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Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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sparrow77
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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von sparrow77 » Mi 22. Mär 2023, 21:41

Wer bitte braucht für eine Straftat 10000 Schuss? Da genügen 100 auch.

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rand00m
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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von rand00m » Mi 22. Mär 2023, 21:45

rider650 hat geschrieben:
Mo 20. Mär 2023, 14:11
Wer von euch hat mehr als 5000 Schuss Munition gemeldet und was wurde da bezüglich Aufbewahrung verlangt? Bin neugierig was die Behörden da so habe wollen bzw. mit was sie sich zufrieden geben.
Sehr geehrte WaffenBehörde Dings,
meine WBK Nummer 12345
blabla Meldung §41, beabsichtige Munition >5k
Für die ordnungsgemäße Verwahrung wird Sorge getragen.
Bitte um Vermerk im ZWR und kurze Bestätigung.
lg rand00m

Daraufhin gabs wie gewünscht eine kurze Bestätigung per e-mail bezüglich Erhalt und Vermerk im ZWR.
Ausdrucken und in die Mappe mit den Waffendokumenten rein.

Könnt mich nicht beschweren über meine SB und Behörde.

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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von AUG-andy » Mi 22. Mär 2023, 21:47

sparrow77 hat geschrieben:
Mi 22. Mär 2023, 21:41
Wer bitte braucht für eine Straftat 10000 Schuss? Da genügen 100 auch.
Sagt zumindest der Hausverstand.
Da sieht man erst wie unsinnig manche Teile des Waffengesetzes erscheinen.
Wurde beim Kauf größerer Stückzahlen noch nie nach der Verwahrung gefragt.
Sondern maximal nach der WBK.
MfG
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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von Promo » Mi 22. Mär 2023, 21:59

Siehe dazu die Ausführungen im Runderlass bzw. Erläuterungen zum Gesetzesentwurf, da findest du mehr Informationen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Reineke

Beitrag von Reineke » Mi 22. Mär 2023, 23:41

rand00m hat geschrieben:
Mi 22. Mär 2023, 21:45

Sehr geehrte WaffenBehörde Dings,
meine WBK Nummer 12345
blabla Meldung §41, beabsichtige Munition >5k
Für die ordnungsgemäße Verwahrung wird Sorge getragen.
Bitte um Vermerk im ZWR und kurze Bestätigung.
lg rand00m

Daraufhin gabs wie gewünscht eine kurze Bestätigung per e-mail bezüglich Erhalt und Vermerk im ZWR.
Ausdrucken und in die Mappe mit den Waffendokumenten rein.

Könnt mich nicht beschweren über meine SB und Behörde.
Hallo in die Runde,

ja, diesen Worten kann ich mir nur anschließen. Ich hab diesbezüglich auch nur positive Erfahrungen mit der Behörde gemacht.
Eine kurze und sachliche Meldung an die Behörde reicht im Regelfall völlig aus, und kann auch vorbeugend nicht schaden. Selbst wenn diese Stückgrenze aktuell nicht überschritten wird. Zudem es ein überschaubarer Aufwand ist und keine Bescheidgebühren für die Meldung anfallen.

Ergänzende Info für rechtlich Interessierte, sinngemäß nachzulesen in kleinen grünen schlauen Buch zum österreichischen Waffenrecht in seiner 5.Auflage:
Als meldepflichtige Menge sind die 5k plus ausschlaggebend, und die Feststellung der ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt der Behörde. Es macht also durchaus Sinn die Art der ordnungsgemäßen Verwahrung anzuführen - auch im eigenen Interesse - . um einer möglichen zusätzlichen Überprüfung vorzubeugen. Dazu kann zB schon ein Foto des Schrankes ganz hilfreich sein. Die endgültige Entscheidung, ob eine anlassbezogene Überprüfung vor Ort tatsächlich notwendig ist, obliegt letztendlich der Behörde.

Bei der Menge wird übrigend nicht auf die Menge pro Person Bezug genommen, sondern auf die Menge in räumlicher Nähe. Also auch bei 2x4k im gleichen Raum wäre streng genommen die Meldung erforderlich.
Wer das anders sieht, auch gut..ich bin nicht dafür haftbar.

