antworten sind zwar für mich nicht ganz übereinstimmend, aber anscheindend besteht die ein oder andere Möglichkeit.

Wie ist das mit dem Kauf vom Wechselsytem?
Zuerst zur Behörde oder direkt zum Händler?
Du kannst bei bis zu zwei zubehoerde pro kat B platz einfach beim haendler kaufen

Alle Behoerden die ich kenne beruecksichten die intention des gesetzes und gehen davon aus dass dir selbstverstaendlich je zwei wechselsystem fuer alle waffenplaetze auf der WBK bzw dem WP zustehen, also auch fuer die kat A plaetze.
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Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz

Beitrag von Krispi » Mo 10. Apr 2023, 19:35

Ist dann das Zubehör auch automatisch Kat. A ?
Auch wenn es sich um ein 22 LR Wechselsystem handelt?

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Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz

Beitrag von bino71 » Mo 10. Apr 2023, 20:39

Randfeuerzündung können kein Kat A sein.
Zusätzlich: Wechselsystem ist an keine Waffe mehr gebunden.

Du solltest Dir mal das Waffg zu Gemüte führen.

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Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz

Beitrag von Mr. Danger » Di 11. Apr 2023, 10:26

bino71 hat geschrieben:
Mo 10. Apr 2023, 20:39
Randfeuerzündung können kein Kat A sein.
Zusätzlich: Wechselsystem ist an keine Waffe mehr gebunden.

Du solltest Dir mal das Waffg zu Gemüte führen.
Eine KK Selbstlader mit >60cm der sich durch zusammenklappen funktionsfähig auf unter <60cm verkürzen lässt ist §17/1/Z11 und somit Kat A :whistle:

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Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz

Beitrag von Krispi » Di 11. Apr 2023, 12:33

bino71 hat geschrieben:
Mo 10. Apr 2023, 20:39
Randfeuerzündung können kein Kat A sein.
Zusätzlich: Wechselsystem ist an keine Waffe mehr gebunden.

Du solltest Dir mal das Waffg zu Gemüte führen.
Ich kenn das Waffengesetz
Wollte nur nachfragen da mir ein Bekannter Schützen Kollege erzählt hat das ihm die BH das 22lr Wechselsystem als Kat. A eingetragen hat weil die Waffe dafür als A eingetragen ist.

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Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz

Beitrag von bino71 » Di 11. Apr 2023, 17:20

@Mr Danger: ist aber eher die Ausnahme als die Regel.

@Krispi: ja, wenn er die WBK länger hat. Nach neuem Gesetz ist das WS nicht an die Basis Waffe gebunden.

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Re: Wechselsytem zu Kat A 17er Platz

Beitrag von gewo » Di 11. Apr 2023, 18:31

Krispi hat geschrieben:
Di 11. Apr 2023, 12:33
bino71 hat geschrieben:
Mo 10. Apr 2023, 20:39
Randfeuerzündung können kein Kat A sein.
Zusätzlich: Wechselsystem ist an keine Waffe mehr gebunden.

Du solltest Dir mal das Waffg zu Gemüte führen.
Ich kenn das Waffengesetz
Wollte nur nachfragen da mir ein Bekannter Schützen Kollege erzählt hat das ihm die BH das 22lr Wechselsystem als Kat. A eingetragen hat weil die Waffe dafür als A eingetragen ist.
jede BH handhabt das anders
technisch gesehen ist es falsch was da passiert ist
eine 22lr (in mindestlaenge) kann nicht kat A sein

aber ist doch egal
besser als die BH sagt "im gesetz steht dass es nur bei kat B plaetzen zwei wechselsystem dazu gibt"
das kann sie naemlich auch

ich wuesste welche von den beiden optionen mir lieber waere
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