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Kat B waffe transportieren, übernachten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Tom1305
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Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von Tom1305 » Di 7. Mär 2023, 21:04

Hallo, ich habe noch nicht lange die WBK und möchte jetzt keinen Fehler machen. Da ich öfter zum Schießstand fahren möchte brauche ich einen Rucksack oder Tasche. Muss das Pistolenfach versperrbar sein oder kann ich einen normalen Rucksack nehmen? Natürlich ungeladen und Magazine und Munition nicht im selben Fach wie die pistole.
2.Frage. Wenn ich vom Schießplatz am Heimweg noch was einkaufen bzw. Essen gehen will wie muss ich vorgehen? Im Auto darf ich die Pistole ja nicht lassen. Soll ich die Munition im Kofferraum lassen und die Pistole im Rucksack mitnehmen?
Angenommen ich fahre zu einem Schießstand der weiter weg ist und ich muss übernachten im Hotel soll ich die Waffe dann ins Zimmer mitnehmen (im Hotelsafe falls vorhanden) oder ist das nicht erlaubt?
Sorry für die Fragen, will halt nichts falsch machen.

GDU
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von GDU » Di 7. Mär 2023, 21:25

Im Auto lassen ist mit Sicherheit nicht erlaubt.
Wird auf versperrbares Case das du an die Heizung mit nen Fahrrad Schloss montierst raus laufen.
Aber es gibt sicher bezogene für die richtige Antwort als mich.
Einkaufen oder Essen gehen würde ich nicht machen, bevor die Waffen nicht wieder im Safe sind. Maximal McDonalds drivein

GDU
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von GDU » Di 7. Mär 2023, 21:27

Zum Transport
Geschlossenes Behältnis, nicht verschlossen.
Ich würde mir eine schöne stabile range bag kaufen und gut isses

FdH22
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von FdH22 » Di 7. Mär 2023, 21:32

Tom1305 hat geschrieben:
Di 7. Mär 2023, 21:04
Hallo, ich habe noch nicht lange die WBK und möchte jetzt keinen Fehler machen. Da ich öfter zum Schießstand fahren möchte brauche ich einen Rucksack oder Tasche. Muss das Pistolenfach versperrbar sein oder kann ich einen normalen Rucksack nehmen? Natürlich ungeladen und Magazine und Munition nicht im selben Fach wie die pistole.
2.Frage. Wenn ich vom Schießplatz am Heimweg noch was einkaufen bzw. Essen gehen will wie muss ich vorgehen? Im Auto darf ich die Pistole ja nicht lassen. Soll ich die Munition im Kofferraum lassen und die Pistole im Rucksack mitnehmen?
Angenommen ich fahre zu einem Schießstand der weiter weg ist und ich muss übernachten im Hotel soll ich die Waffe dann ins Zimmer mitnehmen (im Hotelsafe falls vorhanden) oder ist das nicht erlaubt?
Sorry für die Fragen, will halt nichts falsch machen.
Kein Problem mit den Fragen! :)
Die Tasche/Rucksack muss nicht versperrt (nur VERSCHLOSSEN) sein (gilt nur in .at)
(ev. noch die Waffe in eigener Weichtasche)

Einen Tipp aus der Praxis: Fahrgemeinschaft mit Kumpel mit WBK.
Erleichtert ungemein zB Tankstopp, WC-Stopp, Essen einkaufen usw. :dance:

Hotelsafe: Niemals, wäre mir zu unsicher. :naughty:

fast12
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von fast12 » Di 7. Mär 2023, 22:01

* Du darfst Kat B Waffen niemals alleine im Auto zurücklassen
* Munition für Kat B Waffen sind wie Kat B Waffen zu behandeln (du darfst also auch die Munition keinesfalls im Auto zurücklassen!)

Ansonsten darfst du deine Waffe gemeinsam mit Munition und Magazinen im selben geschloßenen (nicht versperrten) Behältnis/Fach transportieren. Du darfst auch ein leeres Magazin in der Waffe haben bzw. ein volles Magazin neben der Waffe im gleichen Behältnis transportieren (sofern der Anschein des Führens ausgeschloßen werden kann).

Wegen Verwahrung im Hotelsafe: Ja, zulässig siehe dazu BMI-VA1900/0147-III/3/2006

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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von AUG-andy » Di 7. Mär 2023, 22:53

GDU hat geschrieben:
Di 7. Mär 2023, 21:27
Zum Transport
Geschlossenes Behältnis, nicht verschlossen.
Ich würde mir eine schöne stabile range bag kaufen und gut isses
Für solche Zwecke die oben genannt wurden, würde ich auf einen unauffälligen Rucksack zurückgreifen. Eine Rangebag deutet sofort auf Waffen hin wenn man ein Lokal oder die Toilette aufsucht. Mit einem Rucksack fällt man auch im feinsten Lokal nicht auf. Jede globige Rangebag mit eventuellen Aufdruck diverser Hersteller kann leicht verstörend wirken.
MfG
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von Huck_Finn » Di 7. Mär 2023, 23:21

Taschen für Kameras oder zum Fischen sind ebenfalls sehr stabil und fallen nicht auf.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von RAR » Mi 8. Mär 2023, 00:32

Bei "Tarntaschen" würde ich aber auf Modelle zurückgreifen, die nicht bereits aufgrund ihres üblichen Inhalts Begierden wecken. Wäre blöd, wenn jemand das Werkzeug wegen der Tasche für eine sündteure Kamera hielte …
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.

