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Repetierer .22 PRIVAT Verkauf

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 10:31
von Chrisscross
Hallo Leute,

ich habe seit einigen Jahren im Waffengeschäft eine .22 Langwaffe gekauft (Repetierer) , das Geschäft hat mir eine Registrierungsbestätigung gemäß Paragraf 33 ausgestellt
Somit dürfte diese Waffe auf der BH aufscheinen? Leider erwische ich seit 2 Tagen dort niemanden..... :-(
BITTE könnte mir jemand sagen:
Muss ich den Privat-Verkauf dann auch dort melden?
Brauche ich dann die Daten des Käufers?
Einen Kauffvertrag?

Vielen Dank für EURE Hife! :-)
Christian

Re: Repetierer .22 PRIVAT Verkauf

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 10:51
von ssg69koppi
Servus

Die Waffe scheint im ZWR auf.

Beim Verkauf einer Kat. C Waffe musst auf alle Fälle auch einen Kaufvertrag schreiben. Am besten zweifach, einen braucht der Käufer und du solltest auch einen aufheben.

Melden muss das dann der Käufer, du brauchst nix melden.
Meldeplicht liegt beim Käufer, der muss die Meldung innerhalb von sechs Wochen ab Kaufdatum durchführen.
Kaufvertrag unbedingt aufheben, damit du nachweisen kannst wem du die Waffe verkauft hast.
Kenne einen Fall wo der Käufer die Meldung vergessen hat und der Verkäufer hatte keinen Vertrag und konnte somit auch nicht nachweisen wo sich die Waffe befindet, Ergebnis waren viele Probleme, da laut ZWR die Waffe noch immer im Besitz des Verkäufers war.

Mfg

PS: Das ist mein Wissensstand darüber, bitte korrigiert mich sollte ich falsch liegen!

Re: Repetierer .22 PRIVAT Verkauf

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 10:56
von gewo
Chrisscross hat geschrieben:
Mi 15. Mär 2023, 10:31
Hallo Leute,

ich habe seit einigen Jahren im Waffengeschäft eine .22 Langwaffe gekauft (Repetierer) , das Geschäft hat mir eine Registrierungsbestätigung gemäß Paragraf 33 ausgestellt
Somit dürfte diese Waffe auf der BH aufscheinen? Leider erwische ich seit 2 Tagen dort niemanden..... :-(
BITTE könnte mir jemand sagen:
Muss ich den Privat-Verkauf dann auch dort melden?
Brauche ich dann die Daten des Käufers?
Einen Kauffvertrag?

Vielen Dank für EURE Hife! :-)
Christian
wenn du eine ZWR registrierungsbestaetigung hast mit einer ZWR registrierungsnummer dann steht die auch im ZWR
feddich

hast du den ausdruck der ZWR registrierung vor dir liegen?
steht da eine 7-stellige ZWR registrierungsnummer drauf?
dann alles gut

verkauf mit kaufvertrag
deine verpflichtung: ZWR registrierungs nummer bekannt geben
seine verpflichtung: waffe im fachhandel ummelden lassen

Re: Repetierer .22 PRIVAT Verkauf

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 11:11
von Incite
Chrisscross hat geschrieben:
Mi 15. Mär 2023, 10:31
Hallo Leute,

ich habe seit einigen Jahren im Waffengeschäft eine .22 Langwaffe gekauft (Repetierer) , das Geschäft hat mir eine Registrierungsbestätigung gemäß Paragraf 33 ausgestellt
Somit dürfte diese Waffe auf der BH aufscheinen? Leider erwische ich seit 2 Tagen dort niemanden..... :-(
BITTE könnte mir jemand sagen:
Muss ich den Privat-Verkauf dann auch dort melden?
Brauche ich dann die Daten des Käufers?
Einen Kauffvertrag?

Vielen Dank für EURE Hife! :-)
Christian
Der Käufer lässt die Waffe beim Waffenhändler im zwr auf sich ummelden, Frist 6 Wochen.

Ein schriftlicher Kaufvertrag ist zu empfehlen und dem Käufer solltest du dann auch zumindest die ZWR Registrierungsnummer mitgeben damit es bei der Ummeldung keine Brösel gibt. Ich hatte da auch schon Scherereien weil es mit der Ummeldung nicht geklappt hat oder der Käufer "vergessen" hat zu melden :whistle:

ps: du kannst über help.gv.at im ZWR selbst nachschauen wenn du eine Handysignatur hast. Digitale Amtsservices und dann Zentrales Waffenregister auswählen.

Re: Repetierer .22 PRIVAT Verkauf

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 11:21
von Chrisscross
Incite hat geschrieben:
Mi 15. Mär 2023, 11:11
Chrisscross hat geschrieben:
Mi 15. Mär 2023, 10:31
Hallo Leute,

ich habe seit einigen Jahren im Waffengeschäft eine .22 Langwaffe gekauft (Repetierer) , das Geschäft hat mir eine Registrierungsbestätigung gemäß Paragraf 33 ausgestellt
Somit dürfte diese Waffe auf der BH aufscheinen? Leider erwische ich seit 2 Tagen dort niemanden..... :-(
BITTE könnte mir jemand sagen:
Muss ich den Privat-Verkauf dann auch dort melden?
Brauche ich dann die Daten des Käufers?
Einen Kauffvertrag?

Vielen Dank für EURE Hife! :-)
Christian
Der Käufer lässt die Waffe beim Waffenhändler im zwr auf sich ummelden, Frist 6 Wochen.

Ein schriftlicher Kaufvertrag ist zu empfehlen und dem Käufer solltest du dann auch zumindest die ZWR Registrierungsnummer mitgeben damit es bei der Ummeldung keine Brösel gibt. Ich hatte da auch schon Scherereien weil es mit der Ummeldung nicht geklappt hat oder der Käufer "vergessen" hat zu melden :whistle:

ps: du kannst über help.gv.at im ZWR selbst nachschauen wenn du eine Handysignatur hast. Digitale Amtsservices und dann Zentrales Waffenregister auswählen.
HY! Ja eine Registrierungsnummer habe ich, den Zettel von damals
Super, genau so mach ichs !!!
DANKE !!!

Re: Repetierer .22 PRIVAT Verkauf

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 14:57
von Wolf1971
Chrisscross hat geschrieben:
Mi 15. Mär 2023, 10:31
Hallo Leute,

ich habe seit einigen Jahren im Waffengeschäft eine .22 Langwaffe gekauft (Repetierer) , das Geschäft hat mir eine Registrierungsbestätigung gemäß Paragraf 33 ausgestellt
Somit dürfte diese Waffe auf der BH aufscheinen? Leider erwische ich seit 2 Tagen dort niemanden..... :-(
BITTE könnte mir jemand sagen:
Muss ich den Privat-Verkauf dann auch dort melden?
Brauche ich dann die Daten des Käufers?
Einen Kauffvertrag?

Vielen Dank für EURE Hife! :-)
Christian
Wenn die Registrierung vor 2014 war dann ist sie im alten System erfasst - und nicht im neuen - und somit NICHT erfolgt. Hab ich vor kurzem selber erlebt.

Re: Repetierer .22 PRIVAT Verkauf

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 15:29
von joe77
Dann war's aber noch ne Paragraph 30 Meldung...
Paragraph 33 sind die "neuen" Meldungen für's ZWR..

So weit ich mich erinnere...