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Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 11:46
von Alaskan454
utc37 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 11:43

Der größte Feind der LWB sind wohl eher jene, die in der Öffentlichkeit als Cowboys oder Hilfssherrifs wahrgenommen werden…
Das ist wohl wahr und genau das ist auch der Grund warum sich manche in der Politik und in der Bevölkerung für ein Hobby interessieren das größtenteils verborgen bleibt egal ob im Wald bei der Jagd oder im Keller beim schiessen auf Papierscheiben.
Mr. Danger hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 10:27

Ich gebe Dir Recht, das am Anfang einer Lockerung das Auftreten von "Hilfssheriffs" erhöht seit könnte.
Aber durch richterliche Urteile kann man schnell festlegen welches Verhalten / Waffeneinsatz ok ist und welches nicht. Herumfuchteln mit Waffe = Baba WP + Waffenverbot funktioniert in CZ recht gut.
Gut gehen wir das einfach mal durch.

Es kommt zu einer einzigen Situation nach einer eventuellen Lockerung wo vielleicht jemand gänzlich Unbeteiligter verletzt oder gar getötet wird, vielleicht sogar ein Kind, weil Herr Mustemann mit seiner FW die Situation falsch eingeschätzt hat oder schlichtweg doch überfordert war und nicht wie selbst ausgemalt dank Hollywood auch in Wirklichkeit Herr der Lage war.

Was hätte das wohl für Auswirkungen für alle LWB, wie würde die Schlagzeile lauten und noch viel interessanter ist wer dann die (politische) Verantwortung neben dem Herrn Mustermann für den Vorfall übernimmt der ohne diese Lockerung niemals möglich gewesen wäre. :think:

Das ist in unseren Breiten ein Drahtseilakt und es scheint nicht allen bewusst zu sein welchen Schaden ein einziger "Hilfssherriff" der einen Fehler macht in der öffentlichen Wahrnehmung unseres Hobby anrichten kann und wie die Folgen aussehen könnten.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 12:27
von Alex87
utc37 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 11:20
Die von dir erwähnten Rudel von Halbstarken die va seit 2015 hier sind, und die wie du richtig schreibst, schnell ungut werden können, wenn man sie auf ihr Verhalten hinweist, sind zweifellos problematisch.

Aber was hilft da ein WP?
Die geben dir im Normalfall eine auf die Nuss, wenn sie sich stark fühlen und du nicht schnell genug Meter machst/die Polizei rufst.

Aber:
Bei einer aggressiven unbewaffneten Gruppe, wird hoffentlich niemand ernstlich in Erwägung ziehen, mit mit einer Schusswaffe gegenüber zutreten???

Das ist ganz weit weg von Verhältnismäßigkeit und endet definitiv vor einem Richter und mit Entzug des WP…

Es gibt genügen Notwehr Judikatur die zeigt, dass für Notwehr mit einer Schusswaffe eine erhebliche Lebensgefährdung bestehen muss.
Nur physische Gewalt reicht keinesfalls.

Deswegen: die Cowboy Mentalität die bei manchen durchschimmert, spricht für die restriktive WP Vergabe.

Es gibt faktisch kaum Situationen in Ö, wo das Führen und noch weniger der Gebrauch einer Schusswaffe notwendig und legitim sind.
Ich stehe dem Thema etwas gespalten gegenüber. Sicherlich gibt es viele verantwortungsvolle LWB die mit einem WP richtig umzugehen wissen würden. Es gibt aber auch sehr viele LWB die damit zu leichtfertig reagieren würden.

Zum Thema Notwehr sei gesagt, dass es dabei keine Verhältnismäßigkeit gibt. Und pauschal zu sagen, dass physische Gewalt niemals einen Schusswaffengebrauch rechtfertigen würde, ist auch falsch. Was aber klar ist, dass eine Geraden ins Gesicht sicherlich keinen lebensgefährlichen Waffengebrauch rechtfertigt.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 12:53
von Shrimp
Alex87 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 12:27
utc37 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 11:20
Die von dir erwähnten Rudel von Halbstarken die va seit 2015 hier sind, und die wie du richtig schreibst, schnell ungut werden können, wenn man sie auf ihr Verhalten hinweist, sind zweifellos problematisch.

