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Als WBK-Besitzer WP beantragen

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Alaskan454
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Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von Alaskan454 » Fr 24. Mär 2023, 22:16

Shrimp hat geschrieben:
Fr 24. Mär 2023, 22:05

Warum darf der staatliche Schlägertrupp Waffen tragen, die Marianne aber nicht? Vor allem weil die ja auch Waffen abseits des Dienstes führen dürfen.
Das Wort staatlicher Schlägertrupp halte ich für sehr unangebracht so viel einmal dazu. :naughty:

Es ist die Aufgabe der Polizei für Ruhe und Ordnung zu sorgen und nicht die von privaten und selbsternannten Hilfssheriffs so sehr sie sich das vielleicht auch wünschen.

Der Beamte hat aber mit genau dem Klientel zu tun vor dem sich alle so fürchten das ihnen ohne Waffe die Knie schlottern wenn sie zum Billa gehen müssen. :lol:

Vielleicht möchte sich eines Tages jemand gewaltsam bei dem Beamten beschweren der ihm seinerzeit einen mehrjährigen Urlaub mit 5 Stäben all inklusive beschert hat weil er im Gegensatz zum privaten Hilfssheriff lediglich seinen Job gemacht hat für den er auch bezahlt wird.

Da dieses Klientel jedoch mitunter mehr als Handtaschen ziehen und alte Leute überfallen drauf hat ist in so einem Fall vielleicht doch eine Waffe ein geeignetes Mittel zur Verteidigung in einer Situation in der er als Privatperson sonst niemals gekommen wäre.

Shrimp
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Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von Shrimp » Fr 24. Mär 2023, 22:28

Alaskan454 hat geschrieben:
Fr 24. Mär 2023, 22:16
Shrimp hat geschrieben:
Fr 24. Mär 2023, 22:05

Warum darf der staatliche Schlägertrupp Waffen tragen, die Marianne aber nicht? Vor allem weil die ja auch Waffen abseits des Dienstes führen dürfen.
Das Wort staatlicher Schlägertrupp halte ich für sehr unangebracht so viel einmal dazu. :naughty:

Es ist die Aufgabe der Polizei für Ruhe und Ordnung zu sorgen und nicht die von privaten und selbsternannten Hilfssheriffs so sehr sie sich das vielleicht auch wünschen.

Der Beamte hat aber mit genau dem Klientel zu tun vor dem sich alle so fürchten das ihnen ohne Waffe die Knie schlottern wenn sie zum Billa gehen müssen. :lol:

Vielleicht möchte sich eines Tages jemand gewaltsam bei dem Beamten beschweren der ihm seinerzeit einen mehrjährigen Urlaub mit 5 Stäben all inklusive beschert hat weil er im Gegensatz zum privaten Hilfssheriff lediglich seinen Job gemacht hat für den er auch bezahlt wird.

Da dieses Klientel jedoch mitunter mehr als Handtaschen ziehen und alte Leute überfallen drauf hat ist in so einem Fall vielleicht doch eine Waffe ein geeignetes Mittel zur Verteidigung in einer Situation in der er als Privatperson sonst niemals gekommen wäre.
Die Argumentation hinkt - wenn es danach geht müsste jeder Anwalt, Richter, Versicherungs- und Bankberater, Automechaniker, Arzt und Tischler eine Waffe führen, weil immer etwas passieren kann, das das Leben einer Person nachhaltigt schädigt oder zerstört.

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Alex87
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Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von Alex87 » Sa 25. Mär 2023, 05:49

Shrimp hat geschrieben:
Fr 24. Mär 2023, 22:05
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 24. Mär 2023, 21:39
FdH22 hat geschrieben:
Fr 24. Mär 2023, 19:50

Ein Messer hat eher jeder den Kinderschuhen entwachsener eingesteckt. Damit zustechen zeigen die Vorfälle der letzten Tage/Wochen (Ermordung einer 12-jährigen durch 2 12/14-jährige), sowie weitere ähnlich gelagerte Fälle. :mrgreen:
Wo lebst du?
In den Slums von Mexiko City? :tipphead:
Ich kenne niemanden im Bekanntenkreis der mit einem Messer herumläuft.
Bist du sicher dass du da nicht irgendein Urblaubsland meinst?
Es gibt in Österreich keinen Bedarf für einen WP. Kein Beruf rechtfertigt das tragen einer Waffe in der Öffentlichkeit. Das sollte ausschließlich der Exekutive vorbehalten sein.
Warum darf der staatliche Schlägertrupp Waffen tragen, die Marianne aber nicht? Vor allem weil die ja auch Waffen abseits des Dienstes führen dürfen.
Staatlicher Schlägertrupp? Jetzt haben wir es amtlich, dass du ned ganz sauber bist. Hast wohl auch nur den Schädl oben, dass es dir ned reinregnet :tipphead:

ASCO
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Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von ASCO » Sa 25. Mär 2023, 06:44

Also ich finde das ganz wichtig dass es oben nicht rein regnet, daher sollte jeder einen Kopf haben :lol:

Beim WP sehe ich das ein wenig anders, ich bin zwar dafür, aber nicht für jeden.
Der Geschäftsmann der regelmäßig eine Tageslosung zur Bank bringt, der Anwalt/Staatsanwalt der auf Grund seines Berufes gefährdet ist und auch der Geldtransporter haben im Gegensatz zum Mechaniker oder Arzt aus meiner Sicht ein Risiko welches den WP rechtfertigt.

