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Kat B waffe transportieren, übernachten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Prometheus
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von Prometheus » Mi 8. Mär 2023, 10:43

gewo hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 10:28
Prometheus hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 10:22
Waffen grundsätzlich nicht im Auto lassen.
Das Gesetz ist hierzu zwar eindeutig aber mit der Praxis oft nicht vereinbar.
Im Endeffekt musst du dich vor Gericht erklären können sollte etwas passieren.
da musst nix mehr erklaeren
laut judikatur fuehrt offenbar jedes abhandenkommen einer waffe aus einem fahrzeug zum verlust der waffenrechtlichen zuverlaessigkeit
punkt ende
ausser du hast irgendeine "vorteilscard", logisch ... wir sind ja in der bananenrepublik
aber als einfacher buerger von der strasse wars das in so einem fall
Ja stimmt.
Wenn dir eine Waffe abhanden kommt hast aber generell ein Problem des is dann relativ egal ob ausm Auto oder ausm Rangebag.
Die Anklagepunkte werden einfach dementsprechend angepasst :lol:

gewo
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von gewo » Mi 8. Mär 2023, 10:43

Bulletmonk hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 06:32
GESCHLOSSENES Behältnis. Was das genau ist, ist nicht deffiniert.
geschlossen ist richtig
aber "nicht definiert" ist falsch
es ist definiert
siehe runderlaesse, judikatur und fachpublikationen
Bulletmonk hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 06:32
Also Rucksack mit Zip der zu ist = ok.
unpraezise
rucksack vorne getragen ist unzulaessig zum transport einer schusswaffe
rucksack am ruecken getragen ist ok
Bulletmonk hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 06:32
Wenn du unterwegs bist mit mehreren Personen + Waffen haben am besten alle eine WBK sonst nur in ausnahmefällen mit höherer Gewalt und so. (zb. auto bleibt liegen und du musst zur nächsten notrufsäule usw.)
falsch
reiseerlass, ca 2014
seitdem in jedem runderlass drinnen
sogar personen ohne WBK duerfen ausnahmsweise im zug einer reise mit der beaufsichtigung eines VERschlossenen waffenbehaeltnisses beauftragt werden wenn es sich nicht um zufallspersonen handelt

Bulletmonk hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 06:32
Du bist angehalten beim Transport möglichst schnell zum Ziel hinzukommen (zb. Schießstand) und auch wieder schnell nachhause
kann ich das angeben wenn ich beim heimfahren aus schwechat wiedermal in das de**erte radar bei der schraegseilbruecke reinrausche ..?
direkt ist das thema
(soweit zumutbar)
nicht schnell
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von gewo » Mi 8. Mär 2023, 10:46

fast12 hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 10:38
Ich will das Thema jetzt nicht mit dem OT Thema zumüllen.

Diese Aussage, passend zum eigentlich Thema ist aus meine Sicht korrekt:
gewo hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 10:29
alltagsbesorgungen zu machen wie zu einkaufen ect mit der schusswaffe ist unzulaessig
Diese Aussage, die eh eigentlich nicht zum Thema gehört ist aus meiner Sicht so nicht ganz korrekt, wennst das weiter diskutieren möchtest gerne im eigenen Thread:
gewo hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 10:29
wenn du damit nicht einverstanden bist darf sie dich anhalten bis die polizei eintrifft
machst einen auf?
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von RAR » Mi 8. Mär 2023, 10:52

Wozu?
Wiener Zeitung hat geschrieben:Das Recht steht auf der Seite der Konsumenten. Zu Taschenkontrollen ist allein die Polizei berechtigt. Das heißt, weder das Verkaufspersonal noch hauseigene Security-Mitarbeiter dürfen gegen den Willen eines Kunden Taschenkontrollen geschweige denn Leibesvisitationen durchführen.

