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Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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RAR
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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von RAR » Mo 20. Mär 2023, 20:37

fast12 hat geschrieben:
Mo 20. Mär 2023, 20:28
12.000 9mm sind 6 Schachteln, also knapp 250 kg.
12000 * 13g = 156 kg …
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.

fast12
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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von fast12 » Mo 20. Mär 2023, 20:41

noch besser (hatte grob 20 kg pro Schachtel im Kopf, aber du hast natürlich Recht).

Alaskan454
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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von Alaskan454 » Mo 20. Mär 2023, 21:47

Entweder ist dem FDH22 sein Haus akut Einsturz gefährdet oder er spricht von 12000 Schuss Munition für Afrikabüchsen ? :think:

FdH22
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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von FdH22 » Mo 20. Mär 2023, 23:55

Alaskan454 hat geschrieben:
Mo 20. Mär 2023, 21:47
Entweder ist dem FDH22 sein Haus akut Einsturz gefährdet oder er spricht von 12000 Schuss Munition für Afrikabüchsen ? :think:
Wir reden doch von Männerkaliber ala .44Mag aufwärts, od. irre ich mir? reload-smile

Alaskan454
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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von Alaskan454 » Di 21. Mär 2023, 05:52

FdH22 hat geschrieben:
Mo 20. Mär 2023, 23:55
Wir reden doch von Männerkaliber ala .44Mag aufwärts, od. irre ich mir? reload-smile
Ich finde es sogar gut das man sich erstmal überlegt ob der Boden das tatsächlich aushält aber das Thema Statik ist unter Aquarianern ungefähr wie das putzen unter LWB.

Bonfire
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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von Bonfire » Di 21. Mär 2023, 07:11

Trijikon hat geschrieben:
Mo 20. Mär 2023, 14:48
Interessante Frage zum Thema >5k:
WG mit 3 Leuten
Jeder hat 4000 Stück, keiner weiß etwas vom Anderen, wie sollte man dann wissen das im räumlichen Nahverhältnis mehr als 5000 Stück vorhanden sind?
Klingt konstruiert ist es aber nicht.

LG Wolfgang
Der Gesetzestext zielt ganz klar und unmissverständlich auf eine Einzelperson ab, die Munition im großem Umfang in einem räumlichem Naheverhältnis zueinander verwahrt. Genau lesen. Selten ist ein Paragraph so unmissverständlich formuliert.

Wenn eine andere Person im Nebenzimmer ebenfalls Munition verwahrt kann dir das egal sein.
Alles andere hat keine Rechtsgrundlage.

Es heißt schließlich nicht:" Wird Munition in großer Menge und in einem räumlichem Naheverhältnis ...".
§ 41. hat geschrieben: § 41.
(1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.

bino71
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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von bino71 » Di 21. Mär 2023, 08:14

nerd hat geschrieben:
Mo 20. Mär 2023, 15:49
bino71 hat geschrieben:
Mo 20. Mär 2023, 15:08
Mail an SB mit Info und 2 Bilder von den Tresoren, wo ich die Muni verwahren werde.
Sogar vom SB die Mail bestätigt bekommen.
Was genau wurde dir bestätigt: der Erhalt deiner E-Mail (Meldung), oder dass die Verwahrung so ok sei?
Das sie meine Meldung im System eingetragen haben. Ist aber Muss.

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burggraben
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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von burggraben » Di 21. Mär 2023, 12:25

gewo hat geschrieben:
Mo 20. Mär 2023, 14:41
in der weise in welcher du die munitions verwahrung beschrieben hast kannst du ab dann munition unbeschraenkt von mengengrenzen verwahren
Ist das wirklich gelebte Praxis? Wird in irgendeinem Bundesland überprüft ob die Munition genau so wie bei 5k Meldung verwahrt und nichts anders? Steht eigentlich doch nirgendwo im Gesetz, dass man nur so verwahren darf wie bei der Meldung beschrieben wenn ich das nicht irgendwo übersehen habe. Die Meldung ist ja einmalig zu machen und 20 Jahre später kann man gut einen anderen Munitionsschrank haben. Die Frage ist ob ich mich 20 Jahre nach der 5k Meldung wirklich an meine damalige Beschreibung halten muss oder ob ich mich dann nicht einfach ans Gesetz halten muss, so dass die Verwahrung gesetzeskonform ist.

Beispiel:
Bei 5k Meldung hatte jemand noch 2 Waffen und 6k Munition und ales im gleichen Waffentresor Platz. So erfolgt die Meldung.
10 Jahre später hat die gleiche Person 5 Waffen und 8k Munition, deshalb werden die 5 Waffen jetzt im Waffentresor aufbewahrt und für die Munition wurde ein Munitionsschrank angeschafft.
Der Munitionsschrank ist versperrt, angeschraubt und eine gesetzeskonforme Verwahrung ABER das Blech vom Munitionsschrank ist nur halb so dick wie das Blech vom Waffertresor bei der Meldung. Ist so ein Fall schonmal vor Gericht gelandet oder gibts dazu was im Erlass?