Ich finde die Entwicklung bei uns nich so beruhigend, denn wenn ich an die 70er denke, da wurde man gestraft weil die Reifen quietschen, wegen lauter Musik im Auto, 5cm im Parkverbot, bei einer Schägerei war in 5min die Polizei vor Ort,…
Heute kannst machen was du willst, da ist keiner.
Die Exekutive wurde zu Tode gespart und muss jeden Furz rechtfertigen ob das auch begründet war.

Ich denke in beiden Fällen muss sich etwas ändern, weil Gesetze die nicht exekutiert werden einfach keinen Sinn machen.
Wenn die Exekutive nicht so zahnlos wäre und wesentlich mehr Präsenz zeigen würde müsste man nicht um die Gesellschaft zu beruhigen andauernd Gesetze verschärfen.
Auch der Wunsch nach einem WP wäre vielleicht dann nicht so ausgeprägt.

Und um Spekulationen vorzubeugen, ich bin nicht bei der Exekutive und brauche auch keinen WP.

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Hasenfuss
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Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von Hasenfuss » Sa 25. Mär 2023, 11:05

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 24. Mär 2023, 21:39
Es gibt in Österreich keinen Bedarf für einen WP. Kein Beruf rechtfertigt das tragen einer Waffe in der Öffentlichkeit. Das sollte ausschließlich der Exekutive vorbehalten sein.
Diese Aussage schreckt mich jetzt schon. Bist du leicht ein Grüner? :D

WP für alle? Nein.
WP für gefährdete Berunfsgruppen? Ja.
WP für Leute, die eine entsprechende Schulung gemacht haben? Ja.

Und ich meine damit nicht einen zwei Stunden Kurs, sondern mindestens zwei Tage. Theoretischer und praktischer Teil, anschließend eine Prüfung. Strenge Exekutierung der Gesetze. Betrunken mit dem Auto fahren -> WP und Waffen weg. Schlägerei oder häusliche Gewalt: Detto. Selbstverteidigung oder Nothilfe mit der Waffe? Nach Prüfung durch die Gerichte: Belobigung.

Eigentlich ist das eh alles Hirnwixxerei. Mit den Politikern, mit denen wir gestraft sind, wird sich das nicht spielen, wahrscheinlicher ist das Gegenteil.
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.

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Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von AUG-andy » Sa 25. Mär 2023, 11:20

Hasenfuss hat geschrieben:
Sa 25. Mär 2023, 11:05
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 24. Mär 2023, 21:39
Es gibt in Österreich keinen Bedarf für einen WP. Kein Beruf rechtfertigt das tragen einer Waffe in der Öffentlichkeit. Das sollte ausschließlich der Exekutive vorbehalten sein.
Diese Aussage schreckt mich jetzt schon. Bist du leicht ein Grüner? :D

WP für alle? Nein.
WP für gefährdete Berunfsgruppen? Ja.
WP für Leute, die eine entsprechende Schulung gemacht haben? Ja.
Ich und Grün?
Guter Witz, ich würde sogar mit dem Auto auf's Klo fahren wenn ein Parkplatz dafür vorhanden wäre. :lol:
Wie oft liest du von einem Waffengebrauch der "ach so gefährdeten Berufsgruppen" ?
Selten bis gar nie.
Jede Berufsgruppe ist demnach gefährdet, selbst der kleine Handwerker wenn er einen Pusch abliefert. Aber diese Diskussion bringt nichts. Ich persönlich finde WP in Österreich mehr als fragwürdig für Leute die nicht der Exekutive oder Heer angehören. Waffen sollten ausschließlich zum sportlichen Zweck verwendet werden.
Selbstschutz in den eigenen 4 Wänden ausgenommen.
MfG
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Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von Hasenfuss » Sa 25. Mär 2023, 12:22