Aber was hilft da ein WP?
Die geben dir im Normalfall eine auf die Nuss, wenn sie sich stark fühlen und du nicht schnell genug Meter machst/die Polizei rufst.

Aber:
Bei einer aggressiven unbewaffneten Gruppe, wird hoffentlich niemand ernstlich in Erwägung ziehen, mit mit einer Schusswaffe gegenüber zutreten???

Das ist ganz weit weg von Verhältnismäßigkeit und endet definitiv vor einem Richter und mit Entzug des WP…

Es gibt genügen Notwehr Judikatur die zeigt, dass für Notwehr mit einer Schusswaffe eine erhebliche Lebensgefährdung bestehen muss.
Nur physische Gewalt reicht keinesfalls.

Deswegen: die Cowboy Mentalität die bei manchen durchschimmert, spricht für die restriktive WP Vergabe.

Es gibt faktisch kaum Situationen in Ö, wo das Führen und noch weniger der Gebrauch einer Schusswaffe notwendig und legitim sind.
Ich stehe dem Thema etwas gespalten gegenüber. Sicherlich gibt es viele verantwortungsvolle LWB die mit einem WP richtig umzugehen wissen würden. Es gibt aber auch sehr viele LWB die damit zu leichtfertig reagieren würden.

Zum Thema Notwehr sei gesagt, dass es dabei keine Verhältnismäßigkeit gibt. Und pauschal zu sagen, dass physische Gewalt niemals einen Schusswaffengebrauch rechtfertigen würde, ist auch falsch. Was aber klar ist, dass eine Geraden ins Gesicht sicherlich keinen lebensgefährlichen Waffengebrauch rechtfertigt.
Idioten wirst du nie verhindern können. Aber eine ganz bestimmte Variable scheint sehr in Vergessenheit zu geraten:

Wenn der Ukrainekrieg vorbei ist, wird Europa mit unzähligen illegalen Waffen sowieso überschwemmt. Im Endeffekt ist dann jeder, der es mit den Gesetzen sowieso nicht so genau nimmt, bestens bewaffnet und der Legalwaffenbesitzer und brave Bürger vergleichsweise wehrlos.

... und das Argument "wOzU BrAuChSt dU aLs pRiVaTpErSoN EiNeN wAfFeNpAsS?!" - weil ich wie jeder Mensch ein Recht auf Selbsterhaltung habe. Es geht einzig und allein darum, dass meine Sicherheit und die meiner Familie in vielerlei Hinsicht nicht garantiert werden KANN vom lieben Daddy Staat. Wenn es um Sekunden geht, bringt es mir nichts, wenn in jedem kleinen Kaff ein Polizist rumgurkt, der braucht auch noch ein paar Minuten.

Abschließend sei gesagt, dass Waffengesetze von der Politik nicht zum Schutz der Bevölkerung verschärft werden sondern zu ihrem eigenen Schutz.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 13:20
von Alex87
Shrimp hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 12:53
Alex87 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 12:27
utc37 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 11:20
Die von dir erwähnten Rudel von Halbstarken die va seit 2015 hier sind, und die wie du richtig schreibst, schnell ungut werden können, wenn man sie auf ihr Verhalten hinweist, sind zweifellos problematisch.

Aber was hilft da ein WP?
Die geben dir im Normalfall eine auf die Nuss, wenn sie sich stark fühlen und du nicht schnell genug Meter machst/die Polizei rufst.

Aber:
Bei einer aggressiven unbewaffneten Gruppe, wird hoffentlich niemand ernstlich in Erwägung ziehen, mit mit einer Schusswaffe gegenüber zutreten???