Hat das Personal oder der Ladendetektiv jedoch den begründeten Verdacht, der Kunde habe etwas zu bezahlen "vergessen", dann darf der Verdächtige angehalten werden, bis die Polizei eintrifft. Wobei allerdings keine Gewalt angewendet werden darf.
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von AUG-andy » Mi 8. Mär 2023, 11:04

Zum Pinkeln und Tanken oder kurz was Essen hab ich den Rucksack mit.
Alles andere wird erst erledigt wenn die Waffen im Safe liegen.
Sollte ich ich irgendwann mal Übernachten müssen, bleibt der Rucksack am Mann in meiner unmittelbaren Reichweite. Das sollte doch nicht so schwer sein. ;)
MfG
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von Bulletmonk » Mi 8. Mär 2023, 11:12

gewo hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 10:43
Bulletmonk hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 06:32
GESCHLOSSENES Behältnis. Was das genau ist, ist nicht deffiniert.
geschlossen ist richtig
aber "nicht definiert" ist falsch
es ist definiert
siehe runderlaesse, judikatur und fachpublikationen
Bulletmonk hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 06:32
Also Rucksack mit Zip der zu ist = ok.
unpraezise
rucksack vorne getragen ist unzulaessig zum transport einer schusswaffe
rucksack am ruecken getragen ist ok
Bulletmonk hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 06:32
Wenn du unterwegs bist mit mehreren Personen + Waffen haben am besten alle eine WBK sonst nur in ausnahmefällen mit höherer Gewalt und so. (zb. auto bleibt liegen und du musst zur nächsten notrufsäule usw.)
falsch
reiseerlass, ca 2014
seitdem in jedem runderlass drinnen
sogar personen ohne WBK duerfen ausnahmsweise im zug einer reise mit der beaufsichtigung eines VERschlossenen waffenbehaeltnisses beauftragt werden wenn es sich nicht um zufallspersonen handelt

Bulletmonk hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 06:32
Du bist angehalten beim Transport möglichst schnell zum Ziel hinzukommen (zb. Schießstand) und auch wieder schnell nachhause
kann ich das angeben wenn ich beim heimfahren aus schwechat wiedermal in das de**erte radar bei der schraegseilbruecke reinrausche ..?
direkt ist das thema
(soweit zumutbar)
nicht schnell

Stimmt ich war zu ungenau bei den Angaben
:shock:

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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von gewo » Mi 8. Mär 2023, 12:55

RAR hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 10:52
Wozu?
Wiener Zeitung hat geschrieben:Das Recht steht auf der Seite der Konsumenten. Zu Taschenkontrollen ist allein die Polizei berechtigt. Das heißt, weder das Verkaufspersonal noch hauseigene Security-Mitarbeiter dürfen gegen den Willen eines Kunden Taschenkontrollen geschweige denn Leibesvisitationen durchführen.

Hat das Personal oder der Ladendetektiv jedoch den begründeten Verdacht, der Kunde habe etwas zu bezahlen "vergessen", dann darf der Verdächtige angehalten werden, bis die Polizei eintrifft. Wobei allerdings keine Gewalt angewendet werden darf.
weils immer wieder interessant ist zu lesen was die leut so glauben

und

weil ich selber auch vereinzelt mal falsch liege mit meinen annahmen
man lernt nie aus
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von fast12 » Mi 8. Mär 2023, 13:29

gewo hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 10:46
machst einen auf?
Weil du's bist: viewtopic.php?f=17&t=56586

fast12
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von fast12 » Mi 8. Mär 2023, 13:32

gewo hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 10:43

geschlossen ist richtig
aber "nicht definiert" ist falsch
es ist definiert
siehe runderlaesse, judikatur und fachpublikationen
Da die Eingangsfrage ja eh denk ich ausreichend beantwortet wurde: Wo ist das nochmal genau definiert? Ich bin mir nämlich grad nicht mehr sicher ob ein "Waffenstrumpf" für Kat C ausreicht (sofern er zugebunden ist natürlich)...

https://www.frankonia.at/p/allen/waffen ... fen/141836

befluegeltkostbarer
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von befluegeltkostbarer » Fr 10. Mär 2023, 07:53

Wäre das erlaubt: Safe zu Hause -> versperrter persönlicher Spind in der Arbeit -> Schießplatz -> Safe zu Hause??

titan
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von titan » Fr 10. Mär 2023, 08:16

Transport bedeutet Mitnahme von A nach B, nicht A über C nach B. Die Tätigkeit des Transports für eine andere, nicht mit dem Zweck des Transports in direktem Zusammenhang stehenden Tätigkeit, unterbricht diese. Wer nicht transportiert, der führt eine Waffe und wer keine Genehmigung der Arbeitgebers für eine Mitnahme hat, führt ebenfalls. Sofern dein Arbeitgeber nicht ein Betreiber eines Waffenladens oder eines Schießplatzes ist, lautet die Antwort nein.