AUG-andy hat geschrieben:
Sa 25. Mär 2023, 11:20
Guter Witz, ich würde sogar mit dem Auto auf's Klo fahren wenn ein Parkplatz dafür vorhanden wäre. :lol:
Grün ist er und faul auch noch. Na servas. :mrgreen:
AUG-andy hat geschrieben:
Sa 25. Mär 2023, 11:20
Ich persönlich finde WP in Österreich mehr als fragwürdig für Leute die nicht der Exekutive oder Heer angehören. Waffen sollten ausschließlich zum sportlichen Zweck verwendet werden.
Selbstschutz in den eigenen 4 Wänden ausgenommen.
Das ist deine Meinung, kann ich akzeptieren. Aber eines vergisst du, nämlich die Tatsache, dass die Gewaltkriminalität sinkt, wenn mehr Leute eine Waffe tragen dürfen. Und da haben alle was davon, vom Handwerker bis zum Apotheker, vom Arzt bis zum Taxifahrer, aber auch du und die Mizitant, die mit Waffen überhaupt nix am Hut hat.

Und was WP für Polizei und Heeresleut angeht... auch da gibt es genug Wappler, denen ich jeglichen Zugang zu Waffen verbieten würde. Und die kriegen automatisch einen WP? Ich schieße besser, schneller und viel kontrollierter als 90% der WP-Inhaber und krieg keinen WP? Nicht das ich einen bräuchte, aber das ist wieder einmal so eine depperte, ideologisch motivierte Unlogikschei**e im Waffengesetz (bzw. der Umsetzung), die ich nicht nachvollziehen kann.
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.

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Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von Alaskan454 » Sa 25. Mär 2023, 15:38

Hasenfuss hat geschrieben:
Sa 25. Mär 2023, 12:22

Aber eines vergisst du, nämlich die Tatsache, dass die Gewaltkriminalität sinkt, wenn mehr Leute eine Waffe tragen dürfen.
Ist das so? :think:
Also ist zb die Chane in Südafrika oder in Amerika Opfer eines Gewaltdeliktes zu werden geringer als in Österreich?
Hasenfuss hat geschrieben:
Sa 25. Mär 2023, 12:22

Und was WP für Polizei und Heeresleut angeht... auch da gibt es genug Wappler, denen ich jeglichen Zugang zu Waffen verbieten würde. Und die kriegen automatisch einen WP? Ich schieße besser, schneller und viel kontrollierter als 90% der WP-Inhaber und krieg keinen WP?
Wappler gibt's in jedem Beruf und in jeder Firma das einmal vorweg und selbst die Polizei ist nicht davor gefeit.

Diese Dichte gibt's natürlich auch unter den privaten Leuten oder besser gesagt Zivilisten und ist vielleicht sogar ungleich grösser wenn man sich so manches Loch in den Trennwänden auf Schiessständen ansieht.


Wenns eh schon (Hausnummer)100 Wappler gibt die in Österreich einen WP haben stellt sich natürlich die berechtigte Frage wie sinnvoll es ist per Gesetz 100 zusätzlichen Wapplern das Führen von Waffen per Gesetz zu erlauben? :think:

Welchen Sicherheitsgewinn verspricht du dir dadurch wenn selbst bei der letzten medial präsenten Vergewaltigung 30 Leute in unmittelbarer Nähe dabei waren und nichts getan haben?

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Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von Steyrer » Sa 25. Mär 2023, 16:45

Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 25. Mär 2023, 15:38
Hasenfuss hat geschrieben:
Sa 25. Mär 2023, 12:22

Aber eines vergisst du, nämlich die Tatsache, dass die Gewaltkriminalität sinkt, wenn mehr Leute eine Waffe tragen dürfen.
Ist das so? :think:
Also ist zb die Chane in Südafrika oder in Amerika Opfer eines Gewaltdeliktes zu werden geringer als in Österreich?
Hasenfuss hat geschrieben:
Sa 25. Mär 2023, 12:22

Und was WP für Polizei und Heeresleut angeht... auch da gibt es genug Wappler, denen ich jeglichen Zugang zu Waffen verbieten würde. Und die kriegen automatisch einen WP? Ich schieße besser, schneller und viel kontrollierter als 90% der WP-Inhaber und krieg keinen WP?
Wappler gibt's in jedem Beruf und in jeder Firma das einmal vorweg und selbst die Polizei ist nicht davor gefeit.

Diese Dichte gibt's natürlich auch unter den privaten Leuten oder besser gesagt Zivilisten und ist vielleicht sogar ungleich grösser wenn man sich so manches Loch in den Trennwänden auf Schiessständen ansieht.