Das ist ganz weit weg von Verhältnismäßigkeit und endet definitiv vor einem Richter und mit Entzug des WP…

Es gibt genügen Notwehr Judikatur die zeigt, dass für Notwehr mit einer Schusswaffe eine erhebliche Lebensgefährdung bestehen muss.
Nur physische Gewalt reicht keinesfalls.

Deswegen: die Cowboy Mentalität die bei manchen durchschimmert, spricht für die restriktive WP Vergabe.

Es gibt faktisch kaum Situationen in Ö, wo das Führen und noch weniger der Gebrauch einer Schusswaffe notwendig und legitim sind.
Ich stehe dem Thema etwas gespalten gegenüber. Sicherlich gibt es viele verantwortungsvolle LWB die mit einem WP richtig umzugehen wissen würden. Es gibt aber auch sehr viele LWB die damit zu leichtfertig reagieren würden.

Zum Thema Notwehr sei gesagt, dass es dabei keine Verhältnismäßigkeit gibt. Und pauschal zu sagen, dass physische Gewalt niemals einen Schusswaffengebrauch rechtfertigen würde, ist auch falsch. Was aber klar ist, dass eine Geraden ins Gesicht sicherlich keinen lebensgefährlichen Waffengebrauch rechtfertigt.
Idioten wirst du nie verhindern können. Aber eine ganz bestimmte Variable scheint sehr in Vergessenheit zu geraten:

Wenn der Ukrainekrieg vorbei ist, wird Europa mit unzähligen illegalen Waffen sowieso überschwemmt. Im Endeffekt ist dann jeder, der es mit den Gesetzen sowieso nicht so genau nimmt, bestens bewaffnet und der Legalwaffenbesitzer und brave Bürger vergleichsweise wehrlos.

... und das Argument "wOzU BrAuChSt dU aLs pRiVaTpErSoN EiNeN wAfFeNpAsS?!" - weil ich wie jeder Mensch ein Recht auf Selbsterhaltung habe. Es geht einzig und allein darum, dass meine Sicherheit und die meiner Familie in vielerlei Hinsicht nicht garantiert werden KANN vom lieben Daddy Staat. Wenn es um Sekunden geht, bringt es mir nichts, wenn in jedem kleinen Kaff ein Polizist rumgurkt, der braucht auch noch ein paar Minuten.

Abschließend sei gesagt, dass Waffengesetze von der Politik nicht zum Schutz der Bevölkerung verschärft werden sondern zu ihrem eigenen Schutz.
Den Schutz für seine Familie und sich selbst kann ich verstehen. Das Thema ist aber sehr heikel. Da wird sich kein Politiker trauen, mal eben so den WP für alle LWB einzuführen und dann schau ma mal. Vl geht es ja gut aber vielleicht haben wir einem Jahr auch ein paar Todesopfer wegen Notwehrexzess. Wenn’s in die Hose geht, dann haben wir es wenigstens probiert und sind jetzt klüger..

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 13:23
von utc37
Alex87 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 12:27
Zum Thema Notwehr sei gesagt, dass es dabei keine Verhältnismäßigkeit gibt. Und pauschal zu sagen, dass physische Gewalt niemals einen Schusswaffengebrauch rechtfertigen würde, ist auch falsch. Was aber klar ist, dass eine Geraden ins Gesicht sicherlich keinen lebensgefährlichen Waffengebrauch rechtfertigt.
Abs 1.: „wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist“

Abs2.: Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung

Ich nehme an du bist Jurist der die einschlägige Judikatur kennt oder hast grad eine StGB Ausgabe vor dir liegen und hast deine fachkundige Meinung aus dem Wiener Kommentar???


Es war eh absehbar, dass die Diskussion fachlich, sachlich und in der Außendarstellung entgleitet…

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 13:25
von Shrimp
Alex87 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 13:20
Shrimp hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 12:53
Alex87 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 12:27
utc37 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 11:20
Die von dir erwähnten Rudel von Halbstarken die va seit 2015 hier sind, und die wie du richtig schreibst, schnell ungut werden können, wenn man sie auf ihr Verhalten hinweist, sind zweifellos problematisch.