Kurz und knapp:
Nachdem eine Meldung keine 5 Minuten dauert und - abgesehen vom Zeitaufwand - nichts kostet, bin ich als verantwortungsbewusster und gesetzestreuer Waffenbesitzer - selbst im Zweifelsfall - lieber auf der sicheren Seite, als mich im Anlassfall, so unwahrscheinlich dieser auch sein mag, gegenüber der Behörde mit der Auslegung bzw. dem Interpretationsspielraum eines Gesetzestextes beschäftigen zu müssen.

Lieber Gruß aus der Donaustadt,
Reineke

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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von Mag Dump » Do 23. Mär 2023, 08:41

sparrow77 hat geschrieben:
Mi 22. Mär 2023, 21:41
Wer bitte braucht für eine Straftat 10000 Schuss? Da genügen 100 auch.
Für eine Straftat mit einer Schusswaffe genügt 1 Schuss. Im Grunde gehts auch ganz ohne, aber wir wollen ned Haare spalten ;)
"Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet." (Carl Schmitt 1922)

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Re: Reineke

Beitrag von rand00m » Fr 24. Mär 2023, 11:00

Reineke hat geschrieben:
Mi 22. Mär 2023, 23:41
Bei der Menge wird übrigend nicht auf die Menge pro Person Bezug genommen, sondern auf die Menge in räumlicher Nähe.
räumliche Nähe <== das ist meist als Parzelle/Haus/Wohnungseinheit betrachtet.
2500 Stk im Kellerraum A und 2550 im Kellerraum B => ergibt eine räumliche Nähe über 5000 Stk, da der Keller, egal welcher Raum als "in räumlicher Nähe" betrachet wird.
4999 am Hauptwohnsitz und 4999 am Nebenwohnsitz wären aber nicht Meldepflichtig.
Deine Nachbarn in der Hungerburg oder deine Nachbarin in einer Doppelhaushälfte im Speckgürtel zählt nicht zur "räumlichen Nähe" und sind für die §40 Meldung nicht zu betrachten.

Keine Gewähr, bin kein Anwalt.
Reineke hat geschrieben:
Mi 22. Mär 2023, 23:41
verantwortungsbewusster und gesetzestreuer Waffenbesitzer
Jenes. Kostet nix. Keine Nachteile. Gesetzestreuer Bürger und Legalwaffenbesitzer!

Reineke hat geschrieben:
Mi 22. Mär 2023, 23:41
Es macht also durchaus Sinn die Art der ordnungsgemäßen Verwahrung anzuführen - auch im eigenen Interesse - .

Dazu gibts zwei (oder mehr) Auslegungen. Beide sind mutual exklusiv wohl möglich.

So wie Ich, unspezifisch bleiben.
  • Dann könnte eine Kontrolle kommen.
  • Es gibt keine rechtliche Grundlage oder Rundschreiben dafür die eine Anführung der ordnungsgemäßen Verwahrung erfordern. 9 von 10 SB werden nicht nachfragen. Der eine würds gern in eigenem ermessen in deinen Akt aufnehmen und dann auch kontrollieren lassen.
oder

Spezifisch/taxativ deklarieren welche ordnungsgemäße Verwahrung vorliegt.
  • Dann könnte aber auch ein abstrakter Zwang zur Korrektur der Meldung bei baulicher Änderung entstehen wenn du den Schrank wechselst oder die Alarmanlage. Oder Schränke reduzierst die du bei deiner initialen Meldung referenziert hast. Musst du das dann nachmelden? Besteht dann dein SB drauf informiert zu werden? hmm, 9 von 10 SB wirds egal sein. Einer häkelt dich.
  • Trotzdem könnte eine Kontrolle kommen, das schließt die Kontrolle ja nicht aus.
  • Vielleicht auch gerade deswegen, um zu kontrollieren ob deine Angaben auch stimmen und Vor Ort zu prüfen.

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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von rider650 » Fr 24. Mär 2023, 13:58

Danke für all die Rückmeldungen. Ich seh schon, ich werd die Meldung machen ohne was anzugeben. Wenn sie dann an meinem angedübelten Blechschrank was auszusetzen haben (wovon ich nicht ausgehe) kann ich immer noch was ändern.

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