Wenns eh schon (Hausnummer)100 Wappler gibt die in Österreich einen WP haben stellt sich natürlich die berechtigte Frage wie sinnvoll es ist per Gesetz 100 zusätzlichen Wapplern das Führen von Waffen per Gesetz zu erlauben? :think:

Welchen Sicherheitsgewinn verspricht du dir dadurch wenn selbst bei der letzten medial präsenten Vergewaltigung 30 Leute in unmittelbarer Nähe dabei waren und nichts getan haben?
Hör mir mit Südafrika oder "Amerika" auf, die haben ein gesellschaftliches Problem und kein Waffenproblem.
Wenn du die USA meinst, die haben vorallem dort ein Gewaltproblem wo der Waffenbesitz am stärksten reglementiert ist. War zB vor kurzem in Detroit, da sieht man zumindest dass Einschränkungen beim Waffenbesitz Gewalt nicht verhindern kann, eher im Gegenteil.
Oder schaue mal in die Schweiz...
Und ich würde bei einer Vergewaltigung auch nicht dazwischen gehen. Verduften und die Polizei rufen ja, aber sicher nicht eingreifen. Bin kein Profischläger und stolz darauf.
Und wenn mehr Nicht-Wappler einen Pass hätten würden sich einige Krüpeln weniger trauen. Ich kenne deinen Umgang nicht, er dürfte aber nicht repräsentativ sein.

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Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von RAR » Sa 25. Mär 2023, 17:07

Steyrer hat geschrieben:
Sa 25. Mär 2023, 16:45
Und wenn mehr Nicht-Wappler einen Pass hätten würden sich einige Krüpeln weniger trauen.
Diese Annahme scheint mir grundlos. Ein WP ist durch das Gewaltmonopol des Staates eingeschränkt, das heißt, man darf die Waffe bei direkter eigener Bedrohung einsetzen, nicht aber zur allgemeinen Durchsetzung von Recht -- das darf nur die Polizei und daran ändert auch ein WP nix. Also wird sich jeder, der seinen WP noch länger braucht, hüten, sich zur Exekutive zu machen.
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.

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Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von Alaskan454 » Sa 25. Mär 2023, 17:26

RAR hat geschrieben:
Sa 25. Mär 2023, 17:07
Steyrer hat geschrieben:
Sa 25. Mär 2023, 16:45
Und wenn mehr Nicht-Wappler einen Pass hätten würden sich einige Krüpeln weniger trauen.
Diese Annahme scheint mir grundlos. Ein WP ist durch das Gewaltmonopol des Staates eingeschränkt, das heißt, man darf die Waffe bei direkter eigener Bedrohung einsetzen, nicht aber zur allgemeinen Durchsetzung von Recht -- das darf nur die Polizei und daran ändert auch ein WP nix. Also wird sich jeder, der seinen WP noch länger braucht, hüten, sich zur Exekutive zu machen.

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/3
"
(1)Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.

(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist."


Tu dir bitte selbst einen Gefallen...... :shhh:

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Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von Alaskan454 » Sa 25. Mär 2023, 17:33

Steyrer hat geschrieben:
Sa 25. Mär 2023, 16:45

Und ich würde bei einer Vergewaltigung auch nicht dazwischen gehen. Verduften und die Polizei rufen ja, aber sicher nicht eingreifen. Bin kein Profischläger und stolz darauf.
Siehst und genau aus diesem Grund sehe ich keinen Mehrwert darin Leute die ohnehin nichts machen würden ausser zum Hörer zu gereifen auch noch zusätzlich zu bewaffnen.

:text-goodpost:

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Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von Steyrer » Sa 25. Mär 2023, 18:06

Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 25. Mär 2023, 17:33
Steyrer hat geschrieben:
Sa 25. Mär 2023, 16:45

Und ich würde bei einer Vergewaltigung auch nicht dazwischen gehen. Verduften und die Polizei rufen ja, aber sicher nicht eingreifen. Bin kein Profischläger und stolz darauf.
Siehst und genau aus diesem Grund sehe ich keinen Mehrwert darin Leute die ohnehin nichts machen würden ausser zum Hörer zu gereifen auch noch zusätzlich zu bewaffnen.

:text-goodpost:
Dann könnte man was machen. Dann muss Sie sich nicht noch etwas gedulden und weiter "genießen"...

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Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von combatmiles » Sa 25. Mär 2023, 18:27

...und wieviel von denen die hier so vehement diskutieren haben wirklich einen WP und können somit aus erster Hand mitreden was die Beweggründe bei einem etwaigen GEbrauch desselben wären?
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Als WBK-Besitzer WP beantragen

Beitrag von Alaskan454 » Sa 25. Mär 2023, 18:30

Steyrer hat geschrieben:
Sa 25. Mär 2023, 18:06

Dann könnte man was machen. Dann muss Sie sich nicht noch etwas gedulden und weiter "genießen"...
Na klar :clap:

Zuerst hat man die Hosen gestrichen voll und bringt nicht einmal die Pappn auf aber eine Plastikkarte später ist man John Wayne der stets und überall Herr der Lage ist. :clap:

Das sind alles so Dinge die man sich zb überlegen sollte bevor man Polizist wird, weil nur eine große Klappe allein ist da unter Umständen zu wenig.

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