Aber was hilft da ein WP?
Die geben dir im Normalfall eine auf die Nuss, wenn sie sich stark fühlen und du nicht schnell genug Meter machst/die Polizei rufst.

Aber:
Bei einer aggressiven unbewaffneten Gruppe, wird hoffentlich niemand ernstlich in Erwägung ziehen, mit mit einer Schusswaffe gegenüber zutreten???

Das ist ganz weit weg von Verhältnismäßigkeit und endet definitiv vor einem Richter und mit Entzug des WP…

Es gibt genügen Notwehr Judikatur die zeigt, dass für Notwehr mit einer Schusswaffe eine erhebliche Lebensgefährdung bestehen muss.
Nur physische Gewalt reicht keinesfalls.

Deswegen: die Cowboy Mentalität die bei manchen durchschimmert, spricht für die restriktive WP Vergabe.

Es gibt faktisch kaum Situationen in Ö, wo das Führen und noch weniger der Gebrauch einer Schusswaffe notwendig und legitim sind.
Ich stehe dem Thema etwas gespalten gegenüber. Sicherlich gibt es viele verantwortungsvolle LWB die mit einem WP richtig umzugehen wissen würden. Es gibt aber auch sehr viele LWB die damit zu leichtfertig reagieren würden.

Zum Thema Notwehr sei gesagt, dass es dabei keine Verhältnismäßigkeit gibt. Und pauschal zu sagen, dass physische Gewalt niemals einen Schusswaffengebrauch rechtfertigen würde, ist auch falsch. Was aber klar ist, dass eine Geraden ins Gesicht sicherlich keinen lebensgefährlichen Waffengebrauch rechtfertigt.
Idioten wirst du nie verhindern können. Aber eine ganz bestimmte Variable scheint sehr in Vergessenheit zu geraten:

Wenn der Ukrainekrieg vorbei ist, wird Europa mit unzähligen illegalen Waffen sowieso überschwemmt. Im Endeffekt ist dann jeder, der es mit den Gesetzen sowieso nicht so genau nimmt, bestens bewaffnet und der Legalwaffenbesitzer und brave Bürger vergleichsweise wehrlos.

... und das Argument "wOzU BrAuChSt dU aLs pRiVaTpErSoN EiNeN wAfFeNpAsS?!" - weil ich wie jeder Mensch ein Recht auf Selbsterhaltung habe. Es geht einzig und allein darum, dass meine Sicherheit und die meiner Familie in vielerlei Hinsicht nicht garantiert werden KANN vom lieben Daddy Staat. Wenn es um Sekunden geht, bringt es mir nichts, wenn in jedem kleinen Kaff ein Polizist rumgurkt, der braucht auch noch ein paar Minuten.

Abschließend sei gesagt, dass Waffengesetze von der Politik nicht zum Schutz der Bevölkerung verschärft werden sondern zu ihrem eigenen Schutz.
Den Schutz für seine Familie und sich selbst kann ich verstehen. Das Thema ist aber sehr heikel. Da wird sich kein Politiker trauen, mal eben so den WP für alle LWB einzuführen und dann schau ma mal. Vl geht es ja gut aber vielleicht haben wir einem Jahr auch ein paar Todesopfer wegen Notwehrexzess. Wenn’s in die Hose geht, dann haben wir es wenigstens probiert und sind jetzt klüger..
Mal abgesehen davon, dass es sich kein Politiker trauen würde, geht das auch absolut entgegen dem, was die EU sich wünscht.

Wenn überhaupt wird der Waffenbesitz zur Selbstverteidigung im eigenen Heim in den nächsten Jahren verboten, aber gelockert wird nichts mehr.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 14:02
von Alaskan454
Shrimp hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 12:53

Wenn der Ukrainekrieg vorbei ist, wird Europa mit unzähligen illegalen Waffen sowieso überschwemmt. Im Endeffekt ist dann jeder, der es mit den Gesetzen sowieso nicht so genau nimmt, bestens bewaffnet und der Legalwaffenbesitzer und brave Bürger vergleichsweise wehrlos.