@Forumadmin: Ich wollte in diesem Post eigentlich das Wort "Praxis beispiel" ohne Leerzeichen schreiben aber das wird immer durch "Verein" ersetzt.

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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von DonPapa » Di 21. Mär 2023, 13:18

Ja 5000 steht im Runderlass !

Ab 5000 ist eine Meldung zu machen > und da ist schon eine gewisse Hürde !

Manche BH´s verlangen da schon etwas mehr. Ich hab für meine Teil 50k beantragt >> Gutachten und das war es.

Hab zwei große Tresore wo in den größeren 100k rein passen ! Verwahrung sicher ok
Leergewicht 2,4 Tonnen + 50k Munition über 3 Tonnen. Tonnen..

Hat was gekostet aber mich fragt keiner mehr > ich will meine Ruhe haben ! Vor einer Anzeige ist keiner gefeit !

Ich kaufe immer wieder 20-40k an Munition auf einmal für meine Schützenkollegen und den Schießstand und dann noch 10-20k selbst gestopfte.

Beim Kauf wurde ich aber erst 1x gefragt, als ich zB. 30k kaufte. Hatte aber alles mit und war dann beim Händler auch kein Problem.
Gruß
DonPapa


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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von gewo » Di 21. Mär 2023, 16:00

DonPapa hat geschrieben:
Di 21. Mär 2023, 13:18
Beim Kauf wurde ich aber erst 1x gefragt, als ich zB. 30k kaufte. Hatte aber alles mit und war dann beim Händler auch kein Problem.
wonach gefragt?
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von DonPapa » Di 21. Mär 2023, 19:28

gewo hat geschrieben:
Di 21. Mär 2023, 16:00
DonPapa hat geschrieben:
Di 21. Mär 2023, 13:18
Beim Kauf wurde ich aber erst 1x gefragt, als ich zB. 30k kaufte. Hatte aber alles mit und war dann beim Händler auch kein Problem.
wonach gefragt?
Ob ich diese Menge kaufen darf !
Gruß
DonPapa


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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von AUG-andy » Di 21. Mär 2023, 19:37

DonPapa hat geschrieben:
Di 21. Mär 2023, 19:28
gewo hat geschrieben:
Di 21. Mär 2023, 16:00
DonPapa hat geschrieben:
Di 21. Mär 2023, 13:18
Beim Kauf wurde ich aber erst 1x gefragt, als ich zB. 30k kaufte. Hatte aber alles mit und war dann beim Händler auch kein Problem.
wonach gefragt?
Ob ich diese Menge kaufen darf !
Seit wann geht dem Händler deine Verwahrung was an ? :tipphead:
Das ist ausschließlich dein Problem.
MfG
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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von Promo » Mi 22. Mär 2023, 20:56

AUG-andy hat geschrieben:
Di 21. Mär 2023, 19:37
Seit wann geht dem Händler deine Verwahrung was an ? :tipphead:
Das ist ausschließlich dein Problem.
§ 41b.
Gewerbetreibende gemäß § 47 Abs. 2 haben der nächsten Sicherheitsdienststelle oder Sicherheitsbehörde unverzüglich sämtliche verdächtigen Umstände zu melden, wenn der dringende Verdacht besteht, dass die zu erwerbende Munition im Zuge der Begehung von strafbaren Handlungen verwendet werden könnte.
bzw. Runderlass dazu.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von DonPapa » Mi 22. Mär 2023, 20:59

@Promo > richtig > genau darum !
Gruß
DonPapa


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Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss

Beitrag von AUG-andy » Mi 22. Mär 2023, 21:35

Promo hat geschrieben:
Mi 22. Mär 2023, 20:56
AUG-andy hat geschrieben:
Di 21. Mär 2023, 19:37
Seit wann geht dem Händler deine Verwahrung was an ? :tipphead:
Das ist ausschließlich dein Problem.
§ 41b.
Gewerbetreibende gemäß § 47 Abs. 2 haben der nächsten Sicherheitsdienststelle oder Sicherheitsbehörde unverzüglich sämtliche verdächtigen Umstände zu melden, wenn der dringende Verdacht besteht, dass die zu erwerbende Munition im Zuge der Begehung von strafbaren Handlungen verwendet werden könnte.
bzw. Runderlass dazu.
Gibt es da eine definierte Stückzahl?
KK kauft man öfters für Freunde in größeren Mengen ein,ebenso 9mm.
Oder kann er das immer nach seinem freien Ermessen entscheiden?
Da spielt doch auch sicher die Bekanntheit des Käufers eine Rolle.
Bei einem Erstkäufer ist sicher Skepsis eher angebracht als bei Stammkunden.
MfG
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