Mir ist Fall einer Inspektion bekannt, an dem einer Polizistin ihre privaten Waffen aus dem Spind am Posten entwendet wurden. Folge: Waffenverbot.
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befluegeltkostbarer
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von befluegeltkostbarer » Fr 10. Mär 2023, 08:38

Hab eh schon bald meinen Nebenwohnsitz in der Arbeit gemeldet;)
Ich dachte Safe -> sichere Verwahrung in Arbeit -> Range -> sichere Verwahrung zu Hause

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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von gewo » Fr 10. Mär 2023, 10:01

titan hat geschrieben:
Fr 10. Mär 2023, 08:16
Transport bedeutet Mitnahme von A nach B, nicht A über C nach B. Die Tätigkeit des Transports für eine andere, nicht mit dem Zweck des Transports in direktem Zusammenhang stehenden Tätigkeit, unterbricht diese. Wer nicht transportiert, der führt eine Waffe und wer keine Genehmigung der Arbeitgebers für eine Mitnahme hat, führt ebenfalls. Sofern dein Arbeitgeber nicht ein Betreiber eines Waffenladens oder eines Schießplatzes ist, lautet die Antwort nein.

Mir ist Fall einer Inspektion bekannt, an dem einer Polizistin ihre privaten Waffen aus dem Spind am Posten entwendet wurden. Folge: Waffenverbot.
dieses waffenverbot hat wohl einen anderen grund

die verwahrung kann an jedem ort erfolgen, wenn sie dort sicher verwahrt ist
natuerlich kann die waffe daher auch am arbeitsplatz verwahrt werden, wenn sie dort sicher verwahrt wird

ich haette lediglich bedenken wegen des blechspinds

zu hause geht der blechspind als zugriffschutz gegen unberechtigte in ordnung, wenn die aussensicherung gegen den zugriff krimineller taeter entsprechend sicher gestaltet ist

am arbeitsplatz fehlt diese aussensicherung aber naturgemaess weil es dort auch andere personen gibt.
daher wird ein blechspind dort bestenfalls waehrend der anwesenheit als verwahrungsbehaeltnis taugen und das auch nur unter bestimmten voraussetzungen
ein dauerhaftes verwahren dort sehe ich kritisch

und im sonstigen:
so lange die waffe im behaeltnis bleibt und dieses nicht geoeffnet wird ist das ein transport und kein fuehren
dazu braucht er dahere keine zustimmung des dienstgebers
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von rider650 » Fr 10. Mär 2023, 11:36

titan hat geschrieben:
Fr 10. Mär 2023, 08:16
Transport bedeutet Mitnahme von A nach B, nicht A über C nach B. Die Tätigkeit des Transports für eine andere, nicht mit dem Zweck des Transports in direktem Zusammenhang stehenden Tätigkeit, unterbricht diese.
...
Wenn er seine Waffe beim Arbeitgeber verwahrt ist das keine Transportunterbrechung, sondern eine Verwahrung, genau wie zu hause. Er muss dort die entsprechenden Anforderungen erfüllen, klar - aber sonst spricht nichts dagegen, so lange der Arbeitgeber einverstanden ist. Man darf seine Waffen prinzipiell überall verwahren, so lange die Anforderungen bezüglich Zugriff erfüllt werden.

Ich würde so einen kleinen A-Schrank nehmen und ihn andübeln, vorher den Arbeitgeber und ev. die Behörde fragen, ob das passen würde.

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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von Joewood » Fr 10. Mär 2023, 12:23

befluegeltkostbarer hat geschrieben:
Fr 10. Mär 2023, 07:53
Wäre das erlaubt: Safe zu Hause -> versperrter persönlicher Spind in der Arbeit -> Schießplatz -> Safe zu Hause??
Ist natürlich erlaubt, sofern der Arbeitgeber kein Problem damit hat. Du darfst die Waffe ja auch in die Wohnung / Haus eines Bekannten mitnehmen, um dort was auch immer damit machen, sofern er damit einverstanden ist

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