Du glaubst aber nicht ernsthaft das dies bei anderen Kriegen in der Vergangenheit anders gewesen ist oder? :think:

Die ganzen illegalen "österreichischen" Kanonen sind deswegen auch nicht besser geworden aber generell passiert sehr wenig in AT und mit Waffen noch umso weniger.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 14:59
von Alex87
utc37 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 13:23
Alex87 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 12:27
Zum Thema Notwehr sei gesagt, dass es dabei keine Verhältnismäßigkeit gibt. Und pauschal zu sagen, dass physische Gewalt niemals einen Schusswaffengebrauch rechtfertigen würde, ist auch falsch. Was aber klar ist, dass eine Geraden ins Gesicht sicherlich keinen lebensgefährlichen Waffengebrauch rechtfertigt.
Abs 1.: „wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist“

Abs2.: Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung

Ich nehme an du bist Jurist der die einschlägige Judikatur kennt oder hast grad eine StGB Ausgabe vor dir liegen und hast deine fachkundige Meinung aus dem Wiener Kommentar???


Es war eh absehbar, dass die Diskussion fachlich, sachlich und in der Außendarstellung entgleitet…
Ja, hab daheim das StGB inklusive Praxiskommentar liegen. Wieso? Der Gesetzestext steht in keinem Widerspruch zu meiner Aussage.

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 18:24
von Promo
Alaskan454 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 11:46
Gut gehen wir das einfach mal durch.

Es kommt zu einer einzigen Situation nach einer eventuellen Lockerung wo vielleicht jemand gänzlich Unbeteiligter verletzt oder gar getötet wird, vielleicht sogar ein Kind, weil Herr Mustemann mit seiner FW die Situation falsch eingeschätzt hat oder schlichtweg doch überfordert war und nicht wie selbst ausgemalt dank Hollywood auch in Wirklichkeit Herr der Lage war.
Es könnte genauso die Situation geben, dass ein Neu-WP-Besitzer seine Waffe zieht und dadurch eine schlimme Straftat beendet oder gar verhindert. Wenn man davon ausgeht, dass man gleichwohl gewisse Kriterien an WP-Inhaber stellt, möglicherweise sogar wahrscheinlicher als der von dir zitierte Fall. Wenn das passiert, dann stellt sich ebenfalls die Frage ...
Alaskan454 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 11:46
Was hätte das wohl für Auswirkungen für alle LWB, wie würde die Schlagzeile lauten und noch viel interessanter ist wer dann die (politische) Verantwortung neben dem Herrn Mustermann für den Vorfall übernimmt der ohne diese Lockerung niemals möglich gewesen wäre. :think:
;)

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 19:40
von Alaskan454
Promo hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 18:24

Es könnte genauso die Situation geben, dass ein Neu-WP-Besitzer seine Waffe zieht und dadurch eine schlimme Straftat beendet oder gar verhindert. Wenn man davon ausgeht, dass man gleichwohl gewisse Kriterien an WP-Inhaber stellt, möglicherweise sogar wahrscheinlicher als der von dir zitierte Fall. Wenn das passiert, dann stellt sich ebenfalls die Frage ...
Ich schätze dich wirklich sehr aber glaubst du das ernsthaft?

Wie gesagt ich hab an der Tür wirklich so einiges gesehen ua auch die eine oder andere Amtshandlung aber das sich ein Fremder für wen anderen "gerade macht" wäre mir neu.