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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von Bulletmonk » Mi 8. Mär 2023, 06:32

Waffen transportieren wie schon beschrieben

GESCHLOSSENES Behältnis. Was das genau ist, ist nicht deffiniert. Also Rucksack mit Zip der zu ist = ok. am besten die Waffe zb. Pistole in einem kleinen Köfferchen/Tasche extra, auch damit die im Rucksack nicht rumfliegt und zerkratzt usw.
Im Auto zurücklassen solltest du bei keiner Waffe machen, bei Kat. B ist es ausdrücklich untersagt, da gibts sogar Gericht entscheide dafür.
Wenn du unterwegs bist mit mehreren Personen + Waffen haben am besten alle eine WBK sonst nur in ausnahmefällen mit höherer Gewalt und so. (zb. auto bleibt liegen und du musst zur nächsten notrufsäule usw.)
Essen gehen oder einkaufen, auch wenn du die Waffe mit dir rumträgt im Rucksack ist ganz klar nicht erlaubt.
Dafür gibts auch einen eigenen Gerichtsentscheide. Kaffee to go / Wurschtsemmerl to go ist noch ok oder zb. bei Nordsee von der Straße aus usw. Drive In geht auch noch bei McSchrott.

Wo reingehen und sich hinsetzen oder einen normalen Einkauf fürs Wochenede zb. ist ganz klar untersagt. Du bist angehalten beim Transport möglichst schnell zum Ziel hinzukommen (zb. Schießstand) und auch wieder schnell nachhause
zb. mach ich es so, dass ich mit dem Bus (öffis) zum Seidler in die nähe fahre und dann wenn ich Zeit hab und das Wetter halbwegs passt zufuss nach hause laufe das geht, aber dann zb. auf dem Nachhause weg noch beim Spar rein und fürs grillen am Sonntag sich eindecken, dass dürfte ich dann nicht.

Gut solange keiner kontrolliert passiert auch nix, aber wenn dann hast den Arsch offen.
Was man auch nicht unteschätzen darf, das ganze Metall im Rucksack kann die Sicherheitsschranken bei den Supermärkten auslösen.
Einem Freund von mir ist das passiert als er mit 3 150ker Schütte .357mags noch beim Billa rein ist um was zu kaufen.
Da sind die Schranken losgegangen beim rein UND rauslaufen XD

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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von Promo » Mi 8. Mär 2023, 08:39

Ich stell es mir gerade spannend vor, wenn die Dame an der Billa Kassa in deinen Rucksack rein schauen will ... :think:
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von fast12 » Mi 8. Mär 2023, 09:11

bisschen OT: Mit welchen Recht sollte die Dame an der Billa Kasse meinen Rucksack durchsuchen dürfen?

(Mir ist schon klar, dass sie das manchmal fragen - aber ich lehne das seit Jahren konsequent und höfllich ab, da es dafür keine rechtliche Grundlage gibt.)

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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von Prometheus » Mi 8. Mär 2023, 10:22

Waffen grundsätzlich nicht im Auto lassen.
Das Gesetz ist hierzu zwar eindeutig aber mit der Praxis oft nicht vereinbar.
Im Endeffekt musst du dich vor Gericht erklären können sollte etwas passieren.

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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von gewo » Mi 8. Mär 2023, 10:28

Prometheus hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 10:22
Waffen grundsätzlich nicht im Auto lassen.
Das Gesetz ist hierzu zwar eindeutig aber mit der Praxis oft nicht vereinbar.
Im Endeffekt musst du dich vor Gericht erklären können sollte etwas passieren.
da musst nix mehr erklaeren
laut judikatur fuehrt offenbar jedes abhandenkommen einer waffe aus einem fahrzeug zum verlust der waffenrechtlichen zuverlaessigkeit
punkt ende
ausser du hast irgendeine "vorteilscard", logisch ... wir sind ja in der bananenrepublik
aber als einfacher buerger von der strasse wars das in so einem fall
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von gewo » Mi 8. Mär 2023, 10:29

fast12 hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 09:11
bisschen OT: Mit welchen Recht sollte die Dame an der Billa Kasse meinen Rucksack durchsuchen dürfen?
sie darf dich ersuchen reinschauen zu duerfen
wenn du damit nicht einverstanden bist darf sie dich anhalten bis die polizei eintrifft
du hast damit nix gewonnen
alltagsbesorgungen zu machen wie zu einkaufen ect mit der schusswaffe ist unzulaessig
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Re: Kat B waffe transportieren, übernachten?

Beitrag von fast12 » Mi 8. Mär 2023, 10:38

Ich will das Thema jetzt nicht mit dem OT Thema zumüllen.

Diese Aussage, passend zum eigentlich Thema ist aus meine Sicht korrekt:
gewo hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 10:29
alltagsbesorgungen zu machen wie zu einkaufen ect mit der schusswaffe ist unzulaessig
Diese Aussage, die eh eigentlich nicht zum Thema gehört ist aus meiner Sicht so nicht ganz korrekt, wennst das weiter diskutieren möchtest gerne im eigenen Thread:
gewo hat geschrieben:
Mi 8. Mär 2023, 10:29
wenn du damit nicht einverstanden bist darf sie dich anhalten bis die polizei eintrifft

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