Die grossen Helden aus den Internetforen waren in der Realität halt leider nie da wenn man sie brauchte und wenns um mehr als nur a "grosse Goschn" ging :whistle:

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 19:44
von FdH22
Alex87 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 12:27

Und pauschal zu sagen, dass physische Gewalt niemals einen Schusswaffengebrauch rechtfertigen würde, ist auch falsch. Was aber klar ist, dass eine Geraden ins Gesicht sicherlich keinen lebensgefährlichen Waffengebrauch rechtfertigt.
.....an einer "Geraden" ins Gesicht kannst ganz leicht abkratzen od. lebenslanger Pflegefall werden. :tipphead:
Ich kenne (bzw kannte, da inzwischen verstorben) leider so einen Fall. :mrgreen:

Aber Profiboxer, Streetfighter, Profitürlsteher u. Ganovenversteher lachen doch über eine in die G****** :doh:

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 19:50
von FdH22
Shrimp hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 12:53


Idioten wirst du nie verhindern können. Aber eine ganz bestimmte Variable scheint sehr in Vergessenheit zu geraten:

Wenn der Ukrainekrieg vorbei ist, wird Europa mit unzähligen illegalen Waffen sowieso überschwemmt. Im Endeffekt ist dann jeder, der es mit den Gesetzen sowieso nicht so genau nimmt, bestens bewaffnet und der Legalwaffenbesitzer und brave Bürger vergleichsweise wehrlos.

... und das Argument "wOzU BrAuChSt dU aLs pRiVaTpErSoN EiNeN wAfFeNpAsS?!" - weil ich wie jeder Mensch ein Recht auf Selbsterhaltung habe. Es geht einzig und allein darum, dass meine Sicherheit und die meiner Familie in vielerlei Hinsicht nicht garantiert werden KANN vom lieben Daddy Staat. Wenn es um Sekunden geht, bringt es mir nichts, wenn in jedem kleinen Kaff ein Polizist rumgurkt, der braucht auch noch ein paar Minuten.

Abschließend sei gesagt, dass Waffengesetze von der Politik nicht zum Schutz der Bevölkerung verschärft werden sondern zu ihrem eigenen Schutz.
Volle Zustimmung! :obscene-drinkingcheers:

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 19:57
von Alex87
FdH22 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 19:44
Alex87 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 12:27

Und pauschal zu sagen, dass physische Gewalt niemals einen Schusswaffengebrauch rechtfertigen würde, ist auch falsch. Was aber klar ist, dass eine Geraden ins Gesicht sicherlich keinen lebensgefährlichen Waffengebrauch rechtfertigt.
.....an einer "Geraden" ins Gesicht kannst ganz leicht abkratzen od. lebenslanger Pflegefall werden. :tipphead:
Ich kenne (bzw kannte, da inzwischen verstorben) leider so einen Fall. :mrgreen:

Aber Profiboxer, Streetfighter, Profitürlsteher u. Ganovenversteher lachen doch über eine in die G****** :doh:
Sicher geht das und wie oft ist das passiert? Eher gewinnst du im Lotto, als dass du wegen einem Faustschlag das Zeitliche segnest also lass die Kirche im Dorf ;)

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 20:00
von FdH22
Alex87 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 19:57

Sicher geht das und wie oft ist das passiert? Eher gewinnst du im Lotto, als dass du wegen einem Faustschlag das Zeitliche segnest also lass die Kirche im Dorf ;)
Meine Frau war OP-Schwester. Erzähl´ mir bitte keinen Bullshit! :naughty:

Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Verfasst: Do 23. Mär 2023, 20:10
von Alex87
FdH22 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 20:00
Alex87 hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 19:57

Sicher geht das und wie oft ist das passiert? Eher gewinnst du im Lotto, als dass du wegen einem Faustschlag das Zeitliche segnest also lass die Kirche im Dorf ;)
Meine Frau war OP-Schwester. Erzähl´ mir bitte keinen Bullshit! :naughty:
Glaub ich wohl kaum. Hab gerade nicht mal einen Zeitungsartikel im Kopf, wo jemand mit einem Faustschlag ermordet wurde und du redest von vielen Fällen. Spar dir deine geistigen Ausflüsse, wennst nicht mal sachlich argumentieren kannst.